Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

Drucksache 4/8044, Antrag der Linksfraktion.PDS, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Unterstützung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen

Drucksache 4/7001, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Linksfraktion.PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Ich erteile Herrn Wehner als Abgeordneten der Linksfraktion.PDS das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Nicolaus, ich hatte mich zunächst etwas gewundert, als Sie Ihren Antrag „Unterstützung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen“ an unseren Antrag angehängt haben. Nach kurzem Überlegen dachte ich mir aber: Ja, das haben Sie völlig richtig gemacht, denn es befördert eigentlich unseren Antrag. Es geht um die Sicherung und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Insofern schon jetzt vielen Dank!

Meine Damen und Herren! Ich möchte dennoch dazu in zwei Teilen sprechen: zunächst zu unserem Antrag, und in einer zweiten Runde möchte ich auf Ihren Antrag eingehen; denn er ist mir doch so wichtig, dass wir auch darüber sprechen sollten.

Zunächst könnte man meinen, dass sich der hier in Rede stehende Antrag der Linksfraktion erledigt habe. Bezüglich der Punkte 1 und 3 hat er das auch, denn die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde behinderter Menschen als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Darüber freue ich mich, insbesondere als behinderter Mensch. Erledigt ist unser Antrag damit aber noch nicht. Schon jetzt bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Meine Damen und Herren! Schon seit geraumer Zeit hören wir über den Paradigmenwechsel auf dem Gebiet der Behindertenpolitik in unserem Land. Ich möchte die erreichten Ergebnisse nicht kleinreden – wirklich nicht –, aber wir sollten uns nicht auf den Ergebnissen ausruhen und uns kritisch fragen, ob das Erreichte schon das Erreichbare ist.

Der vergangene Samstag, der 5. Mai, war für uns behinderte Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, so auch im Freistaat Sachsen, ein besonderer Tag. Damit meine ich nicht unbedingt den Geburtstag des Verfassers des „Kapitals“, sondern den seit 1992 jährlich an diesem Tag stattfindenden europäischen Aktionstag der Menschen mit Behinderung. Zentrales Thema ist die Sicherung der sozialen Teilhabe und der selbstbestimmten Lebensführung. In zahlreichen Veranstaltungen machten behinderte Menschen auf ihre Lebenssituation aufmerk

sam. Es wurden die Barrieren in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens kritisiert, die es eben nicht jedermann ermöglichen, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen, und ihnen den Zugang zu vielen, für Nichtbehinderte selbstverständlichen Dingen des Lebens im wahrsten Sinne des Wortes versperren.

Meine Damen und Herren! Auch behinderte Menschen freuten und freuen sich immer noch über den konjunkturellen Aufschwung und über die sinkenden Arbeitslosenzahlen. Ihr Protest am 5. Mai und in der vergangenen Woche richtete sich aber dagegen, dass sie an diesem Aufschwung nicht wirklich teilhaben, denn für sie fehlen Arbeitsplätze. „Job 4000“ weckt neue Hoffnungen, auch wenn Skepsis bleibt, da frühere Instrumentarien, die auch auf die Beschäftigung behinderter Menschen gerichtet waren, auf Dauer keine Verbesserungen für diesen Personenkreis brachten.

Proteste richteten sich auch gegen Stufen vor Restaurants und kulturellen Einrichtungen oder gegen fehlende akustische Signale an Ampeln oder gegen das Fehlen von Gebärdensprachdolmetschern bei öffentlichen Veranstaltungen oder gegen fehlende Untertitel bei Sendungen des Fernsehens des Mitteldeutschen Rundfunks.

Dies, meine Damen und Herren, sind Barrieren, die durch manche innere Einstellung und die gesellschaftlichen Strukturen in unserem Land trotz vorhandener gesetzlicher Regelungen künstlich geschaffen werden, die auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen oder von Behinderung bedrohter Menschen gerichtet sind.

Bei allen Fortschritten, meine Damen und Herren – solange behinderte Menschen das Gefühl haben, dass man sich ihrer schämt, solange Richter Urteile gegen die Rechte und Würde behinderter Menschen sprechen, solange rollstuhlabhängige oder blinde Menschen eine Reise nicht antreten können, weil sie Barrieren vorfinden, solange ein Blinder, ein Gehörloser oder ein Rollstuhlfahrer immer noch das Gefühl hat, sich dafür entschuldigen zu müssen, dass er besondere Bedingungen benötigt, so lange können und dürfen wir nicht von einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen reden.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Insofern ist die UN-Konvention nicht ohne Bedeutung, auch nicht für die Bundesrepublik und schon gar nicht für den Freistaat Sachsen.

