Aber auch die Sozialpolitik ist in der Verantwortung; denn aus der Großen Anfrage wird deutlich, dass es einen Anstieg der Tatverdächtigen in der Lebensphase gibt, in der der Übergang von Schule zu Ausbildung bzw. Beruf erfolgt. Dieser Anstieg ist besorgniserregend. Bei Kindern bis zu 14 Jahren erfolgte ein Rückgang in der Kriminalität – dies ist bevölkerungsbereinigt – um 19 %, bei Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren um 15 %, und bei Heranwachsenden haben wir eine Zunahme von 8,5 %. Jugendliche haben in diesem Alter sehr viele Unsicherheiten und Probleme. Straftaten haben nicht nur individuelle, sondern immer auch gesellschaftliche Ursachen. Daher muss die Prävention nicht nur beim Straftäter ansetzen, sondern auch sozialpolitisch.
Wenn wir Jugendliche motivieren, ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Perspektivlosigkeit entgegenwirken und den Übergang in eine Ausbildung bzw. in Arbeit stärken, so ist dies die beste Kriminalprävention in diesem Alter.
Weiterhin wächst in dieser Phase der Anteil der tatverdächtigen Frauen stärker als der der Männer. Diese Tatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf einer genauen Analyse hinsichtlich der Delikte und der Frage nach der Ursache des Wandels.
Trotz des Rückganges der Jugendkriminalität – dies ist auffällig – bleibt die Zahl der Verurteilten relativ konstant, das heißt, im Verhältnis zur sinkenden Zahl von Tatverdächtigen werden mehr Jugendliche und Heranwachsende angeklagt. Sachsen liegt damit bei der Zahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden über dem Bundesdurchschnitt. Dies können Sie in der Großen Anfrage auf Seite 28 nachlesen.
Fraglich ist, worin die Ursachen dafür liegen. Hat sich das Anzeigeverhalten verändert oder wird das Mittel der Diversion nach § 45 Jugendgerichtsgesetz, also die Erledigung von minderschweren Straftaten, ohne ein förmliches Strafverfahren zu eröffnen, in dem der Jugendstaatsanwalt zum Beispiel einen Täter-Opfer-Ausgleich anregt, zu selten genutzt?
Das zweite Stichwort betrifft die Jugendstrafverfahren. Die Jugendhilfe ist gesetzlich zur Mitwirkung am Strafverfahren verpflichtet. Allerdings werden in Sachsen die ambulanten Maßnahmen äußerst unterschiedlich finanziert und angeboten. Es gibt Landkreise, in denen es keinen Täter-Opfer-Ausgleich und keinen sozialen Trainingskurs gibt. Weitere Maßnahmen, wie Erziehungsbeistandschaften, werden zum Beispiel überhaupt nicht mehr angeordnet; 1999 waren es noch 114. Arbeitsweisungen werden aufgrund der Verdrängung durch Ein-Euro-Jobs immer seltener möglich. Wenn aber die breite Palette ambulanter Maßnahmen nicht mehr flächendeckend vorgehalten wird, kommt es zu starken regionalen Ungleichheiten in der Strafzumessung. Hier hat die Staatsregierung eine besondere Steuerungsverantwortung.
Weiter zum Thema Verantwortung: Wir finden es verantwortungslos, wenn die Staatsregierung in ihrer Antwort beteuert, dass die Wirksamkeit der verschiedenen Sanktionen nicht bekannt sei. Die Jugendlichen werden also offensichtlich zu Maßnahmen verurteilt, von denen die Staatsregierung überhaupt nicht weiß, wie sie erzieherisch wirken, das heißt, wie hoch zum Beispiel die Wiederholungsquote bei bestimmten Sanktionen ist. Dabei gibt es dazu Studien, und es gibt prominente christdemokratische Fürsprecher für die Wirksamkeit ambulanter Maßnahmen. Ich zitiere aus dem Zweiten periodischen Sicherheitsbericht der derzeitigen Bundesregierung: „Je härter die verhängte Sanktion, desto höher sind die Rückfallquoten. Am höchsten sind sie nach bedingter und unbedingter Jugendstrafe, vollstreckter Freiheitsstrafe sowie nach Jugendarrest.“
Unsere Schlussfolgerung daraus lautet: Die verhängten Sanktionen sind unabhängig zu evaluieren und der Sinn des Jugendarrestes ist generell zu überdenken. Welchen erzieherischen Effekt hat eine Strafe, die inhaltlich kaum ausgestaltet ist, wie es beim Jugendarrest der Fall ist? Jugendarrest wird ja von bösen Zungen aus der Praxis auch als „betreutes Ausschlafen“ bezeichnet. Beim Jugendarrest soll die Strafe der Tat auf dem Fuß folgen. In Wirklichkeit aber vergehen durchschnittlich 84 fußlahme Tage, bis sie verhängt wird.
