In einem Interview mit der sorbischen Tageszeitung „Serbske nowiny“ äußerte Ministerpräsident Georg Milbradt im Zusammenhang mit der Feststellung, dass der Freistaat Sachsen als einziger Partner der Stiftung für das sorbische Volk nie Mittel für die Stiftung gekürzt hat, die Staatsregierung denke sogar darüber nach, diese zu erhöhen.
1. Gibt es Überlegungen, diese Mittel, so wie von der Linksfraktion.PDS wiederholt vorgeschlagen, um den Inflationsausgleich oder um eine andere Summe zu erhöhen?
2. Welchen Einfluss konnte die Staatsregierung auf die Bundesregierung ausüben, dass der Bund seine Mitfinanzierung dauerhaft und ohne Kürzung festschreibt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stiftung für das sorbische Volk wird auf der Grundlage des Finanzierungsabkommens von 1998 gemeinsam vom Bund und den Ländern Brandenburg und dem Freistaat Sachsen unterstützt. Dabei hat der Freistaat Sachsen als einziger Partner der Stiftung seinen Zuschuss – wie 1998 zugesagt – immer beibehalten.
Das dreiseitige Finanzierungsabkommen läuft Ende 2007 aus und deshalb wurden jetzt die Verhandlungen zwischen den drei Zuwendungsgebern über ein neues Abkommen aufgenommen. Dabei will Sachsen an dem bewährten Finanzierungsschlüssel festhalten, wonach 50 % der Förderung der Bund übernimmt, und die andere Hälfte wird von Sachsen zu zwei Dritteln und von Brandenburg zu einem Drittel finanziert.
Im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2007/2008 für den Freistaat Sachsen ist die Beibehaltung der Förderung der Stiftung im vollen Umfang von über 5,4 Millionen Euro jährlich eingeplant. Ein spezieller Inflationsausgleich ist dabei nicht vorgesehen. Inwieweit auf längere Sicht – in diesem Kontext muss sicher auch die zitierte Äußerung des Ministerpräsidenten gesehen werden – Erhöhungen im Rahmen der Verhandlungen für ein neues Finanzierungsabkommen, also nach dem Jahr 2007, thematisiert werden, bleibt abzuwarten. Zunächst müssen der Bund und das Land Brandenburg ihre Vorstellungen zu den Eckpunkten eines neuen Finanzierungsabkommens klarer formulieren, so wie es Sachsen bereits getan hat. – So viel zur ersten Frage.
Ich schließe gleich die Antwort auf die zweite Frage an. Am vergangenen Wochenende wurde als Ergebnis von parlamentarischen Beratungen des Bundestages der für 2007 vorgesehene Bundeszuschuss an die Stiftung für das sorbische Volk auch öffentlich bekannt. Aus Sicht der Staatsregierung ist es einerseits bedauerlich, dass ausgehend von dem derzeit noch gültigen Abkommen der Bund für 2007 seine in den Jahren 2004 bis 2006 vorgenommene Absenkung beibehält und anstelle der erforderlichen 8,2 Millionen Euro nur 7,6 Millionen Euro eingeplant hat – ich betone: für 2007.
Andererseits kann es als ein positives Signal gewertet werden, dass eine ursprünglich noch weitergehende Absenkung, wie sie im Haushaltsplanentwurf vorgesehen war, von 50 000 Euro nicht erfolgt – was sicher auch eine Folge der Bemühungen der Sächsischen Staatsregierung gegenüber der Bundesregierung ist. Für die Verhandlungen zum zukünftigen Finanzierungsabkommen gehe ich allerdings nicht davon aus, dass der für 2007 eingeplante
Sachsen hält daran fest, dass eine dauerhafte Bundesbeteiligung von über 8 Millionen Euro jährlich an der Finanzierung der Stiftung angemessen ist. Dies wurde anlässlich der auswärtigen Sitzung des sächsischen Kabinetts am 19. September dieses Jahres in Berlin klar zum Ausdruck gebracht. An dieser Kabinettssitzung nahm auch der Leiter des Bundeskanzleramtes, Herr Dr. Thomas de Maizière, teil. Das Bundeskanzleramt ist über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien an den Verhandlungen um das neue Finanzierungsabkommen beteiligt – was durchaus hoffen lässt, dass sich der Bund in angemessener Weise über das künftige Finanzierungsabkommen an der Förderung des sorbischen Volkes beteiligen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um Fördermittel für Existenzgründer sowie die Ausbildung von Lehrlingen im Freistaat Sachsen.