In dieser Hinsicht, sehr geehrte Frau Staatsministerin Orosz, danke ich Ihnen auch für Ihre doch recht positive Stellungnahme zu unserem Antrag.

Meine Damen und Herren! Die UN-Konvention, die für schätzungsweise 650 Millionen Menschen weltweit einen Durchbruch für ihre Gleichstellung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens bedeuten kann, legt erstmals die Rechte behinderter Menschen in einem universalen und rechtsverbindlichen Dokument nieder, und sie verpflichtet die 192 UN-Mitgliedsstaaten, Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Mit dieser Konvention werden erstmals rechtsverbindliche und weltweit geltende Prinzipien wie der Schutz der Würde, der individuellen Selbstbestimmung, der Nichtdiskriminierung, der Teilhabe und der Respekt vor der Unterschiedlichkeit, der Chancengleichheit, der Barrierefreiheit und der Gleichberechtigung aufgestellt. Hierin sehen wir eine Chance auch für die weitere Ausgestaltung der behindertenpolitischen Arbeit im Freistaat Sachsen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang fünf Positionen besonders hervorheben.

Erstens. Neu und begrüßenswert ist es, dass bereits in der Präambel der Konvention Anerkennung findet, dass Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften einen wertvollen Beitrag leisten und leisten können. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass, wenn der volle Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen gefördert werden, wenn ihre uneingeschränkte Teilhabe und ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeinschaft gestärkt werden, dies zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft führen wird. Nicht mehr die physischen oder geistigen Beeinträchtigungen behinderter Menschen im Sinne eines Defizits stehen im Vordergrund, sondern ihr Potenzial zur Beteiligung am gesellschaftlichen Leben und die Einhaltung ihrer Menschenrechte. Das ist ein Novum.

Zweitens. Im Artikel 9 des Dokuments wird der Begriff der Barrierefreiheit umfassend und sehr konkret definiert. Er zeigt international ein vollkommen neues Verständnis für diesen Begriff und fordert alle Unterzeichnerstaaten auf, alle möglichen und notwendigen Bedingungen zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilnahme an allen Aspekten des Lebens ermöglichen. Die im Freistaat Sachsen geltende Definition sollte an diese angepasst werden.

Drittens. Besondere Beachtung findet die Beseitigung der sogenannten Mehrfachdiskriminierungen, unter denen besonders behinderte Frauen und Kinder leiden. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten – so Artikel 6 der Konvention –, alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, Förderung und Ermächtigung der Frauen zu ergreifen, damit gewährleistet wird, dass sie die vereinbarten Menschenrechte und

Grundfreiheiten ausüben können. Nach Artikel 7 haben Kinder das Recht, ihre Meinungen in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern. Hier, denke ich, sollten wir uns in der Politik und im Bildungswesen schon darauf einstellen.

Viertens. Im Artikel 24 wird die Anerkennung des Rechtes von Menschen mit Behinderungen auf Bildung festgeschrieben. Das ist natürlich von internationaler Bedeutung, weil es dieses Recht bei uns gibt und die Vertragsstaaten hierbei ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und eine lebenslange Fortbildung gewährleisten. Das sächsische Bildungssystem entspricht diesem aber nicht, meine Damen und Herren. Es ist völlig unzulänglich, dass integrative Beschulung nur im Grundschulbereich möglich ist. Hier ist nicht nur qualifiziertes Personal für die Betreuung der betreffenden Schüler in ausreichender Zahl erforderlich, sondern es bedarf auch Schulgebäuden, die den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen. Es kann nicht sein, dass behinderte Menschen überwiegend in Sonderschulen abdelegiert werden.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der FDP und den GRÜNEN)

Fünftens. Im Artikel 27 wird die Anerkennung des gleichbleibenden Rechtes von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit sowie das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, gefordert.

Ich habe das herausgegriffen, weil gerade mit der Umsetzung dieser Ziele ein wesentlicher Beitrag für ein selbstbestimmtes, selbstständiges, mithin für ein menschenwürdiges Leben geleistet würde.

