Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Ich gebe Ihnen recht, dass wir eine gesetzliche Grundlage brauchen, wenn man den jungen Wissenschaftlern und der Juniorprofessur in Deutschland eine Perspektive geben will.

Aber das ist nicht allein der Grund. Ich denke, der Wissenschaftsrat hat das deutlich gemacht. Bis zum Jahr 2014 wird annähernd die Hälfte der Professoren an den Hochschulen aus ihrem Amt ausscheiden. Das ist, denke ich, eine enorme Zahl. Außerdem gibt es deutschlandweit eine enorme Zunahme der Studienanfänger. Das fordert eine Erhöhung der Zahl der Hochschullehrer.

Die Frage ist: Haben wir in Deutschland oder auch im europäischen Maßstab die erforderliche Anzahl an qualifizierten Hochschullehrern, die an unseren Universitäten diese Aufgaben erfüllen können? Ich sehe diesen qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs in der erforderlichen Größenordnung im Moment nicht.

Dazu kommt – das wurde hier schon erwähnt –, dass der übliche Weg in die Hochschullehrerlaufbahn bisher die Habilitation ist. Damit sind junge Nachwuchswissenschaftlicher im internationalen Vergleich benachteiligt. Im Schnitt sind die habilitierten Wissenschaftler 37 Jahre alt. Wenn sie zum Professor berufen werden, sind sie meist weit über 40 Jahre alt. Das ist eine zu lange Qualifizie

rungsphase. Außerdem hat sie nur relativ geringe Chancen auf Erfolg. Nicht jeder, der habilitiert, kann auch auf einen Lehrstuhl hoffen.

Viel schwerer wiegt im internationalen Vergleich aber, dass die deutschen Wissenschaftler über diese Laufbahn viel zu spät eigenverantwortlich arbeiten können. Das demotiviert und führt zur Abwanderung gerade hoch qualifizierter und hoch motivierter junger Wissenschaftler. Ich denke, das können wir uns in Deutschland nicht weiter leisten; denn wir haben in diese Köpfe beträchtliche finanzielle Mittel gesteckt, und von diesen Finanzen wollen wir im eigenen Land profitieren.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahre 2002 mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes die Juniorprofessur ins Leben gerufen. Die Idee, die dahinter steckt, wurde von meinen Vorrednern schon erwähnt. Nachwuchswissenschaftler um die dreißig sollen eine Chance erhalten, selbstständig zu forschen und zu lehren. Man will dieser Klientel eine Chance geben und den Wissenschaftsstandort Deutschland attraktiver machen. Es geht, wie ich schon sagte, auch darum, die Investitionen in die Köpfe für uns selbst nutzbar zu machen, denn Innovation und ein hohes Qualifikationsniveau sind wichtige Erfolgsfaktoren im volkswirtschaftlichen Wettbewerb.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht, wie das Herr Wöller angesprochen hat, im Jahr 2004 die ursprüngliche Regelung, nämlich dass der Weg zur Professur zukünftig ausschließlich über die Juniorprofessur erfolgen soll, wie das auch Frau Werner gefordert hat, als unzulässigen Eingriff in die Länderhoheit und damit für verfassungswidrig erklärt hat, wurde die Juniorprofessur aber an sich nicht infrage gestellt. Mit dem Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich 2004 wurde die Juniorprofessur daher auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Wir haben nun die Aufgabe, dies in Landesrecht umzuwandeln.

Die Kritik der FDP-Fraktion, dass wir uns in Sachsen damit zu viel Zeit gelassen haben, ist zum Teil berechtigt. Aber ich habe schon gesagt, dass gerade wir hier in Sachsen bereits im Vorfeld einen Diskussionsprozess darüber hatten, welche Rolle zukünftig die Habilitation und die Juniorprofessur spielen sollen. Man sieht ganz deutlich, dass dazu an den Hochschulen sehr konträre Meinungen bestehen, man sich also weder der Habilitation ganz entziehen möchte noch der Juniorprofessur als alleiniger Laufbahn den Vorzug gibt.

