Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

Natürlich ist es so, dass ab 2001 die Europäische Union Umweltbelange als Zuschlagskriterien für Ausschreibungen überhaupt erst möglich gemacht hat. Meines Wissens läuft zurzeit die Suche danach, ob es machbar ist, alle Bundesbehörden zur Beschaffung von Ökostrom zu verpflichten. Ein Ergebnis ist mir bisher nicht bekannt.

Bei den Landesparlamenten ist mir auch nur Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die ihn seit 2003 von „Lichtblick“ aus Hamburg beziehen.

Bei uns – und da möchte ich noch einmal im Detail auf das eingehen, was Prof. Mannsfeld gesagt hat – ist es das Sächsische Immobilien- und Baumanagement. Es organisiert die Stromversorgung aller landeseigenen Behörden und demzufolge natürlich auch des Landtages und bezieht ihn von der DREWAG, also von den Dresdner Stadtwerken.

Die Dresdner Stadtwerke, die DREWAG, produzieren drei Viertel ihres Stromes im Gasturbinenheizkraftwerk Nossener Brücke, dem Heizkraftwerk Nord und weiteren vier Kraftwerken aus Erdgas. Alle sechs arbeiten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsprinzip. Der restliche Strom wird auf dem Markt gekauft, wobei von diesem Rest noch

einmal 15 % aus erneuerbaren Energien stammen, also kommen in Summe jetzt weitere 4 % dazu.

Das heißt – damit komme ich auf Ihren Antrag –, rund 80 % des Stromes, den wir hier im Sächsischen Landtag verbrauchen, erfüllt das, was Sie im Antrag fordern. In Ihrem Antrag steht „auf der Basis erneuerbarer Energien und/oder in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt wird“. Schon von daher ist mir nicht so richtig klar, warum man das ausdrücklich noch einmal fordert. Nun kann man ja fordern, dass sozusagen der Kraft-WärmeKopplungsanteil mehr in den Erneuerbare-EnergienAnteil übergehen soll.

An dieser Stelle verweise ich Sie auf einen Artikel, den Klaus Gaber vor einiger Zeit in einer Veröffentlichung der DREWAG geschrieben hat, in der gefragt wird, ob es denn für die Dresdner günstig wäre, wenn sie von dem DREWAG-Strom umsteigen, auf welchen Anbieter auch immer. Er verweist erstens auf den hohen Kraft-WärmeKopplungsanteil und zweitens darauf, dass ein Stadtwerk nicht nur Stadtwerk als solches ist, sondern dass mit den Erträgen eines Stadtwerkes zum Beispiel solche Dinge wie öffentlicher Nahverkehr, der am Ende ja auch wieder klimarelevant wirkt, unterstützt werden.

Wo wir unterstützend wirken könnten, das könnte ich mir gut vorstellen, ist, dass Dresden eine gewisse Vorreiterrolle in Sachsen einnimmt, was Fotovoltaik-Anlagen auf Dächern betrifft. Hier erfolgt eine relativ gute Unterstützung von Bürgersolarkraftwerken und Ähnlichem, auch auf Schulen, die ihre Dächer zur Verfügung stellen. In diesem Sinne ist Dresden Vorreiter, wenn auch noch auf einem Niveau, das ich mir deutlich angehoben vorstellen könnte, und in diesem Sinne sollte so ein Antrag erweitert werden. Wir halten das, was Sie im Antrag fordern, eigentlich für erfüllt. Aus diesem Grund wird meine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank.

Für die NPDFraktion spricht jetzt der Abg. Despang.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits gestern in der Debatte um die Kohlenstoffemissionen habe ich

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hatte!)

für meine Fraktion erklärt, was wir von der Staatsregierung und selbstverständlich vom Sächsischen Landtag erwarten: Wir erwarten, dass diese ihrer Vorbildwirkung in allen Bereichen des Klima- und Umweltschutzes bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nachkommen. Ich möchte an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir es als Nationaldemokraten nicht nur beim Bezug von Strom, sondern bei allen Beschaffungen und Vergaben von Einrichtungen des Freistaates Sachsen für erforderlich halten, dass verschiedene wesentliche Grundsätze dabei eingehalten werden.

Der politische Wille und die Glaubwürdigkeit eines Parlaments oder einer Regierung werden schließlich am ehesten danach bemessen, ob ihren Aussagen am Ende auch Taten folgen.

Neben Umweltaspekten müssen bei der Vergabe von Leistungen durch den Freistaat Sachsen aber genauso andere Kriterien wie wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Vorteile beachtet werden. Kurz gesagt: Der Landtag und die Einrichtungen des Freistaates arbeiten nicht zum Selbstzweck, sondern sind in allererster Linie Hüter des öffentlichen Interesses. Aus dieser Tatsache heraus ist es nur folgerichtig, wenn der Landtag bei der Vergabe von Leistungen ein politisches Ziel und im konkreten Fall des Strombezuges die Stärkung der erneuerbaren Energien verfolgt.

Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lösung müssen aber politische Kriterien vor allem im Sinne der Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden. Es ist das erklärte Ziel des Freistaates Sachsen, den Anteil der erneuerbaren Energien mittelfristig zu steigern. Dazu sind Fördermittel nötig und selbstverständlich auch berechtigt. Schließlich kann eine Umstellung der Energieerzeugung nicht von heute auf morgen vollzogen werden, weil die entsprechenden Anlagen erst einmal errichtet werden müssen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wer sagt das?)

Ein Teil dieser Fördermittel ließe sich an anderer Stelle sicherlich einsparen, weil die erneuerbaren Energien allein durch die breite Nutzung gestärkt würden. Unter heutigem Gesichtspunkt mag man natürlich denken, dass der Strom aus der Braunkohle billiger sei als der Strom aus regenerativen Energien. Billig bedeutet aber nicht zugleich wirtschaftlich. Von der Kohlelobby wird häufig behauptet, erneuerbare Energien würden gefördert und die Braunkohle wäre dagegen subventionsfrei. Die Braunkohle ist mitnichten ein subventionsfreier Energieträger. Der Steuerzahler subventioniert die Braunkohlenwirtschaft in Deutschland jedes Jahr mit mehr als 4,5 Milliarden Euro – sei es nun über die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten oder über Zuschüsse für die Rekultivierung beim Abbau entstandener Mondlandschaften.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Diese Zahl wurde nicht von radikalen Umweltschützern und auch nicht von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern ermittelt, sondern sie ist das Ergebnis einer Studie des Bundesumweltamtes, dessen Glaubwürdigkeit hier im Haus sicherlich niemand bestreiten möchte.

Eine zukunftsorientierte Energiepolitik kann sich auf Dauer nicht an fossilen Brennstoffen orientieren.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Kann sie nicht!)

Den erneuerbaren Energien ist in Zukunft der Vorrang zu geben, um langfristig den CO2-Ausstoß zu verringern und um positive Effekte für die Regionalwirtschaft und den

Mittelstand in Sachsen zu nutzen. Damit dies nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Landtag und die Einrichtungen des Freistaates Sachsen mit gutem Beispiel vorangehen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Jawohl!)

Mit dem heutigen Beschluss kann der Ausbau der erneuerbaren Energien ein Stück weiter vorangebracht werden. Die NPD wird dem vorliegenden Antrag zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDPFraktion spricht Herr Abg. Morlok. Sie beschließen die erste Runde.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss das aufgrund der knappen Redezeit etwas holzschnittartig machen. Aber viele Kollegen haben ja schon wichtige Punkte vorweggenommen, die ich nur noch einmal ganz kurz ansprechen möchte.

Das Thema Kraftwerk Nossener Brücke hat Prof. Mannsfeld angesprochen. Ihr Punkt a) Landtag hat sich eigentlich schon erledigt.

Herr Gerlach hat die Anfrage meiner Kollegin aus dem Deutschen Bundestag und die Ergebnisse hinsichtlich der Mehrkosten angesprochen. Ich muss Sie aber in einem Punkt berichtigen. Sie haben angeführt, dass drei Bundeseinrichtungen zu 100 % Ökostrom beziehen, und dann darauf verwiesen, dass dies zu Mehrkosten von 66 000 Euro führen würde. Das ist so nicht richtig.

Es ist zwar richtig, dass drei Bundeseinrichtungen Ökostrom beziehen. Aber – das ist wichtig für die Dimension der Mehrkosten – die Mehrkosten von 66 000 Euro in dieser Antwort auf die Anfrage beziehen sich allein auf das Bundesumweltministerium und nicht auf die anderen Einrichtungen.

Ich denke, dass es sehr wichtig ist, wenn man solch einen Antrag hier im Parlament einbringt, dass man sich – das ist auch von anderen Rednern schon gesagt worden – über die weiteren Kosten Gedanken macht.

Man kann nicht einfach sagen, wir wollen irgendetwas, sondern man muss auch darüber nachdenken, wie es letztlich finanziert werden soll. Das fehlt im Antrag völlig. Kollege Weichert ist in seiner Begründung kurz darauf eingegangen mit dem flapsigen Satz: Es kostet ja nicht viel mehr! – Dass es viel mehr kostet, haben wir durch die Kleine Anfrage meiner Bundestagskollegin erfahren.

(Zuruf des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Dass es viel mehr kostet, muss man deutlich sagen und kann sich nicht hinstellen und sagen: Das kostet alles nichts!

Wenn man sich den Antrag weiter anschaut, kommen Fragen auf, und ich frage mich, ob man das richtig durchdacht hat. Die GRÜNEN fordern: Wir wollen ausschreiben, um das Ziel 50 % durch erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu erreichen. Im letzten Satz wird dann ausgeführt, dass in den Fällen, in denen das bereits erreicht ist, auf eine Ausschreibung verzichtet werden soll. Diesbezüglich stelle ich mir die Frage: Heißt das, wer Ökostrom liefert, muss sich künftig dem Wettbewerb nicht mehr stellen? Das kann doch nicht das Ziel des Antrages sein. In dem Antrag steht aber: „Auf eine Ausschreibung soll in solchen Fällen verzichtet werden, in denen diese Voraussetzungen bereits erfüllt sind.“ Ich bin der Auffassung, dass auch in diesen Fällen der regelmäßige Strombezug des Freistaates ausgeschrieben werden soll.

