Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Dementsprechend wurde diese Juniorprofessur zur Erfolgsgeschichte in Ländern, welche den deutschen Sonderweg der Habilitation abgeschafft oder zurückgedrängt, zugleich klare Personalstrukturen eingeführt und Konkur

renzstellen vermieden haben. Dazu zählen Niedersachsen oder Berlin. Sie dümpelt dahin oder droht zu scheitern in Ländern, die das nicht getan haben, wie Bayern und Hessen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich insbesondere unklare Bedingungen und Verfahren der Evaluation als Hemmschuh erwiesen haben. Auch die vielerorts mangelhafte Ausstattung der Juniorprofessuren sowie konkurrierende Habilitationen als zusätzlich verlangte Qualifikation vermindern die Attraktivität.

Beklagt wird zudem von vielen, die sich auf den Weg der Juniorprofessur gemacht haben, dass verbindliche klare Regelungen fehlen, die aus diesem Weg einen Tenure Track machen.

An diesen Erfahrungen und Anforderungen muss sich auch der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion messen lassen. Er entspricht in allen wesentlichen Punkten dem Entwurf der Staatsregierung, und wie dieser greift er zu kurz. Wir werden den FDP-Entwurf ablehnen, denn auch mit ihm bekäme Sachsen nur eine Juniorprofessur zweiter Klasse.

Der einzige und wesentliche positive Unterschied zum Regierungsentwurf ist die Gleichbehandlung in der Titelfrage. Juniorprofessoren tragen hier die Bezeichnung Professor. Wer das etwa als Äußerlichkeit betrachtet, der übersieht, dass in der akademischen Welt – national wie international – das Ansehen und die soziale Akzeptanz in nicht geringem Maße vom Auftreten und von der Erkennbarkeit abhängen.

Aus Sicht unserer Fraktion gibt es demgegenüber zwei zentrale Kritikbereiche. Der erste ist die Beibehaltung von Habilitation und Konkurrenzstellen in der Personalstruktur. Die Habilitation als konkurrierender Zugang zur Lebensprofessur konterkariert die eigentliche Zielstellung der Juniorprofessur. In der Praxis zeigt sich, dass von Juniorprofessorinnen und -professoren eine zusätzliche Habilitationsschrift für den Zugang zur ordentlichen Professur erwartet wird. Die Beispiele aus der Anhörung sprechen hier Bände. Dadurch wird die Attraktivität deutlich gemindert.

Mit der Einführung des wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten als faktische Personalstelle zur Habilitation wird diese Konkurrenz auch noch gesetzlich sanktioniert. Stattdessen ist es nach Überzeugung unserer Fraktion notwendig, die Habilitation abzuschaffen und keine darauf zugeschnittenen Personalkategorien, wie im vorliegenden Fall wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, einzuführen oder zu erhalten.

Der zweite Bereich der Kritik sind die unklaren Regelungen zur Evaluation. Es wird mit diesem Gesetz nicht sichergestellt, nach welchen Verfahren und Kriterien die Leistungen der Juniorprofessur bewertet werden. Dadurch werden sachfremde Erwägungen begünstigt und die Tore für die im akademischen Bereich so verbreiteten Seilschaften weit geöffnet. Stattdessen brauchen wir konkrete gesetzliche Regelungen für die Evaluation. Es muss vor

Beginn einer Juniorprofessur klar sein, auf welche Weise und unter welchen Bedingungen diese Evaluation erfolgt. Nur dann können Juniorprofessorinnen und -professoren ziel- und leistungsorientiert arbeiten.

Um das Amt als Karriereweg attraktiv zu machen, bedarf es zudem einer verbindlichen gesetzlichen Regelung im Sinne des Tenure Track, das heißt des Verzichts auf eine Ausschreibung, wenn ein Juniorprofessor nach positiver Abschlussevaluierung auf eine Professur berufen werden soll. Mit der Einführung des Tenure Track nach angelsächsischem Beispiel und der verbindlichen Kopplung an die Evaluation werden akademische Karrieren tatsächlich planbarer. Zugleich kann wissenschaftlicher Nachwuchs gezielt gefördert und gehalten werden und den Hochschulen wird es ermöglicht, ihre Forschungs- und Lehrschwerpunkte personell besser zu untersetzen.