In Sachsen wurden, obwohl wir bisher keine gesetzliche Grundlage hatten, Anfang 2002 in Dresden, Chemnitz und Leipzig einige Stellen als Vorgriffsprofessuren besetzt. Mittlerweile gibt es sachsenweit etwa 50 Juniorprofessoren. Ich denke, das kann sich sehen lassen und ist auf jeden Fall ein Anfang.

Weitere Ausschreibungen laufen. Erste Evaluierungsrunden wurden mit den derzeitigen Juniorprofessoren durchgeführt. Die meisten sind positiv beschieden worden.

Einige haben sich allerdings auch schon wieder aus dieser Laufbahn verabschieden müssen.

Ich bin gespannt, wie viele dieser 50 Juniorprofessoren sich später an den Hochschulen auf Lehrstühlen befinden werden, wie also diese Professoren an den Universitäten in Deutschland anerkannt und akzeptiert werden. Derzeit ist es noch so, dass bei Ausschreibungen auf jeden Fall die Wissenschaftler bevorzugt werden, die eine Habilitation vorweisen können. Auch wenn Sie, Frau Werner, richtigerweise gesagt haben, dass es kaum leistbar ist, Juniorprofessur, Habilitation und Familie zu vereinbaren, machen das trotzdem viele, und zwar auch aus Sicherheitsgründen, weil sie sagen, dass keiner weiß, was die Juniorprofessur nützt.

Wir bewegen uns hier im Moment noch in einer Übergangsphase. Fakt ist, dass die jetzige Situation für die sächsischen Juniorprofessoren aufgrund des fehlenden Landesrechts unbefriedigend ist und eine klare gesetzliche Regelung für Sachsen dringend geboten ist. Vielleicht haben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf uns als Koalitionsfraktionen noch einmal deutlich darauf hingewiesen. Das hat natürlich seinen Sinn und Zweck, auch wenn Sie jetzt möglicherweise enttäuscht sein werden, dass wir gerade Ihrem Antrag nicht zustimmen. Aber Sie wissen, dass wir als Koalition das Recht haben, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.

Wir wollten dieses Problem eigentlich gemeinsam mit der Novellierung des Hochschulgesetzes lösen, haben das zeitlich aber nicht ganz geschafft. Deshalb haben wir die Juniorprofessur aus dem Gesamtverfahren herausgelöst und bringen sie als einzelne Gesetzesnovelle ein.

Wir haben darüber diskutiert, Frau Werner. Es gab dazu eine Anhörung. Ich denke, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung, wie das auch Kollege Dr. Wöller gesagt hat, in der Anhörung als sehr gut eingeschätzt wurde. Zu dem Entwurf der FDP-Fraktion wurden einzelne Kritikpunkte genannt. Besonders kritisiert wurde zum Beispiel, dass die Tenure-Track-Regelung im Gesetzentwurf der FDP vollkommen fehlt.

Es wurde in der Anhörung erwähnt, dass die Juniorprofessoren darum gebeten haben, an Berufungsverhandlungen teilnehmen zu dürfen. Dies wird mit dem neuen Gesetzentwurf zum Hochschulgesetz zukünftig so geregelt. Aus diesem Grund ist das kein Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf der Staatsregierung. Die Teilnahme an den Promotionsverfahren wurde bisher sowieso ermöglicht. Das wurde mit dem Gesetzentwurf nicht geändert. Dabei gab es auch keine Probleme. Es ging ausschließlich um die Teilnahme an Berufungsverhandlungen.

Bei der Titeltragung „Professor“ oder „Juniorprofessor“ gibt es unterschiedliche Meinungen. Natürlich verstehe ich es, wenn die Juniorprofessoren sagen, dass sie es demotivierend und deklassierend finden, wenn sie sich nicht auch Professor nennen dürfen. Aber wir haben uns so entschieden, dass dieser Titel nun so erst einmal durchgeführt wird.

