Sportvereinen möglich, solche befähigten Menschen zu finden, die mit Kindern umgehen können. Es wurde der Verband zitiert. Dort muss anscheinend erst eine Meinungsbildung stattfinden. Denn wenn der eine sagt, wir haben nichts dagegen, und der andere sagt, er möchte es nicht, dann muss wahrscheinlich der Verband koordinierend mit sich selbst tätig werden.
Im Vorfeld unseres Antrages haben wir Bürgermeister, Landräte und Feuerwehren angeschrieben und jede Menge Rückäußerungen bekommen, die durchweg positiv waren. „Auch die Gemeinde Dommitzsch, eine ländlich geprägte Region“, schreibt der CDU-Bürgermeister, „hat Probleme, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen und dort insbesondere einen Jugendwart, der sehr engagiert bei der Gewinnung von Nachwuchs ist.“ Kurz und knapp: „Wir begrüßen und unterstützen die Bemühungen der FDP-Landtagsfraktion zur Einführung von Kindergruppen in den Freiwilligen Feuerwehren, da wir selbst die Erfahrung gemacht haben, dass das Interesse der Kinder vorhanden ist, jedoch die fehlende rechtliche Absicherung den Kommunen bisher wenig Handlungsmöglichkeiten gegeben hat.“
Die Kreisjugendfeuerwehr aus dem Vogtland hat angerufen und gesagt, dass sie uns unterstützt. Herr Landrat Harig schreibt uns: „Die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren ist das zentrale Thema der Zukunftssicherung auf diesem Gebiet schlechthin.“ Deswegen auch hier Unterstützung.
Wenn Sie unseren Antrag mit großem Donner und auch einer gewissen Häme ablehnen, dann fällt ganz besonders unangenehm auf, dass an dem Tag, als wir unseren Antrag zur Schaffung von „Bambini-Feuerwehren“ eingebracht haben, Mitglieder der CDU-Fraktion beim Landesfeuerwehrverband einen Besprechungstermin zu dem Thema Schaffung von „Bambini-Feuerwehren“ hatten. So viel zum Thema Redlichkeit in der Politik, Herr Kollege.
Danke schön. – Nach dem Schlusswort kommt die Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich stelle jetzt die Drucksache 4/8576 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Jastimmen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Als Erstes spricht die einreichende Fraktion – Herr Weichert ist schon wieder in der Spur –, danach die gewohnte Reihenfolge. Bitte, Herr Weichert, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag – Sie haben es in der Begründung gelesen – nehmen wir die Koalition beim Wort. In Sachen Klimaschutz sind viele schöne Worte gefallen. Wir können bis ins Jahr 2001 zurückgehen, als die CDU in Sachsen noch die Alleinverantwortung in der Regierung hatte. Schon im damaligen Klimaschutzprogramm hatte sich die Staatsregierung verpflichtet, als Vorbild in Sachen Klimaschutz zu agieren. Wie wir wissen, ist davon nicht allzu viel in die Tat umgesetzt worden. Aber die Zeiten ändern sich, und nachdem selbst die „Bild“-Zeitung eine Klimaschutzkampagne gestartet hat, Absichtserklärungen der CDU-Landtags- und Bundestagsfraktion vorliegen und eine CDU-geführte Bundesregierung nicht nur das Erneuerbare-Energien-Gesetz fortschreibt, sondern sich unter Angela Merkel zum Taktgeber Europas beim Klimaschutz aufschwingt, werden Anträge wie der vorliegende sicherlich eine große Mehrheit im Hause bekommen.
Ökostrom für den Landtag und die Immobilien des Freistaates Sachsen. Wir in Sachsen wären leider noch nicht einmal Vorreiter der Entwicklung. SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern sind uns voraus. Der dortige Landtag bezieht bereits Ökostrom.
Als Kronzeuge unseres Antrages darf ich auf unseren Umweltminister verweisen. Unter Hinweis auf die Verfassung des Freistaates Artikel 10 Abs. 1 mahnt er alle öffentlichen Behörden in Sachsen in der Broschüre „Umweltfreundliche Beschaffung einfacher als gedacht“ auf Seite 3: „auf die Förderung und Unterstützung bei der Entwicklung, Markteinführung und Verbreitung von rohstoff- und energiesparenden, schadstoff- und lärmarmen sowie Abfall vermeidenden Produkten und Dienstleistungen und unter Berücksichtigung des Naturschutzes im Umfeld der Gebäude“ zu achten. „Die öffentlichen Behörden können somit einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.“ Soweit Herr Staatsminister Tillich. Ich darf annehmen, Herr Staatsminister, dass Sie nicht nur nachgeordnete Behörden oder Kommunen anhalten wollen, eine umweltfreundliche Beschaffungspolitik zu betreiben, sondern das auch als Selbstverpflichtung hinnehmen. Es macht ja keinen Sinn, andere anzuhalten und nur Dritte auf die Möglichkeit des Einkaufs von Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu verweisen und im eigenen Haus so weiterzumachen wie bisher. Die Empfänger Ihrer Botschaft aus der Broschüre, Herr Staatsminister, kämen sich sonst veralbert vor.
