Meine Damen und Herren, vor rund zwei Jahren hat sich die Handhabung des damaligen Ladenschlussgesetzes im Freistaat Sachsen aufgrund verschiedener gerichtlicher Entscheidungen geändert. Das Ergebnis der damaligen Situation ist wie folgt zu skizzieren: Die bis dahin,
bis 2004, mögliche Öffnung von Geschäften auch an den Nachmittagen der Adventssonntage – um dieses Thema geht es – war seitdem als Ausnahme nicht mehr zulässig. Seitdem haben wir bis heute ein Problem. Verstöße wurden seinerzeit mit Bußgeldbescheiden beantwortet. Alle Händler, die dies jetzt hören und sehen, wissen, wovon ich spreche. Verbraucher, Unternehmer und Ladeninhaber haben darunter erheblich gelitten. Das gilt für alle Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen und vor allen Dingen für die Erzgebirgsregion. Für sie ist – davon hat außer meinem Kollegen Bolick noch keiner gesprochen – die Ladenöffnung an den Adventssonntagen von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung. Jeder, der die Weihnachtsmärkte in Annaberg-Buchholz, in Marienberg, in Schneeberg, in Aue oder in Seiffen besucht, weiß, wovon ich spreche.
Im vergangenen Jahr haben wir gemeinsam, Herr Staatsminister Jurk und ich, an dieser Stelle nichts erreichen können. Es hat uns nun wirklich nicht am politischen Willen gefehlt – das möchte ich ausdrücklich betonen –, sondern wir hatten das Problem, dass das Ladenschlussgesetz des Bundes weiter galt. Seit Kurzem, seit September, sind wir als Landesgesetzgeber für die Regelung der Öffnungszeiten zuständig.
Ich erinnere: Wir haben alle – alle! – Handlungsbedarf bejaht, und zwar haben wir in unserer Sitzung am 22. September 2005 einen Koalitionsantrag verabschiedet, der den Titel trug „Ladenöffnung an Adventssonntagen im Rahmen traditioneller Weihnachtsmärkte insbesondere im Erzgebirge“ und den das Hohe Haus, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, einstimmig verabschiedet hat. Es ging damals wie heute darum, alle Möglichkeiten kurzfristig auszuschöpfen, damit die bisher in Sachsen geübte Praxis der Ausnahmeregelungen gerade im Bereich von Adventssonntagen möglich sein kann. Darum ging es und darum geht es heute – um nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Wochen – bis heute im Hohen Hause – ist viel über den Gruppenantrag gesprochen worden, den 32 Abgeordnete der CDUFraktion unterzeichnet haben. Ich persönlich bedanke mich sehr bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Initiative stützen.
Uns ging es um nicht mehr, Herr Zastrow, und nicht weniger als die weitere parlamentarische Behandlung des damaligen, im September 2005 hier einstimmig beschlossenen Antrages.
Nachdem sich die CDU-Fraktion diesen Antrag, Herr Weiss, zunächst zu eigen gemacht hatte, haben die Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit einer Vorschaltregelung bejaht. Das ist doch erfreulich. Ich finde das
Die Koalition teilt damit, Herr Brangs, offensichtlich exakt den Gedanken, der dem Gruppenantrag eigen ist, und die Botschaft, die wir doch gemeinsam finden. Diese Botschaft lautet: Wir müssen bereits für die Adventszeit 2006 eine Regelung finden. Es ist doch erfreulich, dass wir – ich stimme Ihnen an dieser Stelle vollkommen zu – für die Adventszeit 2006 ganz gemeinsam eine Regelung gefunden haben. Und wir sind exakt – wie Sie es gesagt haben – handlungsfähig.
Mit der im Vorschaltgesetz getroffenen Verfahrensregelung sind wir zufrieden. Wir haben in die Angelegenheit Bewegung gebracht und das Vorschaltgesetz ist Produkt unseres gemeinsamen politischen Handelns. Ohne das Vorschaltgesetz gäbe es keine Rechtssicherheit für die Händler. Das Vorschaltgesetz – das allein ist Kern der Botschaft – wird bereits zur anstehenden Weihnachtszeit Rechtssicherheit schaffen. Wenn wir ihm heute unsere Zustimmung geben, haben die Ladeninhaber Sicherheit, und darauf kommt es an. Allein darum geht es und allein an dieser Stelle sind wir gemeinwohlorientiert in unserem Handeln.
