Was den Kollegen Bartl betrifft: In seiner Fraktion habe ich ihn bisher für denjenigen gehalten, der über den Sachen steht.
Das tue ich auch nach wie vor, allerdings muss ich ihm gestehen, dass er den Bogen zum Demokraten elegant geschafft hat. Das muss man ihm lassen.
Aber eines muss ich Ihnen sagen: Wenn ich Sie so vor mir sehe, dann wird mir der andere immer noch sympathischer.
Wird von der Staatsregierung noch das Wort gewünscht? – Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Porsch.
Herr Präsident, ich möchte hier ausdrücklich und coram publico erklären, dass der unverbesserliche Nationalsozialist Herr Menzel für mich nicht satisfaktionsfähig ist.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP, und der Abg. Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE)
(Heinz Eggert, CDU: Fast ein Fall für die Staatsmacht! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Allerdings!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, auf die Reden sollte ich schon noch etwas erwidern.
Herr Bartl, ich muss sagen, ich bedauere es eigentlich, was Sie im ersten Teil gebracht haben, weil der wirklich einfach am Thema vorbei war. Ich habe Sie eigentlich auch eher als einen Fachpolitiker als einen Polemiker erachtet. Aber man kann sich auch einmal täuschen.
Aber zu dem, was Prof. Schneider vorbrachte, muss ich sagen, es geht überhaupt nicht darum, das Schicksal Stephanies in irgendeiner Form missbrauchen zu wollen. Das weise ich für mich und meine Fraktion absolut zurück. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass wir wiederholt Pannen im Bereich Innenministerium, im Bereich Justizministerium haben.
Ich erinnere an das wilde Herumschießen des SEK in Loschwitz. Ich erinnere mich an den Überfall eines Einsatzkommandos auf einen Biker-Club, die Computerpanne bei Stephanie, jeweils das Innenministerium betreffend. Das Verhalten des Mario M. in der JVA, das Justizministerium betreffend. Die Flucht eines weiteren Gefangenen vor wenigen Tagen beim Toilettengang, wiederholte Flucht von Sicherheitsverwahrten, auch das Justizministerium betreffend.
Sie werden mir doch nicht widersprechen können: Nur ein Untersuchungsausschuss hat die Chance, auch einmal Beamte aus den mittleren und unteren Reihen vorladen und befragen zu können.
wirklich Verantwortlichen einmal zu Gehör bringen. Darum geht es uns mit dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 2 Abs. 1 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes „das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen“.
Der vorliegende Antrag trägt nicht die notwendige Anzahl der Unterschriften. Eine Pflicht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist damit nicht gegeben.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür, die nicht ausreichend sind, ist der Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Vorschaltgesetz zu den Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsvorschaltgesetz – SächsLadöffVschG)
Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Fraktion der CDU, dann SPD, FDP, Linksfraktion.PDS, NPD, GRÜNE, Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der CDU, das Wort zu nehmen. Herr Prof. Bolick.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In seiner 28. Sitzung am 22. September vergangenen Jahres hat dieses Hohe Haus auf der Grundlage des Antrages der CDU- und der SPDFraktion, Drucksache 4/2485, bereits intensiv über die Problematik der Ladenöffnungszeiten an Adventssonntagen und flexiblerer Ladenschlusszeiten diskutiert.
Aus dem Protokoll der Sitzung geht hervor, dass wir uns bereits zu diesem Zeitpunkt mit großer Mehrheit dahin gehend einig waren, eine Ladenöffnung an Adventssonntagen insbesondere im Erzgebirge zu ermöglichen.
Gleichwohl waren wir uns zu diesem Zeitpunkt auch einig, dass die Gesetzgebungskompetenz über den Ladenschluss auf Bundesebene lag und sich daher das Anliegen des Sächsischen Landtages, eine Ausnahme von § 14 Abs. 3 des Gesetzes über den Ladenschluss zu erreichen, kompliziert gestalten würde.
