Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zwar noch Redezeit, aber ich will es trotzdem kurz machen. Auch wir geben unseren Beitrag zu Protokoll, nicht ohne zugleich von hier aus für unsere Fraktion den Kolleginnen und Kollegen ein frohes oder auch, je nach Konfession, gesegnetes Weihnachtsfest zu wünschen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich sowohl dem Vorgänger als auch den Wünschen meiner Vorredner an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht den Beweis antreten, was die Staatsregierung kann, ob später oder gleich. Aber es ist in der Tat so: Ohne lange Überlegung hat sich die Staatsregierung entschieden, ebenfalls den Redebeitrag zu Protokoll zu geben.
Die Staatsregierung möchte auch, obwohl wir noch nicht am Ende der Sitzung sind, aber vielleicht den einen oder anderen Kollegen dann nicht mehr sehen,
Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, für die bevorstehenden Feiertage alles erdenklich Gute wünschen, in der Tat Zeit für Besinnung und dafür, sich auch ein Stück weit den Familien zu widmen, was uns sicherlich aufgrund des doch etwas strapazierenden Postens bzw. Jobs nicht immer in dem Maße möglich ist. Ich wünsche Ihnen – nicht nur als Gesundheitsministerin, sondern auch persönlich – für das neue Jahr alles erdenklich Gute, vor allen Dingen Gesundheit. Wir wissen, wie wichtig das ist, und der eine oder andere hat es in diesem Jahr auch selbst spüren müssen. Ich freue mich also auf gesunde, kräftige Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag,
rote Wangen vom Winter, der ja nun doch kommen soll. Aber ich bitte, daran zu denken: nicht so schwere Bäuche vom guten Essen zu haben und der wenigen Bewegung entgegenzutreten! Versuchen Sie, ein Stück weit an unsere sächsischen Gesundheitsziele zu denken!
Dann kommen wir zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Ich stelle die Drucksache 4/5625, den Antrag der Koalition, zur Abstimmung. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen? – Danke. Ohne Gegenstimmen und bei einer größeren Anzahl Enthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Frau Strempel, Sie haben etwas losgetreten. Ich würde vorschlagen, dass nicht noch alle Redner heute Abend, wenn sie hier vorn sind, uns ihre allerherzlichsten Grüße übermitteln.
Ich betrachte dies als eine Selbstverständlichkeit unter Kollegen. Wer noch jemanden besonders begrüßen möchte, der kann das immer noch beim Hinausgehen tun. – Danke.
Am Beispiel des sächsischen Vogtlandes möchte ich Ihnen den Hintergrund des Antrages erläutern. Ich möchte damit klarstellen, dass wir im Freistaat noch viele Einrichtungen haben, für die das Gleiche gilt.
Das sächsische Vogtland verfügt mit den Standorten Bad Brambach und Bad Elster über vorzügliche und weithin bekannte Heil- und Kurbäder. Die bereits 150jährige Tradition beider Standorte wurde durch die im Jahre 1991 erfolgte Neugründung innerhalb der Sächsischen Staatsbäder GmbH erfolgreich fortgesetzt.
Meine Damen und Herren! Beide Einrichtungen sind die einzigen Staatsbäder in Ostdeutschland. In Bad Brambach befindet sich darüber hinaus die stärkste und damit zur Linderung bei Bewegungskrankheiten wirkungsvollste Radon-Quelle der Welt. Eine solche medizinische Kompetenz, aber auch der Ausbau entsprechender Wellness- und Vergnügungsprogramme sichert zudem einen touristischen Mittelpunkt im Vogtland. Die Förderung der Region ist für die wirtschaftliche sowie die kulturelle und die gesellschaftliche Entwicklung von Bedeutung.
Für rund 140 hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter sind die beiden Heil- und Kurbäder die Arbeitsstätte. Sie sichern durch ihre Leistungen ein zweifelsohne exquisites
Angebot. Beide Bäder sind mit Recht als innovative Dienstleistungs- und Infrastrukturunternehmen zu bezeichnen. Sie stehen innerhalb der sowieso ausgeprägten wertvollen Bädertradition des Vogtlandes als Zentren für ökonomische Verantwortung und glänzende Perspektiven. Gerade in der Vogtlandregion bilden die Bäder eine bedeutsame und für viele Anwohner identitätsstiftende Position.
In der Behandlung von Herz-, Kreislauf- oder Bewegungskrankheiten, aber auch bei Nieren- oder Hautproblemen erzielen diese Einrichtungen wichtige Erfolge. Sie unterstützen den Heilungsprozess vieler Patienten mit umfangreichen und bewährten Methoden und sind durchaus führend auf diesen Gebieten. Gleichfalls haben sich, wie bereits erwähnt, die Anstalten nicht allein auf die medizinische Behandlung beschränkt. So wurde ein Konzept entwickelt, das viele weitere Interessenten zu begeistern versteht. Verwöhnprogramme wie etwa Kosmetikanwendungen oder Massagen, Antistress- und Fitness-Kurse sowie umfangreiche Wanderungen runden das Bild der Einrichtungen bemerkenswert ab.
