Hier wird die Hauptlast geschultert. Aus diesem Grund haben wir die Jugendpauschale von 10,90 Euro auf 14 Euro erhöht. Wir kennen die finanziellen Probleme
Das werden wir sehen, vielleicht ist es nur eine, die von Ungeduld geprägt ist; denn ich habe in Ihrem Beitrag bisher feststellen müssen, dass Sie alles über Jugendförderung wissen. Sie wissen, was daran gut ist und was noch gemacht werden muss. Sie sind firm in den strategischen Fragen. Meine Frage ist: Warum haben Sie dann den Berichtsantrag an die Staatsregierung gestellt?
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der NPD – Gitta Schüßler, NPD: Das fragen wir uns schon lange!)
Vielen Dank für den Applaus. – Das ermöglicht mir, noch einmal deutlich zu machen, dass wir diesen Berichtsantrag gestellt und heute auf die Tagesordnung gesetzt haben, um darüber zu diskutieren, welche Jugendhilfe es in der Vergangenheit gab und welche es in der Zukunft geben wird; da kommen noch wichtige Entwicklungen auf uns zu. Wenn Sie meinem Vortrag weiter lauschen, werden Sie dies auch feststellen.
Ich komme zurück zu meinen Ausführungen. Wir kennen die finanziellen Probleme zahlreicher Kommunen und leisten daher bewusst mehr, als gesetzlich gefordert. Wir tun dies, weil wir um die Qualität der vor Ort geleisteten Jugendarbeit wissen und diese langfristig sichern wollen. Wie gesagt, Geld ist ein gutes Argument und manchmal nicht das schlechteste.
Zweitens – die überörtliche Jugendhilfe. Hier werden Landesverbände gefördert, beispielsweise die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung. Ich weiß nicht, ob Sie schon wussten, Herr Dr. Porsch, was diese für eine Arbeit leisten; das könnte jetzt ein Erkenntnisgewinn für Sie werden.
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung ist einer der Träger, die immer sehr aktiv versuchen, mit jungen Leuten kulturelle Dinge zu entwickeln und ihnen die Jugendarbeit schmackhaft zu machen – vor allen Dingen das ehrenamtliche Engagement. Dies gilt genauso für den Landesverband Sächsische Jugendbildungswerke. Hierbei ist hervorzuheben, dass sich der LJBW sehr stark im Bereich der Vermittlung von naturwissenschaftlichmathematischen Kenntnissen engagiert.
Nicht zuletzt wurde dort in der letzten Woche in Anwesenheit von Frau Dr. Stange auch der eine oder andere Preis überreicht. Ich denke, damit machen wir deutlich, welchen Stellenwert die Arbeit dieses Verbandes in der Landespolitik einnimmt.
Ich darf natürlich nicht die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten vergessen, die einen wichtigen Beitrag für die Bildungsarbeit in der Jugendhilfe leistet, damit auch Fortbildung stattfinden kann. Die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten ist natürlich auch der Interessenvertreter für offene und mobile Jugendarbeit. Ein wichtiger Part ist des Weiteren der Kinder- und Jugendring, der sich gerade in einer Umstrukturierung befindet, die ich sehr begrüße. Er richtet sich damit in seiner Qualitätsentwicklung wiederum stark auf die Jugendverbandsarbeit aus, und ich denke, dass dies ebenfalls ein Erfolg sein wird. Wir sollten diesen Kurs unterstützen.
Die Europäische Union hat Zuwachs bekommen, und Sachsen liegt mittendrin. Warum erzähle ich das im Zusammenhang mit der Jugendverbandsarbeit? Wir kennen die wirtschaftliche Bedeutung der Entwicklung und wissen, welche Chancen sich aus der EUOsterweiterung für junge Menschen ergeben. Gerade aus dieser Perspektive ist die Arbeit der landesweiten Jugendverbände internationaler als bisher auszurichten. Der kulturelle Jugendaustausch zwischen jungen Menschen ist die Grundlage dafür, den jeweils anderen zu verstehen und offen für Neues zu sein. Aus diesem Grund wollen wir den internationalen Jugendaustausch künftig stärker fördern und ich hoffe, dass dies in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium auch gelingen wird.
Drittens. Die Jugendarbeit kann sich nur weiterentwickeln, wenn sie neue Wege ausprobiert und Experimente wagt. Das möchte ich mit einem Bild umschreiben. Stellen Sie sich vor, Volkswagen hätte auf einmal keine Entwicklungsabteilung mehr. Nach fünf bis zehn Jahren würde VW keine Autos mehr erfolgreich verkaufen. So ähnlich ist es in der Jugendhilfe. Wenn man dort erfolgreich arbeiten will, muss man Modellprojekte entwickeln und fördern. Nur so wird die Qualität gesichert und nur so können wir flexibel auf Veränderungen eingehen.
