Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen und mit unterschiedlichen Ansätzen das Problem, das in der Tat eines ist, bekämpfen. Es wäre auch eine Möglichkeit, die sehr erfolgreich in Ostdeutschland praktiziert wird, dass wir bei Mädchen und Frauen das Thema Freiwillige Feuerwehren stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen und es noch attraktiver machen. Nach den aktuellen Zahlen sind rund 20 % der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Ostdeutschland bereits Frauen. In Westdeutschland sieht das bei Weitem nicht so gut aus, dort sind es erst 7 %. Ich denke aber, dass sich diese Zahl von 20 % durchaus noch steigern lässt.

Wir brauchen meines Erachtens nicht diese abgekupferten Bambini-Anträge, die in anderen Bundesländern wie in Thüringen oder in Rheinland-Pfalz nicht geholfen und auch nicht die Erfolge gehabt haben. Wir sollten uns darüber verständigen, dass wir mit den Jugendfeuerwehren ein Problem haben, das wir erkennen müssen. Wir

müssen gemeinsam alles daransetzen, dass wir etwas an der Ausstattung tun und dass wir zur sozialen Funktion in der Gemeinschaft einen wesentlichen Beitrag leisten, weil hier finanzielle Unterstützung gebraucht wird.

In vielen Gesprächen und Veranstaltungen, die wir als Fraktion hatten, tauchte immer wieder das Thema auf, dass wir einen großen Anteil von Restriktionen mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung von Feuerwehrmitgliedern in den Freiwilligen Feuerwehren haben. Es ist ein Problem, dass wir die Bereitschaft der Arbeitgeber gerade in klein- und mittelständischen Betrieben erhöhen müssen, damit ihre Mitarbeiter auch zu Aus- und Weiterbildungseinsätzen kommen können und nicht nur für den eigentlichen Dienst freigestellt werden. Auch das ist ein ganz wichtiger Ansatz, den wir hier diskutieren sollten.

Aus diesem Grund sprechen wir uns als SPDLandtagsfraktion dafür aus, dass wir über finanzielle Rahmenbedingungen diskutieren müssen, die die Freistellung überprüfen, die zurzeit praktiziert wird, und die zu einem zusätzlichen entsprechenden Angebot gegenüber den kleinen und mittelständischen Unternehmen führen kann. Dazu können wir uns vorstellen, dass man darüber nachdenkt – wie es vor ein paar Tagen in MecklenburgVorpommern passiert ist –, dass man über eine Imagekampagne die Problematik noch einmal in das Gedächtnis der Menschen bringt, die davon betroffen sind, nämlich eine Imagekampagne zur Förderung des ehrenamtlichen Wirkens der Freiwilligen Feuerwehren.

Mit dem Strauß der Dinge, die ich kurz anzureißen versucht habe, können wir diesem Thema viel eher begegnen als mit dem Antrag der FDP. Insofern ist der Antrag der FDP nicht notwendig.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Müller spricht für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen, denn die Vorredner haben das Meiste schon gesagt.

Meine Fraktion hat prinzipiell kein Problem mit der Schaffung rechtlicher Grundlagen für Kinderfeuerwehren, um auch unter Zehnjährige an das Feuerwehrthema heranzuführen und vor allem längerfristig zu begeistern. Aber die Zielrichtung, die die FDP mit dem Antrag verfolgt, ist eine ganz andere. Sie möchte suggerieren, dass dadurch die Nachwuchsprobleme der Feuerwehr, und zwar im höheren Alter, gelöst werden können. Das ist einfach nicht möglich. Diese sind nämlich zum einen bedingt durch die demografische Entwicklung. Wenn man sich ansieht, wie viele Kinder überhaupt noch da sind, wie viele in die Jugendfeuerwehren und wie viele aus der Jugendfeuerwehr in die reguläre Einsatzgruppe kommen können, dann ist es schon schwierig.

