Sie wissen aber, dass in Sachsen-Anhalt eine CDU/FDPRegierung – übrigens mit einem liberalen Sozialminister, das soll es auch geben – genau dies beschlossen hat. In Sachen Kinderbetreuung liegt Sachsen-Anhalt nach wie vor vor uns. Daran können wir uns schon ein Beispiel nehmen.
Mir ist noch wichtig, Herr Neubert, darauf hinzuweisen: Dahin geht der politische Duktus, auch dort würden wir mehr unterstützen. Das haben die Betriebe – zumindest zum großen Teil – bereits verstanden. Ich bin da sehr optimistisch.
Ich finde es relativ mutig, wenn Sie sagen, dass es in Sachsen freie Kapazitäten gibt. Erklären Sie einmal irgendjemandem, der hier in Dresden einen Krippenplatz sucht, dass er jetzt nach Panschwitz-Kuckau fahren soll. Wenn dies das Konzept der Staatsregierung ist, dass man sagt, es gebe in Sachsen freie Kapazitäten und wir sollen das gefälligst sächsisch betrachten, dann ist etwas faul. Wir müssen die Kapazitäten dort schaffen, wo auch die Kinder sind, meine Damen und Herren.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren, möchte ich Folgendes festhalten: Ich halte es nicht für angezeigt, durch einen staatlich verkündeten Rechtsanspruch den Kommunen Vorschriften zu machen, die ihre Gestaltungsfreiheit nicht nur tangieren, sondern einengen und in großem Maße – Frau Dr. Schwarz hat es angesprochen – belasten. (Beifall bei der FDP – Volker Bandmann, CDU: Sie sind hier nicht im Stadtrat!) Ziel der Staatsregierung ist und bleibt es, die Familien durch ein ganzes Bündel von Förderprogrammen zu unterstützen, zu denen die bedarfsgerechte Angebotsstruktur in der Kindertagesbetreuung und vor allem die begonnene Qualitätsoffensive für die nächsten Jahre zur Sicherung einer hohen pädagogischen Qualität dieser Angebote gehört.
Dazu möchte ich Ihnen, Herr Bandmann, noch eine Frage stellen, wenn Sie mit mir kommunizieren wollen. Frau Nicolaus hat es, denke ich, vorhin gesagt. Sie haben behauptet, dass jede Frau ihren Krippenplatz bekommt.
Herzlichen Dank. Wo haben Sie das her? Was ist denn mit den Frauen, die arbeitslos sind? Was ist, wenn ich als Frau arbeitslos bin und gern einen Krippenplatz haben möchte? Dann muss ich einen Arbeitsvertrag vorlegen. Wenn ich aber eine Arbeit haben möchte, Frau Dr. Schwarz, muss ich eine Kinderbetreuung vorweisen. Ein Teufelskreis! Wir halten das für falsch. Wir haben nicht genug Krippenplätze!
Frau Orosz, ich habe es vorhin schon gesagt, dass ich nicht verstehe, warum Sie dieses Selbstbewusstsein, das Sie gerade aus den Gesprächen mit Frau von der Leyen immer zitiert haben, nicht mit breiter Brust vorantragen. Warum haben Sie sich von Ihrem Kultusminister an die Leine legen lassen? Warum haben Sie die familienpolitische Debatte von ihm bestimmen lassen? Sie haben sich Wochen später erst zu Wort gemeldet. Ich habe schon gedacht: In welchem Land lebe ich eigentlich?
Meine Damen und Herren! Wenn es Ihnen mit der Kinderbetreuung, mit mehr Familienfreundlichkeit und mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst ist, dann stimmen Sie unserem Antrag bitte zu.
Vielen Dank. – Gut, Sie waren im Urlaub. Das ist eine Begründung, die ich gelten lasse. 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Herr Zastrow, bitte – haben Sie noch Zeit? – Nein, Sie haben keine mehr. Demzufolge kann auch keine Zwischenfrage mehr gestellt werden. – Danke schön. Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion.
Meine Damen und Herren! Ich stelle jetzt die Drucksache 4/8184 zur Abstimmung. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer möchte nicht zustimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Zustimmungen ist sie dennoch mit großer Mehrheit
Die Familienfreundlichkeit – damit hat meine Kollegin Schütz übrigens absolut recht – ist viel, viel mehr als der Rechtsanspruch. Aber es ist auch der Rechtsanspruch; er gehört mit dazu. Das ist ein kleiner Baustein in dem gesamten System. Ich verstehe nicht so richtig, wieso Sie sich diesem verwehren. Es gibt andere Länder, Länder neben uns, in denen es diesen Rechtsanspruch von der Geburt bis zur Schule gibt. In Sachsen-Anhalt beispielsweise – Sie wissen das vielleicht.
Wir kommen zurück zum Begehren der NPD-Fraktion. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für einige Minuten und bitte die Mitglieder des Präsidiums in den Raum 2.
Als Einreicherin beginnt die Fraktion der GRÜNEN und danach setzen wir in der gewohnten Reihenfolge in der Größe der Fraktionen fort. Frau Herrmann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit ich Sie nicht allzu lange auf die Folter spannen muss, nenne ich gleich den Änderungsantrag zu unserem Antrag. Seine Existenz hat damit zu tun, dass unser Antrag vom September des letzten Jahres ist und wir uns in der Zwischenzeit entschlossen haben, das soziale Frühwarnsystem „Pro Kind“ einzuführen. Deshalb hat sich bei dem Antrag eine Veränderung notwendig gemacht. In meiner Rede werde ich mich sogleich auf den Änderungsantrag beziehen und ihn nicht noch einmal einbringen.
