René Despang
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wirtschafts- und Finanzkrise hält Sachsen nach wie vor im Griff. Die täglich steigenden Zahlen von Arbeitslosen und Firmenpleiten rechtfertigen es natürlich, dass sich der Sächsische Landtag in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen ausgerechnet mit solch elementaren Dingen wie der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Kleingartenvereine befasst.
Die Koalitionsfraktionen haben im Vorfeld sicherlich eine klare politische Strategie erarbeitet und wollen damit der Tatsache Rechnung tragen, dass die aufgrund der verfehlten Leuchtturmpolitik in dieser Krise zu Tausenden arbeitslos werdenden Menschen nun viel Zeit für ihren Kleingarten haben werden.
Es ist aber nicht nur völlig verfehlte Prioritätensetzung in der Landespolitik allein. Wenn wir nun auf Antrag der Koalitionsfraktionen – anstatt über die Pleiten von Qimonda oder Arcandor oder die Sicherung von Arbeitsplätzen in Sachsen zu sprechen – über die Kleingärten beschließen sollen, hätte ich für meine Fraktion wenigstens noch etwas Inhaltliches erwartet. Die Vorlage der Koalitionsfraktionen befasst sich stattdessen mit Nebenkriegsschauplätzen und lässt die wirklichen Probleme außen vor.
Es ist sicherlich unumstritten eine Vereinfachung, dass das Berichtsintervall von drei auf nun fünf Jahre erweitert wird. Dieser Punkt wird sicherlich auch eine breite Zustimmung finden.
Den einzelnen Kleingartenverein und den einzelnen Kleingärtner bewegen aber an anderer Stelle dieses Gesetzes ganz andere Probleme – nämlich rein materielle –, zum Beispiel die finanzielle Belastung durch Steuern, Beiträge oder Abgaben. Diesen Aspekt greift DIE LINKE mit einem Gesetzentwurf auf, was meine Fraktion begrüßt.
Dass es eines Gesetzes bedarf, dürfte inzwischen unumstritten sein, denn die zahlreichen Anträge und Debatten im Landtag konnten die Probleme nicht wirklich lösen. So wurde von der Koalition immer wieder auf das Bundeskleingartengesetz verwiesen und beteuert, Beiträge und Abgaben könnten nicht erhoben werden, weil es sich bei den Lauben nicht um Wohnraum handeln würde. In der Praxis sieht es oft anders aus.
Fakt ist, dass eine klare gesetzliche Regelung von Vorteil für alle ist und die Kleingärtner rechtssicher von finanziellen Lasten befreit würden. Die teilweise hohe Abgabenbelastung von Kleingartenflächen stellt besonders in Kommunen mit knappen Finanzen den Fortbestand des Kleingartenwesens in seiner derzeitigen Form infrage.
Aus unserer Sicht besitzt ein großer Teil der Kommunalabgaben für Kleingärten keine Rechtfertigung, da aus der kleingärtnerischen Nutzung der Flächen für die Bewirtschafter keine oder nur untergeordnete materielle Vorteile erwachsen. Die Eigenschaft eines Kleingartens – auch für finanziell schlechter gestellte Menschen – geht damit ebenso verloren wie die damit im Zusammenhang stehen
den positiven sozialstrukturellen Auswirkungen. Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen im Kommunalabgabengesetz für begrüßenswert.
Meine Fraktion wird sich dem Anliegen des Gesetzentwurfes der Linken deshalb anschließen und ihm selbstverständlich zustimmen. Weil Fortschritt bekanntlich auch in kleinen Schritten auftreten kann, werden wir dem Entwurf der Koalition ebenfalls zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zum „Aktionsplan Klima und Energie“, der der Feder der Koalitionsfraktionen entsprungen ist, ist genau wie der Aktionsplan selbst: nichts weiter als zeitraubender Murks. Dass sich die Regierungsfraktionen bisher nicht auf eine Neufassung des Energieprogramms für Sachsen einigen konnten und stattdessen mit einem halbseidenen Aktionsplan aufgewartet haben, ist für sich schon schlimm genug. Dass dieser Aktionsplan nun aber nach gerade einmal zwei Jahren evaluiert werden soll, ist vollkommen überflüssig.
Ohnehin sind wesentliche Teile des Aktionsplanes keineswegs neu und oft schlicht und ergreifend, klimatisch gesehen, eher positive Effekte der allgemeinen Politik, des technologischen Fortschritts oder der Preisentwicklung bei den Energieträgern auf dem Weltmarkt als ein eigentlich selbstständiger Bestandteil der Landespolitik.
Es erschließt sich uns nach wie vor nicht, warum im Aktionsplan keine Zielvorgaben, wie beispielsweise bei der Quote der erneuerbaren Energien, festgeschrieben wurden. Im Wesentlichen ist auch kein Zeitrahmen für das Erreichen der Ziele genannt, und wenn, dann wurden die Zeiträume viel zu weitläufig gefasst.
Wenn man sich den heute vorliegenden Antrag von CDU und SPD anschaut, so zeigt sich deutlich, welchen Stellenwert die Energiepolitik bei den Koalitionsfraktionen einnimmt: Es wird viel geredet, und getan wird nichts. Die sogenannten erfolgreich umgesetzten Maßnahmen des Aktionsplanes sind allesamt bereits früher begonnen worden und eigentlich selbstverständlich. Zudem ist es für meine Fraktion nicht erkennbar, wie Sie beispielsweise zwei Bürgersolarkraftwerke als durchschlagenden Erfolg eines Aktionsplanes bezeichnen können. Wenn wir inzwischen Hunderte solcher Kraftwerke hätten, dann wäre es sicher ein Erfolg, den wir auch anerkennen würden; aber zwei solcher Kraftwerke sind für uns nichts weiter als ein kleiner Lichtblick in völliger Dunkelheit.
Angesichts solcher Jubelanträge kommen wir zu dem Schluss, dass die Politik der Koalition inzwischen in weiten Teilen der Informationspolitik der untergegangenen DDR in den letzten Jahren vor dem Zusammenbruch gleicht. Dort wurde der Neubau eines Buswartehäuschens jubelnd gefeiert, obwohl an anderer Stelle ganze Straßenzüge in sich zusammenfielen.
Zu den einzelnen Ansatzpunkten nur so viel: Punkt 1. Wie der Aktionsplan bisher umgesetzt wurde, kann ich Ihnen beantworten: zu langsam. Punkt 2. Welche Effekte schon feststellbar sind, kann ich Ihnen auch beantworten: zu wenige. Punkt 3. Welche Modifizierung möglicherweise an dem Plan zukünftig vorzunehmen ist, auch: eine ganze Menge.
Benennen Sie konkrete Ziele und einen festen Zeitraum und beginnen Sie zu handeln statt zu reden! Der Antrag der GRÜNEN zur Ausgestaltung der zukünftigen Ener
giepolitik wird von unserer Fraktion inhaltlich mitgetragen. Wir sind uns dabei sehr wohl bewusst, dass es sich um ehrgeizige Ziele handelt. Es ist aber Sinn und Zweck einer zukunftsorientierten Politik, hohe Ziele zu formulieren. Dass neben dem Gedanken des Klimaschutzes auch arbeitsmarktpolitische Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien im Vordergrund des Antrages stehen, begrüßen wir besonders. In Zeiten der Wirtschaftskrise steckt im Aufbau einer zukunftsorientierten Energiewirtschaft ein erhebliches Potenzial. Unser Land kann es sich nicht leisten, Jahr für Jahr Milliarden Euro für fossile Energieträger aus dem Land fließen zu lassen oder bei vorhandenen heimischen Energieträgern das Geld in die Kassen ausländischer Konzerne zu stecken.
Deshalb bedarf es einer schnellen Umstellung auf erneuerbare Energien und einer dezentralen Erzeugungskultur, deren Wertschöpfung allen zugute kommt. Ein Umsteuern in der sächsischen Energiepolitik ist längst überfällig, um die vorhandenen Ressourcen zu schonen und den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden, nicht zuletzt aber auch, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken.
Wir als NPD-Fraktion schließen uns dem Antrag der GRÜNEN an, weil er genau in die Kerbe schlägt, die wir schon vorgeschlagen haben. Wir werden dem vorliegenden Antrag der GRÜNEN zustimmen. Den Antrag der Koalitionsfraktionen lehnen wir selbstverständlich ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antragsteller gehen schon jetzt davon aus, dass der sogenannte EU-Reformvertrag, der ja nichts anderes als eine verkappte Europäische Verfassung ist, gegen den klaren Willen der europäischen Völker durchgepeitscht wird, und zwar im Herbst, wenn das irische Volk – das einzige, das sich überhaupt äußern durfte und natürlich prompt Nein gesagt hat – erneut zur Wahl gerufen wird.
Wenn es dann auch wieder nicht klappt mit der Zustimmung, wird halt ein drittes Referendum auf der Grünen Insel durchgeführt, bis das manipulierte Volk doch noch irgendwann einmal Ja sagt.
Fällt Ihnen, meine Damen und Herren, nicht auf, dass hier eine Parodie auf Demokratie durchgeführt wird?
Wenn nicht oder wenn es Ihnen egal ist, dann kann es wirklich nicht weit her sein mit der demokratischen
Überzeugung, die Sie hier im Landtag immer mit geschwollener Brust vor sich her tragen.
Ihnen dürfte wohl noch in Erinnerung sein, dass zwei große europäische Völker, die Franzosen und die Niederländer, ebenfalls die Europäische Verfassung abgelehnt haben. Wie gesagt, um die handelt es sich auch bei dem Reformvertrag. Diesmal dürfen sie erst gar nicht mehr abstimmen, sondern die umetikettierte Verfassung wird ihnen einfach übergestülpt.
Sie werden sich sicher auch an die Umfragen in Deutschland erinnern, meine Damen und Herren, in denen die EU-Verfassung regelmäßig mit übergroßer Mehrheit abgelehnt wurde. Sie trauen den Umfragen nicht? Gut. Aber dem Volk trauen Sie offenbar erst recht nicht. Sonst hätten Sie es befragt, bevor Sie sich anschickten, die bisherige BRD-Grundordnung und den Rest an Souveränität endgültig preiszugeben.
Aber viel zu groß war und ist bei Ihnen, meine Damen und Herren, die Angst vor einem Nein aus Deutschland, sodass Sie noch nicht einmal ansatzweise über eine solche Befragung nachgedacht haben. Es mag sich in Ihren Ohren vielleicht naiv anhören, aber eine solche Befragung des Volkssouveräns gehört sich einfach, wenn man die Regierungsordnung von Grund auf ändert und erhebliche Souveränitätsrechte aufgibt. Dies ohne Anhörung des Volkes zu tun ist nicht nur ein regelrechter Betrug, sondern vor allem Landesverrat. Die Quittung werden Sie aber schon noch bekommen, meine Damen und Herren, denn der Zusammenbruch des globalistischen Systems hat erst begonnen, und am Ende wird es die EU nicht mehr geben.