Existenzgründer schaffen neue Arbeitsplätze und sind perspektivisch betrachtet auch mögliche künftige Lehrausbilder. Die Jugendarbeitslosigkeit im Freistaat Sachsen nähert sich wieder der 50 000-Marke. Dem stehen die drastische Reduzierung der Fördermittel für die Ausbildung von Lehrlingen und erhöhte finanzielle Belastungen für mittelständische Unternehmer nicht zuletzt durch die erhöhte Mehrwertsteuer ab 01.01.2007 gegenüber.
1. Durch welche Fördermaßnahmen will die Staatsregierung dem verhängnisvollen Trend einer vorprogrammierten Langzeitarbeitslosigkeit bei jugendlichen Schulabgängern und der gleichzeitigen Fördermittelkürzung für die Lehrausbildung entgegenwirken?
2. Welche unterstützenden Maßnahmen sieht die Staatsregierung zur Förderung von Existenzgründungen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur wirtschaftlichen Prosperität im Freistaat Sachsen vor?
Herr Abg. Petzold, der Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit widmet die Staatsregierung seit Jahren ihr besonderes Augenmerk. Dabei spielen sowohl Fragen der unterstützenden Förderung der beruflichen Erstausbildung als Voraussetzung für eine erfolgreiche spätere Berufstä
Zu Frage 1, der beruflichen Erstausbildung: Seit Jahren unterstützt die Staatsregierung die Unternehmen bei der Bereitstellung und Besetzung von betrieblichen Berufsausbildungsplätzen sowie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Darüber hinaus werden bereits seit Anfang der Neunzigerjahre jährlich für Jugendliche, die auf dem regulären Ausbildungsmarkt keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, durch Bund und Länder finanzierte zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze bereitgestellt.
Die in den letzten Jahren für die berufliche Erstausbildung eingestellten Gesamtmittel zeigen zwar absolut eine rückläufige Tendenz; von einer drastischen Reduzierung der Förderung kann jedoch keineswegs gesprochen werden. Es standen jederzeit ausreichend Mittel zur Verfügung – im Gegenteil: Der Mittelabfluss war stets geringer als die Haushaltsansätze. Der rückläufige Mittelansatz liegt am absoluten Rückgang der ausbildenden Unternehmen und besonders an den seit Jahren geringer werdenden Platzkontingenten des Bundes, an den Ausbildungsprogrammen Ost sowie an Teilnehmerabbrüchen in Höhe von jährlich circa 10 bis 13 %.
Als Reaktion auf die seit vergangenem Jahr wieder angespanntere Ausbildungssituation hat die Staatsregierung für die Förderung zusätzlicher betriebsnaher Ausbildungsplätze ergänzende Landesprogramme aufgelegt.
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle besonders auf die in diesem Jahr neu initiierte Fördermaßnahme „Qualifizierung von Arbeitslosen ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss“. Damit wird gerade Langzeitarbeitslosen eine Chance geboten, sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Meine Antwort auf Frage 2, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von Existenzgründern. Nach der ESF-Richtlinie können Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die eine eigene Existenz gründen, in den ersten sechs Wochen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1 050 Euro pro Monat erhalten. Gefördert werden auch Lehrgänge für potenzielle Existenzgründer, die durch die notwendigen Kenntnisse dazu befähigt werden sollen, eine eigenständige Existenz aufzubauen. Für Selbstständige, die innerhalb der letzten drei Jahre ein kleines bzw. Kleinstunternehmen gegründet haben, werden auch Existenzsicherungsseminare gefördert.
