Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ein paar Jahren habe ich von dieser Stelle aus die Forderung nach mehr Brandschutzerziehung in der Schule erhoben. Was für die obligatorische Verkehrserziehung in der 3. und 4. Klasse getan wird, sollte auch mit der Brandschutzerziehung möglich sein, hatte ich damals gefordert. Mit einem Blick in die verbindlichen Lehrpläne der Klassenstufen 1 bis 4 kann man erkennen, dass sich viel getan hat.
In den sächsischen Grundschulen wird in mehreren Bereichen das Thema Feuerwehr behandelt. Zunächst werden zu Beginn eines jeden Schuljahres in allen Klassen Belehrungen zur Hausordnung und damit logischerweise auch zum Brandschutz durchgeführt. In vielen Schulen arbeiten Schulleiter mit den örtlichen Feuerwehren zusammen und beziehen diese in die Brandschutzübungen ein, sodass die Kinder praktische Erfahrungen sammeln können. Oft sind die Feuerwehren bei Schulfesten und anderen Veranstaltungen mit vor Ort. Das sind alles Berührungspunkte, die man dringend unterstützen muss, damit das nicht wegbricht.
Im sächsischen Lehrplan für die Grundschulen ist das Thema in allen Fächern aktuell. Ich will noch ein paar Auszüge aus dem Sachunterricht nennen. Im Lernbereich 2 zum Beispiel gibt es das Thema „Kennen von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen“. Dabei geht es vor allem um das Beachten von Unfallgefahren, die Sicherheit und die Rettungskette. In einem anderen Bereich werden die wesentlichen Eigenschaften des Wassers vermittelt. Das betrifft auch Wasser als Löschmittel. Bei dem Lerninhalt „Öffentliche Einrichtungen“ wird darüber gesprochen, wo sich die örtliche Feuerwehr befindet.
Mit der Vermittlung im Unterricht kommen die Kinder mit diesen sicherheitsrelevanten Fragen in Berührung. Dies geschieht natürlich angereichert mit spielerischen Elementen, wenn die örtliche Feuerwehr einbezogen wird. Das betrifft zum Beispiel die Wirkung des Feuers zum Nutzen oder zur Schädigung des Menschen. Auf diese Aspekte wird in der pädagogischen Bildung in der Schule großer Wert gelegt.
Sie sehen, die pädagogische Vorarbeit wird in der Grundschule von den Lehrerinnen und Lehrern verantwortungsbewusst geleistet. Den dazugehörigen Fun- und Freizeitaspekt zur Herausbildung von Tugenden ehrenamtlichen Engagements wie Kameradschaft, Disziplin usw. steuern die örtlichen Feuerwehren bei.
„Bambini-Feuerwehren“, liebe Kolleginnen und Kollegen, lösen das Problem der Nachwuchsgewinnung nicht. Jedes angeführte Argument, so richtig es in diesem Zusammenhang erscheinen mag, hat Ursachen, deren Beseitigung wir nicht in die Schuhe des Ehrenamtes schieben sollten.
Auch gesetzgeberisch sehe ich keinen Handlungsbedarf. Notwendig ist, die gemeinsamen Aktivitäten noch stärker zu bündeln. Da ich im gesamten Landesverband der Feuerwehren unterwegs bin, kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen verantwortlichen Lehrern und örtlichen Feuerwehren an vielen Orten gut läuft. Es bedarf unserer Mithilfe, diese wichtige Aufgabe als einen Teil des Ganztagsangebotes der Schulen in Form von Arbeitsgemeinschaften Brandschutzerziehung usw. mit Unterstützung der Feuerwehren zu etablieren.
Kernpunkt der Problematik ist die notwendige versicherungsrechtliche Seite. Für Mitglieder der Feuerwehren – und dazu gehören die Jugendwehren – ist dies kein Problem. Die Unfallkasse Sachsen hat den Versicherungsschutz gewährleistet. Dieser ergibt sich zum einen aus der gesetzlichen Festschreibung, die wir in § 18 Abs. 4 vorgenommen haben, und natürlich aus § 2 Abs. 1 Nr. 12 des SGB VII. Mit der landesgesetzlichen Regelung sind die Ausnahmen in der Regel eindeutig erfasst. Mit einer eigenständigen Organisationseinheit „Bambini-Feuerwehr“ lösen Sie das Problem wirklich nicht.
In diesem Zusammenhang werden immer Thüringen, Rheinland-Pfalz und Hessen genannt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass zwar die gesetzliche Regelung geschaffen wurde – bei den einen acht, bei den anderen sechs
Jahre –, aber die Umsetzung bereitet erhebliche Probleme. Knackpunkt ist, dass der zum Zwecke des Erreichens des Zieles der Jugendgruppe aufgestellte Ausbildungsplan durch die Versicherungsträger keine Anerkennung findet. Zum anderen sagte ein Versicherungsträger auf Rückfrage, dass das erheblich den Katalog der zu versichernden Leistungen erweitert. Da müsse man schon mal über eine Beitragserhöhung für diejenigen, die diese Versicherung abschließen, nachdenken.