Als weiteren Kronzeugen für unseren Antrag möchte ich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erwähnen. Seinem Haus haben wir einen Ratgeber zu verdanken, der die rechtlichen Klippen der Ausschreibung des Bezugs von Ökostrom erläutert. Damit wäre die Staatsregierung in die Lage versetzt, dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement einen Fahrplan in die Hand zu geben, wie die Ausschreibungen zu gestalten sind. Dass ein Bundesumweltminister der SPD und der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister von der CDU in Veröffentlichungen auf dasselbe Ziel zusteuern und uns damit eine Blaupause für einen Antrag liefern, gehört zu den seltenen Vorgängen in der Politik.
Wir haben die Vorlagen der beiden Minister gern aufgenommen. Ich kann feststellen, dass wir uns mit beiden Herren einig wissen.
Um noch den letzten Skeptikern die Zustimmung zu unserem Antrag zu erleichtern, haben wir auch die umweltfreundliche Erzeugung von Elektrizität in KraftWärme-Kopplungsanlagen im Antrag mit bedacht. In Dresden an der Nossener Brücke und auch in Leipzig werden die sogenannten KWK-Anlagen auf Basis von Erdgas betrieben. Mit der Wärme, die in diesen Anlagen anfällt, werden große Teile der Innenstädte von Dresden und Leipzig beheizt. Unseres Erachtens wäre es unsinnig, den Strombezug von diesen Anbietern zu kündigen, denn es handelt sich bereits um vergleichsweise umweltfreundlichen Strom. Diese Anlagen in Dresden und Leipzig stoßen bei gleicher Leistung weniger als ein Viertel des CO2, aus, als Braunkohlenkraftwerke und die nötige Heizung emittieren würden.
Meine Damen und Herren! Das wäre ein Hinweis auf die Frage, wie wir künftig die Grundlast bereitstellen. Wir brauchen viel mehr von diesen kleineren Anlagen, die Strom und Wärme oder Kälte gleichzeitig erzeugen. Hier werden diese Anlagen vornehmlich auf Basis von Erdgas betrieben. Wir haben in Sachsen das Potenzial, künftig einen großen Teil der Nachfrage auch durch Biogas zu decken. Nach Lage der Dinge gehen wir davon aus, dass viele Ministerien und wohl auch der Landtag Strom beziehen, der in KWK-Anlagen hergestellt wurde. In diesen Fällen sollte keine Ausschreibung von Ökostrom erfolgen, aber dem Freistaat gehören ja zahlreiche Immobilien und der überwiegende Teil dieser Liegenschaften wird herkömmlichen Strom beziehen, also den in Deutschland üblichen Mix aus fossilen Brennstoffen, Atomstrom und nur zu einem geringen Teil aus erneuerbaren Energien. Bei diesen Immobilien sollte der Freistaat ein Zeichen setzen und den Staatsbetrieb SIB anweisen, entsprechende Ausschreibungen zu tätigen. Das wäre ein Signal an die Verbraucher, ebenfalls auf erneuerbare Energien umzusteigen, ein Signal auch an die Kommunen, ebenfalls den Strombezug klimafreundlich zu organi
sieren, und nicht zuletzt ein Signal an die in Sachsen ansässigen Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, dass nicht nur die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in Sachsen gern gesehen werden, sondern auch der Strom, den diese Anlagen produzieren.
Herr Staatsminister Jurk, im letzten Jahr wurde unser Antrag für ein Netzwerk der solaren Industrie hier abgelehnt mit dem Hinweis, dass das SMWA an der Gründung eines Netzwerkes regenerativer Energien in Sachsen arbeite. Auch in diese Richtung wäre die Annahme unseres Antrages ein wichtiges Signal für die Branche. Ja, auch in Richtung Berlin zu ihrer Bundeskanzlerin kann diese Koalition mit der Annahme des Antrages eine wichtige Botschaft aussenden. 20 % der Primärenergie auf Basis der erneuerbaren Energien in Europa bereitzustellen ist das Ziel von Angela Merkel und der Bundesregierung. Die Zustimmung zu unserem Antrag sendet ein Zeichen aus Sachsen, dass die Botschaft angekommen ist und der Freistaat die Bundesregierung und die EU beim Klimaschutz unterstützt.