Das dritte Stichwort ist der Jugendstrafvollzug. Hier sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache. Die Wahrscheinlichkeit, in den Jugendknast zu kommen, ist in Sachsen besonders hoch und hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Anteil der Jugendstrafe ist die schärfste Sanktion, die das Jugendstrafrecht überhaupt kennt, und die Verurteilung zu einer Jugendstrafe ist in Sachsen nahezu doppelt so hoch wie in den alten Bundesländern. Gleichzeitig sinkt die Zahl bzw. der Anteil der zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafen. Halten wir uns vor Augen: Hauptziel des Jugendstrafvollzuges ist es, junge und heranwachsende Menschen zu befähigen, ein straffreies Leben zu führen. Der Erziehungsgedanke muss in allen Bereichen des Jugendstrafvollzuges verankert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit gibt es nur wenige Plätze im offenen Vollzug, die dann häufig noch überbelegt sind: in Zeithain derzeit 114 %; in Chemnitz und Zwickau gibt es überhaupt keinen offenen Vollzug. Das bedeutet zum Beispiel, dass weibliche Jugendstrafgefangene, die ausschließlich in der JVA Chemnitz einsitzen, entscheidend in ihren Resozialisierungschancen beschnitten werden. Das können Sie auf Seite 153 der Großen Anfrage nachlesen.
Wir werden hier im Parlament bis zum Ende dieses Jahres ein Jugendstrafvollzugsgesetz verabschieden, und wir fordern, dass die Erkenntnisse der Großen Anfrage darin Berücksichtigung finden. Herr Mackenroth, Sie treten ohne Rücksprache mit der SPD aus der Zehnergruppe aus, die ein Jugendstrafvollzugsgesetz erarbeiten wird, und reihen sich in das bunte Häufchen der EigenbrötlerBundesländer ein. Anderthalb Monate nach dem Einreichen unserer Großen Anfrage reichte die Koalition eine Große Anfrage zum Strafvollzug ein, in der viele Fragen mit unseren übereinstimmen. Sie, Herr Mackenroth, kündigten für Februar einen Gesetzentwurf an, der erst im Juli kommen soll und ohne Anhörung der fachkompetenten Beteiligten zusammengeschrieben wird. Diese Arbeit wäre eigentlich überhaupt nicht nötig; denn die SPD hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Wesentlichen an den Neuner-Entwurf angelehnt ist.
In Presseinterviews haben Sie, Herr Mackenroth, durchblicken lassen, wie in Ihren Augen ein moderner Jugendstrafvollzug aussehen soll. Ich möchte diese Aussagen den Ergebnissen der Großen Anfrage gegenüberstellen. Die Hälfte aller Jugendstrafgefangenen ist suchtbelastet bzw. suchtgefährdet. Außer Beratungsgesprächen und als
Ausnahme von der Regel einer suchtvorbereitenden Station in Zeithain gibt es kaum Therapieangebote für die Jugendstrafgefangenen. Gerade der Vollzug wäre jedoch die Gelegenheit, eine Suchtkarriere zu unterbrechen – und zwar nicht durch kalten Entzug – und die Behandlungserfolge zu stabilisieren. Was fordern Sie stattdessen? Drogenhunde in den Anstalten und Drogentests auch für Besucher.