Der Aufbau von Kindergruppen zur Vorbereitung auf die Jugendfeuerwehr außerhalb der Feuerwehr ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung möglich. Der Unfallschutz, über den wir jetzt diskutiert haben, besteht natürlich nicht, weil sie nicht zu dem versicherten Personenkreis nach SGB VII gehören. Durch die Gemeinde wäre dann eine privatrechtliche Versicherung abzuschließen.
Im Zusammenhang mit dieser Problematik möchte ich noch auf etwas Neues hinweisen. Die Staatsregierung hat zum 01.01.2007 – also dieses Jahr – eine Landessammelunfall- und -haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Tätige im Freistaat in Kraft gesetzt. Durch diese Versicherung sind die Risiken all derer abgesichert, die in unselbstständigen Einrichtungen Tätigkeiten ausüben. Das sind also nicht jene, die bestimmten Vereinen und Organisationen untergeordnet sind. Das ist eine tolle Sache für alle Ehrenamtlichen, die sich einer Initiative anschließen oder sich zum Ziel gesetzt haben, eine Gruppe zu gründen.
Sie hatten die Ganztagsangebote angesprochen, die unter dem Dach der Schule in Form von Arbeitsgemeinschaften stattfinden. Das wird vom Regionalschulamt auf Antrag genehmigt. Damit unterliegen sie dem Schutz, den der Bereich der Schule genießt.
Lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassend sagen: Die Feuerwehren in Sachsen leisten eine hervorragende Arbeit. Für die Nachwuchsgewinnung gibt es eine Vielzahl hervorragender Aktivitäten. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass diese Aktivitäten mehr gebündelt werden und dass für diese wichtige Arbeit mehr geworben wird! Als Koalition lehnen wir Ihren Antrag natürlich ab, weil er uns in dieser Form nicht weiterbringt; denn es ist jetzt schon möglich, diese Nachwuchsarbeit in den vielfältigsten Formen verantwortungsbewusst zu betreiben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es brennt, kommt die Feuerwehr – das weiß jedes Kind. Aber werden die Kinder diese Binsenweisheiten auch noch in 20 Jahren lernen? Wird dann – vor allem in den ländlichen Gebieten Sachsens – auf die Frage: Was tun, wenn’s
Nun brennt es bei der Feuerwehr noch nicht wirklich, was den Personalbestand anbelangt, doch ein Schwelbrand ist es allemal. Unsere Kollegin und Kollegen der FDPSpaßfraktion haben wieder einmal einen ihrer vielen populistischen Anträge gestellt. Da sie auch noch für ein Halbtagsparlament eintreten, haben sie sich die Arbeit sehr leicht gemacht. Sie erteilen der Staatsregierung den Auftrag, eine Gesetzesänderung des Sächsischen Gesetzes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorzunehmen.
Nicht, dass Sie mich falsch verstehen. Ich bin sehr dafür, der Staatsregierung Aufgaben zu übertragen und Aufträge zu erteilen. Deswegen kann unsere Fraktion der Auftragserteilung zustimmen. Ob wir aber einer Änderung des Rettungsgesetzes zustimmen, wird von vielen Faktoren abhängig sein. Ich will auf einige Fakten hinweisen, die für unsere Fraktion wichtig sind.
Erstens. Es kann nicht Aufgabe der Feuerwehr werden, die von der Staatsregierung in der Fläche zusammengestrichenen Leistungen für Kinder- und Jugendhilfe aufzufangen und auszugleichen. Feuerwehren sind keine Vereine, sondern Einrichtungen der Kommune unselbstständiger Art, auch wenn sie in manchen Dörfern im Lande das einzige, gut funktionierende Vereinsleben darstellen.
Zweitens. Damit ist klar, dass die Gründung von „Bambini-Feuerwehrgruppen“ nach dem Vereinsrecht erfolgen muss. Dies bedeutet jedoch auch, dass dafür notwendiges Geld für Betreuung bzw. Personal durch das Land zur Verfügung gestellt werden müsste, weil die „BambiniFeuerwehrgruppen“ Aufgaben aus dem klassischen Feld der Jugendhilfe übernehmen würden. Wir wollen nicht, dass die sächsische Feuerwehr in den kleinen Gemeinden „Feuerwehr spielen“ soll, um die nicht oder nur uneingeschränkt existierenden Kinder- und Jugendhilfeangebote zu ersetzen.
