Protokoll der Sitzung vom 14.03.2007

dass Sie die FDP hier vorführen können. Genau das ist eben nicht der Fall. Wenn Sie sich einmal anschauen, Kollege Tischendorf, welche anderen Initiativen wir hier im Hause unternommen haben – Sie haben zu Recht meinen Parteivorsitzenden Holger Zastrow zitiert –: Es geht darum, dass man im Bereich der Sozialpolitik die Rahmenbedingungen schaffen muss. Wir als FDP haben selbstverständlich den kostenlosen Kita-Platz gefordert. Wir haben auch entsprechende Anträge hier eingebracht. Wir werden diese Woche darüber diskutieren. Wir haben ein Bürgergeldsystem vorgeschlagen. Wir fordern ein Nebeneinander von Transfer- und Erwerbseinkommen. Das heißt, wir haben uns Gedanken gemacht und ein in sich geschlossenes Konzept vorgelegt. Und wenn Sie natürlich hingehen und alle Initiativen von uns ablehnen und eines bleibt noch übrig, und Sie machen daran fest, wir würden irgendetwas nicht berücksichtigen, dann haben Sie ein Problem. Wir haben als FDP-Fraktion ein Konzept vorgelegt, wie man Interessen von Unternehmen, von Verbrauchern und von Arbeitnehmern in einem Gesamtzusammenhang unter Stärkung der sozialen Belange berücksichtigen kann. Ich kann nur alle hier im Hause aufrufen: Wenn wir in dieser Woche über unseren Antrag hinsichtlich der Krippenplätze debattieren, stimmen Sie unserem Antrag zu. Dann schaffen wir wichtige Rahmenbedingungen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Flexibilität, die wir mit unserem Vorschlag schaffen wollen, auch wahrnehmen können.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich noch auf einen letzten Punkt eingehen. Es geht um die Situation der um uns liegenden Länder. Wir haben in Brandenburg, in Sachsen-Anhalt und Thüringen weit flexiblere Regelungen. Wir haben zum Beispiel in Brandenburg 6 mal 24, Sachsen-Anhalt und Thüringen 5 mal 24. Wir haben einen eklatanten Wettbewerbsnachteil. Ich komme aus Leipzig und weiß, was da von Leipzig aus nach Sachsen-Anhalt zum Einkaufszentrum Eventis passiert. Sie müssen einmal am Buß- und Bettag hinfahren und die Völkerwanderung sehen, die sich vollzieht. Sie sehen dann auch, welcher Kaufkraftverlust hier eintreten wird. Ich kann Ihnen nur ganz klar sagen: Was Sie hier machen, ist nichts anderes als Wirtschaftsförderung für die ansässigen Unternehmen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. Das machen Sie nämlich hier.

(Beifall bei der FDP)

Das zum Schluss: Sachsen bleibt eine bürokratische und verbraucherfeindliche Insel.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion der GRÜNEN spricht Herr Abg. Weichert.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir hier an gleicher Stelle im November den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion diskutierten, habe ich den bürokratischen Aufwand kritisiert, der betrieben werden sollte, um etwas mehr Liberalität in den Ladenschluss zu bringen. Heute relativiert sich mein Vorwurf.

Die Staatsregierung hat es geschafft, im Spannungsverhältnis zwischen Freiheit, Schutz der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und staatlichem Aufwand den Vogel abzuschießen. Oder anders ausgedrückt, ich habe noch kein Gesetz gesehen, das mit solchem internen Kraftaufwand so langsam und unter solchen bürokratischen Geburtswehen auf die Welt kam, um dann so wenig zu ändern.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Der Berg kreißte einmal, da gab es Zoff mit der Koalition um den Ladenschluss. Der Berg kreißte ein zweites Mal, da musste der Juristische Dienst des Landtages einschreiten, denn wieder einmal mussten Koalition und Staatsregierung lernen: Gut gemeint und gut gemacht sind manchmal ganz unterschiedliche Dinge. Der Berg kreißte mittlerweile ein drittes Mal und änderte per Antrag das eigene Gesetz. Wir erlebten dabei eine echte Premiere. Der Änderungsantrag zum eigenen Entwurf war um ein Vielfaches länger als der Entwurf selbst. Das Drama fand kein Ende. Kaum war der Änderungsantrag da – und jetzt vermuten Sie richtig –, kreißte der Berg erneut und gebar, auch das ist eine Neuerung, per mündliche Ergänzung die Änderung zum Änderungsantrag des eigenen Entwurfes. Und wenn der Berg kreißt, so wissen wir aus der Erfahrung des Sächsischen Landtages, kommt ein Mäuschen heraus. Das häufige Kreißen hat es nicht größer, sondern eher kleiner werden lassen. Es ist ein bürokratisches Mäuschen geworden.