Über diese Kritikbereiche hinaus gibt es eine Reihe weiterer Regelungen, die wir im vorliegenden Gesetzentwurf vermissen. Erwähnen will ich hier nur die Frage der flexiblen Ausgestaltung der Juniorprofessuren. Wir brauchen eine Flexibilität, die es erlaubt, sich verschiedenen Lebenssituationen anzupassen; familiären wie fachspezifischen Bedingungen gerecht zu werden. Dem können insbesondere forschungsfreie Semester und Teilzeitjuniorprofessuren dienen. Gerade mit einer gesetzlichen Verankerung der Teilzeitjuniorprofessur kann in diesem Bereich der sächsischen Hochschulen etwas mehr Familienfreundlichkeit einziehen – was sich in der Praxis vor allem als ein Beitrag zur dringend notwendigen Förderung von Frauen auswirken würde.

Werte Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion belässt es nicht bei dieser Kritik; wir haben einen eigenen Entwurf eines neuen Sächsischen Hochschulgesetzes veröffentlicht, in dem wir auch unsere Vorstellungen zur Juniorprofessur und zu den damit unmittelbar zusammenhängenden Fragen der Personalstruktur formuliert haben.

Wir haben außerdem in der vergangenen Woche im Wissenschaftsausschuss ein Paket von Änderungsanträgen zur Juniorprofessurnovelle der Staatsregierung vorgelegt. So ist die heutige 2. Lesung für uns nicht Abschluss dieses Themas, sondern die Einstimmung auf die nächste Runde. Wir sprechen uns im Dezember bei der Behandlung des Haushaltsbegleitgesetzes zum gleichen Thema am gleichen Ort wieder.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Heike Werner, Linksfraktion.PDS)

Das war die erste Runde zur Diskussion dieses Gesetzentwurfes. Ich frage, ob es in den Fraktionen noch weiteren Redebedarf gibt. – Herr Dr. Schmalfuß, FDP-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Gerstenberg, was Sie hier gefordert haben – alles in einem Juniorprofessurgesetz zu regeln –, würde in ein bürokratisches Monster ausarten. Der FDP-Entwurf ist

schlank und regelt genau das, was bis zum Jahresende geregelt werden sollte.

(Beifall bei der FDP)

Darüber hinaus sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass es zwei Wege zur ordentlichen Professur gibt: Der erste Weg ist über die Juniorprofessur und der zweite Weg über die klassische Habilitation. Ich glaube, das ist ein Mittel, damit wir Wettbewerb in die Bildungslandschaft bekommen, Wettbewerb von unterschiedlichen Wegen im akademischen Bereich.

Ich möchte an dieser Stelle noch auf den Vorschlag des von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannten Sachverständigen Prof. Rössel zurückkommen. Er regte an, beide Gesetzentwürfe – also den Gesetzentwurf der Staatsregierung und den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – zusammenzuführen, fehlen doch im Gesetzentwurf der Staatsregierung wesentliche Elemente: erstens die Titelführung Professor und zweitens die Teilnahme am Promotions- und Berufungsverfahren, die der FDP-Entwurf aufgegriffen und zufriedenstellend geregelt hat.

Die FDP-Fraktion hält die beiden vorgenannten Aspekte für die erfolgreiche Umsetzung der Juniorprofessur für außerordentlich wichtig. Die Juniorprofessur dient gerade dazu, die wissenschaftliche Karriere für junge Akademiker attraktiver zu gestalten. Dazu gehört, dass die Stellung des Juniorprofessors entsprechend gestärkt und alle denkbaren Voraussetzungen für eine möglichst breite Anerkennung geschaffen werden.