Frau Dr. Raatz, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Vielen Dank. – Frau Dr. Raatz, können Sie mir darstellen, wo im Gesetzentwurf der FDP die Tenure-Track-Regelungen fehlen?

Die Tenure-Track-Regelung, so wird es von den Mitgliedern, die in der Anhörung gesprochen haben, dargestellt, wird in dem FDP-Entwurf zu knapp behandelt und ist im Entwurf der Staatsregierung ausführlicher dargelegt und klarer geregelt. Aus diesem Grunde wurde, wie gesagt, auch von mehreren Sachverständigen gerade dies kritisiert.

Ich denke, dass die Gründe dargelegt wurden, warum der Regierungsentwurf der bessere ist und wir uns natürlich als Koalition hinter diesen Entwurf stellen. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab.

Danke trotzdem für Ihre Bemühungen.

(Beifall bei der SPD)

Das war die SPDFraktion. Die NPD-Fraktion, Herr Abg. Gansel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP wurde ein halbes Jahr vor dem Regierungsentwurf eingebracht, was aber auch sein einziger nennenswerter Vorzug ist. Für die NPD-Fraktion ist damit im Sinne einer wirklichen Stärkung des sächsischen Hochschulwesens und zur Bindung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Sachsen nicht viel gewonnen. Beide Entwürfe lassen eine langfristige Perspektive für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung und entsprechende strategische Organisationsgrundsätze vermissen. Deswegen kann die NPD-Fraktion keinem der beiden Entwürfe zustimmen.

Der Regierungsentwurf im Kapitel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes wird natürlich in diesem Haus eine Mehrheit finden. Man kann darüber streiten, ob dies besser sei als gar nichts. Eine tragfähige hochschulpolitische Zukunftsplanung ist aber längst überfällig, auch um die massive Abwanderung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses ins Ausland zu stoppen.

Die Bundesrepublik Deutschland erlebt derzeit die größte Auswanderungswelle in ihrer Geschichte. Allein im Jahr 2005 kehrten 160 000 Deutsche ihrer Heimat den Rücken. Im Vergleich zu den Neunzigerjahren ist die Zahl der deutschen Auswanderer um 60 % gestiegen. Da die Statistik aber nur jene Personen erfasst, die sich auch ordnungsgemäß behördlich in Deutschland abmelden, dürfte die tatsächliche Auswandererzahl noch oberhalb dieser 160 000 liegen.

Wie die NPD-Fraktion schon mehrere Male feststellte: Deutsche Intelligenz geht und alimentierungsbedürftige ausländische Dummheit kommt.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Die NPD bleibt, leider!)

Der Großteil der deutschen Auswanderer besteht nämlich aus jungen qualifizierten Leuten, darunter sehr vielen akademischen Spitzenkräften. Zentrales Auswanderungsmotiv ist der Eindruck eines – natürlich durch die etablierte Politik – völlig in die ökonomisch-soziale Sackgasse gesteuerten Staates. Neben der Arbeitsmarktkrise, Stichwort „Generation Praktikum“, also hoch qualifizierte Jungakademiker, die sich von einem schlecht bezahlten Praktikumsplatz zum nächsten hangeln müssen, ist auch der Hochschulsektor ein Problemsektor, der junge Menschen an der Zukunftsfähigkeit dieses Staates zweifeln lässt.

Prof. Jörg Rössel drückte es in der Anhörung zum Hochschulgesetz wie folgt aus: „Sie werden immer sehen: Wenn Sie bei deutschen Wissenschaftlern im Ausland versuchen, das deutsche Hochschulsystem positiv darzustellen, stoßen Sie auf sehr große Skepsis.“ Rudolf Bahring stellte vor zwei Wochen in einer Fernsehdiskussion zum Thema Patriotismus fest, dass die humboldtsche Bildungstradition vor 100 Jahren Hochschulen in der ganzen Welt als Vorbild diente und dass im 19. Jahrhundert zum Beispiel selbst die meisten amerikanischen Universitäten nach deutschem Vorbild gegründet wurden. Heute hingegen achten nicht einmal die Deutschen selbst ihre Wissenschaftstraditionen.