Im Nachgang mussten wir feststellen, dass es für viele Kommunen und Händler besonders im Erzgebirge zu
einer Zitterpartie zwischen Geschäftserfolg auf der einen und Bußgeldandrohung auf der anderen Seite geworden ist. Heute stehen wir vor einer neuen Situation, welche uns die Föderalismusreform erstmalig eröffnet hat: Sachsen ist wie alle deutschen Bundesländer ermächtigt, seinen Ladenschluss eigenverantwortlich im Interesse des Kunden und des sächsischen Einzelhandels zu gestalten.
Dass dies vor dem Hintergrund vieler zu bedenkender Aspekte und Betroffenheiten nicht einfach wird, hat die aktuelle Diskussion zum Ladenschluss nicht nur in Sachsen gezeigt. Mit dem Vorschaltgesetz der Koalitionsfraktionen CDU und SPD wollen wir das bereits im vergangenen Jahr so umfangreich diskutierte Problem der Ladenöffnung an Adventssonntagen noch in diesem Monat und damit rechtzeitig durch einen Beschluss dieses Hohen Hauses einer Klärung zuführen.
Wir regeln mit diesem Gesetz die Möglichkeit der Ladenöffnung an Sonntagen und beschränken diese mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis dieses Tages und der in Sachsen geltenden Feiertage auf vier Ausnahmen im Jahr. Ich gehe davon aus, dass dieser Vorschlag auch in den Oppositionsfraktionen einen breite Zustimmung finden wird.
Dieses Gesetz schafft erstmals eine gesicherte Grundlage zur Öffnung auch oder insbesondere an den Sonntagen im Dezember. Anders, als wir es jedoch im vergangenen Jahr diskutiert haben, sind wir in der CDU-Fraktion der Auf
fassung, dass eine derartige Regelung in Sachsen keine territoriale Beschränkung auf das Weihnachtsland Erzgebirge haben sollte. Das oft zum Familienerlebnis gewordene Weihnachtsshopping beschränkt sich in Sachsen nicht mehr nur auf traditionelle Weihnachtshochburgen wie Annaberg, Schneeberg, Freiberg; ganz Sachsen feiert Weihnachten.
Welchen Grund sollte es geben, Einzelhändler in Plauen, Mittweida, Bautzen, Grimma und sonst wo von den Möglichkeiten des Weihnachtsgeschäftes auszuschließen? Einen Weihnachtsmarkt durchzuführen gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Allein auf der Internetseite für den Tourismus im Erzgebirge finden wir 21 Weihnachtsmärkte, die den Besuchern Einblicke in die Traditionen des Erzgebirges, seines Handwerkes und seines Handels geben.
Über das Erzgebirge hinaus finden sich in Sachsen fast 60 Orte, die in diesem Jahr einen Weihnachtsmarkt für ihre Einwohner und Gäste organisieren. Darunter befinden sich traditionelle Märkte wie Dresden und Leipzig, aber auch Plauen, Chemnitz usw. Ständig steigende Besucherzahlen sind zu verzeichnen.
Wer gestern auf dem Parlamentarischen Abend des Landestourismusverbandes war, der fand dort eine Broschüre. Das war eine Ausgabe des VVO. Allein im VVOGebiet habe ich 41 Märkte gezählt. So hat Dresden neben dem Striezelmarkt allein weitere zehn Märkte in verschiedenen Stadtbereichen angemeldet.
Sie sehen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Ladenöffnung an Adventssonntagen ist keinesfalls ein regionales Begehren unserer Einzelhändler im Erzgebirge. Die Nutzung der Adventssonntage für zusätzliche Umsätze stellt gerade für viele kleine Einzelhändler in unserem Lande eine Möglichkeit dar, ihre Existenz zu sichern und bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten.
Im Gesetzentwurf haben wir mit der Übergangsregelung für das Jahr 2006 der Tatsache Rechnung getragen, dass viele sächsische Kommunen vor dem Hintergrund des bestehenden Bundesgesetzes über den Ladenschluss die Möglichkeit der Öffnung an Sonntagen bereits im laufenden Jahr genutzt haben. Mit einer großzügigen Regelung wird einmalig für das Jahr 2006 eine Nutzung der Adventssonntage auch über die vier im Jahre 2007 geltenden Sonntage hinaus eingeräumt.