Sehr geehrter Kollege Wöller, Sie haben vorhin aus dem Protokoll der Anhörung zitiert, und ich möchte gern das komplette Zitat in meine Rede einbauen. Zitatbeginn: „Mich hat in dem Entwurf, obwohl ich von der FDPFraktion ernannt worden bin, nicht unbedingt überzeugt“, – hier hat er abgebrochen – „dass man an dem komplexen wissenschaftlichen Assistenten, so wie er ist, festhält. Hierzu sehe ich in dem Regierungsentwurf eine gewisse, wenn auch nicht zu Ende geführte Vereinbarung.“ Herr Prof. Gramlich hat sich ausdrücklich auf den wissenschaftlichen Assistenten und nicht auf den Gesamtkomplex des FDP-Gesetzentwurfes bezogen.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen, Kollege Wöller, benennt die FDP-Fraktion Sachverständige, die unserer Fraktion nicht nach dem Mund reden, sondern ihren Sachverstand einbringen.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Das hat man selten!)

Darüber hinaus möchte ich noch einmal Herrn Gramlich zitieren: „Ich finde in dem Regierungsentwurf viele gute Punkte. Nach meinem Dafürhalten gibt es auch Lücken, die ergänzt werden sollten. Prinzipiell gilt Ähnliches für den FDP-Entwurf.“

Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, wir haben nämlich im entsprechenden Ausschuss Änderungsanträge eingebracht – die Sie leider abgelehnt haben. Ihr Gesetzentwurf ist nach wie vor unverändert und die entspre

chenden Kritikpunkte der Sachverständigen sind nicht eingearbeitet.

Ich möchte einmal wissen, warum Sie die Regelungen im Gesetzentwurf der Staatsregierung so festlegen, dass Sie der Idee der Juniorprofessur an sich so eklatant widersprechen. Der Sprecher der Juniorprofessoren in Sachsen hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ihm wesentliche Punkte im Entwurf der Staatsregierung fehlen. Ich habe sie Ihnen in meiner Rede bereits genannt. Die Forderungen der Juniorprofessoren, die im Übrigen im FDP-Entwurf aufgegriffen werden, sind für den Erfolg der Juniorprofessur in Sachsen von entscheidender Bedeutung.

Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen und ihrer Dankesworte bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

An dieser Stelle erteile ich der Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst den Mitgliedern der FDP-Fraktion meinen Dank für das Werben um die Juniorprofessur aussprechen. Mein Dank gilt aber auch den anderen, die sich dafür ausgesprochen haben. Der Weg zur Juniorprofessur scheint ein sehr steiniger zu sein, wenn man sich überlegt, dass er bereits 2001 begonnen hat und die Diskussion auf Bundesebene bis heute nicht verebbt ist.

Bevor ich konkret auf den Gesetzentwurf eingehe, gestatten Sie mir einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen, Herr Dr. Schmalfuß. Sie haben gesagt, Fortschritt und Innovation am Hochschulstandort Sachsen seien dadurch, dass die Juniorprofessur noch nicht im Gesetz verankert ist, gefährdet. Das ist mitnichten so. Wir haben gestern den Hochschulbericht der sächsischen Hochschulen veröffentlicht. Wenn Sie ihn aufmerksam lesen, werden Sie feststellen, dass der Hochschulstandort Sachsen gerade in den Punkten Fortschritt und Innovation mitnichten gefährdet ist, sondern an der Spitze der bundesdeutschen Landschaft steht.

(Beifall bei der SPD)

Das ist auch dank der Entwicklungen in den letzten Jahren der Fall.

Ich will nicht verschweigen, dass wir ein Problem haben, allerdings nicht mit der Juniorprofessur: Wir haben in Sachsen wie in Ostdeutschland insgesamt zu wenige Promovenden. Schon in der ersten Stufe, bevor wir über eine Juniorprofessur reden, müssen wir Anstrengungen unternehmen, junge Menschen dafür zu gewinnen, eine Promotion, und zwar nicht nur in Sachsen, durchzuführen.

