Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

Herr Präsident! Ich wollte keine Abstimmung beantragen, ich wollte nur einen Redebeitrag zum Thema zu Protokoll geben. – Danke.

Gut, danke. Das mussten wir noch klarstellen. – Anders verhält es sich beim Antrag der FDP-Fraktion. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu einer Einzelabstimmung und stimmen nun über das ab, was Herr Abg. Morlok vorgetragen hat: über die in der Drucksache 4/5529 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Zahl von Enthaltungen und einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist dem Ausschussvotum dennoch gefolgt worden.

Somit stelle ich – bis auf die eben getätigte Ausnahme – die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest; es sei denn, es wird nun noch ein anderes Stimmverhalten angekündigt. Ist dies der Fall? – Es ist nicht der Fall. Somit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung zugestimmt worden und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärung zu Protokoll

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle noch einmal zu unserem Antrag zur Erhöhung der Studienberechtigtenquote zu sprechen. Bedauerlicherweise hat der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung dieses Antrages beschlossen.

Wie neueste Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ergeben haben, gilt Sachsen als attraktiver Hochschulstandort und zieht auch Studenten aus anderen Bundesländern an. Allerdings ist die andere Seite der Medaille, dass wir zu wenige Studienanfänger aus Sachsen selbst haben. Mit einer Quote von nur 28 % finden sich die Sachsen bei den Studienanfängern auf den hinteren Rängen. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern schließen den Statistikern zufolge bei der Studienanfängerquote schlechter ab. Genau aus diesem Grunde haben wir unseren Antrag gestellt. Dazu hat es eine Expertenanhörung gegeben, und aus meiner Sicht sind in dieser Anhörung die Befürchtungen zerstreut worden, dass eine Erhöhung der Studienberechtigtenquote mit einem zwangsläufigen Qualitätsverlust einhergehen würde.

Tatsächlich lässt sich nach der Lockerung der Bildungsempfehlung seit 2005 kein Leistungsabfall in den Gymnasien feststellen. Dass die Steigerung der Abiturientenzahlen ohne Qualitätsverlust möglich ist, zeigt auch das

Beispiel Finnland. Wie Finnland hat Sachsen wenige dicht besiedelte industrielle Kerne und viele vergleichsweise dünn besiedelte Regionen. Wenn die Studienanfängerquote in den OECD-Ländern bei 53 % liegt, dann wird der Handlungsdruck im Hinblick auf unsere Wettbewerbsfähigkeit überdeutlich. Eigentlich hat das ja auch das Kultusministerium bereits eingestanden.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von Kultusministerium und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 5. Oktober 2006 war man sich darin einig, dass „der Frage nachgegangen werden muss, wie mehr Schüler zum Abitur geführt werden können.“

Auch der deutsche Wissenschaftsrat hat 2006 empfohlen, die Studienanfängerquote in Deutschland auf 50 % zu steigern. Wir können uns gern über die geeigneten Instrumente streiten, die zu einer Erhöhung der Studienberechtigtenquote führen. Mir ist auch das Dilemma bewusst, dass in hierarchisch gegliederten, stark selektiven Schulsystemen – wie dem sächsischen – das Kernproblem darin besteht, dass Qualitätseinbußen und Ansehensverlust der Mittelschulen eine zwangsläufige Folge sein könnten, wenn man eben nicht an die Selektivität herangeht. Letztlich ist die panische Angst der CDU vor dem längeren gemeinsamen Lernen und die Unfähigkeit bestimmter konservativer Politiker, über ihren Schatten zu

springen, der eigentliche Grund für die Ablehnung unseres Antrages im Ausschuss für Schule und Sport.

Wir haben ihn bewusst offen gehalten und lediglich die Zielmarke definiert, aber selbst darauf konnte sich die CDU bislang nicht einlassen. Wir finden das höchst bedauerlich, weil damit eine Chance vergeben wurde, das Schulsystem wirklich zu einem der modernsten in ganz Europa umzugestalten.

In anderen Ländern ist deutlich mehr Bewegung im Bildungssystem. Erst Ende April haben sich 100 Schulleiter in bislang unbekannter Offenheit an den Kultusminister Baden-Württembergs gewandt. Die Ausführungen, die diese Lehrer von Grund- und Hauptschulen formulierten, gipfelten in folgenden Fragestellungen: „Warum orientieren Sie sich im Zeitalter der Globalisierung nicht an internationalen Maßstäben und Erfahrungen, sondern halten an einem Schulsystem fest, das in puncto Gerechtigkeit, Integration und Leistung keinem

internationalen Vergleich standhält?“ Und: „Kann es sein, dass Veränderungen blockiert werden, weil es Politikern an Mut fehlt, notwendige Schulstrukturveränderungen gegen den Widerstand von Lobbyistengruppen durchzusetzen, die nach wie vor keine gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen, sondern weiterhin auf ihre ‚Pfründe’ bestehen?“

Meine Fraktion teilt die Zuversicht dieser Lehrer, dass wir in naher Zukunft mit Ihnen in eine konstruktive Diskussion über notwendige schulstrukturelle Veränderungsprozesse treten.

Mit einer Zustimmung zu unserem Antrag zur Erhöhung der Hochschulzugangsberechtigtenquote hätten Sie die Möglichkeit, die Dynamik dieser Diskussion zu erhöhen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/8617

Ich frage, ob einer der Berichterstatter eine mündliche Ergänzung vortragen möchte. – Dies kann ich nicht erkennen. Da kein Verlangen nach einer Aussprache laut § 67 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung.

Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen der GRÜNEN, der Linksfraktion.PDS, der NPD und der FDP ihre abweichenden Meinungen bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt zu der Drucksache 4/8617 vor. Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Ple

nums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest; es sei denn, es wird nun noch ein anderes Abstimmungsverhalten angekündigt. Ist dies der Fall? – Es scheint nicht der Fall zu sein. Somit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 99 Abs. 7 zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 77. Sitzung des Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Wir treffen uns morgen pünktlich um 10:00 Uhr zur 78. Sitzung. Einen schönen Abend!