Ein konkretes Beispiel möchte ich hier herausgreifen. Es ist das Beispiel der Jungenarbeit – nicht der Jugendarbeit, sondern der Jungenarbeit. Die Bildungsforschung hat in den vergangenen Jahren bemerkt, dass Jungen und junge Männer gegenüber ihren weiblichen Altersgenossen mehr und mehr ins Hintertreffen geraten. Die Förderung von Mädchen und jungen Frauen stand lange im Vordergrund, die Bedürfnisse von Jungen und jungen Männern wurden nicht so im Vordergrund gesehen. Deshalb haben wir ein Modellprojekt zur Arbeit und zur Weiterentwicklung der Jungenarbeit im Freistaat Sachsen aufgelegt.
Früher war das Rollenbild klar: Ein Junge muss mutig, aufmüpfig und durchsetzungsfähig sein. Heute hat sich das geändert, aber in welche Richtung? Woran soll sich ein Junge heute orientieren? Wer sich heute wie Tom Sawyer verhält, muss damit rechnen, gesellschaftlich
ausgegrenzt zu werden. Wie gehen wir damit um und wie bekommen Jungen heute wieder Orientierung? Hier hat zwar Harry Potter schon einiges geholfen, aber ich finde, es reicht noch nicht. Welche Folgen dies wiederum für die Jugendarbeit hat, wird auch in diesem Modellprojekt entwickelt werden.
Ich könnte weitere Beispiele für diese Modellprojekte anführen. Wir haben deshalb jährlich auch 500 000 Euro mehr in den Haushalt einstellen können, um weitere Modellprojekte zu entwickeln. Dies könnte beispielsweise im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit Folgendes sein. Es ist wichtig auszuprobieren: Wie können wir ehrenamtliche Strukturen stärken? Wie können wir junge Leute neu an die Strukturen in der ehrenamtlichen Arbeit heranführen? Ich möchte beispielhaft die Jugendfeuerwehren anführen; denn diese sollen ja eigentlich der Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehren sein, und hier hören wir seit vielen Jahren Klagen, dass dies nur schwer gelingt.
Das war vielleicht bei Ihnen früher so, Herr Prof. Porsch, aber ich glaube, es ist mittlerweile glücklicherweise bei der Feuerwehr eine andere Situation.
Aber auch in solchen wichtigen Bereichen wie dem Katastrophenschutz ist ehrenamtliche Jugendarbeit notwendig, und hier wäre eine Möglichkeit für ein weiteres Modellprojekt.
Das, was man jetzt sehen kann, nachdem ich eine, wie ich finde, gute Ausgangslage darstellen konnte, wird uns in diesem Jahr beschäftigen: die Umstrukturierung des Landesjugendamtes. Wir kennen alle in diesem Hohen Hause den Referentenentwurf der Staatsregierung zu diesem Thema, und es wird an uns sein – und natürlich auch an den Mitstreitern in der Jugendhilfe bzw. in der Jugendarbeit –, diesen zu lesen und unsere Stellungnahmen abzugeben. Auch der Landesjugendhilfeausschuss, dessen Vorsitz ich innehabe, wird seine Stellungnahme im März abgeben, und ich kann nur alle auffordern, sich an dieser Diskussion zu beteiligen, bevor wir in der zweiten Jahreshälfte hier im Hohen Hause das Gesetz zur Verwaltungs- und Funktionalreform beschließen werden. Sie sehen, wir haben in diesem Jahr einiges vor uns. Auch deshalb war es wichtig, diese Debatte heute auf die Tagesordnung zu setzen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch auf einen Aspekt eingehen, der vielleicht auch auf die Durchsetzungsfähigkeit von Positionen junger Menschen abzielt. Der Anteil der jungen Menschen wird aufgrund der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsentwicklung geringer werden. Ich hatte die demografische Entwicklung in meiner Rede bereits mehrfach angeführt. Die Fähigkeit der jungen Generation, aus eigener Kraft politische Anliegen direkt zu vertreten, wird daher sinken. Im Ergebnis wird der Verteilungskonflikt zwischen den Generationen eine stärkere Rolle spielen. Der Jugendpolitik muss es deshalb stärker gelingen, gesellschaftliche
Sie sehen, alles in allem ist es ein spannendes Politikfeld, welches mit gutem Recht nicht so oft zentraler Punkt hier im Landtag ist, da es dazu immer intensive Diskussionen im Landesjugendhilfeausschuss gibt. Auch in der Jugendhilfe steht Bildung im Mittelpunkt. Mit diesem Anspruch unterstützen wir die Kommunen und die landesweiten Jugendverbände und fördern Modellprojekte.
Anfangs sagte ich, dass die sächsische Jugendhilfe und Jugendarbeit gar nicht so schlecht dastehen, aber es gilt auch der Satz: Nichts ist so gut, dass es nicht besser werden kann. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle diejenigen, die sich mit dem Thema Jugendhilfe befassen, wissen, dass wir zum Tagesordnungspunkt keine Diskussion zur künftigen Förderstrategie führen; denn die neue Förderung der Jugendhilfe innerhalb der Förderstrategie des SMS ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft.
Dennoch bietet sich die Gelegenheit und die Notwendigkeit, im Rahmen unser aller Verantwortung für junge Menschen in Sachsen heute einen kurzen Blick zurückzuwerfen, erste Probleme mit den Richtlinien anzusprechen sowie Problemlagen zu diagnostizieren, die aus unserer Sicht noch nicht ausreichend in der neuen Förderstrategie berücksichtigt worden sind.