Wir werden beide Anträge selbstredend ablehnen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes umsetzen und regelt dabei insbesondere die Übertragung der Informationspflicht auf die Kommunalbehörden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung kann dem Anspruch eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Verbraucherschutzinformationen aber nicht gerecht werden, denn zwei wesentliche Punkte wurden in dem Gesetzentwurf vernachlässigt. Das betrifft die Fragen: Was dürfen die Antworten auf Fragen den interessierten Verbraucher kosten und wer bezahlt den Aufwand für die Informationsbeschaffung? Fakt ist, dass der Kostenausgleich für eine nach Artikel 85 der Sächsischen Verfassung auf die Kommunen übertragene Aufgabe nicht geregelt ist.
Die Staatsregierung behauptet im Entwurf, dass die Kosten unerheblich seien, und beruft sich auf die Erfahrungswerte aus Nordrhein-Westfalen. Diese Erfahrungswerte sind aber wie so vieles, was ungeprüft aus anderen Bundesländern übernommen wurde, völlig fragwürdig. So wird zum Beispiel eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer halben Stunde pro Anfrage unterstellt. Dies dürfte aber sicherlich zu wenig sein. Die Erfahrung lehrt, dass bereits die Erstellung eines Bescheides diese Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Die Informationsbeschaffung und die Prüfung des Antrages konnten dabei noch gar nicht erfolgen. Folglich bleibt entweder ein erheblicher Mehraufwand an den kommunalen Behörden hängen, der nicht finanziell ausgeglichen wird, wenn sie ihre Arbeit gut machen wollen, oder aber die Behörden können diese Arbeit nicht leisten. Damit wird der gesetzliche Anspruch der Verbraucher auf Information untergraben. Beides kann so nicht hingenommen werden. Der Gesetzentwurf muss deshalb hinsichtlich der Kostenabschätzung dringend nachgebessert werden.
Ein weiterer wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzes liegt in der fehlenden Transparenz der Kosten für die antragstellenden Bürger. Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes schreibt zwar vor, dass die Informationserteilung kostendeckend erfolgen soll, im vorliegenden Entwurf vermisst meine Fraktion aber einen Rahmen, der die tatsächlichen Kosten für den Antragsteller bestimmt. Nach dem Entwurf liegt es weitgehend in der Hand der Behörde, die Kosten festzusetzen. Eine Begrenzung fehlt vollkommen. Es besteht also die Gefahr, dass die Verbraucher beim Kostenbescheid für eine Information
ihr blaues Wunder erleben oder bereits im Vorfeld abgeschreckt werden. Das unterläuft das Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes und muss ebenfalls dringend nachgebessert werden.
Neben dem rein finanziellen Aspekt vermisst meine Fraktion aber auch klare Regelungen zur Bündelung der Aufgabenbewältigung, was insbesondere gleichartige Auskunftsbegehren betrifft. Dort sollte das Gesetz einen Rahmen vorgeben, der die Behörde zur Organisation entsprechend der Strukturen verpflichtet, um den Verwaltungsaufwand wie auch die Kosten zu minimieren. Gleiches gilt auch für eine verbindliche Regelung im Gesetz, die die behördeninterne Weiterleitung von Auskunftsersuchen festschreibt. Das Bundesgesetz hat dies offen gelassen und stellt es der Behörde frei, Anträge weiterzuleiten oder dem Antragsteller die zuständigen Stellen zu benennen. Letzteres ist unpraktikabel und verbraucherfeindlich und wird deshalb beim Bürger auf wenig Akzeptanz stoßen, weil er im Regelfall gar nicht wissen kann, bei welchen Stellen der Verwaltung sein Antrag auf Informationen überhaupt bearbeitet werden kann. Eine innerbehördliche Weiterleitung sollte also im sächsischen Gesetz verankert werden.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Paradebeispiel dafür ist, wie sich der Freistaat auf dem Rücken der Kommunen von einer Last befreit, ohne dafür zu bezahlen. Meine Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Verbraucherwillen respektieren“ ist ein Teil der Überschrift des vorliegenden Antrages, den meine Fraktion vollumfänglich unterstützt.
Bei einer realistischen Betrachtung der Politik in Bezug auf die Gentechnik in Deutschland muss man leider immer noch zu dem Schluss kommen, dass der Verbraucherwillen nicht respektiert, sondern mit Füßen getreten wird. Der Freistaat Sachsen gehört dabei leider bis heute zu den traurigen Spitzenreitern in Sachen Gentechnik. Denn ein nicht unerheblicher Teil des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen findet in Sachsen statt.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch in diesem Jahr wieder eine gefährliche Saat auf Sachsens Feldern aufgehen. An 65 Standorten in Sachsen sollen wieder auf fast 1 000 Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen im kommerziellen Anbau wachsen. Hinzu kommen sicherlich wieder eine Reihe Freisetzungsversuche, die im Standortregister bisher noch gar nicht erscheinen.
Der schleichende Siegeszug der weltweit agierenden Agrokonzerne wird sich also gegen den Willen der Menschen in Deutschland auch in diesem Jahr fortsetzen. Um die Entmündigung der Bürger, die sich mit übergroßer Mehrheit gegen die Gentechnik aussprechen, aber nicht sofort offenbar werden zu lassen, finden von Zeit zu Zeit Ablenkungsmanöver in der Politik statt. Gerade in Wahljahren stehen dann selbst die Gentechnikfanatiker der CDU und der CSU der Gentechnik ganz plötzlich skeptisch gegenüber. Ähnlich wie Herr Seehofer vor der bayerischen Landtagswahl, nimmt nun auch Frau Aigner vor den anstehenden Wahlen medienwirksam einen gentechnisch kritischen Kurs ein. Allerdings fehlt hier wie so oft die Konsequenz.
Die in der vergangenen Woche von Deutschland mitgetragene Entscheidung des EU-Ministerrates, die Mitgliedsstaaten nicht zum Anbau genmanipulierter Pflanzen zu zwingen, ist dabei ein erster Hoffnungsschimmer. Allerdings stellt sich die berechtigte Frage, warum ein Verbot von Genmais, wie in Österreich und Ungarn, nicht auch in Deutschland erfolgen kann und soll.
Entlarvend für die Verantwortungslosigkeit der regierenden Politiker ist dabei schon die Begründung für die scheinheilige Ablehnung des Gentechnikzwangs auf EUEbene. Es stößt schon übel auf, dass die deutschen Vertreter ihre Ablehnung nicht mit den Gefahren für Mensch und Umwelt begründet haben, sondern vielmehr damit, dass im Falle der EU-weiten Zwangslegalisierung von Genmais die EU-Skepsis der Bürger steigen könnte und die oppositionellen Kräfte Zulauf bekämen. – So viel zur Ernsthaftigkeit der derzeitigen Politik.
Die Tatsache, dass Frau Aigner nun für die Entscheidung über den diesjährigen Anbau des Genmaises in Deutschland einen Herstellerbericht von Monsanto abwarten will, ist ein handfester Skandal. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht, und es wird offensichtlich, wie sehr Konzerninteressen in der Politik bereits an Einfluss gewonnen haben. Möglich ist aber auch, dass damit die Entscheidung über die Zulassung von MON 810, wie schon im letzten Jahr, so lange bewusst verzögert werden soll, bis der Genmais ausgesät ist und der Bürger vor vollendeten Tatsachen steht. Dem, meine Damen und Herren, wird sich meine Fraktion entschieden entgegenstellen.
Wir von der NPD beziehen zur Frage der grünen Gentechnik eine ganz klare Position. Wir Nationaldemokraten lehnen die grüne Gentechnik ausnahmslos ab. Wir wollen nirgendwo in Deutschland transgene Pflanzen auf unseren Äckern. Wir setzen uns für ein komplettes Einfuhr- und Anbauverbot für alle gentechnisch veränderten Lebewesen ein. Eine Koexistenz von Gentechnik und konventioneller Landwirtschaft kann es in der Natur nicht geben. Deshalb wollen wir keine Koexistenz. Wir wollen dauerhaft keine Gentechnik auf unseren Äckern. Für uns ist die Agrogentechnik nichts anderes als der Missbrauch der Natur durch einen wild gewordenen, profitorientierten Kapitalismus und die Folge einer verfehlten, von nationalen Interessen und Werten weit entfernten Landwirtschaftspolitik.
Der wirkliche Schlüssel, um zu einer gentechnikfreien Bewirtschaftung und einer ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft zu kommen, liegt aus Sicht der NPDFraktion in der Neuausrichtung der Agrarpolitik: weg von einer reinen Profitorientierung und vom Konkurrenzkampf am Weltmarkt. Was wir brauchen, ist eine Agrarpolitik, die eine Landwirtschaft fördert, die mit den Regionen verbunden ist und nahe am Verbraucher liegt, also eine an nationalen Interessen orientierte Politik.
Da der vorliegende Antrag insgesamt als Zeichen gegen die Ausbreitung der Gentechnik zu sehen ist und die Etablierung gentechnikfreier Zonen angesichts unfähiger und unwilliger Politik in Berlin und Brüssel derzeit das einzige Mittel zu sein scheint, um die Menschen zu schützen und den schleichenden Siegeszug der Agrokonzerne aufzuhalten, werden wir diesem Antrag selbstverständlich zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage betrifft Erkenntnisse über Störungen und Behinderungen des Trauermarsches der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 14. Februar 2009.
Friedemann Bringt vom sogenannten Vorbereitungskreis GehDenken wurde in den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 17.12.2008 mit der Aussage zitiert: „Unser Ziel ist, die Demo der Nazis nicht zum Laufen kommen zu lassen.“ Davon ausgehend, dass Herr Bringt damit den Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 14. Februar 2009 in der Dresdner Innenstadt meint, lauten meine Fragen an die Staatsregierung wie folgt:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, dass der Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 14. Februar 2009 in Dresden durch politische Gegner gestört oder sogar verhindert werden soll?
2. Welche Maßnahmen ergreifen die Staatsregierung bzw. die ihr unterstehenden Behörden sowie die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, um einen ordnungsgemäßen und dem Versammlungsrecht entsprechenden Ablauf des Trauermarsches – ohne Behinderungen durch politische Gegner – zu gewährleisten?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Große Anfrage der Linken hat, wie es zu erwarten war, wenig Licht in das Dunkel der Praxis der Abfallentsorgung gebracht. Wenn man sich nur darauf beschränken würde, nach den Antworten der Regierung zu urteilen, dann ergäbe sich ein Bild, nach dem die Überwachungs- und Genehmigungspraxis in der sächsischen Abfallwirtschaft vorzüglich sein soll und es lediglich bedauerliche Einzelfälle illegaler Abfallentsorgung gäbe. In Wirklichkeit ist dem nicht so.