Meine Damen und Herren! Hier gilt es zu prüfen, ob wir diesen Ansprüchen genügen. Ungeachtet dessen wären wir weiter, wenn die im Bund und im Freistaat Sachsen bestehenden Rechtsvorschriften konsequenter und schneller umgesetzt worden wären und verbindlich auch auf kommunaler Ebene gelten würden. Ich kann es überhaupt nicht akzeptieren, dass wir hier im Hohen Hause, wenn es kommunale Angelegenheiten betrifft, oftmals darauf verweisen, dafür seien die Kommunen zuständig. Wir gestalten hier die Rahmenbedingungen, und dabei müssen wir einfach konsequenter sein. Wenn wir Integration wirklich wollen, wenn wir es mit der Sicherung der Teilhabe ernst meinen, dann müssen wir sie auch leisten. Hierzu scheint es mir notwendig, die Barrieren aus den Köpfen zu vertreiben, und dabei hilft uns auch die UNKonvention.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der FDP und den GRÜNEN)

Ich rufe die CDUFraktion auf. Frau Nicolaus, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben zwei Anträge

vorliegen, die diskutiert werden sollen und noch werden und dann mit Voten betraut werden sollen.

Gleich zu dem, was Sie ausgeführt haben, Herr Wehner. Sie wissen ja, dass ich Sie sehr schätze. Viele der Ausführungen, die Sie hier ins Plenum gebracht haben, sind zu unterstützen. Sicherlich sind viele Dinge wünschenswert und vorstellbar, aber doch nicht ganz so einfach umsetzbar.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den jeweiligen Schulen sagen. Sie hatten bemängelt, dass behinderte Kinder nicht in jeder Schulart beschult werden können. Das ist erst einmal richtig. Wir waren nach der Wende eigentlich sehr stolz darauf, dass behinderte Kinder auch am schulischen Leben teilhaben und eine Ausbildung absolvieren können. Gerade in diesem Hohen Hause sind die Weichen dafür gestellt worden, dass dies so sein kann. Sicherlich sind wir jetzt 16 Jahre nach der Wende und die Dinge stellen sich anders dar; aber zum damaligen Zeitpunkt war man eben stolz darauf, dass man – so heißt es im Volksjargon – G-Schulen für geistig behinderte Menschen, für die Blinden oder die Gehörlosen hatte. Ich habe nur einige herausgegriffen; es gibt im Freistaat Sachsen noch mehr – zum Beispiel entsprechende Beschulungsmöglichkeiten für Körperbehinderte.

Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen: Wir haben in meinem Wahlkreis Zwickauer Land ein Modell, auf das wir sehr stolz sind. Wir haben in Hirschfeld, einer kleinen Gemeinde im südlichen Landkreis des Zwickauer Landes, eine ganz normale Grundschule und auf dem gleichen Terrain befindet sich eine besagte Schule für geistig behinderte Kinder. Die Kinder lernen dort beispielsweise gemeinsam Werken, oder der Sportunterricht wird gemeinsam durchgeführt und man hat den Pausenhof gemeinsam. Man lernt also nicht nur gemeinsam, sondern betreut seitens der Erzieherinnen, der Schüler und der Lehrer die Kinder auch in der Freizeit gemeinsam. Wir sind sehr stolz darauf, dass das ausgesprochen gut läuft, weil man dort spürt, dass die nicht behinderten Kinder genauso Anteil am Freizeitgeschehen und am Lernen haben wie die behinderten Kinder und umgekehrt. Man hat viel Enthusiasmus in das Projekt hineingesteckt, was sich ausgesprochen gelohnt hat.

Natürlich werden solche Projekte weiter fortgeschrieben werden; aber wir können nicht von heute auf morgen ein System, das wir mühsam eingeführt und durchgesetzt haben, über den Haufen werfen. Das muss man einmal so zur Kenntnis nehmen. Ich wiederhole mich: Vieles wäre wünschens- und begrüßenswert, aber bei manchem muss man in der Sache Abstriche machen. Es ist nicht möglich, jedes behinderte Kind in einer normalen Schule zu beschulen.

Es gibt amerikanische Modelle, in denen es zum Großteil so ist, dass die Kinder jedweder Behinderung in die normale Schule gehen, aber da gibt es eben Grenzen; so deutlich muss man das sagen. Bei allem guten Willen und bei aller Betreuungsunterstützung, die es in den jeweiligen Schulen gibt – auch vor Ort in den amerikanischen

Gefilden gibt es dementsprechende Abstriche. Man muss für jedes Kind individuell beurteilen, was richtig, was wichtig und was für das Kind zuträglich ist.