In den letzten Jahren hat die Gewalt unter Jugendstrafgefangenen zugenommen. Fälle wie in Siegburg, bei denen Gefangene, die aufgrund von Gewaltdelikten inhaftiert waren, mit anderen Gefangenen, die wegen Vermögens- oder Drogendelikten einsitzen, zusammengelegt waren und einen Mord an einem Mitgefangenen ausübten, vermag die Staatsregierung nicht auszuschließen – Große Anfrage, Seite 175. Darin steht: „Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Jugendstrafgefangene, die aufgrund von Gewaltdelikten inhaftiert sind, mit Jugendstrafgefangenen zusammengelegt werden, die wegen Vermögensdelikten... oder wegen anderen minder schweren Delikten verurteilt worden sind. Das schafft eine Gefährdung für Mitinsassen und ist zudem bedenklich, weil sich Gewaltkarrieren gerade in der Jugendstrafanstalt verstetigen können.“
Doch wie wollen Sie, Herr Mackenroth, anstaltsinterne Subkulturen aufbrechen? Durch das verpflichtende Tragen von Anstaltskleidung! Da frage ich Sie: Kennen Sie die Verwaltungsvorschrift Ihres Hauses über die Einführung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift zum Jugendstrafvollzug? Unter dem Punkt „Kleidung“ heißt es: „Der Gefangene trägt Anstaltskleidung. Für die Freizeit erhält er eine besondere Oberbekleidung.“ In der Praxis wird allerdings vielerorts Privatkleidung getragen, da es schlicht zu teuer ist, alle einzukleiden, und das selbstständige Waschen der eigenen Wäsche zu einem späteren Leben in Verantwortung in einer Gesellschaft dazugehört.
Die Wertebach-Kommission, die den Siegburg-Mord aufgearbeitet hat, kommt zu ganz anderen Schlussfolgerungen als Sie, Herr Mackenroth, nämlich: Der erhebliche Ausbau des offenen Vollzuges und die Aufstockung des Personals sind notwendig. Der geplante Personalabbau in Sachsen um 30 % führt stattdessen dazu, dass sich weder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes noch die im Dezember vom Landtag beschlossenen Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug umsetzen lassen. Und wie die schulische Bildung Vorrang haben soll, wenn 42 % der Lehrerstellen gestrichen werden, das ist mir vollkommen unverständlich.
Die Anfrage zeigt: Das Aufbrechen von Behandlungsresistenzen ist eine der großen Herausforderungen. Ein „Chancenvollzug“, wie Sie ihn anstreben, lässt diese Gefangenen von vornherein fallen und riskiert leichtfertig, dass aus den Möchtegern-Coolen von heute die Berufskriminellen von morgen werden. Aus dem Erziehungsvollzug wird so ein Ausgrenzungsvollzug.
Zuletzt noch zu den Plänen, den Jugendstrafvollzug mit dem Erwachsenenvollzug gemeinsam zu normieren. Damit kommen die Jugendlichen dann nur noch am Rande vor. Es gibt aber keine gemeinsame Basis, keinen allgemeinen Teil, der für Jugend- und Erwachsenenvollzug gleichermaßen gilt. Das Verfassungsgerichtsurteil spricht hier eine deutliche Sprache. Der Jugendstrafvollzug folgt grundsätzlich anderen Leitlinien als der Erwachsenenvollzug. Wir sehen daher wie die SPD keinerlei Gründe für Ihr Vorhaben. Im Gegenteil, unsere Große Anfrage macht sehr deutlich, wo der Handlungsbedarf beim Jugendstrafvollzug liegt.
Hoffentlich spricht das folgende Zitat von Ihnen, Herr Mackenroth, in der „SZ“ nur dafür, dass auch ein Minister mal auf dem falschen Fuß erwischt werden kann. Sie sagten zur Einbindung in die Vollzugsplanung: „Die Insassen möchte ich stärker in die Vollzugsplanung einbinden, Mitspracherechte einräumen, etwa bei der Auswahl von Fernsehprogrammen. Wir nehmen unsere Gefangenen ernst und wollen sie stärker fordern.“
Mit Blick auf den für Juli angekündigten Entwurf kann ich nur an Sie appellieren: Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht! Tragen Sie Ihre „Hauptsache-wir-machenes-anders-Alleingänge“ nicht auf dem Rücken der Jugendlichen aus, Herr Mackenroth!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Frau Herrmann bereits erwähnt hat, ist der sächsische Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 2007 Regelungen zum Jugendstrafvollzug zu schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir rechtzeitig unter Einbeziehung der bereits bestehenden Instrumente und Fördermöglichkeiten ein Gesetz schaffen, das durch effektive Behandlungsmaßnahmen eine erfolgreiche Resozialisierung und damit eine vollständige Integration in die Gesellschaft gewährleistet.