Die Notwendigkeit von Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften und die Bekämpfung von bestehenden Lücken im Vollzug dieser Grundlagen werden von den Verantwortlichen in der Regierung nicht gesehen. Dass aber in Sachsen und auch weit über die Landesgrenzen hinaus in der Praxis bei der Entsorgung von Abfällen oft eine erhebliche Differenz zwischen behördlich genehmigten Entsorgungswegen und dem tatsächlichen Verbleib der Abfälle besteht, wird bei der Beantwortung der Anfrage komplett unter den Teppich gekehrt. Dem widerspricht bereits die hohe Zahl der bekannt gewordenen illegalen Fälle der Abfallentsorgung in Sachsen und in den angrenzenden Bundesländern. Hinzu kommt aber noch eine nicht unerhebliche Zahl unentdeckter Fälle. Eine Studie des Bundeskriminalamtes, die sich konkret mit der Abfallwirtschaftskriminalität auseinandergesetzt hat, belegt, dass bei derartigen Verstößen ein geringes spezifisches Hellfeld und gleichzeitig ein großes Dunkelfeld angenommen wird. Davon und von Bemühungen der sächsischen Regierung, Licht in das Dunkel zu bringen, ist in der Beantwortung der Anfrage kaum etwas zu lesen.
Meine Fraktion vermisst aber auch in Bezug auf die Fragestellung einen wesentlichen Ansatzpunkt. Letztlich wurde mithilfe der Fragen nur wieder einmal aufs Neue deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen in der Abfallwirtschaft und deren Vollzug untauglich sind, kriminelle Machenschaften zu unterbinden und zu bekämpfen. Als Konsequenz dieser bekannten Defizite versucht DIE LINKE bereits in der Fragestellung einzelne gesetzliche Regelungen und darauf folgende Vollzugsdefizite in Sachsen herauszustellen. Dies ist sicherlich hilfreich, um die Kriminalität im Bereich der Abfallwirtschaft zu bekämpfen, entsprechende Delikte zu erschweren und Handlungsmöglichkeiten für Sachsen in Bezug auf Gesetzgebung und Vollzug aufzuzeigen. Die Ursachen der Kriminalität der Abfallwirtschaft werden damit keineswegs beseitigt. Letztlich muss man auch hier die Systemfrage stellen.
Die Ursachen der Kriminalität im Bereich der Abfallentsorgung sind zwar vielschichtig, aber es sind einzelne Kernpunkte, die die derzeitige Entwicklung überhaupt erst ermöglicht haben. Einer dieser Kernpunkte als Folge einer krassen politischen Fehlentscheidung liegt darin, dass Abfälle zur Handelsware umgedeutet werden. Für meine Fraktion ist dies ein unhaltbarer Zustand. Abfälle sind und bleiben Abfälle, selbst wenn sie einer Verwertung zugeführt werden und noch einen wirtschaftlich bezifferbaren Wert haben. Die Gesetzgebung des Bundes
und insbesondere der EU wurde dahin gehend verändert, dass Abfälle in der heutigen Zeit eine Handelsware darstellen sollen und damit grenzenlos weltweit handelbar sind. Das Ziel war eine bessere stoffliche und energetische Verwertung.
Die Folge ist aber, dass sich Abfallströme quer durch das Land ziehen und Abfälle über Ländergrenzen und sogar über Kontinente hinweg verbracht werden. Die Konsequenz hieraus ist ein unkontrollierbares Netz von Entsorgungswegen. Man braucht sich dann nicht zu wundern, wenn nach Deutschland importierter Siedlungsabfall aus Italien illegale Stoffe enthält oder wenn Millionen Tonnen Abfälle beispielsweise in Afrika auftauchen. Dabei wird die Art der Verwertung vollkommen in den Hintergrund gedrängt und das Ziel, eine stoffliche Verwertung der Verbrennung vorzuziehen, wird im weltweiten Wettbewerb ausgehebelt. Steigende Marktpreise für bestimmte aus Abfällen gewonnene Rohstoffe und Energieträger führen zu globalisierten Abfallströmen. Die Umdeklarierung des Mülls als Handelsware hat dann logischerweise zur Folge, dass werthaltige Abfälle meistbietend verkauft werden und problematische, nicht gewinnbringend zu verwertende Abfälle auf dunklen Wegen entsorgt werden. Dadurch steigt die Gefahr des Ökodumpings und als Folge die illegale Abfallverbringung oder die gezielte Vermischung der Abfälle.
Diesem Systemfehler kann nur durch eine nationale Abfallwirtschaftspolitik begegnet werden. Eine Forderung meiner Fraktion ist deshalb, ein sofortiges Verbot des grenzüberschreitenden Handels mit Abfällen durchzusetzen und auch den Handel im Land stärker zu beschränken. Das derzeitige System, in dem es sogenannte Müllmakler gibt, deren Entsorgungsangebote bereits durch die unrealistischen geringen Preisangebote für eine Entsorgung als kriminell eingestuft werden müssen, kann damit wirkungsvoll bekämpft werden.
Eine weitere Forderung meiner Fraktion liegt aber auch darin, die Entsorgungskapazitäten auf nationaler Ebene zu kontrollieren und zu beschränken, um Überkapazitäten zu vermeiden. Überkapazitäten im Bereich der Verarbeitung und Verwertung von Abfällen, wie wir sie in Sachsen aufgrund fehlender staatlicher Eingriffs- und Lenkungsmöglichkeiten haben, führen zwangsläufig zu den unerwünschten Abfallströmen. Wir brauchen in Sachsen keinen Müll aus aller Herren Länder, um damit lukrative Geschäfte zu machen, und wir sind auch in der Lage, die Abfälle, die wir produzieren, nach den uns selbst gegebenen Standards ordnungsgemäß zu entsorgen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich mein Vorredner wieder einmal förmlich überschlagen hat, für unseren Antrag irgendwelche Ablehnungsgründe zu konstruieren, möchte ich noch einmal auf die Tragweite unseres Antrages in Bezug auf die Rohstoffpolitik der sächsischen Regierung eingehen.
Meine Damen und Herren! Eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik sieht anders aus als die derzeitige Rohstoffpolitik des Freistaates Sachsen.
Die kurzfristig eingebrochenen Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt werden langfristig wieder rapide ansteigen und der Verteilungskampf um die Ressourcen dieser Welt hat längst begonnen. Aus diesem Grund ist es an der Zeit, die Abgaben zugunsten des Staates an die veränderten Bedingungen anzupassen. Aber nicht nur allein die Abgabenpolitik der sächsischen Regierung, sondern auch die Politik bei der Vergabe von Bergbaukonzessionen ist für unsere Fraktion völlig inakzeptabel und gleicht dem Ausverkauf des sächsischen Tafelsilbers in alle Welt.
Meine Fraktion hat bereits vor Monaten kritisiert, dass vor der Vergabe der Bergbaukonzessionen nicht einmal ansatzweise über die Bildung eines Konsortiums deutscher und sächsischer Bergbauunternehmen nachgedacht wurde. Währenddessen streiten sich gleich mehrere ausländische Unternehmen um die Rechte an sächsischen Bodenschätzen, deren Erlöse langfristig im Milliardenbereich liegen dürften.
Diese Chance wurde versäumt. Die Konzession für interessante Abbauvorhaben ist inzwischen erteilt. Schon aus diesem Grund ist unser Antrag inzwischen mehr oder weniger als Schadensbegrenzungsmaßnahme zu verstehen, um wenigstens einen Teil der Gewinne aus sächsi
schen Bodenschätzen – ich erinnere vorrangig an das Kupfer der Lausitz – für uns Sachsen zu retten.
Der Verzicht auf die Förder- und Feldesabgaben ist aus Sicht der NPD-Fraktion angesichts chronisch leerer Staatskassen und der Rekordgewinne einzelner Unternehmen ein Verbrechen. Dabei hat die Feldesabgabe aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben, deren Verbesserung wir ebenfalls fordern, nur einen symbolischen Charakter. Mit 25 Euro Feldesabgabe je angefangenem Quadratkilometer und der Verrechnungsfähigkeit werden sich Einnahmen daraus kaum bemerkbar machen. Ganz anders verhält es sich aber bei der Förderabgabe. Orientiert man sich am Bundesgesetz und legt eine Förderabgabe von nur 10 % zugrunde, ergäben sich angesichts der über 30 Millionen Tonnen Rohbraunkohle, die jährlich aus sächsischem Boden geborgen werden, Einnahmen des Staates in zweistelliger Millionenhöhe. Diese zig Millionen kommen im Moment den Aktionären von Vattenfall und damit dem schwedischen Staat zugute.
Das Ziel unseres Antrages ist es, diese Millionen nicht weiter Jahr für Jahr zu verschenken. Wenn man berücksichtigt, welche indirekten Kosten durch Siedlungs- und Umweltzerstörung im Grundwasserhaushalt oder anderen negativen Effekten infolge der Bergbautätigkeit entstehen, erscheint die Abgabe für den Abbau von Braunkohle noch um ein Vielfaches mehr gerechtfertigt. Es darf nicht sein, dass von Unternehmen Milliardengewinne erzielt werden und die Kosten vollständig auf die Gemeinschaft umgelegt werden.
Ziel unseres Antrages ist es deshalb, die Förderabgabe für alle Bodenschätze zu überarbeiten und im Rahmen des Bergrechtes in bestimmten Fällen auch über den üblichen Satz von 10 % festzulegen. Dabei wollen wir berücksichtigt wissen, inwieweit die Gewinnung mit positiven Effekten für die inländische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt verbunden ist und ob die Gewinne aus dem Abbau der Bodenschätze inländischen Unternehmen zugute kommen oder in alle Welt fließen.
Nein, gestatte ich nicht.
Bei der Festsetzung der Abgaben wollen wir deshalb zukünftig die Eigentümerstrukturen der derzeit oder zukünftig im Freistaat Sachsen tätigen Bergbauunternehmen und deren Gewinnentwicklung in Bezug auf den jeweiligen Bodenschatz berücksichtigt wissen.
Wir wollen damit einen Beitrag leisten, um den fortlaufenden Ausverkauf inländischer Werte zu verhindern und
eine angemessene Beteiligung des Landes und seiner Menschen an den in ihrer Heimat gewonnenen Bodenschätzen sicherstellen.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bergrettung kommt im Freistaat Sachsen nicht nur in den Wintersportgebieten, sondern ganzjährig insbesondere in der Sächsischen Schweiz und im Zittauer Gebirge, nicht zuletzt im Hinblick auf den Tourismus, eine besondere Bedeutung zu. In Sachsen wird diese verantwortungsvolle Tätigkeit von vielen ehrenamtlichen Bergrettern aus der Gemeinschaft der Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes wahrgenommen, für deren uneigennützige Einsatzbereitschaft ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchte.