Drittens. „Bambini-Gruppen“ bei der Feuerwehr sind kein Ersatz für die sinkende Bereitschaft, ehrenamtlich bei der Feuerwehr Dienst zu leisten. Alle Verantwortlichen wissen doch ganz genau, dass nicht das Eintrittsalter bei der Feuerwehr, sondern der Weggang von ausgebildeten Mitgliedern der Jugendfeuerwehren das Problem darstellt.
Aufnahme des Studiums, der nicht vorhandene Ausbildungsplatz vor Ort oder die Arbeitsaufnahme weit weg vom Wohnort sind die Gründe für den Schwund beim Feuerwehrnachwuchs.
In der Folge ist die notwendige Anzahl von Einsatzkräften häufig nicht mehr gegeben. Zum einen leidet darunter die Einsatzbereitschaft, zum anderen geht durch die planmä
ßige Zusammenführung mehrerer Ortsfeuerwehren bei einem Einsatz Zeit verloren, deren Verlust nicht mehr wettzumachen ist. Das ist wichtige Zeit, zum Beispiel für die Menschenrettung.
Eine kurzfristige Maßnahme, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren zu stärken, liegt in einer klaren Definition ihrer notwendigen Aufgaben. Beispielsweise rücken die Feuerwehren stets bei Verkehrsunfällen aus, wenn es Ölteppiche zu beseitigen gilt. Dafür gibt es aber Spezialfirmen. Weiterhin würde eine sinnvollere Festlegung der Aufgaben zwischen den Einsatzkräften die Feuerwehren bedeutend entlasten und ihnen helfen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Niemandem wird zu vermitteln sein, dass ein Haus abbrennen muss, weil der Leiterwagen der ortsansässigen Feuerwehr mit dem Einfangen einer Katze beschäftigt war und die nächstgelegene Feuerwehr zu lange zum Brandort fahren musste.
Viertens. Zu klären ist vor allem die Frage: Soll das Einrittsalter bei der Jugendfeuerwehr auf unter zehn Jahre gesenkt werden oder sollen Kinder dieses Alters mithilfe von Vorbereitungsgruppen in Strukturen der Feuerwehr eingebunden werden? Der Sächsische Feuerwehrverband, wie zum Beispiel auch der Hessische Feuerwehrverband, lehnt eine generelle Absenkung des Eintrittsalters ab. Es ist vor allem eine Frage – Herr Pietzsch hat darauf aufmerksam gemacht – des Versicherungsschutzes und auch der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung des Kindes. Deswegen ist die Regelung der möglichen Ausnahme bei der Abweichung von der Mindestaltersgrenze eine gute Regelung im Sächsischen Brandschutzgesetz.
So hat der Landesfeuerwehrverband Sachsen uns in dieser Woche die Zahl von 847 Kindern in Sachsen genannt, die – unter zehn Jahre alt – in der Jugendfeuerwehr organisiert sind.
Was ungeklärt ist, ist der Unfallschutz. Gegen Vorbereitungsgruppen für Jugendfeuerwehren mit den notwendigen ausgebildeten pädagogischen Betreuungspersonen hat unsere Fraktion nichts einzuwenden, solange sie nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet und gefördert werden.
In der Zusammenfassung will ich noch einmal betonen, dass wir dem heutigen Antrag der FDP zustimmen werden. Ob wir dann einer notwendigen Gesetzesänderung zustimmen werden, machen wir von den von mir aufgezählten Punkten abhängig.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den FDP-Antrag gelesen habe, ist mir eine Vokabel sofort ins Auge gefallen, nämlich „Bambini“. Bambini ist auch deshalb eine angenehme Vokabel: Einmal kommt sie aus dem romanischen Bereich, italienisch, Bambini/Kinder. Man hätte auch Kinder schreiben können, aber Bambini hört sich in diesem Fall etwas lockerer, mediterraner an. Es hat mich auch gefreut, weil sich die FDP bisher im Wesentlichen lieber mit Business-Englisch beschäftigt hat. Ich hoffe, dass dieser Bezug dazu führt, dass sich die FDP jetzt mehr mit Rimini und weniger mit Manchester beschäftigt.
Es ist natürlich ein Thema, das gerade im ländlichen Raum bei den Freiwilligen Feuerwehren ein Problem ist. Von den Vorrednern ist zu Recht gesagt worden, dass das ein ernstes Thema ist. Das liegt daran, dass wir einmal Probleme mit der Demografie haben, aber auch damit, dass gerade die Mitglieder der Jugendfeuerwehren, wenn sie ausgebildet worden sind, meistens ausbildungsbedingt mit ihrer Berufssituation oder auch arbeitsbedingt und durch Studium abwandern und dann nicht mehr in diesen Freiwilligen Feuerwehren eingesetzt werden können.