Lassen Sie mich abschließend dazu noch feststellen, dass sich die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren von knapp 51 000 im Februar 2006 auf rund 43 000 im Monat Oktober dieses Jahres verringert hat. Das ist immer noch zu viel, aber wir arbeiten daran, diese Zahl mit staatlicher Unterstützung weiter zu senken.
1. In wie vielen Fällen wurde in Sachsen nach Kenntnis der Staatsregierung wegen des Verdachts auf Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit gegen Mitglieder oder ehemalige oder gegenwärtige Mitarbeiter der NPDLandtagsfraktion strafrechtlich ermittelt?
2. Ist gegen den Herrn, dessen Name hier geschwärzt worden ist, der eines Angriffs auf eine Journalistin von NDR und „taz“ am 04.11.2006 in Hamburg-Blankenfelde verdächtigt wird, in Sachsen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt worden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, mit der Frage sprechen Sie Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften gegen Mitglieder und Mitarbeiter der NPD-Fraktion des Sächsischen Landtages wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und wegen eines Angriffs auf eine Journalistin am 04. November 2006 an.
Zu Frage 1 teile ich Ihnen mit, dass gegen die Mitglieder der NPD-Fraktion des Sächsischen Landtages keine entsprechenden Ermittlungsverfahren geführt wurden.
Was die ehemaligen und gegenwärtigen Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion betrifft, so sind diese der Staatsregierung namentlich nicht bekannt. Eine Antwort würde daher die Nennung konkreter Namen voraussetzen. Ich biete Ihnen an, im Falle der namentlichen Benennung der ehemaligen und gegenwärtigen Mitarbeiter der NPDLandtagsfraktion eine schriftliche Antwort der Staatsregierung nachzureichen.
Zu Frage 2 möchte ich zunächst feststellen, dass der von Ihnen angesprochene Angriff auf eine Journalistin des NDR und der „taz“ am 4. November 2006 nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht in HamburgBlankenfelde oder Hamburg-Blankenese, sondern in Blankenfelde im Bundesland Brandenburg verübt worden sein soll.
Gegen den angeblichen, in der Frage namentlich genannten Angreifer haben die sächsischen Staatsanwaltschaften – Tatortprinzip – kein Ermittlungsverfahren geführt.
Herr Staatsminister, darf ich Ihre Antwort auf Frage 1 so verstehen, dass gegen ehemalige oder gegenwärtige Mitarbeiter sehr wohl ermittelt worden ist, dass ich die Antwort auf meine Frage von Ihnen aber schriftlich bekomme?
Das habe ich jedenfalls nicht sagen wollen. Ich habe Ihnen gesagt: Wir kennen die Namen der Mitarbeiter nicht. Die Recherche nach Ermittlungsverfahren setzt die Nennung von Namen voraus. Wir wissen nicht, wer Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion gewesen ist. Das ist Sache des Landtages. Das weiß die Staatsregierung nicht. Wenn Sie uns Namen nennen, biete ich Ihnen an, eine schriftliche Antwort nachzureichen.
Okay. – In meiner Frage 2 habe ich von „geführt worden“, also in der Vergangenheitsform gesprochen. Mir ist das Tatortprinzip durchaus bekannt. Daher weiß ich, dass entsprechende Erkenntnisse bei den sächsischen Behörden nicht vorliegen können. Aber ich habe gefragt, ob über diesen Herrn in Sachsen schon Ermittlungsverfahren geführt worden sind.
Gegen den angeblichen, in der Frage namentlich genannten Angreifer haben die sächsischen Staatsanwaltschaften kein Ermittlungsverfahren geführt. Das war meine Antwort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den 6. Petersburger Dialog in Dresden. Der 6. Petersburger Dialog fand diesmal Anfang Oktober in Dresden statt. Anders als von den Medien mehrheitlich dargestellt, fanden in den Arbeitsgruppen intensive Gespräche über die deutsch-russische Zusammenarbeit statt.