Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Tageszeit möchte ich jetzt darauf verzichten, auf weitere juristische Feinheiten einzugehen. Ich denke, der klare Gesetzesvorschlag unserer Fraktion sollte Grund genug für Ihre freudige Zustimmung zu unserer Initiative zu dieser späten Stunde sein.
Als nächste Fraktion kann die CDU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Herr Abg. Bandmann, bitte.
Ich nenne einmal die noch verbleibenden Redezeiten der Fraktionen: Linksfraktion.PDS 4:55 Minuten, SPD 34:11 Minuten, NPD 39 Sekunden, die FDP hat noch 23 Sekunden und die GRÜNEN haben 3:43 Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Angesichts der Komplexität dieses Vortrages und der vorgeschrittenen Zeit gebe ich den Redebeitrag zu Protokoll.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich reizt es zu solch später Stunde, den Redebeitrag zu Protokoll zu geben. Allerdings denke ich, gerade dem Datenschutz ist es vielleicht nicht unbedingt angemessen, alles komplett zu Protokoll zu geben.
Ich sage dies auch vor dem Hintergrund: Wenn man sich seinen eigenen privaten Briefkasten einmal anschaut, was da so täglich drin ist und wer neuerdings auch täglich anruft und die Handynummer hat, ist es, meine ich, sehr wichtig, dass hierzu im öffentlichen sowie im privaten Bereich Regelungen getroffen werden, um Eingrenzungen zu schaffen.
Also, Aufgabe und Funktion des Datenschutzbeauftragten werden in der heutigen Zeit immer wichtiger. Gerade das Technologiezeitalter erlaubt die Erhebung von immer mehr Daten. Es ist kaum noch möglich, dies alles als
Einzelner zu erfassen oder sich dem zu entziehen. Viele Menschen wissen überhaupt nicht – jedenfalls geht es mir so –, bei welchen Gelegenheiten welche Daten von ihnen erhoben werden und wie mit ihnen weiter verfahren wird.
Datenschutz und Datenkontrolle sind allerdings Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der informationellen Selbstbestimmung. Deshalb hat sich auch die Koalition diesem Thema gewidmet – und dies sehr gründlich und nicht nach einem Tiefschlaf, sondern nach ausreichender tiefgründiger Diskussion; denn sonst hätte nicht ein solch fantastisches Gesetz vorgelegt werden können, und zwar ein Datenschutzgesetz für den privaten Bereich, eine Datenschutzaufsicht, die neu geregelt und jetzt auch in der Zuständigkeit dem Landesdatenschutzbeauftragten zugeordnet wird.
Ziel ist es, die Datenschutzkontrolle institutionell einheitlich zu regeln und beim Landesdatenschutzbeauftragten zu konzentrieren. Welche guten Erfahrungen andere Länder damit gemacht haben, haben wir in der Innenausschuss-Anhörung am 7. September 2006 deutlich herausgehört: Warum Bündelung an einer Stelle für eine Aufgabenerweiterung? Oder auch: Für eine Bündelung spricht an dieser Stelle natürlich die Sachkompetenz. Und noch einmal: Einem rechtsunkundigen Bürger – dies sagte Kollege Friedrich bereits – ist es wohl nicht zuzumuten, erst nachzufragen: Bin ich jetzt beim Regierungspräsidium richtig, oder muss ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden? Es ist sachgerecht, dies ordentlich zu klären, und ich glaube, keiner von uns in diesem Raum könnte auf Anhieb entscheiden, wenn eine Videoüberwachung auf dem Bahnhof oder in der Straßenbahn erfolgt und man dagegen vorgehen möchte, wohin man sich wenden kann.
Die Koalitionsfraktionen haben sich natürlich nach gutem Brauch nach der Anhörung die Hinweise der Sachverständigen noch einmal angeschaut und aufgrund der Hinweise und der Auswertung der Anhörung noch einige Punkte neu geregelt. Zum einen haben wir in enger Diskussion mit den kommunalen Unternehmen deren Anliegen aufgegriffen und dem entsprochen, da sie ja mit der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen. Dies ist neu geregelt und eingebunden worden. Es ist daher nicht einzusehen, warum kommunale Wohnungsbauunternehmen oder gar die Meißener Porzellanmanufaktur anders als ihre Mitbewerber behandelt werden sollen.
Ein neuer Sachverhalt, zu dem aus unserer Sicht ebenfalls Änderungsbedarf bestand, war der Bereich der Rechtsaufsicht. Wir sind europarechtlich verpflichtet, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten zu gewährleisten. Wir meinen, mit der Regelung, die wir vorschlagen, ist dem Rechnung getragen worden. Die Staatsregierung als Kollegialorgan nimmt hierbei die Aufsicht wahr, und ich meine, dies ist eine sehr gute und sehr, sehr weitgehende Regelung. Viele Länder und Datenschutzbeauftragte werden uns darum beneiden. Eine Fachaufsicht kann und wird es aufgrund der Unabhängigkeit des Sächsischen
Datenschutzbeauftragten nicht geben, und die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass dies ein richtiger Weg ist.