In einer Beschreibung der Ausgangssituation der Jugendhilfe im Freistaat Sachsen konstatierte das SMS Anfang 2001 die Etablierung und Stabilisierung erforderlicher Strukturen vor Ort und im überörtlichen Bereich. Man sei sich der zum Teil existierenden Entwicklungsunterschiede einzelner Landkreise und kreisfreien Städte bewusst und gewillt, diese zu überwinden.
Auch zu diesem Zweck wurde eine Förderstrategie erarbeitet, die neben der notwendigen Ausgleichsfunktion zwischen den einzelnen Landkreisen gezielt zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Sachsen beitragen sollte. Die Instrumente zur Umsetzung der Förderstrategie waren vier Richtlinien. Auf der Grundlage dieser Förderstrategie und der genannten Förderrichtlinien erfolgte seit 2002 und bis zum Ende des Jahres 2006 im Freistaat Sachsen die Förderung auf dem Gebiet der Jugendhilfe.
Um die Frage zu untersuchen, welche Steuerungswirkung die genannte Förderstrategie tatsächlich hat und wie sie sich auf die Ausgabenwahrnehmung der örtlichen Jugendämter auswirkt, wurde im Mai 2003 durch das SMS das Unternehmen con_sens mit der Evaluation der sächsi
schen Förderstrategie beauftragt. Im Ergebnis dieser Studie wurde zwar die Förderstrategie insgesamt nicht infrage gestellt, gleichwohl wurden Empfehlungen zur Änderung bei den einzelnen Förderinstrumenten sowie zur Ausgestaltung des Fördervollzugs vorgeschlagen.
Die con_sens-Evaluation wurde vor allem im Bereich der überörtlich agierenden freien Träger als sinnvoll und wichtig eingeschätzt. Nicht alle Änderungen, die con_sens in seiner Evaluation angeregt hat, wurden jedoch umgesetzt. Doch diesbezüglich sind wir uns im Klaren, dass eine solche Weiterentwicklung der Förderstrategie und die entsprechende Umsetzung in den jeweiligen Richtlinien einen Kompromiss darstellen.
Ist seit dem 1. Januar 2007 nun alles anders? – Nicht alles, aber vieles. Auch künftig sieht die Förderung der Jugendhilfe innerhalb der Förderstrategie des SMS vier Richtlinien vor. Für die künftige Förderung der örtlichen Jugendhilfe sind ab dem 01.01.2007 nunmehr die Richtlinien „Jugendpauschale“, „Überörtlicher Bedarf“, „Weiterentwicklung“ und „Investitionen“ maßgebend. Was ändert sich nun wirklich?
Die neue Förderrichtlinie „Jugendpauschale“ entspricht weitgehend der bisherigen Pauschale und damit der Richtlinie I. Doch es erfolgt eine Ausweitung der bisherigen Fördergegenstände, unter anderem auf Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe und der Erziehungsberatung. Diese Ausweitung betrachten wir durchaus mit Skepsis. Aus unserer Sicht sollten diese Maßnahmen, wenn schon mit Jugendhilfemitteln finanziert, allein durch den örtlichen Träger getragen werden, da es sich hierbei um originäre Pflichtaufgaben eines Jugendamtes handelt.
Die neue Förderrichtlinie „Überörtlicher Bedarf“ soll sich künftig stärker an dem überörtlichen Planungsprozess orientieren, was wir im Grunde begrüßen.
Die neue Richtlinie „Weiterentwicklung“, die Elemente der alten Richtlinie IV und teilweise der Richtlinie II enthält, erfuhr eine inhaltliche Erweiterung auf örtliche Kooperations- und Vernetzungspartner.
Zu guter Letzt vereint die neue Förderrichtlinie „Investitionen“ die bisher in den Richtlinien II und III enthaltenen Regelungen zu den Investitionen und die Grundsätze für die Gewährung investiver Zuwendungen im Bereich der Jugendhilfe. Aus meiner Sicht ist das die Richtlinie, die die geringsten Probleme bei der Umsetzung in sich birgt, da die finanziellen Mittel übersichtlich sind.
Auch für die SPD-Landtagsfraktion bilden die derzeitigen Richtlinien einen Kompromiss. Seit nunmehr knapp einem Monat sind die vier genannten Förderrichtlinien in Kraft – kaum Zeit, um ein erstes Resümee zu ziehen.
Erste Probleme zeichnen sich dennoch ab, vor allem im Bereich der Richtlinie III, denn hier ist die Trägerbetroffenheit am größten. Für die Träger fehlt bislang eine klare Orientierung im Antragsverfahren, was sicherlich der
Umstellung auf die neue Förderrichtlinie geschuldet ist. So waren bis zum 15.12.2006 die Anträge für das Jahr 2007 einzureichen. Bis auf die Aussage „Stellt die Anträge nach den neuen Förderrichtlinien!“ gab es für die Träger kaum Orientierung. Doch die meisten Träger kannten die Richtlinie noch gar nicht. Da war es schwer für die Träger, die eben nicht über die notwendigen Informationen verfügten.