Meine Damen und Herren! Nach der Auseinandersetzung um das Energieprogramm muss man froh sein, dass diese Koalition überhaupt noch etwas zustande bringt. Das Mäuschen Ladenöffnung ist klein, grau und bürokratisch. Aber jetzt, mehr als ein halbes Jahr nach der Zeit, ist es da. Meine Damen und Herren von der Koalition, ich bin fast geneigt, Ihnen zu gratulieren. Es gab gute Gründe, in Sachen Ladenöffnung alles so zu lassen, wie es war. Muss man den Rhythmus des Lebens den ökonomischen Gesetzen anpassen? Sollte man die Verkäuferinnen vor einer Ausweitung der Öffnungszeiten bewahren? Haben die Verkäuferinnen kein Recht auf Familienleben? Auch wir haben uns diese Fragen gestellt und sind zu dem Schluss gekommen, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht der rechte Ort ist, um den Arbeitnehmerschutz zu sichern. Es ist auch nicht der rechte Ort, um den Mindestlohn zu regeln.

(Beifall bei der FDP)

Im Gaststättengesetz werden auch nicht die Dienstzeiten von Köchen geregelt.

In der Abwägung zwischen dem alten Zustand einer sehr weiten Reglementierung und der neuen Freiheit der Länder ist mein Vorschlag für Sachsen: Sonntag bleibt zu, alles andere regelt der Markt bzw. die sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Wie gesagt, es gab und gibt gute Gründe, diese Liberalisierung nicht mitzumachen; was Sie aber hier betrieben haben, ist kaum vermittelbar. Ein bisschen Ausweitung der Öffnungszeiten, ein bisschen Schutz für den Sonntag, ein bisschen Arbeitnehmerschutz – mit all diesen Halbherzigkeiten tun Sie niemandem einen Gefallen, nicht den VerkäuferInnen, nicht den VerbraucherInnen und auch nicht dem Erzgebirge. Vielleicht tun Sie sich selbst in der Koalition einen Gefallen, weil Sie die Klippe Ladenschluss politisch überlebt haben, aber, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, das politische Leben dieser Koalition zu organisieren ist nicht die politische Aufgabe, für die Sie gewählt worden sind. Sie sollen das Land nach vorn bringen. In Sachen Ladenschluss haben Sie die Juristen, die Ministerien und den Landtag beschäftigt. Sie haben selbst monatelang diskutiert und dieses Haus über Wochen mit immer wieder neuen Vorlagen und Ergänzungen in eine Art Beschäftigungstherapie Ladenschluss versetzt, um am Ende so gut wie nichts zu ändern.

Meine Damen und Herren! Gute Politik für Sachsen geht anders, deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, und bei der FDP)

Gibt es aus den Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Jurk, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Verbrauchern, Handel und Kirchen sind unterschiedlich und auch innerhalb der Gruppen durchaus nicht einheitlich und sie schienen – das hat auch die heutige Debatte deutlich gemacht – unvereinbar. All diese Aspekte musste die Staatsregierung sorgfältig gegeneinander abwägen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz einen fairen Ausgleich der Interessen gefunden haben. Ziel des Ladenschlussgesetzes war immer auch, die Beschäftigten im Einzelhandel vor überlangen und sozial ungünstigen Arbeitszeiten zu schützen. Diesen Arbeitnehmerschutz haben wir gewahrt, indem die Öffnungszeiten nur moderat verlängert werden können. Es ist längst nicht so, dass alle Händler längere Öffnungszeiten wollten. Das hat unter anderem eine Umfrage der IHK Südwestsachsen ergeben, und auch die Anhörung hat deutliche Zeichen ausgesendet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine weitere Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen würde weder zu einer Steigerung der Umsätze noch zu mehr Arbeitsplätzen führen. Die Kaufkraft wächst ja nicht mit der Länge der Öffnungszeiten. Vielmehr wäre dadurch eine Verschärfung der Wettbewerbssituation zulasten der kleinen und mittelständischen Händler zu befürchten. Ebenso lässt sich ein Verlust an Arbeitsplätzen durch längere Öffnungszeiten nicht prognostizieren. Ich jedenfalls würde das nicht tun, denn an solchen Prognosen sind bereits renommierte Forschungsinstitute gescheitert. Dies liegt daran, dass wirtschaftliche Entwicklungen im Handel auf sehr unterschiedliche Faktoren und deren Verknüpfung zurückzuführen sind.

Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, enthält das Gesetz keine Verpflichtung für den Handel, bis 22 Uhr zu öffnen. Wann ein Händler seinen Laden öffnet, liegt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in seiner Entscheidung. In anderen Ländern, die bereits längere Ladenöffnungszeiten ermöglicht haben, zeigt sich jetzt schon, dass die Händler davon entweder keinen Gebrauch machen oder die Läden wieder früher schließen, weil es sich wegen der entstehenden Kosten für sie nicht lohnt, ihre Geschäfte länger offenzuhalten.

In einem guten Gemeinwesen gibt es nicht nur ökonomische Interessen, es gibt Interessen, die keine wirtschaftlichen sind, diesen vielleicht sogar entgegenstehen, die sich aber auf die Art und Weise beziehen, wie wir miteinander leben wollen. Deshalb haben wir in Deutschland den verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen. Dies entspricht auch dem Willen der Bevölkerung, denn 56 % der sächsischen Bürgerinnen und Bürger wollen auf die generelle Sonn- und Feiertagsruhe nicht verzichten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mich verwundert nicht, dass ausgerechnet die FDP-Fraktion in diesem Punkt blind war. Sie war mit ihrem Gesetzentwurf zwar schneller als wir, aber eben auch weniger gründlich. Die Entscheidung über die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen kann das Land nicht auf seine Gemeinden abwälzen! Hier ist das Land als Gesetzgeber in der Verantwortung. Dieser Verantwortung für Sachsen als Ganzes sind wir mit unserer Vorlage nachgekommen. Alles andere und das, was Sie vorgeschlagen haben, wäre verfassungswidrig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits sieben Arbeitstage nach Inkrafttreten der Föderalismusreform haben wir im Kabinett die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs eines Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes abgestimmt und damit den deutlich verkürzten Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Nur weil wir die Frist zur Anhörung der Betroffenen extrem abgekürzt haben, war die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag bis Ende Oktober 2006 möglich. Wenn Abgeordnete des Hohen Hauses behaupten, andere Länder seien schon viel früher weiter gewesen, dann sollten sie sich auch die konkrete Situation innerhalb

Deutschlands anschauen. In Bayern und im Saarland zum Beispiel ist alles beim Alten geblieben. Für die Kollegen von der FDP-Fraktion wiederhole ich noch einmal: auch in Bayern; denn ich habe gerade einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion bekommen, in dessen Begründung Sie schreiben: „In allen an Sachsen angrenzenden Bundesländern sowie Tschechien und Polen ist der Ladenschluss während der Werktage aufgehoben.“ Sehr geehrter Herr Morlok, ich erkenne bei Ihnen eine ausgewiesene Geografieschwäche. Das macht mich besorgt. Wir grenzen übrigens auch noch nicht an Baden-Württemberg. Unser Nachbarland Bayern regelt dies momentan überhaupt nicht, packt das Thema nicht an.

In anderen Ländern, allen voran Berlin und NordrheinWestfalen, ist man möglicherweise auch über das Ziel hinausgeschossen. In Berlin sind bekanntermaßen bereits Klagen anhängig.

Ein Gesetz, zumal wenn es um ein so kontroverses Thema wie den Ladenschluss geht – die Debatte hat die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen deutlich gemacht –, schüttelt man nun einmal nicht so einfach aus dem Ärmel. Wenn uns einige die Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Landtages vorwerfen, dann müssen Sie sich auch einmal inhaltlich damit befassen. Sie werden dann schnell feststellen, dass hier unterschiedliche juristische Auffassungen zum Ausdruck kommen und nicht seitenweise fachliche Mängel aufgedeckt wurden. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen betrafen vor allem die Frage der Gesetzgebungskompetenz im Arbeitnehmerschutz. Letztlich haben sich die Regierungsfraktionen der Auffassung des Juristischen Dienstes des Landtages angeschlossen, der eine eigenständige landesgesetzliche Rechtsgrundlage zu arbeitsschutzrechtlichen Belangen empfiehlt.

Der Normprüfungsausschuss der Staatsregierung vertritt hierzu die gegenteilige Auffassung, dass sich die Länderkompetenz nicht auf die Regelung des § 17 Ladenschlussgesetz erstreckt. Es handele sich hierbei um Regelungen des Arbeitsschutzes, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz besitzt.