Das eigentliche Hauptproblem der Feuerwehren ist bereits von Kollegen Gebhardt angesprochen worden: dass näm

lich im ländlichen Raum die Einsatzstärke kaum noch zu erhalten ist.

Wenn man sich die Dörfer anschaut, so gibt es dort kaum noch Arbeit. Die Menschen sind am Tage entweder in den Städten – das ist aber noch das Positivbeispiel –; gerade die für den aktiven Dienst zur Verfügung stehenden Feuerwehrleute sind meist gar nicht mehr in Sachsen tätig; sie sind die Woche über weg oder ganz weg. Das ist durch die desolate Arbeitsmarktsituation bedingt und mit einer Stärkung von Kinder- und Jugendfeuerwehr wirklich nicht zu lösen.

Meine Fraktion hat es sich nicht einfach gemacht; aber wir sind der Meinung: Da das Ziel, das die FDP mit diesem Antrag vermitteln möchte, nicht erreichbar ist, die Nachwuchssorgen der Feuerwehr zu beheben und dadurch bedingt die Einsatzstärke zu erreichen, können wir dem nicht zustimmen. Wir haben prinzipiell nichts gegen Kinderfeuerwehren; wir werden uns deshalb enthalten.

Zu den Kollegen Gebhardt und Brangs muss ich sagen: Wenn gesagt wird „Ehrenamtstärkung“, klingt das natürlich gut, das ist auch richtig. Aber auch die Ehrenamtstärkung ändert nichts daran, dass die Menschen zumindest tagsüber nicht für den Dienst verfügbar sind, weil sie woanders arbeiten oder in der ganzen Woche nicht verfügbar sind. Damit ist das Problem nicht zu lösen.

Meine Fraktion wird sich bei dem Antrag enthalten und ist gespannt, ob von der Koalition zur Stärkung der Feuerwehren in Sachsen noch konstruktive Vorschläge kommen werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Der Sprecher für „Bambini“ der GRÜNEN ist Herr Weichert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die Initiative der FDP habe ich in Vorbereitung dieser Plenarsitzung gelernt, dass der Gesetzgeber das Mindesteintrittsalter in die Jugendfeuerwehren regelt. Den Kollegen daher meinen verbindlichsten Dank für das Schließen der Wissenslücke.

Nun beantragt die FDP-Fraktion in Anlehnung an Beispiele aus anderen Bundesländern die Änderung des Gesetzes, sodass es auch Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren ermöglicht werden soll, spielerisch an die Aufgaben der Feuerwehr herangeführt zu werden. Bei diesem löblichen Vorhaben drängen sich mir zwei Fragen auf: Erstens: Warum, verehrte Kollegen von der FDP, kommt diese Initiative in Form eines Antrages auf den Tisch? Wäre es nicht einfacher gewesen, eine Gesetzesänderung einzubringen? Denn so dramatisch ist die Änderung des bestehenden Gesetzestextes ja nicht.

(Stefan Brangs, SPD: Das ist zu aufwendig!)

Wir hatten schon Gesetzesinitiativen, die einen Satz auf dem Blatt Papier beinhalteten.

Zweitens hätte ich gern gewusst, warum die FDP eine neuerliche Beschränkung einbaut. Würde es nicht ausreichen, in § 18 des Gesetzes schlicht und einfach zu formulieren, dass Feuerwehren Kinder- und Jugendgruppen bilden können, und damit auf jedwede Altersgrenze zu verzichten? Aber ich will Herrn Zastrow nicht weitere parlamentarische Initiativen vorschreiben – vermutlich arbeitet er jetzt an den Vier- bis Fünfjährigen.