Das ist natürlich nicht nur ein Problem des Eintrittsalters oder der Nachwuchsgewinnung. Mit diesem Thema sollten wir eine Verbesserung bei der Nachwuchsgewinnung erreichen und den Pool von Nachwuchskräften fördern. Das ist unstrittig. Ob aber dazu der Antrag „Bambini-Feuerwehren“, ich nenne ihn Kinderfeuerwehren ab sechs Jahren, die richtige Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.
Wir haben wie viele andere Fraktionen hier in diesem Hause einen regen Austausch mit dem Landesfeuerwehrverband und dessen Vertretern. Ich weiß, dass die Vorschläge der FDP dort nicht unterstützt, sondern sehr kritisch gesehen werden.
Ach, Herr Dr. Martens, wenn Sie andere Kenntnisse haben, dann können Sie ja gleich ans Mikrofon treten und alles wieder relativieren.
Vor allem ist es auch so, dass es Länder gibt, die diese sogenannten Bambini-Feuerwehren schon eingeführt haben, was aber nicht die gewünschten Effekte gebracht hat.
Gestern hat mich ein Schreiben des Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes erreicht. Einige Kollegen im Hause haben das auch vorliegen. Wenn Sie sich dieses Schreiben ansehen, ist es richtig und zutreffend, was Kollege Pietzsch ausgeführt hat, dass nämlich der Landesfeuerwehrverband sagt, dass die Regelung des § 18 Abs. 4 aus Sicht des Verbandes vollkommen ausreichend ist und dass es bereits jetzt so ist, dass nach den Angaben des Verbandes 847 Kinder unter zehn Jahren in den Jugendfeuerwehren aktiv sind. Bei dieser Ausnahme kommt es darauf an, ob man die körperliche, geistige und seelische Reife hat, um in einer solchen Jugendfeuerwehr eingesetzt zu werden, und wenn dem so ist, dass dann die
Ich glaube, dass die Praxis vor Ort zeigt, dass sie weiter ist als die theoretischen Vorstellungen der FDP-Fraktion. Zudem weist der Landesfeuerwehrverband meines Erachtens zu Recht darauf hin, dass Kinder unter acht Jahren weder pädagogisch noch ausbildungsgerecht in den Jugendfeuerwehren betreut werden können. Wenn es nicht darum geht, dass wir Kinder in das Tätigkeitsbild der Feuerwehr nur hineinbringen, sondern wenn wir sie dafür begeistern wollen, dann müssen wir das aus meiner Sicht mit anderen Mitteln tun. Da bin ich mir mit dem Landesfeuerwehrverband einig, dass es wesentlich wichtiger ist, dass wir die frühzeitige Brandschutzerziehung in den Schulen vorantreiben, dass die Aspekte, die Kollege Pietzsch genannt hat, ausgebaut werden und dass wir in diesem Bereich versuchen, die Beteiligung der örtlichen Feuerwehren zu organisieren, um damit junge Menschen an das Thema heranzuführen.
An manchen Grundschulen gibt es einen Feuerwehrtag. Er wird sehr gut angenommen. Da wird spielerisch mit dem Bereich des Brandschutzes umgegangen. Es wird über die Aufgaben der Feuerwehren informiert. Dazu sagt der Landesfeuerwehrverband, dass das der richtige Weg ist, auf dem sinnvollerweise Nachwuchsgewinnung stattfinden soll.
Richtig ist auch – ich will es nochmals ausführen, obwohl es schon einmal gesagt worden ist –, dass Feuerwehren ein wichtiger Bestandteil des sozialen Gefüges vor Ort in den Gemeinden sind. Ihr Engagement geht weit über das hinaus, was die klassische Brandbekämpfung eigentlich beinhaltet. Deshalb sollte es auch Ziel meiner Fraktion sein, dass wir im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren weiterhin alles daransetzen, sie nach Kräften zu unterstützen und zu fördern. Wenn wir das im Bereich der Berufsfeuerwehren tun, ist es natürlich auch klar, dass wir, wenn wir über die Freiwilligen Feuerwehren reden, auch die Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren unterstützen müssen.
Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen und mit unterschiedlichen Ansätzen das Problem, das in der Tat eines ist, bekämpfen. Es wäre auch eine Möglichkeit, die sehr erfolgreich in Ostdeutschland praktiziert wird, dass wir bei Mädchen und Frauen das Thema Freiwillige Feuerwehren stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen und es noch attraktiver machen. Nach den aktuellen Zahlen sind rund 20 % der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Ostdeutschland bereits Frauen. In Westdeutschland sieht das bei Weitem nicht so gut aus, dort sind es erst 7 %. Ich denke aber, dass sich diese Zahl von 20 % durchaus noch steigern lässt.