Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wehner, auch ich möchte noch einmal unterstreichen, wie wichtig uns die UNKonvention für Menschen mit Behinderung ist – Sie haben es ausgeführt. Deutschland war einer der ersten Staaten, die sie am 30. März 2007 – ich betone das Datum, weil man daran sieht, dass man nicht sofort alles perfekt haben kann – unterzeichnet hat. Deutschland hat sich sehr dafür engagiert und wird nun die Ratifizierung zügig durchführen – sowohl was das Bundesrecht als auch was die Rechte von Behinderten in den Ländern betrifft.
Ihr Antrag ist aus meiner Sicht bei Punkt 1 und 3 eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Staatsregierung hat ja auch in diesem Sinne geantwortet. Beim Punkt 2 bleibt mir etwas mysteriös, von wem Sie was erwarten; hier ist der eigentliche Adressat offen.
Nun speziell zu unserem Antrag, dem Persönlichen Budget. Es ist schon einiges ausgeführt worden und ich freue mich darüber, dass Sie in Ihrem Eingangssatz sagten, Sie haben sich erst gewundert, warum wir diesen Antrag dazu eingebracht haben. Ich halte das Persönliche Budget für ein konkretes Beispiel für den neuen Ansatz in
der Behindertenhilfe. Dieser steht dafür, dass die Bedürfnisse und Wünsche behinderter Menschen, die ihre eigene Lebensgestaltung betreffen, in den Mittelpunkt gerückt werden.
Es fiel das Wort Paradigmenwechsel. Der Mensch mit Behinderung ist nicht mehr Objekt unserer gut gemeinten Fürsorge, sondern ein selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Mensch, der selbst entscheidet, wie er leben möchte und welche Hilfe er dazu benötigt. Diese Anforderungen müssen wir ernst nehmen. Die bisherigen Fördermechanismen – zumeist Sachleistungen – passen nicht mehr so; umso mehr aber das Persönliche Budget. Hintergründe, also Entwicklungen und wie das Persönliche Budget funktioniert, hat meine Kollegin Kerstin Nicolaus ausgeführt; ich brauche es nicht zu wiederholen.
Es ist ein Konzept mit bisher kaum vorstellbaren Perspektiven für Menschen mit Behinderung. Kommen Sie doch endlich weg von den starren Vorgaben einer Sozialverwaltung! Das anzustrebende Ideal ist das trägerübergreifende Budget, welches alle Leistungen unabhängig vom Kostenträger bündelt und als eine Leistung ausgezahlt wird.
Nun zu einigen Problemen in der Umsetzung. Viele Schwierigkeiten sind bekannt und hier auch schon angedeutet worden. Allein die Tatsache, dass es zehn verschiedene gesetzliche Grundlagen und Leistungen aus acht Sozialgesetzbüchern mit den verschiedensten Trägern und Leistungsprinzipien gibt, zeigt deutlich, dass es sich um eine komplizierte Umsetzung handeln muss. Das hat der Gesetzgeber im Bund bei der Konzipierung bedacht und zunächst eine Einführung des Persönlichen Budgets in acht verschiedenen Modellregionen begonnen. Sachsen als Ganzes war leider nicht dabei, aber wir können aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, zumal uns jetzt der Bericht der Bundesregierung vorliegt. Neue Bedarfsfeststellungsverfahren und Verwaltungswege wurden entwickelt und haben sich in der Mehrzahl als praktikabel und entwicklungsfähig erwiesen.
Trotz dieser vielen Vorzüge und verschiedenen Herangehensweisen gibt es noch nicht den gewünschten Zulauf zu diesen Leistungen. Die Antragszahlen stiegen zwar, aber außer in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf geringem Niveau. Die meisten Budgets kommen aus einer Hand, das heißt, ein Leistungsträger budgetiert die Leistung, für die er zuständig ist. Ganz selten ist bisher ein trägerübergreifendes Budget, und wenn, dann nur bei zwei beteiligten Leistungsträgern, also zum Beispiel Sozialhilfeträger, Krankenkasse, örtlicher oder überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Diese zögerliche Entwicklung wirft Fragen auf: Liegt es am fehlenden Umsetzungswillen oder mangelnder Unterstützung aus Politik und Verwaltung? Ich denke, wir müssen noch genauer hinschauen und versuchen, das zu klären.