Die zahlreichen ehrenamtlichen Kameraden der sächsischen Bergwacht haben es aus unserer Sicht aber nicht verdient, wenn ihr Anliegen in einem derart schlecht recherchierten Antrag verpackt vorgetragen wird, wie ihn die FDP-Fraktion hier dem Sächsischen Landtag vorgelegt hat. Selbst wenn es ein reiner Berichtsantrag ist, so sollte dieser trotzdem wenigstens korrekte Bezeichnungen enthalten.
In Sachsen gibt es, wie in Ihrem Antrag genannt, Bergwachtstationen lediglich in den Wintersportzentren. In Sachsens Wander- und Klettergebieten gibt es dagegen Bereitschaften der Bergwacht und an einigen Stellen der sächsischen Mittelgebirge entsprechende Bergwachthütten mit Wochenendbesetzung in den Sommermonaten. Von den vielen ehrenamtlichen Rettern, die in den Bereitschaften tagtäglich mit ihren Notrufpiepsern in der Tasche unterwegs sind, findet man hier in dem Antrag kein Wort.
Bereitschaften der Bergwachten haben wir zurzeit 13 und nicht die in Ihrem Antrag genannte Zahl von 20. Aber nicht nur daran ist erkennbar, wie wenig Sie sich mit dem Thema „Bergrettung“ im Vorfeld auseinandergesetzt haben.
Die reine Jagd der FDP nach der einen oder anderen Wählerstimme wird deutlich, wenn man den weiteren Inhalt des Antrages betrachtet. Sie schreiben in Ihrer Antragsbegründung blanken Unsinn und behaupten, der Freistaat sei als Träger für den bodengebundenen Rettungsdienst zuständig. Richtig ist lediglich, dass es Länderobliegenheit ist, den Rettungsdienst zu organisieren. Im Freistaat Sachsen sind Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes nach Gesetzeslage schon immer die Landkreise, kreisfreien Städte oder entsprechende Rettungsverbandsträger gewesen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Der Freistaat ist sicherlich in der Pflicht, an der Finanzierung mitzuwirken; aber allein verantwortlich ist er dabei nicht. Das sollten Sie als Landtagsabgeordnete eigentlich wissen, wenn Sie nicht vollständig den Kontakt zur Außenwelt verloren hätten. Initiativen sind angebracht, aber man sollte dabei die richtige Bühne wählen.
Dass das Thema der finanziellen Ausstattung der Bergretter aktuell in einigen Landkreisen diskutiert wird und mancherorts schon entsprechende Kreistagsbeschlüsse vorliegen, ist dabei aber kein Verdienst der FDP. Bei
spielsweise hat der Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge erst kürzlich gehandelt und mittels eines fraktionsübergreifenden einstimmigen Beschlusses die Kostenerstattung für Einsätze der Bergrettung von 412,90 Euro auf 888 Euro erheblich angehoben. Das ist ein richtiger Schritt, um die anfallenden Kosten der ehrenamtlichen Retter angemessen erstatten zu können.
Angemessen bedeutet dabei, dem Bedarf angepasst, und das können am ehesten die Träger und Hilfsorganisationen, wie hier das Deutsche Rote Kreuz, selbst beurteilen. Es ist deshalb Aufgabe des Freistaates, die Finanzlage der Träger des Rettungsdienstes, also der Landkreise, im Auge zu behalten und deren Aufgabenwahrnehmung zu kontrollieren. Letztlich entscheidet die finanzielle Ausstattung des DRK über die Höhe der Entschädigung für Aufwendungen ihrer ehrenamtlichen Retter. Dies kann aber nicht vom Sächsischen Landtag aus verordnet werden, sondern obliegt den Landkreisen als Trägern des gesamten Rettungsdienstes, die dafür Sorge zu tragen haben, dass die Entgelte für Rettungsdiensteinsätze, auch der Bergrettung, nicht zu gering bemessen sind.
Für die Finanzierung problematisch sind im Übrigen nicht die Bergwachteinsätze, bei denen die Einsätze für Verletzte durch Krankenkassen abgesichert sind und die oben genannten Beiträge fließen, sondern jene, bei denen Hilfeleistungen ohne konkreten medizinischen Hintergrund erfolgen, wie Suchaktionen, Bergungen von Verletzten und Ähnliches.
Dem vorliegenden Berichtsantrag wird meine Fraktion aber trotz der fachlichen Mängel zustimmen, da ja die Antwort der Staatsregierung nicht ebenfalls mangelhaft sein muss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ökologisch bewirtschafteten Flächen in Sachsen sind in den letzten Jahren um fast 100 % angestiegen. Sie haben sich also verdoppelt. So steht es jedenfalls in der Stellungnahme zum Antrag der Koalition. Es klingt für den ersten Moment wie ein riesiger Erfolg. Tatsächlich liegt der Freistaat Sachsen bei der ökologischen Landwirtschaft aber immer noch weit hinter den anderen Bundesländern und vor allem auch weit hinter der europäischen und weltweiten Konkurrenz. – So weit, so schlecht. Diese Tatsache ist bekannt.
Dass die Koalitionsfraktionen nun aber plötzlich mit dem vorgelegten Berichtsantrag den Anschein erwecken wollen, der Freistaat Sachsen wäre ein Musterland in der Förderung des ökologischen Landbaues, kann ich für meine Fraktion nur zurückweisen.
Fakt ist, dass sich Politik und die Regierung eines Landes an den Ergebnissen messen lassen müssen. Mit gerade einmal knapp über 3 % ökologisch bewirtschafteter Fläche ist das Ergebnis Sachsens aber denkbar schlecht. Eine wesentliche Ursache dafür ist die fehlende Verlässlichkeit in der Landespolitik, denn eine Förderung wurde bisher nur nach Kassenlage gewährt. Dass es sich um Politik nach Kassenlage handelt, hat die sächsische Regierung spätestens mit der Aussetzung der Umstellungsförderung im Jahr 2005 bewiesen. In dieser Zeit haben viele Landwirte in anderen Bundesländern und bei unseren osteuropäischen Nachbarn umgestellt, aber kaum sächsische Betriebe.
Glücklicherweise stellt nun auch Sachsen wieder Geld für die Umstellungsförderung zur Verfügung, und die Koalition jubelt, dass Sachsen einen der höchsten Fördersätze je Hektar anbietet. Aber, meine Damen und Herren, die Versäumnisse der Vergangenheit sind kein Grund, in einen solchen Jubel zu verfallen. Ein Land mit einer bis heute so gering ökologisch bewirtschafteten Fläche wie Sachsen kann es sich natürlich leisten, so hohe Fördersätze zu zahlen.
Eine weitere Ursache für den geringen Anstieg ist aber auch die Fehleinschätzung des Entwicklungspotenzials in der Ökobranche durch die Entscheidungsträger in der Regierung. Wer den ökologischen Landbau weiterhin nur einseitig an den Produktionskosten messen lassen will, kann zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen. Es ist eine Tatsache, dass der Ökolandbau deutlich mehr Arbeitsplätze auf der Fläche schafft. Mehr Erwerbsmöglichkeiten auf dem Land wiederum rechtfertigen selbstverständlich eine umfassende Förderung.
Wir begrüßen es natürlich, dass in den neuen Förderperioden nun auch Dauerkulturen und Gemüseanbau mit höheren Fördersätzen berücksichtigt wurden. Darin liegt ein erhebliches Potenzial für Sachsens Ökolandbau, aber
die Umstellung ist in diesen Unternehmen häufig schwieriger. Die höheren Fördersätze sind also gerechtfertigt und nötig. Ebenso wichtig ist aber, dass die Förderung auch beibehalten wird. Das Denken in bisherigen Förder- und Legislaturperioden muss beendet werden. Es darf keinesfalls zu einem erneuten Antragsstopp oder einer unsicheren Förderung nach 2013 kommen. Aus diesem Grund unterstützt die NPD-Fraktion auch die Forderung nach einem eigenständigen Haushaltstitel für den Ökolandbau.
Grundsätzliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Ökolandbau ist aber, unabhängig von der Förderpolitik eines Landes eine grundsätzliche Korrektur der Handelspolitik. Ökoprodukte sind genauso wie alle anderen Agrarprodukte dem ungesunden Preiskampf des Weltmarktes ausgesetzt, der politisch mit einer Stärkung der heimischen Erzeugnisse bekämpft werden muss.
Wir Nationaldemokraten wollen keinen unbegrenzten Import und Export von Nahrungsmitteln. Eine Biotomate beispielsweise aus Spanien, die vor dem Verzehr durch ganz Europa gefahren wird, bevor sie auf den Tisch kommt, hat die Bezeichnung „Bio“ schon lange nicht mehr verdient.
Gerade der Aspekt des Schutzes von Umwelt und Natur in der Landwirtschaft steht und fällt mit der Nähe vom Erzeuger zum Verbraucher. Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend notwendig, die bisher unbegrenzten Warenströme endlich zu bremsen und der fortschreitenden Liberalisierung der Märkte Einhalt zu gebieten. Mit einer solchen Weichenstellung werden gleichzeitig auch Arbeitsplätze in unserer Heimat gesichert; denn Arbeit bedeutet Einkommen und Einkommen bedeutet, dass sich die Menschen auch Produkte mit höheren Preisen aus ökologischen Produktionen leisten können. Die Folge ist eine funktionierende regionale Wirtschaft bei gleichzeitigem Schutz der Naturräume in unserer Heimat.
Die Kombination von ökonomischem Landbau und Heimatbezug ist eine ideale Möglichkeit, neue Märkte zu erschließen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Geld der Menschen im eigenen Land zu halten. Das setzt aber voraus, dass wir in Sachsen erst einmal genügend Ökobauern haben.
Also ist die Umstellungsförderung in Verbindung mit einer verbesserten Beratung umstellungswilliger, aber auch bereits tätiger Ökobauern die Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Branche.
Wir als NPD-Fraktion sehen im Ökolandbau eine Chance, die in Sachsen unbedingt stärker genutzt werden sollte. Dies ist aber nur durch eine Sicherung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ökolandbau zu erreichen.
In diesem Zusammenhang sehen wir auch die Notwendigkeit eigener weiterer Fördertatbestände für spezielle Investitionen in Ökobetrieben, wobei wir entsprechende Fördertatbestände nicht allein auf bodenschonende Maschinen begrenzen würden.