Jetzt könnte nur noch der Finanzminister auf die Idee kommen, das Vorhaben aus fiskalischer Sicht zu torpedieren. Vielleicht ist Herrn Metz der Ökostrom zu teuer, aber auch in dieser Hinsicht kann ich Sie beruhigen. Die genauen Preise einer Vergabe sind erst durch eine Ausschreibung zu ermitteln. Dieser können wir nicht vorgreifen, aber durch einen Preisvergleich zwischen den Anbietern von Ökostrom mit den Regionalversorgern in Sachsen können wir feststellen, dass der umweltfreundliche Bezug kaum Mehrkosten verursacht. Sollten Mehrkosten entstehen, wären diese bei Bezug von Ökostrom sinnvoll angelegt.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, die Klimaschutzerklärung der CDU-Fraktion vom 29. März dieses Jahres zu zitieren. Dort heißt es: „Bis zum Jahr 2020 wollen wir im Freistaat Sachsen dazu beitragen, die Stromerzeugung in Deutschland durch erneuerbare Energien auf mindestens 20 % zu steigern.“ Weiter heißt es: „Klimaschutz sollte in Verwaltungen und Unternehmen als dauerhaft wahrzunehmende Querschnittsaufgabe verstanden und wahrgenommen werden.“ Soweit die CDU-Landtagsfraktion.
Meine Damen und Herren der Union! Heute dürfte eine der seltenen Gelegenheiten sein, zu denen Ihnen die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verhilft, Ihre eigenen noch ganz jungen Beschlüsse in die Tat umzusetzen. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer Zeit, die durch anhaltende Debatten über Veränderungen des globalen Klimas geprägt ist, kann es nicht ausbleiben, dass – sicher
in guter Absicht – zahlreiche Aktivitäten vorgeschlagen werden, um Beiträge zur Minderung der entstandenen Situation auszulösen sowie für die kommenden Jahrzehnte in wirksame Instrumente zu verwandeln. Insofern ist der vorliegende Antrag „Ökostrom für Landtag und Einrichtungen des Freistaates Sachsen“ aber in sich noch nicht ausgewogen, denn das beginnt schon damit, dass man hätte wissen müssen, dass der Landtag als gesetzgebende Versammlung existiert und nicht als Grundstückseigentümer. Das uns von der staatlichen Immobiliengesellschaft zur Nutzung überlassene Landtagsgebäude bezieht wie alle anderen Einrichtungen des Freistaates in der Landeshauptstadt den Strom von einem Versorgungsunternehmen, das mit einem GUD-Kraftwerk an der Nossener Brücke, die im Antrag formulierte Alternative zum Bezug erneuerbarer Energien, nämlich die KraftWärme-Kopplung, bereits erfüllt und insofern die Ziffer 1 gegenstandslos ist.
Herr Weichert, ich habe mich sehr gewundert. Sie haben das nämlich auch ausgedrückt. Da hätte ich gemeint, dass Ihre Weitsicht dazu reicht zu sagen: Wenn wir wissen, wie die Verhältnisse sind, können wir das nicht in einem Punkt eines Antrages formulieren. Aber wie dem auch sei.
Auch die Ausweitung des Ersuchens, Strom aus erneuerbaren Energien für alle öffentlichen Gebäude im Land bevorzugt einzusetzen, muss differenziert beurteilt werden. Nach anfänglichen Hürden über die Zulässigkeit einer Ausschreibung für Prädikatstrom hat die Europäische Union vor einiger Zeit diese Beschränkungen aufgehoben und vergaberechtliche Klarheit geschaffen. Mit dem Verweis auf ein Vorwort des Umweltministers in einer Broschüre scheint doch nur die antragstellende Fraktion ein wenig Druck auf die Koalitionsfraktionen ausüben zu wollen. Doch diese Hoffnung trügt. Sie trägt nicht.
Ich scheine doch recht zu haben, wenn ich die akustischen Reaktionen im Hintergrund höre, denn die vom Umweltminister getroffenen Aussagen bleiben ja richtig, auch wenn dem Ersuchen des Antrages in dem gewünschten Sinne nicht gefolgt wird.
Selbstverständlich wird in den kommenden Jahren der Anteil des Stromes aus erneuerbaren Energien weiter ansteigen. Die einschlägigen Kennziffern dazu sind bekannt. Aber solange der Bezug von Ökostrom ohne Netznutzungsgebühr einerseits noch teurer ist und andererseits solcher Strom durch die einschlägigen Gesetze – das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Gesetz über erneuerbare Energien – noch subventioniert ist, darf dem für die Gebäudebewirtschaftung zuständigen Finanzministerium keine pauschale Vorgabe gemacht werden, da es ernst zu nehmende finanzielle Aspekte zu berücksichtigen hat. Anders ausgedrückt: Das Finanzministerium hat eine nach Haushaltsrecht unzulässige Doppelförderung zu vermeiden.