Unser Antrag zur Evaluation von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Sachsen zielt auf eine Bestandsaufnahme. Wir brauchen eine Bewertung der Aufgaben und der zur Verfügung stehenden Ressourcen, die die Beratungsstellen für diese wichtige Arbeit haben. Bereits jetzt ist eine Fülle neuer Aufgaben auf die Schwangerschaftsberatungsstellen zugekommen, und Weiteres deutet sich an. Die Beratungsstellen sind wesentlicher Teil einer präventiven Arbeit mit Jugendlichen. Sie können dabei eine andere Perspektive einnehmen als schulische Aufklärungsangebote in den Fächern Biologie oder Ethik. Bereits jetzt machen die Beratungsstellen Präventionsangebote.
Eine Studie des Bundesamtes für gesundheitliche Aufklärung zu Teenagerschwangerschaften in Sachsen von 2005 zeigt, dass Jugendliche noch deutlich mehr Informationsbedarf haben. Eine Evaluation kann auch zeigen, welche neuen Wege in der Zusammenarbeit vor Ort im Sinne einer Frühprävention gegangen werden können. Zum anderen sind Schwangerschaftsberatungsstellen ein wichtiges Glied in diesem von mir schon genannten sozialen Frühwarnsystem, denn nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz kommen dort schwangere Frauen mit oder ohne Partner tatsächlich an. Ein Erstkontakt ist gegeben und damit ein Ansatzpunkt für Frühprävention. Das ist auch der passendere Begriff, also Frühprävention statt Frühwarnsystem.
Auch hier ist die Frage: Wie werden Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Konzepte der Vernetzung
Zum dritten Punkt. Im Zuge des medizinisch-technischen Fortschritts werden schwangere Frauen zunehmend im Screening mit pränataler Diagnostik konfrontiert. Das liegt auch daran, dass erstgebärende Frauen immer älter werden. Auf Bundesebene wird seit Jahren diskutiert, welche Folgen diese Spätabbrüche haben. Noch in diesem Jahr wird damit gerechnet, dass auch für Spätabbrüche eine Pflichtberatung eingeführt wird. Sind die Schwangerschaftsberatungsstellen darauf vorbereitet? Welche Zusatzqualifikationen müssten erworben werden? Welche Unterstützung brauchen Beratungsstellen, um mit Ärztinnen und Ärzten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu entwickeln?
Eine Frage bleibt: Können die Beratungsstellen mit den ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen ihren öffentlichen Auftrag in Anbetracht dieser von mir skizzierten Erwartungen erfüllen?
Wir nehmen mit dem Modellprojekt „Pro Kind“ viel Geld in die Hand. Dieses Frühpräventionssystem arbeitet mit einer Kontrollgruppe. Frauen und Kinder der Kontrollgruppe werden nicht regelmäßig von den Familienhebammen besucht, die in diesem Frühpräventionssystem die wesentliche Rolle spielen. Sie erhalten den Hinweis, dass ihnen alle anderen Beratungsleistungen offenstehen. Auch deshalb brauchen wir Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die mit dem Thema umgehen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unterstützen Sie unseren Antrag auf einen Bericht, damit wir eine fundierte Grundlage für unsere weiteren Entscheidungen haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für meine Fraktion verkünden, dass wir dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen und den Redebeitrag zu Protokoll geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich wahrscheinlich der am wenigsten Schwangere in der Fraktion bin, bin ich gebeten worden, statt die Rede zu halten, diese im Protokoll zu verankern. Ich gebe sie ebenfalls schriftlich ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich würde mich dem anschließen. Die Linksfraktion.PDS wird den Antrag unterstützen und die Rede zu Protokoll geben.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, den GRÜNEN und der Staatsregierung) Helma Orosz, Staatsministerin für Soziales: Wir werden den Bericht fertigen. 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Nun sind wir gespannt, was die SPD-Fraktion in Person von Frau Dr. Schwarz macht. 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Danke schön. – Frau Herrmann, möchten Sie das Schlusswort halten? – Das ist nicht der Fall. Dr. Gisela Schwarz, SPD: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag zu. Die Begründung gebe ich zu Protokoll. Gehe ich recht in der Annahme, dass wir jetzt über den Änderungsantrag, Drucksache 4/8317, abstimmen? – Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Originalantrag in Drucksache 4/6571. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einigen Enthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit angenommen worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. (Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der Staatsregierung)
Meine Damen und Herren! Jetzt wird es langsam spannend, denn die NPDFraktion kann nicht mehr sprechen. Sie hat keine Redezeit mehr zur Verfügung.
Es gibt im Leben einer Frau kaum ein Ereignis, welches sich so fundamental auswirkt wie das der Schwangerschaft. Neben der Freude und dem Glück darüber, dass der langgehegte Wunsch nach einem eigenen Kind endlich in Erfüllung geht, kann eine Schwangerschaft aber auch Sorge, Angst und Unsicherheit auslösen, vor allem dann, wenn dies ungewollt eingetreten ist oder Konflikte in der Partnerschaft bestehen. Diese Ereignisse stellen die Schwangere vor eine ganz neue Situation. Es tauchen Fragen auf, Fragen bezüglich der Auswirkungen auf die Partnerschaft, auf das Risiko des Arbeitsplatzverlustes oder die Frage, ob man damit nicht überfordert ist.