Für diese und andere Bemühungen und die Sicherung der genannten Befähigung haben beide Standorte vom Deutschen Bäderverband die Qualitätssiegel „Wellness im Kurort“ und „Prävention im Kurort“ erhalten.
Immer wieder wird von sogenannten Leuchttürmen innerhalb von Regionen gesprochen, die es von staatlicher Seite besonders zu fördern gilt. Bei den hier angesprochenen Einrichtungen haben wir es eben nicht mit Metropolen zu tun, jenen großen urbanen Zentren wie Dresden und Leipzig, die ein entsprechendes Umland zu stimulieren in der Lage sind; vielmehr handelt es sich mit Bad Elster und Bad Brambach um regelrechte ländliche Gegenden, die trotzdem unwahrscheinlich wichtige Standorte darstellen. Die Leuchttürme in Gestalt der großen Städte zu betonen ist richtig. Doch auch besagte Minizentren haben gerade für ländliche Regionen eine entscheidende wirtschaftliche Bedeutung.
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag setzt sich deshalb dafür ein, dass auch in Zukunft viele Patienten, welche medizinische Leistungen zur Vorsorge oder auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich Anschlussrehabilitation benötigen, vorrangig in sächsischen Gesundheitszentren erhalten. Ambulante Vorsorgeleistungen, die durch die Krankenkasse genehmigt werden, sollten durch ein intensiveres Werben für die bereits genannten und nicht von mir erwähnten sächsischen Einrichtungen dem Patienten nahegebracht werden, auch wenn der Patient ein Wahlrecht hat.
Natürlich sind die wahrscheinlich noch weitaus berühmteren Einrichtungen ähnlicher Art im benachbarten Tschechien ebenso in der Lage, eine hervorragende Behandlung zu gewährleisten. Das soll hier auch gar nicht bestritten werden. Warum jedoch sollte ein sächsischer Patient von seiner Krankenkasse in das Nachbarland verwiesen werden, wenn doch im Freistaat mindestens gleichwertige Gesundheitszentren bereitstehen, deren umfangreiche Nutzung zum einen Arbeitsplätze sichert, zum anderen aber auch die hervorragende Qualität der Einrichtungen prägt. Nur eine beständige Auslastung kann dafür sorgen, dass sächsische Standorte mit ihrer reichen Bädertradition und ihren guten Namen in Zukunft bewahrt und erweitert werden können. Gleiche Qualitätsstandards für Rehabilitationseinrichtungen in der EU sind eine Überlebensgrundlage unserer sächsischen Einrichtungen.
Wir sprechen im Rahmen dieser Debatte über Qualitätsstandards im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und haben dabei natürlich vorrangig eines im Fokus: die sächsischen Kurorte und deren Kureinrichtungen, in denen diese medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen angeboten werden.
Im Freistaat Sachsen gibt es 19 Kurorte mit entsprechendem Prädikat bzw. im Prädikatisierungsverfahren befindlich. Darüber hinaus existieren weitere Orte mit Kureinrichtungen. Sie alle stehen im Wettbewerb mit circa 1 200 weiteren Heilbädern und Kurorten in ganz Europa. Gerade dieser Wettbewerb ist es, der uns einiges Kopfzerbrechen bereitet. Die Wettbewerbsbedingungen sind einigermaßen verzerrt. Der Kampf um den Patienten bzw. Kurgast wird von vornherein durch ungleiche
Wettbewerbsbedingungen präjudiziert. Aus dieser Situation heraus erkennen die Koalitionsfraktionen politischen Handlungsbedarf.
Wie ist die Situation? Die meisten gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger in Deutschland bewilligen und bezahlen die Kuraufenthalte ihrer Mitglieder im europäischen Ausland. Das sind mehrere zehntausend Kuren pro Jahr. Argumentiert wird dabei von den Trägern, dass die Kosten im Ausland niedriger seien. Das gilt vor allem für Kuren in Polen und der Tschechischen Republik. Nun kann man darüber spekulieren, warum die Kosten in Sachsen und in Deutschland insgesamt höher sind. Fakt ist, dass sich die deutschen Leistungserbringer aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach dem SGB einem sehr anspruchsvollen und teuren Qualitätsmanagementsystem unterziehen müssen.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Dieser Qualitätsfokus ist gut. Für ausländische Anbieter gilt das SGB aber nicht. Es gibt innerhalb der EU keine einheitlichen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringer. Es gibt deshalb schlussfolgernd auch keinen Zwang für die Krankenkassen, von ausländischen Anbietern deutsche Qualitätsstandards zu verlangen. Deshalb gibt es den Vorwurf deutscher Reha-Einrichtungen, die Kassen würden aufgrund von Sparzwängen vorrangig die Kostenseite sehen und dabei die Frage nach der Qualität der Behandlung aus dem Blick verlieren; und das sowohl für ambulante Kuren als auch für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Wir fordern mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass sich unsere sächsischen Kurorte und Kureinrichtungen dem Wettbewerb mit den Einrichtungen im EUAusland unter fairen Bedingungen stellen können. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als einen fairen Wettbewerb.