Dennoch gehen wir weiterhin davon aus, dass die vom SMF bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz eingesetzte Energieleitstelle in den kommenden Jahren zunehmend Ausschreibungen und vertragliche Regelungen für den Bezug von wettbewerbsfähiger Energie aus erneuerbaren Energiequellen realisiert. Bei allen zentralen Versorgungsstrukturen bleibt der genutzte Strom aufgrund seiner physikalischen Beschaffenheit eine Größe, bei der die Glühbirne nicht grün leuchtet, wenn gerade Windstrom eingespeist wird. Aber wie erwähnt, werden die Vorteile regenerativer Energiequellen am Strom-Mix kontinuierlich wachsen.
Außerhalb der zentralen Versorgungsbedingungen sehen wir bereits jetzt wachsende Möglichkeiten, den Bezug von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, speziell durch Solar- und Geothermie oder aus Biomasse, zu steigern, was ja bereits für einzelne Einrichtungen im Freistaat zutrifft; weitere Pilotvorhaben sind zu erwarten. Aus den dargelegten – wenn man so will – haushaltsrechtlichen Gründen ist zunächst keine landesweite Kampagne zu erwarten und kann nicht unterstützt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich kurzfassen. Es war anzunehmen, dass Herr Mannsfeld Haare in der Suppe dieses Antrages finden wird. Es ist aber völlig klar, dass die Förderung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung eben keine staatliche Subvention im üblichen Sinne ist, weil sie über die Verbraucherpreise refinanziert wird. Das wurde höchstrichterlich vom Europäischen Gerichtshof festgestellt, weil dort nämlich die privaten Energiewirtschaftskonzerne eine Klage gegenüber dem ErneuerbareEnergien-Gesetz vorgetragen und verloren haben.
Es ist auch völlig klar, dass Klimaschutz etwas kostet. Zu diesen geringfügigen Mehrkosten müssen staatliche Einrichtungen und eine Landesregierung ebenso wie die Ministerien dann auch bereit sein. Wir werden es nicht zum Nulltarif bekommen. Es liegen ja die Berechnungen des Deutschen Wirtschaftsinstituts dazu vor, was uns der Klimaschutz in den nächsten Jahrzehnten in Deutschland kosten wird. Diese Kosten werden auch die öffentliche Hand und die staatlichen Einrichtungen betreffen.
Das Nötige ist von Herrn Weichert dazu gesagt worden. Wir haben ein Energieeffizienz- und -kompetenzzentrum. Möglicherweise sind sogar die Ausschreibungsverfahren zu vermeiden. Eigentlich könnte eine der ersten Hauptaufgaben dieses Energiekompetenzzentrums darin bestehen, die preisgünstigsten Ökostromanbieter auf dem hiesigen Markt ausfindig zu machen und Empfehlungen für die Liegenschaften und für staatliche Institutionen sowie für ihre nachgeordneten Behörden geben zu kön
nen. Insofern geht dieser Antrag in die richtige Richtung und erhält die Unterstützung der Linksfraktion.PDS.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1993 gab es eine Anzeigenkampagne in der Bundesrepublik Deutschland, bei der geschrieben wurde, dass die erneuerbaren Energien, wie Wasser, Wind und Solar, nie in der Lage wären, mehr als 4 % Strom in der Bundesrepublik zu erzeugen; unterschrieben: „Ihre Stromerzeuger“.
Diese Anzeigenkampagne lief damals durch ganz Deutschland und hat sicher eine Menge Geld gekostet, das wir indirekt über unsere Strompreise bezahlt haben.
Inzwischen sind wir in der Bundesrepublik Deutschland bei 11,8 % und auch in Sachsen liegen wir etwa in dieser Größenordnung.
Der Anteil von Ökostrom bei den Bundesbehörden beträgt ein halbes Prozent. Ich habe den Anteil in Sachsen nicht gefunden. Aber vielleicht kommt noch irgendeine Zahl. Ich glaube, der Finanzminister spricht dann.
Drei Bundesbehörden beziehen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien: Das sind das Umweltministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundeskanzleramt. Sie zahlen – weil hier von Kosten die Rede war – Mehrkosten in Höhe von 66 000 Euro jährlich, die laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP durch den damit verbundenen Nutzen für die Umwelt gerechtfertigt sind. Ich denke, das kann man so sehen.