(Beifall bei der FDP)

Wenn man sich für Ökostrom entscheidet, dann entscheidet man sich eben für Ökostrom, aber ausgeschrieben werden muss auf jeden Fall. Aus diesem Grund ist der Antrag in diesen Punkten handwerklich falsch und wir sehen uns nicht in der Lage, ihm zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Das war Runde Nummer eins. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht sehen. Für die Staatsregierung spricht Herr Finanzminister Dr. Metz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes im Jahre 1998 sowie der Bekanntmachung des SMWA im Dezember 1999 ist im Freistaat Sachsen der Bezug von Elektroenergie von öffentlichen Auftraggebern auszuschreiben, um das ganz deutlich zu sagen.

Das Finanzministerium gründete dazu im Herbst 2000 die Leitstelle für Energie, die nunmehr dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement angegliedert ist. Diese Leitstelle hat die Aufgabe, den gesamten Elektroenergiebedarf der Liegenschaften des Freistaates Sachsen auszuschreiben und weitere Energiesparpotenziale zu erschließen. Diese Leitstelle für Energie ist mit den Aufgaben der rationellen Energieverwendung und Energieeinsparung im Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen verankert.

Die Ausschreibung von Stromlieferungen – um nur einige Werte zu nennen – von durchschnittlich 170 bis 185 Gigawattstunden pro Jahr ist auf der Grundlage des Vergaberechts bereits mehrfach erfolgt. Bei europaweiten Ausschreibungen wurden für die Jahre von 1999 bis 2007 jeweils für zwei Jahre die Lieferleistungen an Elektroenergie zentral und – ich glaube – mit sehr gutem wirtschaftlichem Ergebnis realisiert. So gelang es in diesem Zeitraum – was wichtig ist für uns –, circa 8,5 Millionen Euro gegenüber den Marktpreisen einzusparen. Ich

glaube, dass man eine Einsparung von 8,5 Millionen Euro in den Jahren von 1999 bis 2007 positiv anerkennen sollte.

Für die Jahre 2008 und 2009 befindet sich zurzeit eine erneute europaweite Ausschreibung im Vergabeverfahren, wobei auch Unternehmen mit Beteiligung des Freistaates sowie alle zivilen Bundesliegenschaften im Freistaat Sachsen einbezogen sind. Der politische Wille, verstärkt ökologisch verträgliche sowie erneuerbare Energien anzuwenden, wird mit Gesetzen, wie zum Beispiel dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem ErneuerbareEnergien-Gesetz, sowie Förderprogrammen auch im Freistaat Sachsen unterstützt. Die Stromerzeuger werden in die Lage versetzt, Strom aus erneuerbaren Energien marktgerecht anzubieten. Die Energieversorger werden verpflichtet, diesen Ökostrom nach festgelegten Preisen abzunehmen und zu vergüten. Das wissen Sie alles.

Mit diesem EEG hat der Bundestag die Förderung erneuerbarer Energien durch eine Einspeisevergütung geregelt. Dass dies Erfolg hat, lässt sich daran erkennen, dass der derzeitige Anteil von sogenanntem Ökostrom bereits 12,5 % der normalen Stromerzeugung beträgt. Das heißt, bereits jetzt bezieht jeder Abnehmer in Deutschland – logischerweise auch der Freistaat Sachsen – diesen Anteil von sogenanntem grünem Strom. Mit dem EEG wird das Ziel verfolgt, den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.

Im Übrigen ist festzuhalten – das ist bei einer öffentlichen Ausschreibung zu beachten –, dass eine Verknüpfung mit politischen Zielen als vergabefremd und damit als vergaberechtlich unzulässig – ich drücke mich ganz vorsichtig aus – bewertet werden kann. Das trifft auch auf den Antrag – Herr Weichert, ich muss das leider so sagen – der GRÜNEN zu, wonach die Elektrizität des Anbieters vorrangig auf der Basis erneuerbarer Energien und/oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt werden soll. Wenn das für den Landtag so ist, dann ist das okay. Vergabefremde Zwecke sollten in einer öffentlichen Ausschreibung grundsätzlich nicht enthalten sein. Darauf kann ich nur hinweisen, weil sie den Wettbewerb verfälschen und in der Regel vom Auftraggeber nicht überprüft werden können.

Eine Quotenregelung in der Stromausschreibung würde zudem – hierauf wiesen bereits meine Vorredner hin –, sobald Ökostrom geliefert wird, der durch das EEGGesetz wegen der Abnahme- und Vergütungspflicht bereits gefördert wurde, eine doppelte Förderung bedeuten. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz dürfen in diesem Fall die gesetzlich festgelegten Vergütungen, die wesentlich über den marktüblichen Strompreisen liegen, nicht zum Ansatz gebracht werden.