Ich möchte hier auch zum Persönlichen Budget sprechen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um das Persönliche Budget, nämlich um eine Geldleistung, welche ein behinderter Mensch direkt vom jeweiligen Träger in den zusammengeführten Kassen erhält, um sich von dem Geld die individuell notwendige Unterstützung, die er braucht, selbst einzukaufen.

Normalerweise erhält der behinderte Mensch am Monatsanfang sein Budget für den gesamten Monat; das Gesetz sieht jedoch auch die Möglichkeit vor, das Persönliche Budget im Ausnahmefall in Form von Gutscheinen wahrnehmen zu können, die der behinderte Mensch bei den bestimmten Diensten einlösen kann.

Seinen Ursprung hat das Persönliche Budget in den Niederlanden – das sind die Urväter des Persönlichen Budgets. Dort gibt es das sogenannte personengebundene Budget bereits seit Anfang der Neunzigerjahre. Heute nehmen etwa 40 000 behinderte Menschen die verschiedenen Formen des Persönlichen Budgets in Anspruch. Allein 14 000 davon sind geistig behinderte Menschen.

Ziel des Persönlichen Budgets ist es – wie Sie, Herr Wehner, schon ausgeführt haben –, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung für den behinderten Menschen herzustellen. Diese im Besonderen zu stärken ist zuvorderst unser Antrieb. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 2004 die Regelungen zum Persönlichen Budget im SGB IX und in der Bundesverordnung konkretisiert. Im Wege der wissenschaftlichen Forschung wurde in der Zeit von 2004 bis Ende des vergangenen Jahres das Persönliche Budget bundesweit in Modellregionen erprobt, unter anderem im Erzgebirge, in der Auer Region.

Die Erfahrungen dieser Begleitforschung wurden in Sachsen im Wege eines trägerübergreifenden Austausches unter dem Titel „Selbstbestimmt und individuell – Sachsen auf dem Wege zum Persönlichen Budget“ ausgewertet und fanden Eingang in die Planungen hinsichtlich der Einführung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen.

Ergebnis dieses Austausches und dieser Planung ist, dass laut Aussage des Kommunalen Sozialverbandes, der seinen Sitz in Leipzig hat, die Zuständigkeiten der Landkreise, der kreisfreien Städte wie auch des Kommunalen Sozialverbandes verankert sind. Bisher gab es dabei keine Probleme mit der Bearbeitung der jeweiligen individuellen Anträge. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa vier Wochen ist von einer zügigen Bearbeitung zu sprechen.

Weiterhin wurden landesweit Informationsveranstaltungen durchgeführt, die sehr gut angenommen wurden, um die Beteiligten über das Persönliche Budget aufklären zu können. Das halte ich für besonders wichtig, weil es ein Paradigmenwechsel ist. Ergänzt wird dies durch das

Auslegen und Verteilen von Informationsbroschüren in den jeweiligen Ämtern.

Ich denke, dass wir mit dieser Entwicklung zufrieden sein und der zum 01.01.2008 verbindlichen Regelung ruhig entgegensehen können.

Ich möchte hier noch einmal betonen, was sich hinter dem Paradigmenwechsel verbirgt. Es war bisher so, dass die behinderten Menschen – je nachdem, welche Behinderung sie hatten und welcher Hilfe sie bedurften – den jeweiligen Einrichtungen zugeordnet wurden, also beispielsweise einer Behindertenwohnstätte. Bei den Behindertenwerkstätten, die es im Freistaat Sachsen flächendeckend gibt, existiert zum Großteil eine wohnortnahe Möglichkeit, zu wohnen und zu leben – das sind meist 32er-Einheiten. Jetzt können die behinderten Menschen frei wählen, welche Leistungen und welche Einrichtung sie für sich in Anspruch nehmen. Ich halte das für einen ausgesprochenen Zugewinn. Das hat etwas mit Selbstständigkeit und mit einem selbstbestimmten, erfüllten Leben für einen behinderten Menschen zu tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie ganz herzlich darum bitten, dass Sie dem Antrag der Koalition folgen und diesem zustimmen. Wir werden sicher in den jeweiligen Redebeiträgen noch hören, wie man sich seitens der Fraktionen unterschiedlich zum Persönlichen Budget stellt.

Zum Antrag der PDS-Fraktion würde ich in einer weiteren Runde etwas sagen.