Die nunmehr vorliegende Datengrundlage durch die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dabei hilfreich sein, wobei ich dennoch anmerken möchte, dass der Umfang der Anfrage leider keinen konkreten Einstieg zur Bearbeitung einzelner wichtiger Themen der Gesamtproblematik leisten kann. Deshalb möchte ich mich auf drei Teile beschränken: erstens die Prävention zur Haftvermeidung, zweitens die Ausrichtung im Jugendstrafvollzug und drittens die Nachsorge zur Vermeidung von Rückfälligkeit.
In den letzten Jahren hat sich ein recht umfangreiches Netz an Angeboten für Jugendliche zur Hilfe, um Straffälligkeiten zu vermeiden, entwickelt. Jugendhilfe, Kommu
nen, Schulen, Polizei, Verbände, Vereine und Elterninitiativen bemühen sich in Zusammenarbeit, Hilfsangebote zu schaffen, die wieder eine Integration in ein ganz normales Leben ermöglichen sollen. Hilfen zur Erziehung durch Familienberatungsstellen sowie Erziehungsbeistände sollen Eltern bei der Bewältigung von Konfliktsituationen und Notfällen, wie starken Verhaltensauffälligkeiten, extremem Leistungsabfall in der Schule, familiären Problemen und Entwicklung zum Außenseiter oder Ähnlichem, helfen. Dabei verfügen die Einrichtungen über gut qualifiziertes Fachpersonal und nutzen die angebotenen Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung.
Wichtig ist es bei der Aufklärung der Straftat, einen kurzen Zeitraum zwischen Tat und Sanktion zu gewährleisten, um eine wirksame Methode zum Erkennen der Straftat und den dazu veranlassten Sanktionen zu ermöglichen. Die Jugendrichter sollten sich immer vom Erziehungsgedanken leiten lassen, um einen Ausgleich zwischen Erziehung und Hilfe zu schaffen. Die von den Gerichten immer öfter gewählte Form der Zuweisung von Sozialarbeit und dadurch oftmals bedingte Heimunterbringung als Chance vor der Inhaftierung halten wir für sinnvoll und wichtig. In der letzten Zeit hat es diesbezüglich aber oft Probleme bei der Zuständigkeit der Finanzierung zwischen Kommunen und Land gegeben. Es wäre daher sicherlich sinnvoll, Herr Minister, sich mit dieser Problematik noch einmal auseinanderzusetzen, um den Trägern bei der Umsetzung der Maßnahmen Hilfe und Unterstützung zu geben.
Eine Reihe freier Träger beschäftigt sich seit Jahren mit der Eingliederung benachteiligter Jugendlicher. Eine solche Arbeit ist hinsichtlich Kraft und Zeit sehr aufwendig. Oftmals werden derartige Projekte über drei Jahre geführt, insbesondere wenn es um Jugendliche geht, die keinen Bezug mehr zur Alltagsrealität haben. Motivation zum Leben, Integration in den Alltag, Stützunterricht wegen der vernachlässigten Schulbildung, Teillehrabschluss und das Erlangen eines festen Arbeitsplatzes – das alles sind Maßnahmen einer sehr langen Kette. Ich glaube, jeder Träger ist froh, wenn die Jugendlichen diese notwendigen drei Jahre überstehen. Sie bedingen auch eine sehr umfangreiche Fördermöglichkeit der einzelnen Programme, die sich oft aus Justiz, Soziales, Wirtschaft und Mitteln der Arbeitsagentur zusammensetzen. Daher sind wir sehr dankbar, dass sich die Staatsregierung bei der Verabschiedung des Operationellen Programms für die nächsten sieben Jahre wieder zur Kofinanzierung zwischen ESF und Bundesarbeitsmitteln bekannt hat,
Wichtig ist aber auch die Arbeit mit jungen Intensivtätern im Freistaat Sachsen. Diese sind für einen überproportio
nalen Anteil der Straftaten Jugendlicher verantwortlich. Deshalb ist das Vorhaben der Staatsregierung zu begrüßen, eine besonders enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendeinrichtungen zur Bekämpfung dieser Delikte anzustreben.