Ein Wort zum Antrag der FDP-Fraktion. Unser Koalitionsantrag Vorschaltgesetz unterscheidet sich von Ihrem in dem einen ganz entscheidenden Punkt: Sonntagsschutz. Der Entwurf, den Sie vorgelegt haben, Herr Zastrow von der FDP, ist genau an dieser Stelle verfassungswidrig, und zwar deshalb, weil er entgegen der Sächsischen Verfassung und entgegen dem Grundgesetz eine weitgehende Ladenöffnung gerade an den Sonn- und Feiertagen zulässt. Herr Morlok als selbsternannter Hüter der kommunalen Selbstverwaltung: In unserer Verfassung steht: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Herr Prof. Schneider, wo steht in unserem Gesetzentwurf, dass die Kommunen verpflichtet sind, die Sonntagsöffnung freizugeben; und sind nicht auch die Kommunen im Rahmen ihrer Entscheidung an die Verfassung gebunden?
Selbstverständlich sind die Kommunen an die Verfassung gebunden, Herr Morlok, und in der Verfassung steht, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage gesetzlich geschützt sind. Wir müssen als Gesetzgeber exakt dies in einer Regelung festlegen. Wir dürfen nicht so politisch feige sein, wie es der Entwurf der FDP macht, dies sozusagen auf Satzungsebene an Dritte zu delegieren. Sie müssen Farbe bekennen; Spaß allein reicht nicht, Herr Morlok.
Also, meine Damen und Herren, alles Weitere wird die Zukunft zeigen. Der Entwurf des Ladenöffnungsgesetzes ist gestern eingebracht worden. Sehen wir, was passiert. Sie wissen sehr genau, wo ich politisch stehe. Ich persönlich wünschte mir – das erlauben Sie mir zu sagen – natürlich auch den Blick über den Tellerrand.
Wird von der SPD-Fraktion das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann, bitte, die FDP-Fraktion; Herr Dr. Martens.
Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, ist eine Menge gesagt worden. Vieles davon ist aber auch falsch und ist, muss man sagen, bewusste Verdrehung und der Versuch, etwas falsch zu verstehen und sich dann auch noch mit einem gehörigen Maß an Böswilligkeit darüber herzumachen.
Um ein paar Sachen klar zu regeln, vornweg, lieber Herr Tischendorf: Was Sie uns vorwerfen, das wir hier betreiben würden, indem wir sagen, 6 mal 24 Stunden Ladenöffnungszeit geben wir frei, und wie Sie uns deshalb als Liberalisierungsfanatiker beschimpfen, das können Sie gleich mal an Ihre Parteikollegen in Berlin weiterreichen. Das sind nämlich dann auch in Ihren Worten entsprechend unverantwortliche Liberalisierungsfanatiker, denn die haben in Berlin am 06.11. 6 mal 24 Stunden Ladenöffnung beschlossen.
Das soll hier aber nur einigen wenigen Liberalisierungsfanatikern einfallen. Wenn Sie über den Tellerrand geblickt hätten, hätten Sie es entsprechend gewürdigt.
Sie haben versucht, uns den volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang zu erklären. Dabei ist lediglich offenbar geworden, dass Sie für Volkswirtschaft nur relativ wenig Verständnis haben.
Nein, im Moment nicht. – Wenn Sie darauf verweisen, dass der Gesamtumsatz von 2000 bis 2005 nominal allenfalls gleich geblieben sei, dann trifft das zu. Das hat aber mit der volkswirtschaftlichen Gesamtentwicklung zu tun und liegt nicht an den Ladenöffnungszeiten.
Herr Tischendorf, nach Ihrer schlichten Logik würde gelten: Je geringer die Verkaufsfläche ist und je kürzer die Ladenöffnungszeiten sind, desto mehr Umsatz wird generiert.
Herr Tischendorf, im Übrigen hatten Sie nicht die geringsten ideologischen Bedenken, 7 mal 24 Stunden zu öffnen, nämlich die Intershops an den Transitautobahnen, die rund um die Uhr geöffnet waren.
Herr Tischendorf, wir lassen uns nicht auf diese Art und Weise von den Großverstehern volkswirtschaftlicher Zusammenhänge unseren Antrag kaputtmachen.