(Leichte Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, „Bambini-Feuerwehren“ scheinen ja in zu sein. In Rheinland-Pfalz wurde das Brandschutzgesetz entsprechend geändert; Thüringen hat erste „Bambini-Feuerwehren“. Es wird vom Engagement der Feuerwehren vor Ort abhängen, ob es zur Einrichtung solcher Gruppen kommt; wir können ihnen nur die Möglichkeit eröffnen. Es kann sinnvoll sein, die Kinder- und Jugendfeuerwehren bereits für ab Sechsjährige zu öffnen, aber das muss rechtlich abgesichert werden. Was die Feuerwehren dann konkret machen wollen und können, sollen sie selbst entscheiden – ob sie Treffs anbieten, ob sie in die Grundschulen oder in die Horte gehen oder was auch immer. Bürgerschaftliches oder freiwilliges Engagement muss gelernt werden – am besten von Kindesbeinen an –, und Feuerwehren sind vor Ort, gerade auch im ländlichen Raum.

Aber das ist angesichts der kreißenden Verwaltungs- und Funktionalreform nicht wirklich das Problem der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Die Kinder- und Jugendfeuerwehren beschäftigen sich zum Beispiel mit der Frage, wie sie bereits jetzt und vor allen Dingen nach der Reform ihre Jugendwarte überhaupt ausbilden können. Die Jugendgruppenleiterausbildung wird nach den aktuellen Förderrichtlinien nämlich nur gefördert, wenn sie überörtlich erfolgt, das heißt, wenn sich mehrere Kreise zusammentun. Ein Kreis hat momentan rund 30 Jugendfeuerwehren – da müssen dann nach der Reform Ausbildungen für halb Sachsen angeboten werden, was einigermaßen schwierig ist.

Das ist ein Punkt, bei dem die geplante Verwaltungs- und Funktionalreform noch nicht wirklich durchdacht ist.

Abschließend sei gesagt: Wir stimmen dem Antrag gern zu und bitten die Koalition, bei der Erarbeitung der Kreisreform die Belange dieser Feuerwehren mit zu bedenken.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Danke schön. – Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Aussprachebedarf? – Das sehe ich nicht. Herr Staatsminister Mackenroth, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechtslage ist klar: Die Bildung einer Jugendfeuerwehr in den Freiwilligen Feuerwehren ist nach § 18 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen, des sogenann

ten Baulichtgesetzes, schon jetzt möglich. Mitglied einer Jugendfeuerwehr kann in der Regel sein, wer das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Bei der Aufnahme von Personen unter zehn Jahren sind die körperliche, geistige und seelische Entwicklung sowie die Einsichtsfähigkeit für den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Feuerwehr im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu berücksichtigen.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur für die Kinder unter zehn Jahren, für die die Freiwillige Feuerwehr die Verantwortung im Rahmen der Ausnahmeregelung übernommen hat. Entgegen der Auffassung der FDP-Fraktion erkenne ich hier keine Versicherungsprobleme. Versicherungsschutz wird für Mitglieder der Jugendfeuerwehr gewährt, wenn und soweit die Hauptaufgabe der Jugendfeuerwehr – ich zitiere –, „die Heranziehung von Nachwuchskräften zur späteren Übernahme in die Reihen der aktiven Abteilung der Feuerwehren“, erfüllt ist.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Ausnahmen vom Regelfall sind danach bereits jetzt zulässig; auch Kinder unter zehn Jahren können in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden. Wir haben die Zahl schon gehört: Derzeit gibt es in Sachsen – wenn gestern und vorgestern nicht noch jemand Geburtstag hatte – 847 Jungen und Mädchen, die dieses tun.

Zum Antrag der FDP. Bei den im Antrag dargestellten Aktivitäten einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr ist das Ziel nicht die Heranziehung von Nachwuchs, sondern die Brandschutzerziehung von Kindern. Dies bedeutet: Hier stehen im Wesentlichen das Anbieten sinnvoller Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Spaß und Spiel im Vordergrund der Tätigkeit, nicht aber die Hauptaufgabe der Jugendfeuerwehren: die Heranziehung von Nachwuchs zur späteren Übernahme in die Reihen der Feuerwehr.