Dem Antrag der GRÜNEN wird meine Fraktion selbstverständlich zustimmen, bei dem nichtssagenden Antrag der Koalition werden wir uns der Stimme enthalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich die FDP heute Vormittag noch über die Ausuferung der Bürokratie beklagt hat und sich in Kritik an zahllosen und überflüssigen Gesetzen, aber auch Statistiken und Berichten übte, kommt sie uns nun
kurz vor dem Feierabend mit der Forderung nach einem weiteren überflüssigen Bericht.
So unglaubwürdig, wie Sie von der FDP damit in Sachen Bürokratieabbau geworden sind, so unglaubwürdig sind Sie auch, wenn es um Natur- und Artenschutz geht. „Schuster bleib bei deinen Leisten!“ möchte man Ihnen an dieser Stelle zurufen. Den einzigen Bezug, den Ihr Antrag zu den Tieren hat, ist, dass Sie in fremden Gewässern zu fischen versuchen. Der Antrag ist sehr kurz und deshalb kann ich mich auch mit meinen Ausführungen sehr kurz fassen.
Mit dem Begehren, der Freistaat Sachsen möge eine sogenannte „Weiße Liste“ mit den bisher erzielten Erfolgen im Tier- und Artenschutz erstellen, übt die FDP offensichtlich schon für ihre Wunschrolle als zukünftiger Koalitionspartner der CDU. Bisher war es immer eine Sache der CDU, Einzel- und Teilerfolge geschönt herauszustellen und damit das negative Gesamtbild des flächendeckenden Artensterbens zu übertünchen.
Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass das Artensterben in Sachsen ständig weiter voranschreitet. Die Rote Liste, die dieses Artensterben verdeutlich, wird stetig länger. Für die NPD-Fraktion reichen diese alarmierenden Fakten aus, um zu erkennen, welche Anstrengungen im Tier- und Artenschutz für die Zukunft notwendig sind.
Eine „Weiße Liste“ zur Selbstbeweihräucherung brauchen wir daher nicht. Eine solche Liste würde angesichts der Situation in Sachsen ohnehin nur sehr kurz ausfallen, denn die Erfolge halten sich nach wie vor in Grenzen. Für meine Fraktion ist der Informationsgehalt einer solchen Liste auch nicht erkennbar.
Die FDP erhofft sich Aussagen darüber, ob sich die eingesetzten Gelder für Artenschutzmaßnahmen gelohnt hätten. Wenn Sie uns jetzt noch dazu sagen, anhand welcher Kriterien Sie dies beurteilen wollen, dann wären wir sicherlich ein Stück weiter. Offensichtlich will die FDP eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, um anschließend die Rentabilität des Seeadlers an sächsischen Gewässern zu ermitteln. Die Herangehensweise an den Naturschutz ist typisch für die FDP. Meine Fraktion lehnt eine derartige Sichtweise ganz entschieden ab.
Die Vielfalt der Natur und der Arten in unserer Heimat haben für die NPD-Fraktion einen hohen eigenen Wert, der sich nicht finanziell bemessen lässt.
Wir fordern die Staatsregierung auf, mehr Anstrengungen beim Artenschutz zu unternehmen und diese auch finanziell abzusichern. Staatliche Mittel und Arbeitskräfte für eine sogenannte „Weiße Liste“ wollen wir lieber in der Erhebung von Daten über das Vorkommen und den Gefährdungszustand der bedrohten Arten eingesetzt wissen.
Da wir, wie schon erwähnt, eine „Weiße Liste“ für unnötig erachten, werden wir den Antrag ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Stellungnahme der Staatsregierung zur Großen Anfrage über die Biodiversität in Sachsen kann man im Wesentlichen drei Aussagen entnehmen, die aufzeigen, mit welch geringem Stellenwert der Natur- und Artenschutz im Freistaat hinter anderen Interessen rangiert.
Es fällt zunächst auf, dass die sächsische Regierung offensichtlich ein Problem damit hat, die quantitativen Ziele der Biodiversitätsstrategie anzuerkennen. Von vornherein werden die genannten Zielwerte als vielfach unrealistisch bezeichnet oder Probleme bei der Erfassung von Umweltdaten gesehen. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt nur äußerst widerwillig anerkannt wird. Das ist kein gutes Vorzeichen für eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung.
Die Staatsregierung will anstelle einer eigenen Strategie für den Freistaat Sachsen ein Handlungsprogramm erstellen und nach eigenen Aussagen das konkrete Handeln nicht vergessen. Das klingt zunächst vielversprechend. Aber meiner Fraktion fehlt dabei – wie so oft – der Glaube.
Die sächsische Koalitionsregierung ist in Bezug auf Natur- und Artenschutz oft allein schon deshalb vollkommen handlungsunfähig, weil es an einer Erhebung entsprechender Daten zum Vorkommen von Arten- und Lebensräumen mangelt. Auf fast jede zweite Frage der Großen Anfrage wird deshalb mit dem Verweis geantwortet, die Frage könnte aufgrund fehlender Daten nicht beantwortet werden. Als Hilfsargument wird dann oft der Kostenfaktor herangezogen, wobei der größte Teil der Daten ohnehin schon im Rahmen der Natura 2000 hätte erhoben werden müssen. Die eigenen Versäumnisse der
Regierung bei der Datenerhebung werden nun als die Entschuldigung für die bisherigen Versäumnisse beim Artenschutz herangezogen.
Meine Fraktion hatte bereits in der letzten Debatte über die Natura-2000-Gebiete auf die Wichtigkeit einer schnellen Umsetzung für Natur- und Artenschutz aufmerksam gemacht. Dass wir dringend einen weitgehenderen Schutz für die gefährdeten Pflanzen- und Tierarten benötigen als bisher, ist unbestreitbar. Es gibt nichts, auf dem sich die Regierungskoalition zurzeit ausruhen könnte. Nach wie vor wurde nur für zwei sächsische Vogelschutzgebiete eine Managementplanung vorgenommen. Von der förmlichen Umsetzung der Unterschutzstellung möchte ich gar nicht erst sprechen. Wenn in Sachsen in diesem Tempo weitergearbeitet wird, werden die Pläne sicher erst fertig sein, wenn die letzte gefährdete Art in Sachsen ausgestorben ist. Wir sehen keinen Grund, mit der Sicherung dieser Gebiete bis 2009 zu warten.
Es gibt aber auch eine Reihe von artenfördernden Maßnahmen, die sofort und ohne Kosten umgesetzt werden können. Zunächst denke ich dabei an die direkte Verantwortung des Staates. Es kann nicht sein, dass sich selbst die Regierung ihrer Verantwortung entzieht, wenn beispielsweise Uferbewuchs von der Landestalsperrenverwaltung zu den unmöglichsten Zeiten bis kurz vor die Uferlinie beseitigt wird. Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn am Ufer wohnende Bodenbrüter aussterben. Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen sind eben nicht nur Flächen, die von der Landestalsperrenverwaltung zu mähen sind, sondern in erster Linie auch Lebensraum.
Das Naturschutzgesetz erlaubt Ausnahmen durch den Staat, wie er beim Straßenbau und anderen Stellen möglich ist. Aber mit welchem Recht? Der Staat hat die größte Verantwortung für den Artenschutz zu tragen. Wir werden diese Gesetzeslücke irgendwann schließen.
Es gibt aber für den Staat auch indirekt erheblichen Handlungsbedarf. Der Freistaat Sachsen fördert mit Steuergeldern aktiv eine Reihe von Maßnahmen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben. Ich denke dabei beispielsweise an die asphaltierten Feldwege. Aber auch indirekt werden durch Fördermaßnahmen die Lebensräume bedrohter Arten gefährdet. Im Bereich der Agrarförderung werden Gelder für den Erhalt von Feldrainen und Feldholzinseln ausgereicht, was nützlich und richtig ist. Schaut man sich aber in der Agrarlandschaft um, dann sind gerade in den letzten Jahren im Rahmen der Feldblockdigitalisierung eine Reihe wertvoller Flächen beseitigt worden. Die Bürokratie der Agrarförderung sorgt dafür, dass auf der einen Seite wertvolle Flächen gefördert und an anderer Stelle Flächen, die am Feldblock nicht sein dürften, wieder untergepflügt werden.
Das Gleiche gilt für die aus naturschutzfachlicher Sicht unsinnigen Zeiten der Mahd und Pflege von Stilllegungsflächen und Grünland. Dagegen müssen sofort Maßnah
men ergriffen werden. Diese Maßnahmen kosten nichts und würden sofort Wirkung zeigen.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal unsere Forderung aus einer der letzten Debatten zum Ausdruck bringen: Wir fordern von der Staatsregierung, schnellstmöglich eine eigene Landesstrategie zum Schutz der biologischen Vielfalt und einen Katalog von Vorschlägen für Gesetzesänderungen vorzulegen, um dem Artensterben in Sachsen zu begegnen. Ich möchte für meine Fraktion aber betonen, dass wir keinen Bericht über bereits durchgeführte Programme haben wollen, sondern einen konkreten Plan für das nächste Jahr. Des Weiteren fordern wir von der Regierung bis zum Frühjahr einen Bericht über den Umsetzungszustand von Netz Natura 2000 und hinsichtlich der Frage, welche Natura-2000-Gebiete in welcher Weise bis dahin rechtlich gesichert wurden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition hat Ihren Antrag mit folgenden Worten überschrieben: „EU-Agrarpolitik fair gestalten – Sächsische Landwirtschaftsbetriebe nicht benachteiligen“. Das, meine Damen und Herren, ist angesichts der realen Politik der sogenannten großen Volksparteien blanker Hohn.
Es ist eine Tatsache, dass der Agrarhaushalt der EU drastisch zurückgeht und die Ausgaben steigen. Daran ändern auch keine Schaufensteranträge im Sächsischen Landtag etwas. Der sogenannte Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik ist eine zwingende Notwendigkeit, um dem schrumpfenden Agrarhaushalt und den steigenden Ausgaben durch den Beitritt zahlreicher osteuropäischer Staaten zur EU entgegenzutreten.
Dass nun im Rahmen des Gesundheitschecks über eine vorgezogene Kappung oder Degression der Direktzahlungen für verschiedene Bereiche diskutiert wird, ist ein Ergebnis chronisch leerer Kassen. Dieses Ergebnis haben aber letztlich CDU und SPD mitzuverantworten. Wer hat denn beispielsweise dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien zugestimmt? Das waren doch Sie, meine Damen und Herren. Nun, wo das Geld der EU dorthin fließt, fangen Sie an zu zetern und fordern, den beschlossenen Finanzrahmen einzuhalten. Sicherlich ist es für die sächsischen Bauern ein riesiges Problem, wenn die Direktzahlungen gekürzt werden. Wir unterstützen deshalb aus realistischen Gründen die Forderung, den beschlossenen Finanzrahmen beizubehalten.