Ob wir für den Arbeitnehmerschutz die Gesetzgebungskompetenz haben oder nicht, wird sicherlich irgendwann von den Gerichten entschieden werden müssen. Das soll uns aber nicht davon abhalten, das Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen, damit sich alle Betroffenen sobald wie möglich auf die neuen Möglichkeiten einstellen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe am Anfang Ausgewogenheit und Balance als Kriterium politischer Arbeit genannt. Hier ging es mir darum, die verschiedenen Interessengruppen in geeigneter Form miteinander verträglich zu halten. Wichtig ist mir aber auch, dass wir unsere Arbeit, also auch die von uns gemachten Gesetze, immer wieder im Lichte der konkreten Erfahrungen und sich ändernder Bedingungen überprüfen. Gerade deshalb haben wir das Gesetz befristet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Ausschussempfehlung.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich kann keinen weiteren Aussprachebedarf bei den Fraktionen erkennen. Ist das so richtig? – Dann frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Hilker, ob er vor der Einzelabstimmung noch einmal das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung paragrafenweise in der Fassung, wie sie vom Ausschuss beraten und vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.

Ich rufe auf das Sächsische Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz), Drucksache 4/6839 und Ergänzungsblatt zur Begründung, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 4/8088.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift „Sächsisches Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – SächsLadÖffG)“ abstimmen. Wer der Gesetzesüberschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dieser Überschrift zugestimmt worden.

Ich rufe auf § 1 – Geltungsbereich. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist § 1 mehrheitlich gefolgt worden.

Ich rufe auf § 2 – Begriffsbestimmungen. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. § 2 ist mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe auf § 3 – Öffnungszeiten. Dazu gibt es Änderungsanträge. Zunächst behandeln wir den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/8250. Ich bitte um Einbringung. Bitte, Herr Morlok.

Frau Präsidentin! Ich hatte es in meiner Rede schon angesprochen. Es geht uns darum, dass wir die Regelung „6 mal 24“ übernehmen, wie wir sie in unseren Nachbarbundesländern – ich gebe Ihnen recht, Herr Staatsminister Jurk – mit Ausnahme Bayerns kennen, diese unbürokratische Regelung, die den Kontrollaufwand verringert, mehr Flexibilität für die einzelnen Geschäfte schafft und die Wettbewerbssituation in den Grenzbereichen zwischen den angrenzenden Bundesländern verbessert, um unserer sächsischen Wirtschaft, den sächsischen Verbrauchern und den sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Vorteil zu gewähren.

Ich bitte Sie sehr herzlich, diesen Änderungsantrag anzunehmen.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es dazu Aussprachebedarf? – Den kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/8250. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei 2 Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/8252, und bitte um Einbringung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Änderungsantrag bewirkt genau das Gegenteil von dem, was die FDP möchte. Ich habe in meiner Rede ausführlich begründet, warum die Linksfraktion.PDS für die Beibehaltung der Öffnungszeiten ist. Ich hatte mit dem Änderungsantrag der FDP gehofft, dass eine Begründung käme. Sie haben davon gesprochen, dass die FDP wüsste, dass eine Kaufkraftabwanderung erfolge und es sozusagen Umsatzeinbußen gebe, wenn in Sachsen die Öffnungszeiten denen der anderen Länder nicht angepasst würden. Ich habe von der FDP aber keine Begründung gehört.

Ich will darauf verweisen: Der Sachverständige Herr Lucas, immerhin Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes, hat auf meine Nachfrage im Ausschuss, welche konkreten Belege er für Kaufkraftabwanderung und Umsatzveränderungen habe, wenn Sachsen nicht mitziehen würde, gesagt, dass er es selbst auch nicht wüsste. Er habe keine Zahlen und keine Argumente. Ich stelle fest, die FDP hat das nur behauptet und nicht unterlegt. Diesbezüglich halte ich mich lieber an die Aussage des Sachverständigen Lucas, dass er dazu keine Angaben machen könne. Von daher schlägt die Linksfraktion.PDS vor, bei 20:00 Uhr zu bleiben.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Gibt es zu diesem Änderungsantrag Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/8252. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, eine größere Anzahl von Stimmen dafür. Damit ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden.

Damit kommen wir zur Abstimmung über § 3 – Öffnungszeiten – in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, eine größere Anzahl an Gegenstimmen. Damit ist § 3 beschlossen worden.