Natürlich geht es dabei um Arbeitsplätze. Der gesundheitstouristische Bereich hat in den sächsischen Kurorten im Jahr 2005 über 620 Millionen Euro Bruttoumsatz generiert. Damit wurden circa 14 000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt gesichert. Die sächsischen Kurorte und Kureinrichtungen sind in den strukturschwachen Regionen wirtschaftliche Schwergewichte, insbesondere was die Zahl der Arbeitsplätze betrifft.
Zusammenfassend gesagt: Die sächsischen Kurorte und Kureinrichtungen müssen sich dem europäischen Wettbewerb stellen. Sie sind dabei überwiegend gut aufgestellt. Die Politik ist aufgefordert, darauf zu drängen, dass dieser Wettbewerb unter fairen Bedingungen stattfinden kann.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie loben, dass der Grundsatz der Freiheit in dem sozialen Sicherungssystem immanent eingegangen sei. Lassen Sie dieselben Maßstäbe auch für
die Einrichtungen ausländischer Sozialversicherungssysteme gelten? Ihr Antrag will das offenbar nicht.
Der Deutsche Heilbäderverband e. V. und der Verband der Kurbeherbergungsbetriebe e. V. wirft in einer Pressemitteilung vom 31.01.2006 unter anderem den Krankenkassen im Wettbewerb um Kassenmitglieder vor, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsansprüche, die an die inländischen Anbieter gestellt werden, bei Auslandskuren offensichtlich nicht eingehalten werden müssen. Ich kann die betroffenen Verbände verstehen, wenn sie jetzt um Hilfe rufen, denn es geht an ihre wirtschaftliche Existenz. Natürlich werden unsere Kurorte und Heilbäder, insbesondere durch die EU-Osterweiterung, vor eine neue Herausforderung gestellt.
Ich darf Sie daran erinnern, dass die damit im Zusammenhang stehenden Fragen, ob und wie sich die Kurorte auf diese Herausforderung einstellen, ob sie sich dem schärferen Wettbewerb stellen können und wie wir uns überhaupt im internationalen Vergleich sehen, bereits im 15. Deutschen Bundestag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am 15.10.2003 erörtert wurden.
Damals wurde besonders positiv herausgestellt, dass kein Land eine annähernd so gute Qualitätsstrukturbeschreibung habe wie die Bundesrepublik Deutschland, weil der gesamte Kurort und nicht nur die einzelne Kurklinik betrachtet würden. In vielen anderen Orten der EUBeitrittsländer würde auf die Einzeleinrichtungen Wert gelegt, aber nicht auf den dazugehörigen Ort.
Prof. Dr. Manfred Steinbach, Präsident des Deutschen Kur- und Heilbäderverbandes, führte in dieser Anhörung sinngemäß aus: Wenn am Ende zwar von Struktur und Qualität gesprochen wird, aber der Preis für die Wahl des Zieles entscheidend ist, dann sehen wir beim Zusammenwachsen Europas negative Folgen, da die anderen, besonders die südöstlichen Beitrittsländer, unseren Qualitätsansprüchen folgen werden und sie gleichermaßen bedienen können. – Also war bereits im Jahre 2003 klar: Die Qualität wird bald die gleiche sein, aber nicht der Preis.
Ich möchte zunächst an die gesetzlichen Regelungen erinnern. Die ab 01.01.2004 gültige Vorschrift in § 140e SGB V eröffnet den Krankenkassen erstmals rechtlich die Möglichkeit, zur Versorgung ihrer Versicherten mit ausländischen Leistungserbringern Verträge abzuschließen. Die neue Vorschrift ermöglicht es den Krankenkassen, das Versorgungsangebot im europäischen Ausland nach den vorgegebenen Versorgungskriterien selbst zu gestalten und dann für ihre Versicherten vorzuhalten. Dies verbessert für die Krankenkasse die Wettbewerbschancen im deutschen GKV-Markt, wenn es gelingt, GKVLeistungen zu günstigeren Versorgungsbedingungen, zum Beispiel ohne Wartezeiten, und/oder zu niedrigeren Preisen oder höherer Qualität mit den ausländischen Leistungserbringern auszuhandeln.