Allerdings – das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen – sprechen wir Ihnen als Regierungsparteien das Recht ab, einen solchen Antrag im Sächsischen Landtag zu stellen. Sie versuchen den Menschen zu suggerieren, dass die böse EU-Kommission unseren Bauern das Geld streitig macht. Das ist unseriös, denn Sie tragen letztlich die Verantwortung dafür. Ihre Parteien haben doch die Europäische Union und deren Entwicklung politisch zu verantworten. Wenn Sie solche Forderungen aufstellen, dann müssen Sie den Menschen aber auch sagen, dass mehr von ihrem Steuergeld in den Haushalt der EU fließen muss, denn sonst sind diese Forderungen einfach nicht bezahlbar, oder Sie korrigieren endlich Ihr Handeln: Weg von der EU, hin zu einer nationalen interessenorientierten Politik.
Es kann doch nicht die Aufgabe des deutschen Steuerzahlers sein, über die EU die Modernisierung von Schweineställen in Rumänien zu finanzieren.
Die derzeitige Politik der EU ist schädlich für unser Land. Sie lassen es zu, dass jährlich Milliarden Euro aus Deutschland in andere Staaten fließen. Diese Zahlen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wir werden diese Zahlen in jeder Debatte wiederholen, um den Menschen
zu zeigen, welche verantwortungslose Politik Sie betreiben. Von über 9 Milliarden Euro, die Jahr für Jahr von deutschen Steuerzahlern in den Agrarhaushalt der EU eingezahlt werden, fließen noch nicht einmal 6 Milliarden Euro zu den deutschen Landwirten zurück. Mit über 3 Milliarden Euro pro Jahr finanzieren wir damit die osteuropäische Konkurrenz unserer eigenen Landwirte. Nach dem Jahre 2013 wird der Rückfluss mit dem Wegfall der Direktzahlungen noch einmal viel geringer als bisher werden.
Wenn Sie sich nun hinstellen und bitterlich darüber beklagen, dass den sächsischen Landwirten in den nächsten Jahren bis zu 56 Millionen Euro verloren gehen, dann mutet das schon sehr seltsam an, wenn man bedenkt, dass Sie jährlich über 3 Milliarden Euro Agrarmittel an andere Staaten verschenken.
Es ist letztlich also weniger eine Frage, wie der Gesundheitscheck ausgestaltet ist oder mit welchen Maßnahmen man verhindern kann, dass die sächsische Landwirtschaft nach der drastischen Kürzung der Direktzahlungen ab dem Jahre 2014 und der weiteren Öffnung der Märkte noch mehr ins Abseits gedrängt werden. Viel wichtiger ist doch die Frage, ob das bei dem Konzept der sogenannten Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, bei dem Deutschland der Hauptzahlmeister ist, so weitergeführt werden kann.
Meine Fraktion bezieht dagegen klar Position. Für uns ist es keine gottgegebene Tatsache, dass sich die sächsischen Landwirte zukünftig in einem ungesunden Wettbewerb auf einem globalisierten Markt behaupten müssen. Die Globalisierung ist kein Naturgesetz. Wir wehren uns vehement dagegen, dass immer wieder behauptet wird, die heimische Wirtschaft müsse sich gefälligst anpassen und sich blindlings in den internationalen Lohn- und Preiswettbewerb stürzen.
Es ist dringend an der Zeit, die marktpolitischen Kontrollmechanismen in der Landwirtschaft wieder auf nationaler Ebene zu organisieren und dafür zu sorgen, dass die heimischen Landwirte nicht länger diesem ungesunden EU- und weltweiten Konkurrenzkampf ausgesetzt sind. Agrarprodukte und Lebensmittel müssen endlich wieder regional im Land erzeugt und vermarktet werden. Dafür dürfen Sie gern die 3 Milliarden Euro deutsches Steuergeld verwenden, die sonst Jahr für Jahr an andere Landwirte in anderen Staaten fließen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Antrag im September-Plenum verschoben wurde, kommen wir nun noch einmal zu diesem Thema, auf welches sicherlich schon alle Fraktionen voller Spannung gewartet haben. Die Rede ist von der Rettung des Weltkulturerbes. Es reicht offensichtlich nicht, dass es noch immer fast jeden Tag einen Artikel in irgendeiner Dresdner Zeitung dazu gibt, unzählige Stunden im Dresdner Stadtrat darüber diskutiert wurde und kaum ein Wochenende vergeht, an dem nicht für oder gegen die Brücke und für eine Tunnelvariante demonstriert wird.
Haben Sie denn eigentlich schon einmal Ihren Tunnelbefürwortern erzählt, wie viele Millionen bis jetzt in die Waldschlößchenbrücke, das heißt in die Planung, den Abriss alter Gebäude, die Absicherung, die vielen Polizeieinsätze und natürlich jetzt den Bau, investiert wurden? Haben Sie diese vielen Millionen zu Ihrer angeblich billigeren Tunnelvariante dazugerechnet? Oder schreiben Sie das Geld einfach ab und sagen: „Na ja, es ist zwar schade um das schöne Geld, das sicherlich anderweitig hätte besser verwendet werden können, aber das hat ja mit den Kosten für den Tunnel überhaupt nichts zu tun“? Das ist Schönrechnerei, meine Damen und Herren.
Um es noch einmal ganz klar und deutlich zu sagen: Es gab vor einer ganzen Weile einen Bürgerentscheid mit dem Ergebnis: Ja, wir wollen eine Brücke. – Ich möchte gestehen, dass es auch in unseren Reihen einige Anhänger gibt, die lieber auf die teure Brücke verzichten würden. Aber – und darauf kommt es an – wir Nationaldemokraten akzeptieren den Bürgerentscheid ohne Wenn und Aber.
Die Behauptung, die UNESCO sei im Vorfeld getäuscht worden, ist einfach falsch. Die UNESCO kannte die Pläne und hätte vor der Abstimmung ihr Veto einlegen können. Jetzt ist es – zumindest aus unserer Sicht – eindeutig zu spät.
Es dürfte sicherlich kein Zweifel daran bestehen, dass die vielen Touristen hauptsächlich deshalb nach Dresden kommen, um die Frauenkirche, den Zwinger oder die Semperoper zu bewundern, um nur einige Beispiele architektonischer Baukunst Dresdens zu nennen. Kaum einen Menschen wird es wirklich interessieren, ob Dresden Weltkulturerbestadt ist oder nicht. Ich bin sogar der Meinung, dass vor der scheinbar endlosen Diskussion über die Waldschlößchenbrücke kaum ein Dresdner, geschweige denn ein Tourist gewusst hat, dass Dresden überhaupt Weltkulturerbestadt ist. Wenn überhaupt, ist denn dann nicht eher die Dresdner Altstadt rund um die Frauenkirche das Welterbe Dresdens, das es in seinem alten und schönen Glanz zu erhalten und zu schützen gilt?
Da stellt sich die durchaus berechtigte Frage, warum der größte Teil der Dresdner Stadträte mit aller Macht um den Titel „Weltkulturerbestadt“ kämpft, obwohl die UNESCO alle Änderungsvorschläge vonseiten der Stadt Dresden abgelehnt hat. Warum trauen sich denn die Brückenbefürworter der Dresdner FDP oder der CDU nicht, ganz klar zu sagen: „Wenn die UNESCO uns unter allen Umständen den Titel aberkennen will, weil wir die Brücke bauen, und auf keinen Kompromissvorschlag eingeht, dann soll sie uns doch bitte den Titel aberkennen, damit Dresden endlich zur Ruhe kommt und die Brücke zügig gebaut werden kann“?
Am 07.11.2007 haben wir hier im Plenum schon einmal über das leidige Thema ausführlich diskutiert. Ich kann nur das wiederholen, was ich schon damals sagte: Sollte die UNESCO doch noch einlenken und mit einem wie auch immer gearteten Kompromissvorschlag leben können, um Dresden den Titel „Weltkulturerbestadt“ zu belassen, dann begrüßt das unsere Fraktion natürlich. Wir lassen uns aber nicht vorschreiben, ob wir eine Brücke bauen dürfen oder nicht.
Wenn die UNESCO mit ihrer Blockadehaltung in Sachen Brücke stur bleibt, dann soll sie uns bitte den Titel aberkennen. Lieber ein Ende mit Schrecken, meine Damen und Herren, als ein Schrecken ohne Ende.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der NPD – Stefan Brangs, SPD: Abtreten! – René Despang, NPD: Ach komm, sei still! Nur dummes Geschwafel! – Erneuter Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl in Deutschland der Tierschutz als Staatsziel seit 2002 im Grundgesetz festgelegt ist, hat sich bislang für die Tiere nichts wesentlich Positives geändert. Über sechs Jahre sind seit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz nun schon vergangen und trotzdem sehen Tierschützer deutschlandweit immer noch erheblichen Handlungsbedarf.
Faktisch hat sich die Lage der Tiere trotz des Verfassungsranges, den sie genießen sollten, bisher kaum verbessert. „Die bestehenden Regelungen des Tierschutzgesetzes scheitern in ihrer Wirkung oft an einem Defizit beim Vollzug.“ Diese Aussage stammt vom tierärztlichen Berufsstand und sollte eigentlich jeden Politiker, aber auch jeden verantwortungsbewussten Menschen erschrecken lassen.
Jedoch nicht nur im Vollzug, sondern auch in der Gerichtsbarkeit liegen Defizite beim Tierschutz; denn es ist leider so, dass viele Gerichte den Schutz der Tiere noch immer nicht als gleichwertig ansehen, und in vielen Urteilen kommt das Interesse der Tiere schlichtweg zu kurz. Dies zu korrigieren, um der Rechtsstellung der Tiere mithilfe des Verbandsklagerechtes mehr Gewicht zu verleihen, ist Ansinnen dieses Gesetzentwurfes, was auch meine Fraktion ausdrücklich begrüßt. Bislang kümmern sich viele Tierschutzorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene um die Belange der Tiere, und es ist unsere Pflicht, diese Organisationen zu unterstützen und deren Position durch die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf zu stärken.
Die Konfliktfelder um das Tier reichen in unserer Zeit von unwürdigen Massentierhaltungen und der Pelztierhaltung über die Tiertransporte bis hin zu Tierversuchen. Das Aufzählen des leidvollen Lebens und Sterbens von Tieren ließe sich noch fortsetzen. Hinter all diesen Grausamkeiten stehen Auswüchse, die nichts mit einem mitfühlenden und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Tier und seiner legitimen Nutzung durch den Menschen gemein haben. Hinter all diesen Auswüchsen steht der Mensch mit seiner Gier nach Macht und Reichtum. Diese Auswüchse zu bekämpfen muss das Ziel unserer Politik sein. Von Politikern erlassene Gesetze können das Fehlverhalten und die Tierquälereien eines Einzelnen sicher nicht korrigieren, aber sie geben einen Rahmen vor und ermöglichen Sanktionen, wodurch sie insgesamt zur Wirkung kommen.