Als zweiten Punkt möchte ich auf die Abwanderungswelle eingehen. Ich möchte hier unterscheiden. Der sächsische Standort ist so attraktiv, dass wir derzeit sogar einen positiven Saldo bei der Studierendenzahl haben, das heißt, es kommen mehr Studierende nach Sachsen, als Hochschulzugangsberechtigte aus Sachsen in andere Länder gehen. Der internationale Austausch ist insbesondere in der Promotionsphase, aber auch in der anschließenden Forschungsphase ein normaler Weg, den zu gehen wir jungen Leuten sogar empfehlen müssen, und zwar schon während des Studiums. Wenn Sie sich unsere Forschungsinstitutionen ansehen – seien es außeruniversitäre, seien es solche innerhalb der Universität –, dann finden Sie dort viele ausländische Kolleginnen und Kollegen, die ihre Qualifikation erweitern. Die Graduiertenschulen sind dafür ein gutes Beispiel. Ausländische Kolleginnen und Kollegen kommen also sehr gern an deutsche Hochschulen – auch an solche in Sachsen –, um sich zu qualifizieren. Wir müssen aber diejenigen, die zeitweilig ins Ausland gegangen sind, dafür gewinnen, zurückzukommen und ihre dort gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse einzubringen.

Konkret zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Die Regierungskoalition hat bekanntlich einen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, über den hier bereits diskutiert worden ist. Der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien hat dem Antrag auf weitere Behandlung und Beschlussfassung seine Zustimmung gegeben. Herr Dr. Wöller hat das vorhin dargestellt.

Ich möchte auf einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Gesetzentwürfen hinweisen, ohne auf die hier schon angesprochenen weiteren Gesetzentwürfe zum Hochschulgesetz einzugehen. Die FDP-Fraktion beabsichtigt, dem Juniorprofessor die akademische Bezeichnung „Professor“ zu verleihen; das ist hier mehrfach angesprochen worden. Eine solche Handhabung wäre aus unserer Sicht systemwidrig. Die Juniorprofessur führt, wie bislang nur die Habilitation, direkt auf die Professur hin. Sie ist ihrem Wesen nach demzufolge eine Qualifikationsphase. Wir hielten es für irreführend, wenn den Betroffenen bereits während der Qualifikationsphase ein anderer akademischer Grad zuerkannt würde, den sie erst nach erfolgreichem Abschluss der Tenure-Track-Phase oder nach Abschluss ihrer Juniorprofessur durch Berufung als Professor an eine sächsische oder eine andere Hochschule erwerben.

Man sollte in der Diskussion der Fairness halber hinzufügen: Gerade im immer wieder zitierten angelsächsischen Raum wird bewusst eine Differenzierung der Personalkategorien durch die Bezeichnungen „Assistant“ oder „Associate Professor“ für angehende Professoren vorgenommen. In Deutschland haben sich bisher nur zwei Länder, Baden-Württemberg und Bayern, für eine andere Bezeichnung als „Juniorprofessor“ entschieden. Auch bei uns ist es also nicht üblich, diese Qualifikationsphase in der Bezeichnung mit dem berufenen Professor gleichzusetzen.

Nach § 39a Abs. 3 des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion – es geht um die Verlängerung des Dienstverhältnisses eines Juniorprofessors – soll erst vier Monate vor Ablauf über die Verlängerung gesprochen werden. Wir halten diesen Zeitraum sowohl im Interesse der Hochschulen als auch im Interesse des Probanden für viel zu knapp bemessen. Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition sieht demzufolge eine letztmögliche Entscheidung über die Weiterbeschäftigung bereits ein Jahr vor Ablauf der Juniorprofessor, das heißt, spätestens nach fünf Jahren, vor. Damit gibt es für beide Seiten eine gewisse Sicherheit, und zwar rechtzeitig und nicht erst kurzfristig.