Mit all diesen Veränderungen ist nun eine Gesetzesfassung entstanden, die in sich stimmig ist. Insgesamt zeigt sich, dass diese Kompetenzverlagerung auf den Landesdatenschutzbeauftragten nicht nur eine bloße Formalie ist, sondern eine sinnvolle Aufgabenkonzentration. Ich würde Sie, meine Damen und Herren in diesem Hohen Hause, demzufolge bitten, dem Gesetzentwurf der Koalition zuzustimmen, da wir glauben, damit für die Zukunft ein sehr sachgerechtes, rechtssicheres Datenschutzgesetz zu haben.
Die NPD-Fraktion verzichtet aufgrund der geringen Redezeit jetzt auf einen Redebeitrag. – Deshalb rufe ich die FDP-Fraktion auf. Sie haben nur noch 23 Sekunden, Herr Dr. Martens. Sie sind Berichterstatter. Aber dann können Sie nicht als Vertreter der FDP-Fraktion sprechen, sondern Sie sprechen jetzt als Berichterstatter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf war überfällig. Vielen Dank an die Linksfraktion.PDS, dass sie ihn angeschoben hat.
Zweitens. Rechtsaufsicht ist notwendig. Wir wollen nicht gar keine, aber wir halten den Änderungsantrag der GRÜNEN für richtig, die Staatsregierung insgesamt mit der Rechtsaufsicht zu beauftragen.
Zum Schluss lassen Sie mich eines sagen: Öffentliche Unternehmen sind öffentlich, und sie sollten auch so behandelt werden. Das heißt, da ist dann der Sächsische Datenschutzbeauftragte nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz am besten zuständig. Deswegen werden wir auch insofern dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen.
Das war hier ein technologisches Problem. Ich bekam mein Mikrofon nicht schnell genug an und Herr Dr. Martens war schneller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wird zukünftig auch für den nicht öffentlichen Bereich zuständig sein. Dies begrüßen selbstverständlich auch wir und ich mache es kurz, wenn auch nicht ganz so kurz wie mein Vorredner.
Auch ich möchte ausdrücklich anerkennen, dass die Koalition im Ergebnis der Anhörung die Rechtsaufsicht vom Innenressort auf die Staatsregierung als Kollegialorgan verlagert hat. Eine Entscheidung durch ein Kollegialorgan steigert sowohl die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten als auch die Qualität rechtsaufsichtlicher Maßnahmen, so sie denn überhaupt jemals notwendig sein sollten.
In Richtung Linksfraktion.PDS sage ich: Dieser Lösung geben wir ausdrücklich auch den Vorzug. Wir halten Ihre Bedenken, die Sie aufgrund der Anordnung der EURichtlinie haben, die eine völlige Unabhängigkeit verlangt, nicht für gerechtfertigt. Wir denken, dass auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte einer demokratischen Legitimation bedarf,
Allerdings wollen wir seine Position durchaus stärken und das ist eine Abweichung gegenüber dem Koalitionsvorschlag. Frau Präsidentin, ich bringe damit gleich unseren Änderungsantrag in der Drucksache 4/7215 ein. Wir wollen nämlich ausdrücklich klarstellen, dem Datenschutzbeauftragten ein Klagerecht gegenüber rechtsaufsichtlichen Maßnahmen der Staatsregierung zuzusprechen. Ich denke, dann kann von unabhängigen Gerichten tatsächlich die Position geklärt werden.
Zu unserem zweiten Änderungsantrag in der Drucksache 4/7214. Diesbezüglich möchte die Koalition vor allem die Wohnungsunternehmen – damit wurde es begründet –, also Unternehmen, die von der öffentlichen Hand in Privatrechtsform betrieben werden, grundsätzlich von diesem Gesetz ausnehmen. Dies halten wir ausdrücklich nicht für richtig und ich möchte ausdrücklich sagen: Die vielen Briefe, die wahrscheinlich sehr viele Kollegen erreicht haben, begründen bei uns eher den Eindruck, dass hier tatsächlich eine datenschutzrechtliche Kontrolle vertiefter Art notwendig ist; denn offensichtlich wollen sie sich diesem erhöhtem Grundrechtsstandard entziehen. Wir haben alle – wenigstens die, die Juristen waren – mal gelernt: Keine Flucht ins Privatrecht! Mir scheint, dass es hier genau darum geht.
Ich darf abschließend noch eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen dazu zitieren, der ausdrücklich sagt, was schon seit 40 Jahren bekannt ist: „Gemeinden bleiben auch dann Verwaltung, wenn sie wirtschaften. Dabei ist unternehmerische Beteiligung immer an eine öffentliche Aufgabe gebunden“ und
damit auch an die öffentlichen Grundrechte, und wir sollten nicht die Hand reichen, dies aufzuweichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte meinen Redebeitrag zu Protokoll geben.