Das Tierschutzgesetz allein kann jedoch, wie uns die Praxis lehrt, im Moment nur bedingt Wirkung entfalten; denn wie so oft gilt auch hier: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Bislang ist die Politik trotz erkennbarer Defizite in vielen Fällen inaktiv geblieben, beispielsweise bei Tierversuchen. So war die Zahl der Tierversuche in Deutschland im Jahr 1997 erfreulicherweise auf etwa 1,5 Millionen Tiere gesunken. Leider ist sie seitdem wieder stetig angestiegen. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland über 2,5 Millionen Wirbeltiere in Tierversuchen getötet. Im Vergleich zum Jahr 1997 wurden damit im Jahr 2006 wieder über eine Million Tiere mehr getötet. Die Vereinigung der Ärzte gegen Tierversuche spricht in diesem Zusammenhang bereits von einem „unrühmlichen Rekord“ und fordert die Bundesregierung seit Längerem erfolglos auf, endlich eine Kehrtwende einzuleiten. Die zwingende Notwendigkeit von Tierversuchen und die dafür geltenden rechtlichen Grundlagen müssen besser geprüft werden, und auch dafür kann der vorliegende Gesetzentwurf hilfreich sein.
Das im vorliegenden Gesetzentwurf verankerte Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine und deren Mitwirkungsrecht in Tierinteressen betreffenden Verfahren findet deshalb unsere ungeteilte Zustimmung. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, um die bestehenden Regelungslücken und die Vollzugsdefizite zu schließen und das Recht der Tiere zu stärken.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderungen in dem von der Koalition vorgelegten Antrag erscheinen zunächst durchaus plausibel. In der Antragsbegründung wurde auf die zahlreichen Gefahren, die von unerlaubten Pflanzenschutzmitteln ausgehen können, eingegangen. Anstatt aber die Probleme im Bereich des Pflanzenschutzes klar zu benennen und dafür Lösungen zu finden, wird in dem vorgelegten Schaufensterantrag einmal mehr die Forderung nach mehr Kontrollen aufgestellt.
An dieser Stelle müssen sich die Koalitionsfraktionen erst einmal die Frage gefallen lassen, ob überhaupt unerlaubte Pflanzenschutzmittel in Deutschland festgestellt werden. Tatsache ist, dass unerlaubte Pflanzenschutzmittel in den meisten Fällen erst durch Rückstandskontrollen festgestellt werden. Da das gerade auch bei Obst und Gemüse der Fall ist, wenn es aus anderen Staaten, auch aus Staaten der EU, importiert wurde, muss das daher einmal klar und deutlich hier angesprochen werden.
Die Kontrolldichte und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in Deutschland sind in Deutschland selbst so hoch, dass es sich kaum ein einheimischer Produzent leisten kann, derartige Mittel einzusetzen. Wenn in Deutschland trotzdem in einzelnen Fällen unerlaubte Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, dann sollten Sie sich, anstatt nach Kontrollen und Verboten zu schreien, erst einmal überlegen, warum diese Mittel trotz Verbots eingesetzt werden. Wenn Sie darüber nachdenken und Landwirte und Gärtner dazu befragen, die tagtäglich mit diesem Problem zu tun haben, werden Sie rasch eine klare Antwort bekommen: Es ist oft der einzige Ausweg.
Auf eines möchte ich hier klar und deutlich hinweisen. Was in diesem Antrag als verboten bezeichnet wird, müsste eigentlich als nicht zugelassen bezeichnet werden. Das ist deswegen ein gravierender Unterschied, weil es uns nicht etwa darum geht, giftige und in Deutschland zu Recht nicht zugelassene Substanzen zu legalisieren, sondern darum, dass sehr viele gute Pflanzenschutzmittel in Deutschland einfach keine Zulassung von der Bundesanstalt erhalten oder die Hersteller bewusst keine Zulassung in Deutschland beantragen. Dort, meine Damen und Herren, liegt der Ansatzpunkt.
In der Praxis sieht es im Moment so aus, dass bestimmte Kulturen gar nicht erst mehr angebaut werden können, weil keine Pflanzenschutzmittel für die Bekämpfung der Schädlinge zur Verfügung stehen. Der Produzent kann nur tatenlos zusehen, wie seine Kulturen eingehen. Oft scheint es dann der einzige Ausweg zu sein, das Risiko auf sich zu nehmen und zu in Deutschland verbotenen
Pflanzenschutzmitteln zu greifen, wenn man seine Kulturen erhalten will, um seine Existenz nicht zu gefährden.
Ein erster Schritt, diesem Problem zu begegnen, wäre sicherlich die Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf europäischer Ebene. Aber eben genau dies ist bisher nicht gelungen.
Unsere Fraktion wird sicher am wenigsten im Verdacht stehen, ein Befürworter der EU zu sein. Aber es ist vollkommen widersinnig, wenn identische Wirkstoffe in den anderen europäischen Staaten unter anderem Namen angewandt werden, aber in Deutschland nicht zugelassen sind. Die politische Aufgabe liegt also darin, für einheitliche Zulassungen zu sorgen und gesicherte Ergebnisse solcher Verfahren aus anderen Ländern auch anzuerkennen.
Die Zulassungssituation ist aber letztlich auch nur eine Seite der Medaille. Letztlich sind ja für einen Großteil der Bekämpfungslücken um die Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel auf die mögliche Lobby die Agrarchemiekonzerne selbst verantwortlich. Häufig werden praxistaugliche und wirksame Präparate aus reiner Profitorientierung vom Markt ferngehalten, weil eine Verlängerung der Zulassung nicht beantragt wird. Aufgrund der Patentierung der Wirkstoffe liegt es in der Hand der Konzerne, in welchen Ländern für welchen Wirkstoff und welche Kulturen eine Zulassung beantragt wird. Um diese Marktmacht zu durchbrechen, wäre es der erste sinnvolle Schritt, die Beschränkung einzelner Präparate auf einzelne Anwendungsgebiete zu lockern. Damit wäre sowohl für den Anwender als auch für die zuständigen Behörden eine erhebliche Einsparung möglich. Die derzeitige Vielzahl von Genehmigungen im Einzelfall würde wegfallen und die Bauern, Winzer und Gärtner in Deutschland könnten sich wieder mehr ihrer Arbeit widmen, anstatt in Bürokratie zu versinken.
Wir werden beiden Anträgen zustimmen, fordern aber darüber hinaus, die angesprochene Änderung im Pflanzenschutzrecht durchzusetzen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte zur Großen Anfrage der Linken, die sich mit der Umsetzung der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie befasst, gibt den Auftakt zu einer Serie weiterer, völlig überflüssiger Debatten. Die Umgebungslärmrichtlinie hat dabei eine fatale Ähnlichkeit mit der Feinstaubrichtlinie, die wochenlang Medien und Parlamente beschäftigt hat. Davon sind letztlich aber nur die Abzocke einzelner Autofahrer mittels Feinstaubplaketten und ein Haufen wertloses Papier übrig geblieben. Genau das gleiche parlamentarische Schauspiel wie beim Feinstaub erwartet uns nun beim Lärm, genau wie damals liegt wieder eine monströse Richtlinie der EU zugrunde, genau wie damals wird wieder die Verzögerung bei der Umsetzung in nationales und Landesrecht angeprangert, genau wie damals muss man sich insgesamt nach dem Nutzen dieser kostspieligen Angelegenheit für die Menschen in Deutschland fragen.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es natürlich das Recht und die Pflicht der Opposition ist, Fragen zu stellen. Allerdings schwingt bereits in der Vorbemerkung der Anfrage erhebliche Kritik mit, und es ist sicher nicht Aufgabe der Opposition, ständig Kritik einzig und allein der Kritik wegen zu üben. Mit ein wenig Objektivität und Sachverstand wird man leicht feststellen, dass die Erarbeitung der Karten und Pläne, ohne dass man ihren tatsächlichen Nutzen betrachtet, erst einmal mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Es ist für uns völlig unverständlich, weshalb die Fragesteller unterschwellig kritisieren, dass nicht in allen Städten und Kommunen des Landes parallel und mit gleicher Intensität an der Erstellung der entsprechenden Pläne gearbeitet wird. Die Fragesteller, die eigentlich Fachleute für die zentralistische Lösung von Problemen sind, sollten nach unserer Auffassung etwas mehr Verantwortungsbewusstsein bei der Verwendung von Steuermitteln an den Tag legen, wenn sie irgendwelche Forderungen stellen oder Kritik üben.
Betrachtet man die erheblichen Mittel, die auf allen beteiligten Ebenen dafür gebunden werden, mit einem realistischen Blick in die Kassen des Landes und der Kommunen, könnte eigentlich jedem klar sein, dass die Zeit des ständigen Ausgebens vorüber ist. Angesichts der sozialen Schieflage und der leeren öffentlichen Kassen gibt es aus unserer Sicht wichtigere Dinge zu tun, als bunte Lärmkarten für kaum besuchte Internetseiten zu erstellen.
Für meine Fraktion möchte ich deshalb auch insgesamt die Vorgehensweise zur Lärmbekämpfung kritisieren. Aus unserer Sicht ist die Richtlinie sicher gut gemeint, aber völlig überflüssig, wenn die nationalen Handlungsgrundlagen fehlen oder durch verfehlte Politik oder falsches Verwaltungshandeln nicht genutzt werden. Man braucht für elementare Grundlagen in der Lärmbekämpfung keine fiktiven Berechnungen oder bunte Lärmkarten. Bereits mit gesundem Menschenverstand wird klar, dass ein erheblicher Teil des Lärms durch den Verkehr auf Sachsens Straßen hervorgerufen wird. Und was tut die Regierung? Sie gibt viel Geld für Lärmpläne aus und verkauft dafür zeitgleich die Deutsche Bahn.
Meine Fraktion hatte bereits in einem Antrag auf die weitreichenden Folgen der Bahnprivatisierung auch in Bezug auf Lärm hingewiesen. Eine Bahn in öffentlichem Eigentum ist von grundsätzlich gesellschaftlichem Nutzen, der sich neben den klassischen ökologischen Aspekten wie der Lärm- und Abgasminderung auch in einer Verringerung des Gesamtverkehrs auswirkt. Der Schienenverkehr bietet leichter als der motorisierte Straßenverkehr die Möglichkeit, Lärm und Schadstoffe zu vermeiden oder direkt an der Quelle zu reduzieren. Die Privatisierung der Deutschen Bahn ist also eine kontraproduktive Politik, weg von der Schiene, mit weitreichenden schädlichen umwelt- und klimapolitischen Folgen. Die kostspielige Kartierung von Lärm- und sogenannten Aktionsplänen ist deshalb völlig absurd, wenn die wirklichen Steuermöglichkeiten der Politik durch Privatisierung aus der Hand gegeben werden.