Richtig ist aber auch, dass es viele Vorbehalte sowohl aufseiten der Leistungserbringer, bei den bisher Verantwortlichen in der Verwaltung als auch bei den Kostenträgern gibt; aber genauso gibt es Vorbehalte bei den behinderten Menschen. Umdenken schafft Unsicherheit. Das
kennen wir aus allen anderen Bereichen. Viele Ängste gehen mit dem Perspektivwechsel einher, Angst vor Unterversorgung, Leistungskürzung und unzureichender Qualität. Dazu kommt, dass viele Betreuer, Berater oder nahestehende Menschen aus der Familie ebenfalls noch keine Erfahrungen gemacht haben und unsicher sind. Genauso verhält es sich auf der anderen Seite mit den Leistungserbringern. Auf sie kommt die Anforderung zu, neue Leistungen anzubieten, bestehende Leistungen flexibler zu gestalten und mit anderen zu kombinieren. Schwierig ist für sie abzuschätzen, inwieweit diese Leistungen tatsächlich nachgefragt oder von den Betroffenen „eingekauft“ werden. Die bisherige Finanzierung war weitestgehend abgesichert und planbar.
Aber – darin sind wir uns, denke ich, einig – wir müssen diesen Weg weiter gehen. Wir müssen behinderten Menschen mehr Rechte einräumen und dafür sorgen, dass sie ihre Rechte auch nutzen können. Das Eingehen von Risiken gehört bei allen Menschen zum Leben dazu, aber dieses wichtige Element der Selbstbestimmung bietet Entwicklungsmöglichkeiten und benötigt Erfahrungen. In diesem Entwicklungsprozess stecken wir ganz am Anfang. Viele einzelne Erfahrungen werden nötig sein. Wir sprechen immer von einem lernenden System.
Der Bericht der Bundesregierung ist jedoch optimistisch, dass sich diese Unsicherheiten mit Zunahme der bewilligten Budgets legen werden. Die Auswertung der bisherigen Modellprojekte hat ebenfalls eine hohe Zufriedenheit gezeigt. Bei der Aus- und Bewertung dieser neuen individuell gestalteten Finanzierung muss es in erster Linie darum gehen, inwieweit sich die Lebensqualität verbessert und die persönliche Wahlfreiheit gestärkt wird. In Sachsen gibt es bisher zwar noch keine trägerübergreifenden Budgets, aber immer mehr der einzelnen Kostenträger vergeben mittlerweile Budgets für die Leistungen im jeweiligen Bereich. Beim Kommunalen Sozialverband sind es inzwischen 30 bis 40 bewilligte Anträge, auch liegt beim KSV nun ein einsatzbereites Feststellungsverfahren des individuellen Unterstützungsbedarfes für Sachsen vor, welches von den Sozialträgern genutzt werden kann. Im Herbst wird es zu einer Kooperationsvereinbarung zwischen den verschiedenen Leistungsträgern kommen, die die trägerübergreifenden Budgets leichter machen wird.
Bisher verzeichnen wir also nur langsame Fortschritte, und wir werden uns weiterhin auf eine langwierige Einführungs- und Eingewöhnungsphase einrichten müssen. Beim sogenannten Paradigmenwechsel, wie wir es jetzt mehrfach genannt haben, müssen den Worten auch die Taten folgen. Das fällt manchen Betreuern und Leistungsträgern schwer. Auch die betroffenen Menschen selbst und ihre Angehörigen müssen lernen, damit umzugehen, aber ich bin grundsätzlich der Überzeugung, dass wir mit dem Persönlichen Budget auf dem richtigen Weg sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde in meinem Redebeitrag kurz auf beide Anträge eingehen. Zunächst einige Anmerkungen zum Antrag der Linksfraktion.PDS. Natürlich wissen auch die Linken, dass Ratifizierungen von internationalen Verträgen immer noch Bundesangelegenheit sind und daher auch vom Bundestag behandelt werden müssen. Dazu gehört die Ratifizierung des am 13. Dezember 2006 verabschiedeten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Dennoch hat man wieder einmal in Kenntnis der Inkompetenz des Sächsischen Landtags in dieser Sache einen Antrag eingebracht, der nichts kostet, nichts bewirkt, aber das eigene soziale Gewissen entlastet.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Was war Ihr Orwell-Ding von heute früh? – Dr. Johannes Müller, NPD: Das war eine Aktuelle Stunde!)
Der UN-Konvention ist inhaltlich insofern zuzustimmen, als Behinderten eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeräumt wird. Gerade in Deutschland ist in dieser Hinsicht schon viel geleistet worden, so viel, dass die UN-Resolution wohl eher an die Adresse von 190 anderen Staaten der fast 200 Mitglieder der Vereinten Nationen als an die BRD gerichtet sein dürfte – an Staaten also, bei denen ein erheblich größerer Nachhol- und Handlungsbedarf festgestellt werden muss.
Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Behindertenpolitik nicht in Proklamationen und Konventionen erschöpfen darf, ja, dass selbst Rechtsprechung und Verwaltung hierfür nur Rahmenbedingungen schaffen können. Ein Bewusstseinswandel im Umgang mit Behinderten setzt einen gesellschaftlichen Prozess voraus, der nicht von heute auf morgen abgeschlossen ist. Diesem Prozess sollte daher nichts Zwanghaftes oder Konstruiertes anhaften. Das parlamentarische Aufwärmen von politisch korrekten Phrasen durch die Linksfraktion.PDS schadet dabei mehr, als es nützt.
Akzeptanz durch die Mehrheitsbevölkerung kann nur dann gelingen, wenn dieser nicht permanent ein schlechtes Gewissen eingeredet wird und sie nicht das Gefühl haben muss, dass ihre eigenen Belange dabei zweitrangig erscheinen oder gar ins Hintertreffen geraten. Für einen Hinweis danken wir der Linksfraktion.PDS allerdings ausdrücklich: die erbetenen abgestimmten Übersetzungen für den deutschsprachigen Raum. Wenn diese Forderung in Gestalt eines Antrages an die Landesregierung ergan
gen wäre, hätten wir dies gern und aus Überzeugung unterstützt, zum Beispiel in der Form, man möge sich vonseiten des Bundes als zweitgrößtem Nettozahler der UN dafür einsetzen, dass für die mehr als 100 Millionen deutschen Muttersprachler weltweit eine amtliche deutsche Übersetzung angefertigt wird, wenn schon mit deutschem Geld arabische, chinesische oder sonstige Versionen vorgelegt werden. Das wäre eine lohnenswerte Aufgabe gewesen. Der hier vorliegende Antrag hingegen ist nicht einmal ein überflüssiger Nebenkriegsschauplatz. Die NPD-Fraktion wird ihn daher ablehnen.
Wesentlich praxisorientierter und an den wirklichen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet ist der Antrag der Regierungskoalition. Zum Budget wurde schon einiges gesagt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auf die unbedingt erforderliche Infobroschüre größte Sorgfalt verwendet werden sollte. Angesichts der Vielfalt der Leistungsträger, der Möglichkeit, eine oder mehrere Maßnahmen zu wählen, sowie der dabei entstehenden Überschneidungsproblematik ist sie erforderlich, damit sich die Betroffenen nicht im Unterholz des kleingedruckten Paragrafendschungels verlieren. Wir werden diesem Antrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Nicolaus, da staunen Sie. Ich vertrete nur meine liebe Kollegin Kristin Schütz, die vor zwei Wochen einen kleinen Sohn zur Welt gebracht hat, Robert Konstantin.
In den vergangenen Jahren, Herr Porsch, hat es aus meiner Sicht endlich ein Umdenken in der Behindertenpolitik gegeben. Statt bloßer Fürsorge steht die Wahrung und Förderung der Eigenständigkeit der Betroffenen im Vordergrund der Bemühungen. Ob in der Bildung, bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder durch barrierefreies Bauen, überall sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Menschen mit einem Handicap viel besser als bisher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag unterstützt diese Bemühungen ausdrücklich.
Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung und deren Umsetzung soll dies befördern. Dabei hat sich gezeigt, dass in den vergangenen Jahren schon viel passiert ist. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen wurden auf allen Ebenen erlassen, um das Leben behinderter Menschen angenehmer zu gestalten. Die Frage ist, ob es Bund und Länder schaffen, das in den Gesetzen Festge
haltene unbürokratisch in die Praxis umzusetzen, denn gerade, wenn es um behinderte Menschen geht, müssen gesetzliche Standards möglichst unkompliziert und sowohl für geistig Behinderte als auch für Menschen mit einem körperlichen Handicap so einfach wie möglich anwendbar sein, meine Damen und Herren.
Hier hat der Freistaat Sachsen trotz aller bisherigen Bemühungen aus Sicht der FDP einen Nachholbedarf. Frau Nicolaus hat darüber schon gesprochen. Ich denke, dass die Integration behinderter Kinder in unseren Schulen nach wie vor unbefriedigend ist. Dabei ist es aus unserer Sicht nicht richtig, stets und immer die sicher oftmals schwer umzusetzenden baulichen Standards als Begründung dafür heranzuziehen.