Nach § 42 des vorgelegten Gesetzentwurfs sollen die Juniorprofessoren vom Rektor berufen werden. Der Gesetzentwurf will insgesamt die Berufung von Professoren den Hochschulen als Selbstverwaltungsangelegenheit zusprechen. Ich will mich nicht prinzipiell gegen diese Absicht der FDP-Fraktion stellen, halte es aber für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt die Überleitung der Zuständigkeit für Berufungen vom Staatsministerium hin zu den Hochschulen gesetzlich zu regeln. Sie wissen, dass in der Regierungskoalition gegenwärtig über eine Neukonzeption des Sächsischen Hochschulgesetzes verhandelt wird. Wir sind im Begriff, wesentliche Einzelheiten des Berufungsverfahrens in diesem Zuge zu überdenken, um den Bedürfnissen der Hochschulen besser Rechnung tragen zu können. Wir sehen deshalb auch die Delegation der Berufungszuständigkeit in dem größeren Zusammenhang dieses neuen Hochschulgesetzes.

Anders als der vorgelegte Gesetzentwurf wollen wir den traditionellen Qualifikationsweg zur Professur über die Habilitation beibehalten. Wir haben die unterschiedlichen Positionen dazu gehört. Es gibt sie sicherlich nicht nur in Sachsen, sondern auch bundesweit. Die unterschiedlichen Positionen haben ja auch schon einmal zu einer Verfassungsklage geführt.

Mit den zwei Möglichkeiten, zur ordentlichen Professur zu gelangen, soll dem vor allen Dingen von verschiedenen Universitäten und Fachbereichen nachdrücklich geäußerten Wunsch Rechnung getragen werden, die in den geisteswissenschaftlichen Fächern nach wie vor übliche Qualifikation über das „zweite Buch“, die Habilitation, als wesentlichen Ausweis einer herausragenden wissenschaftlichen Leistungskraft anzuerkennen. Die Bezeichnung „wesentlicher Ausweis herausragender wissenschaftlicher Leistungskraft“ finden wir auch bei den Juniorprofessuren. Die sächsischen Universitäten erhalten somit die Möglichkeit, zwischen beiden Qualifikationswegen zur Professur zu wählen. Deshalb soll der akademische Assistent neben der Juniorprofessur als zweite Personalkategorie im Sächsischen Hochschulgesetz verankert werden. Ich stimme all jenen zu, vor allen Dingen Frau Dr. Raatz, die gesagt haben: Wir werden deutschlandweit sehen, ob sich die mit der Juniorprofessur verbundenen Ziele auch im Nebeneinander der Qualifikationswege erfolgreich durchsetzen können. Aus meiner Sicht spricht vieles dafür. Ein Aspekt ist die vorhin

von Frau Werner angesprochene Gleichstellungsfrage, die mit der Juniorprofessur angegangen werden soll.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auch inhaltliche Ungenauigkeiten aufweist. In § 54 Abs. 1 sollen die Wörter „Professor“, „Hochschuldozent“, „Oberassistent“, „Oberingenieur“ und „Wissenschaftlicher und Künstlerischer Assistent“ durch die Wörter „Hochschullehrer“ und „Wissenschaftlicher und Künstlerischer Assistent“ ersetzt werden. Nach den bundesgesetzlichen Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes, wie es derzeit noch Gültigkeit hat, entfällt neben den gerade genannten Personalkategorien auch der „Wissenschaftliche und Künstlerische Assistent“. Dem trägt gerade der vom Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien mehrheitlich verabschiedete Gesetzentwurf der Regierungskoalition dann auch Rechnung.

(Unruhe bei den Fraktionen – Glocke der Präsidentin)

Ich hoffe und wünsche, dass wir in der Beratung zum Haushaltbegleitgesetz im Dezember den Weg für die Juniorprofessuren auch hier in Sachsen frei machen und damit den jungen Menschen diesen Weg beschreiben wollen, auch zukünftig hier in Sachsen eine weitere Perspektive eröffnen können und bitte Sie deshalb, im Dezember auch diesem Haushaltsbegleitgesetz im Teil Juniorprofessur zuzustimmen.