Diese negative Grundstimmung spüren auch junge Wissenschaftler und verlegen deswegen verheerenderweise ihre Lebens- und Karriereplanung ins Ausland. Warum auch nicht, werden sich einige fragen. Das ehedem leistungsstarke deutsche Universitätssystem, das einmal Weltgeltung besaß, wird abgewickelt und in eine schlechte Kopie des angelsächsischen verwandelt, festzumachen etwa an der „Bachelorisierung“ und „Masterisierung“ der Abschlüsse. Unter solchen Bedingungen können deutsche Leistungsträger ihre wissenschaftlichen Arbeits- und Aufstiegsmöglichkeiten auch gleich im Ausland suchen. So weit, so schlecht.

Und jetzt sind wir mitten im Thema. Die im Jahr 2002 eingeführte Juniorprofessur sollte dem Karrierestau an den Universitäten entgegenwirken und auch helfen, deutsche Wissenschaftler aus dem Ausland zurückzuholen. Geplant war die Ausschreibung von 1 000 Juniorprofessuren pro Jahr entsprechend der etwa gleich hohen Zahl von pensionierten Professoren im Jahr. Tatsächlich ausgeschrieben wurden aber an deutschen Universitäten bis heute, also in bald fünf Jahren, gerade einmal 1 100 Stellen, ein Bruchteil also von den im gleichen Zeitraum Habilitierten. Davon sind in Sachsen gerade einmal 40 Juniorprofessoren.

Die Rückholaktion aus dem Ausland scheiterte kläglich. Nur eine Handvoll Wissenschaftler war wirklich zur

Rückkehr nach Deutschland zu bewegen. Im Juli 2004 wurde das im ganzen Juniorprofessurgesetz zugrunde liegende Hochschulrahmengesetz des Bundes vom Bundesverfassungsgericht wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig erklärt und am 30. Dezember 2004 in aller Eile durch die sogenannte Reparaturnovelle ersetzt. Diese gilt aber heute nur noch auf Abruf, denn inzwischen wurde ja durch die Föderalismusreform die Rahmengesetzgebung weitestgehend abgeschafft.

Um eine Erfolgsgeschichte handelt es sich beim Juniorprofessorenprojekt also ganz offensichtlich nicht. Zu bemängeln ist insbesondere das eigenartige Konkurrenzverhältnis zwischen Juniorprofessoren und wissenschaftlichen Assistenten. Die Juniorprofessuren sollten doch dazu dienen, aus dem weitgehend unselbstständigen Assistenten selbstständig forschende und lehrende Juniorprofessoren zu machen. Aus den Tausenden von habilitierenden Assistenten, die ewig auf eine Professur warten, sollten hoch motivierte Jungprofessoren werden. Dadurch sollte sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Attraktivität deutscher Universitäten erhöht werden.

Warum hat man es dann auch nicht so gemacht? Warum hat man nicht konsequent auf das Juniorprofessorenmodell umgestellt und die klassische Habilitation entsprechend zurückgedrängt? Man hätte dann heute einen annähernd einheitlichen Weg zur Professur gehabt und könnte dem wissenschaftlichen Nachwuchs attraktive Aufgaben anbieten, besonders, wenn gleichzeitig eine Kampagne zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Industrie und Gesellschaft eingeleitet worden wäre. Stattdessen ist das Projekt ins Stocken geraten und läuft Gefahr, das gleiche Schicksal wie das Anfang der Siebzigerjahre gescheiterte Assistenzprofessurengesetz zu erleiden. Es fehlen schlicht Konzepte aus einem Guss, und das ganze Vorhaben ist im Gestrüpp von sinnlosen Status- und Kompetenzfragen stecken geblieben.