Wir sollten uns vielmehr fragen, ob wir wirklich alles tun, Schülern, die im Moment vor allem an Förderschulen unterrichtet werden, eine Perspektive an einer Grund- oder Mittelschule zu bieten, oder ob es nicht am Ende doch die alten Vorbehalte sind, meine Damen und Herren.
Klar ist auch, meine Damen und Herren, dass die vielen Schulschließungen, die wir in den letzten Jahren hier in Sachsen erlebt haben, ganz gewiss keinen Nutzen für die Behinderten haben. Das, was für viele gesunde Jugendliche schon ein Problem ist, wenn sie weite Wege in Kauf nehmen müssen, potenziert sich nämlich für behinderte Jugendliche ganz besonders. Denn wir wissen, dass behindertengerechte Schulen natürlich nicht so dicht gesät sind. Nicht jede Schule ist behindertengerecht. Was wir durch die Schulschließungen erlebt haben, ist, dass der Weg für Behinderte noch viel länger geworden ist. Das, meine Damen und Herren, ist ganz gewiss nicht wünschenswert.
Generell sollten wir nicht vergessen, dass vieles, was für einen gesunden und mobilen Menschen vielleicht ärgerlich ist oder nicht ganz so optimal aussieht, für jemanden im Rollstuhl eine unüberwindbare Barriere und eine ganz massive Einschränkung seines Lebens sein kann. Dafür gleich noch einige Beispiele.
Für jemanden, der im Rollstuhl unterwegs ist oder an Krücken gehen muss, sind die vielen unausgebauten Fußwege, die wir hier in dieser Stadt oder auch in anderen Städten in Sachsen haben, ein richtiges Problem. Wenn ich daran denke, dass selbst in Stadtteilen wie DresdenStriesen oder Dresden-Blasewitz nach wie vor viele Fußwege noch nicht einmal gepflastert sind, sondern nach wie vor nur geschlämmt werden, dann weiß ich, dass ich vielleicht gerade noch als gesunder Mensch um die Pfützen herumspringen kann. Für jemanden, der im Rollstuhl kommt, heißt das, er muss mittendurch. Das bedeutet im Winter ein ganz enormes Risiko und es ist sicherlich ein Problem, das man ganz klar, wenn man über Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen nachdenkt, in
den Mittelpunkt der Aktivitäten stellen muss. Wenn ich daran denke, dass es mittlerweile in vielen Städten zur Praxis geworden ist, Laternen aus Einsparungsgründen einfach auszuschalten, dann ist das für uns Gesunde schon unangenehm, aber für jemanden, der sich langsamer fortbewegt, ist es im Dunkeln mit Sicherheit ein viel größeres Problem. Es ist Aufgabe der Politik, dort Abhilfe zu schaffen, meine Damen und Herren.
Wenn ich oftmals auf der Bautzener Straße, auf der ich viel unterwegs bin, sehe, wie sich dort selbst gesunde Fußgänger über die B 6 quälen, dann ist uns selbstverständlich klar, dass das für jemanden mit dem Rollstuhl ein ganz anderes Problem darstellt, ja, eine richtige Gefährdung ist. Wir haben in unserem Land noch viel zu wenige Ampelanlagen. Auch über den beliebten Zebrastreifen aus früheren Zeiten sollte man wieder nachdenken und wesentlich aktiver werden, um dort mehr zu machen. Über die Bordsteine, Treppen und über viel zu steile schiefe Ebenen in unserer Stadt will ich gar nicht sprechen.
Lassen Sie mich noch ein Beispiel nennen. Wenn ein Rollstuhlfahrer beispielsweise in Dresden heiraten möchte und das Dresdner Standesamt in der Goetheallee aufsucht, dann ist das für ihn nicht so leicht. Auch dieses öffentliche Gebäude, das oft besucht wird, ist nicht behindertengerecht ausgebaut und es bedarf ziemlich kräftiger Männerhände, um einen Rollstuhlfahrer bis in die erste Etage zu tragen. Da geht es nicht nur um eine kleine Treppe. Das sind alles Geschichten, die uns sicherlich hier in der Stadt Dresden und im Freistaat Sachsen nicht zur Ehre gereichen, meine Damen und Herren.
Ähnlich unbefriedigend sieht es bei der Beschäftigungsquote von Behinderten in der Landesverwaltung aus. Seit Jahren, meine Damen und Herren, wird die Quote von 5 % nicht erreicht. Im Jahre 2005 musste die Staatsregierung, wenn ich richtig informiert bin, deshalb sogar reichlich 161 000 Euro Ausgleichsabgabe bezahlen. Das, meine Damen und Herren, ist nun beim besten Willen kein Ruhmesblatt.