Damit besteht hier kein wesentlicher Unterschied zu den Angeboten anderer Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendhilfe. Dies bedeutet: Damit zählt diese Gruppe eben nicht zum versicherten Personenkreis der §§ 2 bis 6 SGB VII. Die Gemeinde müsste eine privatrechtliche Versicherung abschließen.

Die jetzigen Regelungen unseres „Blaulichtgesetzes“ entsprechen überwiegend den Regelungen der anderen Länder zum Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr. Allerdings ist im Saarland das Eintrittsalter acht Jahre und im Freistaat Thüringen geringer. Die Erfahrungen dieser beiden Länder sind übrigens durchweg nicht besonders positiv. Thüringen findet schlicht keine private Versicherungsmöglichkeit für die Kleinen, sodass die Regelung – Eintrittsalter sechs Jahre – derzeit dort völlig leerläuft.

Wie ist der Sachverhalt insgesamt zu bewerten? Der Landesjugendfeuerwehrwart befürwortet nach meiner Kenntnis die Einführung von Kinder- oder Vorbereitungsgruppen innerhalb der Feuerwehren aus den genannten Gründen nicht. Eine Vorbereitung auf einen späteren Einsatzdienst sei bei unter Achtjährigen nicht möglich und damit eben keine sinnvolle Nachwuchsgewinnung.

Das Ziel der Bemühungen um den Nachwuchs ist die Brandschutzerziehung: Umgang mit Feuer, Verhalten bei Bränden, richtige Notrufabgabe. Eine Absenkung des allgemeinen Eintrittsalters auf acht Jahre könnte man bei einer Novellierung des „Blaulichtgesetzes“ prüfen. Aktivitäten von Spaß und Spiel im Sinne des FDPParteiprogramms sollten im Rahmen der Vorschul- und Schulausbildung vorgenommen werden.

(Beifall des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Genau das passiert im Freistaat Sachsen – darauf hat der Abg. Thomas Pietzsch völlig zu Recht hingewiesen; ich will es nur kurz ergänzen. Das Kultusministerium hat uns mitgeteilt, dass bereits derzeit im verbindlichen Lehrplan für die Grundschulen die Wissensvermittlung auf dem Gebiet Feuervermeidung, Umgang mit Feuer und weiterer damit im Zusammenhang stehender Fallgestaltungen schlicht verpflichtend ist. Das Kultusministerium hat ebenfalls zugesagt zu prüfen, inwieweit im Rahmen der ganztagsschulischen Angebote künftig auch Angebote gerade in Verbindung mit dem Landesfeuerwehrverband möglich sind. Genau das scheint mir der richtige Weg zu sein. Das Ergebnis dieser Prüfung warten wir ab; Handlungsbedarf erkenne ich nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Besteht noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Dr. Martens, Sie haben das Schlusswort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Klarstellung, dass die Regelungen in § 18 Abs. 4 Satz 2 „Blaulichtgesetz“ nur als Ausnahmemöglichkeit die Aufnahme von Kindern in die Jugendfeuerwehr möglich machen, anders als es Herr Pietzsch gesagt hat. Er hat das vorhin nicht richtig verstanden. Auch die Antwort der Staatsregierung auf die zitierte Kleine Anfrage hat das noch einmal deutlich klargestellt. Es gilt eben nur als Ausnahme.

(Thomas Pietzsch, CDU: Quatsch!)

Im Übrigen, Herr Pietzsch, das Gesetz definiert keine Ausnahmen, es lässt sie nur zu. Das ist aber Juristenkram, davon verstehen Sie nichts.

Des Weiteren ist gesagt worden, dass die Feuerwehren pädagogisch überfordert seien. Nein, das sind sie nicht. Wenn sie Ausbilder haben, die sich darauf verstehen, mit Kindern umzugehen, wird das auch bei Feuerwehren möglich sein; denn es ist bei Naturschutzverbänden oder