Ein Großteil der akademischen Karrieren läuft heute nach wie vor über die Habilitation, und es ist nicht abzusehen, dass sich dies verändern wird. Ganz im Gegenteil. Prof. Gramlich berichtete während der Hochschulgesetzanhörung im September, dass seine zwei Juniorprofessoren in Chemnitz habilitiert hätten, weil sie sich auf die Qualifikation durch die Juniorprofessur nicht verlassen konnten oder nicht verlassen wollten. Wenn aber kein Verlass darauf ist, wie kann man dann realistischerweise mit einer positiven Entwicklung der Juniorprofessoren rechnen?

Die NPD-Fraktion steht aus den genannten Gründen den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes kritisch gegenüber und wird sich deshalb enthalten.

(Beifall bei der NPD)

Die Fraktion der GRÜNEN hat das Wort. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das heutige Thema beschäftigt uns ja bereits über vier Jahre. Die Einrichtung der Juniorprofessur wurde 2002 als rot-grünes Projekt gestartet, um einen neuen, einen zeitgemäßen Zugang zur Professur zu schaffen.

Wie einige meiner Kollegen schon ausgeführt haben, sollte es darum gehen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bereits in einem Alter Anfang der dreißig die Möglichkeit zu geben, unabhängig zu forschen und zu lehren. Zugleich ging es darum, internationale Anschlussfähigkeit herzustellen, den Anteil von Frauen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu erhöhen und die Planbarkeit des wissenschaftlichen Karriereweges zu verbessern. An diesen Zielen muss sich auch heute jeder Gesetzentwurf zur Juniorprofessur messen lassen.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2004 wurde die gesetzliche Regelung der Juniorprofessur in die Hände der Länder gelegt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Frau Schavan an der Spitze ist ausweislich seiner Website der Überzeugung, dass mittlerweile alle Bundesländer diese Personalkategorie in ihren Hochschulgesetzen verankert haben. Alle Bundesländer? Nicht alle. Ein kleines ostdeutsches Land leistet bisher tapferen Widerstand gegen solche verdächtigen Modernismen. Es ist einzig und allein Sachsen, das seinen Juniorprofessorinnen und -professoren bis heute eine weitgehend informelle Personalkategorie mit unklarem Status zumutet. Deshalb möchte ich der FDP-Fraktion danken, dass sie mit ihrem Gesetzentwurf im Juni dieses Jahres Druck gemacht hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir ohne diese Initiative bis heute auch keinen Regierungsentwurf zu Gesicht bekommen hätten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Aus der traurigen Situation, dass Sachsen bundesweit das Schlusslicht bei der gesetzlichen Regelung der Juniorprofessur trägt, erwächst aber zugleich ein Vorteil: Wir haben die Möglichkeit, die Erfahrungen anderer Länder in unsere Gesetzgebung einfließen zu lassen – wenn wir das nur wollen und wenn wir bereit sind, die bisherige Entwicklung gründlich und kritisch zu analysieren.

Von Anfang an stand eines fest: Die Juniorprofessur wird in den verfestigten Strukturen des deutschen Hochschulwesens nur dann eine Chance haben, wenn sie mit aller Konsequenz eingeführt wird. Kollegin Raatz und Kollege Wöller, deswegen haben Sie unrecht. Man kann nicht einfach mal die Juniorprofessur neben die Habilitation stellen und dann zuschauen, wie es sich entwickelt und was passiert. Man muss die Juniorprofessur ganz und gar wollen, sonst bekommt man sie gar nicht.

Dementsprechend wurde diese Juniorprofessur zur Erfolgsgeschichte in Ländern, welche den deutschen Sonderweg der Habilitation abgeschafft oder zurückgedrängt, zugleich klare Personalstrukturen eingeführt und Konkur