Am 14. Dezember des vergangenen Jahres hat der Sächsische Landtag auf Initiative der Koalitionsfraktionen einen Antrag zum Thema „Künftiger sächsischer Jugendstrafvollzug“ beschlossen, mit dem die Staatsregierung ersucht wurde, unter Beachtung bestimmter Mindeststandards gesetzliche Regelungen zu erarbeiten. Am Ende des Diskussionsprozesses muss es Regelungen zum Strafvollzug geben, die gute Voraussetzungen für einen sicheren und anspruchsvollen Vollzug in Sachsen bilden. Ich möchte deshalb hier noch einmal unsere Mindestanforderungen benennen:
Der Vollzug muss jugendspezifischen Besonderheiten Rechnung tragen und übergreifend erzieherisch wirken.
Die Festschreibung von effektiven Behandlungsmaßnahmen wie Sozialtherapie und eine Beschäftigungsquote soll erfolgen.
Die Priorität im Vollzug muss auf schulischen und beruflichen Maßnahmen vor Zuweisung von Arbeit liegen. Alle jungen Gefangenen mit Defiziten im schulischen Bereich müssen entsprechende Maßnahmen angeboten bekommen.
Wir brauchen zukünftig eine qualifizierte Forschung über die Wirkungen und die Einbeziehung kriminologischer Erkenntnisse.
Die Unterbringung muss entsprechend der persönlichen Eignung und im Sinne des Erziehungsauftrages erfolgen. Es gilt der Grundsatz der Einzelunterbringung bei Nacht. Jugendliche und Heranwachsende sollen in kleineren Wohngruppen, deren Größe sich nach dem Erziehungsauftrag bemisst, untergebracht werden. Auch die Abteilungen sind nach Förderschwerpunkten differenziert in angemessener Größe zu bilden.
An dieser Stelle möchte ich kurz anmerken, dass es zur Unterbringung Jugendlicher sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Nicht alle erachten einen Strafvollzug nur mit Jugendlichen als sinnvoll, sondern plädieren eher für eine Mischung von Alt und Jung, weil sich viele junge Leute bei Problemen eher älteren Bezugspersonen anvertrauen.
Die Zusammenarbeit des Strafvollzugs mit der Jugendhilfe, dem Sozialen Dienst der Justiz und den freien Trägern der Straffälligen- und Jugendhilfe zur Entlassungsvorbereitung soll eine klare Regelung erfahren.
Zur Sicherung eines nahtlosen Übergangs in die Freiheit ist eine Nachsorge durch die Bewährungshilfe, die bereits während des Vollzugs gestellt wird, weiter auszubauen.
Wir wollen eine zweijährige Berichtspflicht über die Lage des sächsischen Jugendstrafvollzugs, um Schlussfolgerungen für die Weiterbildung der gesetzlichen Regelungen treffen zu können.
Diese angesprochenen Punkte werden auch zur Sicherheit in den Anstalten beitragen. Beschäftigung und sozialtherapeutische Maßnahmen schützen vor Aggressionen. Wichtig ist, dass unser Gesetz die Voraussetzungen dafür bietet, dass die jungen Gefangenen nach der Entlassung aus der Haft ein straffreies Leben führen können. Die Übersichten zeigen, dass die Jugendkriminalität bei den Tatverdächtigen nach Fallzahlen rückläufig ist, aber der prozentuale Anteil der Heranwachsenden im Verhältnis zur Anzahl der Tatverdächtigen insgesamt noch ansteigt.
Zu beachten ist außerdem, dass Sachsen beim Anteil der Tatverdächtigen im Vergleich der Bundesländer bei den strafmündigen Kindern zwar unter dem Bundesdurchschnitt, jedoch bei den Jugendlichen im Altersbereich zwischen 14 und 18 Jahren und bei den Heranwachsenden im Altersbereich zwischen 18 und 21 Jahren über dem Bundesdurchschnitt liegt. Statistiken beweisen, dass die Rückfallquoten hoch sind. Eine durch das Bundesministerium der Justiz im Jahre 2003 herausgegebene Rückfallstatistik hat ergeben, dass die Rückfallquote bei jungen Tätern, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, mehr als 75 % beträgt.