Es ist aber auch absurd, dem Lärm mit Plänen zuleibe rücken zu wollen, wenn nicht einmal die nationalen Gesetze entsprechend angewendet werden. Wenn beispielsweise der Lärm im ganzen Land kartiert wird, während mancherorts an Straßen oder Flughäfen Bürgerinitiativen gegen Lärm kämpfen und buchstäblich kein Gehör finden, dann ist die sächsische Politik schon mehr als absurd. Als Beispiel seien hier nur die Lärmbelästigung in der Gemeinde Hirschfelde durch das Kraftwerk Turów, die auf Druck meiner Fraktion nach Jahren nun endlich amtlich gemessen wird, oder zahlreiche Bürgerinitiativen an den sächsischen Autobahnen genannt.
Für meine Fraktion möchte ich abschließend feststellen, dass wir von dem bürokratischen Monstrum der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie nicht viel erwarten. Wir erwarten aber ein entschlossenes Handeln der Regierung auf nationalstaatlicher Ebene, dass man mit einem entschiedenen Votum Sachsens gegen die Bahnprivatisierung beginnen könnte. Das Geld für die Umsetzung der Lärmrichtlinie wäre dort wie auch bei der Sicherung der Daseinsfürsorge und zugunsten einer an nationalen und sozialen Grundsätzen orientierten Politik sicher besser aufgehoben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag zeigt bereits deutlich, dass sich die Koalition genau bewusst ist, dass der Freistaat Sachsen im Grunde genommen gar keine Handlungsmöglichkeiten hat. So ist der Antrag auch geschrieben.
Der Freistaat soll sich mit Thüringen und Sachsen-Anhalt dafür einsetzen, dass der noch vorhandene Einfluss der kommunalen Gesellschafter an der VNG erhalten bleibt. Die Frage, die sich hier stellt, ist aber das Wie. Der Freistaat hat keine einzige Möglichkeit, Einfluss auf den Kauf oder Verkauf von Unternehmensanteilen zu nehmen. Die einzige Möglichkeit besteht lediglich darin, Gespräche zu führen.
Weiterhin fordert die Koalition, dass sich die Staatsregierung bei der Bundesregierung für eine umfassende Erfüllung der Ministererlaubnis von 2002 einsetzen soll. Diese Forderung ist sicher berechtigt und klingt erst einmal gut. Sie ist aber ebenso wertlos, wenn sich die an der VNG beteiligten Unternehmen einfach nicht daran halten. Dann steht die Bundesregierung wie ein zahnloser Tiger da. Was soll sie denn tun? Die einzig richtige Entscheidung wäre dann, die Ministererlaubnis aufgrund dessen, dass sie nicht erfüllt wurde, zu widerrufen. Dann müsste der Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas rückgängig gemacht werden. Die EWE müsste ihre Anteile an der VNG zurückgeben und der Erwerb kommunaler Anteile müsste ebenfalls widerrufen werden.
Das, meine Damen und Herren, glauben Sie doch selbst nicht: dass die Bundesregierung so viel Mut an den Tag legt und derart in den heiß geliebten freien und liberalen Markt eingreift. Die einzig richtige Lösung wäre das aber. Fakt ist: Das Konzept des sogenannten liberalen Marktes, gerade im Energiesektor, ist grandios gescheitert. Den Energiemarkt haben wenige Großkonzerne aufgeteilt, und es ist immer wieder vorgebrachter Irrglaube, dass sich diese Konzerne gegenseitig Konkurrenz machen werden und den Markt beleben.
Der nun eskalierte Streit hat eine lange Vorgeschichte. Im Jahr 2002 wurde der Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas trotz der Warnung des Kartellamtes auf dem Weg einer Ministererlaubnis des SPD-Staatssekretärs Tacke genehmigt. Damit stieg E.ON zu einem der noch größeren Energiegiganten auf und eine weitere Konkurrenz auf dem Gasmarkt wurde durch die politisch geduldete Fusion beseitigt. Die Folgen waren noch weniger Wettbewerb, höhere Gaspreise für den Verbraucher und höhere Renditen für die Aktionäre. Zum Schein wurden damals Auflagen gesetzt, mit denen die Verbundnetz Gas AG zu einem neuen Konkurrenten auf dem sogenannten liberalen Gasmarkt etabliert werden sollte.
Das Ergebnis sehen wir jetzt im Streit der Anteilseigner der VNG. Die Unternehmen scheren sich einen Dreck um die Auflagen aus der Ministererlaubnis, und es ist ein Irrglaube, dass die derzeitige Politik in der Lage ist, in den Markt eingreifen und ihn lenken zu können.
Hinter der offensichtlichen Absicht des Oldenburger Versorgers EWE, die Aktionärseinheit innerhalb der VNG zu erzwingen, steht letztlich ein ganz klares Kalkül: Der vom Staat angedachte Konkurrent auf dem Gasmarkt soll ausgeschaltet werden. Dahinter steht niemand anderes als einer der vier großen Energiekonzerne, nämlich ENBW in Gestalt eines neuen Anteilseigners, der EWE.
Die Politik der Bundesregierung im Bereich des Gasmarktes hat also wieder versagt. Man hat mit dem damaligen Ministererlass nur einen neuen Zombie geschaffen. Danach, was E.ON Ruhrgas nicht bekommen hat, greift jetzt ENBW. Die Folge wird noch weniger Wettbewerb auf dem liberalen Gasmarkt mit noch höheren Preisen für den Verbraucher sein – so lange, bis die Menschen an ihrem Gashahn vollkommen erpressbar sind.
Deshalb steht für uns als NPD-Fraktion fest, dass die Energieversorgung unter staatliche Kontrolle gehört und der unkontrollierte Kapitalfluss vom Gesetzgeber in die Schranken gewiesen werden muss. Dafür setzen wir uns ein. Das System ist faul und deshalb ist der Antrag der Koalition nur eine kosmetische Korrektur der Zustände.
Wir werden dem Antrag aber zustimmen und fordern als ersten Schritt, dass die Ministererlaubnis von 2002 – sollte sie nicht erfüllt werden – sofort widerrufen wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der GRÜNEN, der sich mit Handelsklassen und Qualitätsnormen auseinandersetzt, besteht aus einer undurchsichtigen Gemengelage von Forderungen. Im Wesentlichen spricht sich die Fraktion GRÜNE darin für die komplette Abschaffung der deutschen Handelsklassen im Agrarbereich und für eine Streichung eines Großteils der Qualitätsnormen in der EU aus. Begründet werden diese Forderungen mit dem auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbaren Argument, man könne Lebensmittel, also Naturprodukte, nicht in Handelsklassen zwingen. Stattdessen soll der Verbraucher entscheiden, welches Obst und welches Gemüse er kauft.
Wenn man wie die GRÜNEN die Qualitätsnormierung der Handelsklassen nur rein auf den Verbraucherfokus reduziert, dann werden wesentliche Vorteile der Einteilung in Handelsklassen und Qualitätsnormen ausgeblendet.
Handelsklassen, beispielsweise bei Obst und Gemüse, wurden schließlich nicht als bloße Laune von Politikern oder als Arbeitsbeschaffung für die Verwaltung eingeführt, sie bieten natürlich auch Vorteile, insbesondere für den Handel. Das kritisieren die GRÜNEN, obwohl diese Vorteile für den Handel aber letztlich auch dem Verbraucher zugute kommen würden.
Wenn ein Gemüsehändler heute bei einem Produzenten Spargel der Güteklasse I bestellt, dann kann er sich auch darauf verlassen, welche Ware er geliefert bekommt. Er kann telefonisch bestellen und die Ware steht am nächsten Morgen abgepackt auf seinem Hof. Wenn es keine Klasseneinteilung gäbe, müsste der Händler zwangsläufig die Ware vorher besichtigen, um zu erfahren, welche Qualität er für sein Geld bekommt. Letztlich müsste er dann in seinem Auto zum Produzenten fahren. Die Folge wäre dann ein höherer Aufwand mit höheren Kosten und vor allem ein Zeitverzug. Die Waren wären dann eben nicht frisch am nächsten Morgen beim Verbraucher.
Ein Ergebnis der Forderung der GRÜNEN ist letztlich, dass der Verbraucher mehr Geld für wenig frischere Ware bezahlen müsste. Das kann aber nicht Ziel einer vernünftigen Politik sein.
Dem Argument, die Wahlfreiheit der Verbraucher wäre durch die Klasseneinteilung erheblich eingeschränkt, kann unsere Fraktion auch nicht ganz folgen. Der Verbraucher hat sehr wohl jetzt schon die Möglichkeit, Produkte der Klasse II zu kaufen, die in ihrer Qualität bei Lebensmitteln bessere Waren hat als die Klasse I. Entscheiden kann er aber jetzt schon selbst. Fraglich bleibt, ob er das auch immer kann, denn manchmal sind Qualitätsunterschiede äußerlich nicht erkennbar.
Die Vertreter der GRÜNEN können gern einmal testen, ob sie beispielsweise den Verholzungsgrad von Spargel von außen immer erkennen.
Die beantragte Abschaffung der deutschen Handelsklassen, die zu unserem Leidwesen bereits zu Beginn des letzten Jahres weggefallen sind, wird von der NPDFraktion natürlich abgelehnt. Diese deutschen Handelsklassen galten nur für deutsche Produkte und waren damit ein Alleinstellungsmerkmal für einheimische Produkte. Dieses Alleinstellungsmerkmal wurde zugunsten der Globalisierung geopfert und der grenzenlose Handel mit Lebensmitteln über den ganzen Erdball weiter gefördert. Dies kann doch eigentlich auch nicht im Sinne der GRÜNEN sein.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir von der NPDFraktion wenigstens die verbindliche Kennzeichnung des Ursprungslandes. Damit wird dem Verbraucher ermöglicht, die Herkunft seiner Lebensmittel zu erkennen. Er kann dann entscheiden, ob er Äpfel aus Sachsen oder aus Neuseeland kaufen will.
Aus einem ähnlichen Grund lehnen wir auch den geforderten Verzicht auf die Normen ab, die bei einigen Produkten den Marktzugang beschränken. Für uns als deutsche Politiker ist es eine unserer ureigensten Pflichten, dass wir die Märkte für einheimische Produkte schützen. Dass dies nicht für Südfrüchte gelten kann, dürfte da jedem klar sein. Meine Fraktion hat aber kein Problem damit, den Zugang zum deutschen Markt für Agrarprodukte zu beschränken, die auch in unserer Heimat angebaut werden können.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung. Auch für meine Fraktion ist es fraglich, ob der maximale Krümmungsgrad einer Gurke per Verordnung auf 10 Millimeter genau festgelegt werden soll.