Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen. Das wäre in diesem Fall sicherlich auch eine gute Idee.
Immer dann, wenn die PKK oder – ich betone das ausdrücklich – einzelne Mitglieder das Bedürfnis haben, den Landtag oder die Öffentlichkeit über bestimmte Informationen zu unterrichten, müssen sie das tun, und nicht nur dann, wenn die Gesamtheit des Gremiums diese Öffentlichkeit herstellen möchte, natürlich unter Wahrung von Quellenschutz und Dienstgeheimnissen. Aber diese Unterrichtungsrechte müssen sich darauf ausweiten, wenn es Meinungsverschiedenheiten mit dem Verfassungsschutz oder mit dem SMI gibt oder wenn wir denken, dass uns bestimmte Auskunftsrechte verweigert wurden. Hätten wir diese Regelung schon jetzt, meine Damen und Herren – das kann ich Ihnen versichern –, hätten Sie sicherlich sehr viel häufiger etwas von der PKK gehört, als dies im laufenden Verfahren der Fall war.
Die öffentliche Debatte zur Korruptionsaffäre bezieht sich zu Recht und in großen Teilen auf die nicht erfolgte Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Deshalb ist es für mich eine der Kernforderungen, dass es auch den Mitgliedern der PKK zustehen muss, sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden, nämlich genau dann, wenn das Landesamt dieser Unterrichtungspflicht nicht nachkommt.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht vergessen, dass es neben der PKK noch andere Gremien gibt, die es zu kontrollieren gilt: die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium. Wir wissen nicht, was in diesen Gremien passiert. Es ist allerdings denkbar, dass es auch hier Probleme geben kann. Auch hier wollen wir deswegen eine bessere Ausstattung dieser Gremien, wollen wir mit einer technischen Ausstattung die Stärkung der Minderheitenrechte und – unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse – die stärkere Einbeziehung des Datenschutzes.
Meine Damen und Herren! Das Kontrollgremiengesetz des Bundes und die Verfassungsschutzgesetze der meisten Länder räumen den Kontrollgremien deutlich stärkere Rechte ein. Das sollte uns zu denken geben.
Lassen Sie uns diesen Beispielen folgen, damit wir Skandale wie den gegenwärtigen besser aufklären oder – noch besser – in Zukunft verhindern können.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel im Freistaat Sachsen an den Innenausschuss – federführend – , an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss sowie an
den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer folgt dem Vorschlag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mit einer Enthaltung ansonsten einstimmig überwiesen.
Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Es ist vom Präsidium keine allgemeine Aussprache vorgesehen worden. Möchte dennoch jemand sprechen? – Das ist nicht der Fall. Möchte der Berichterstatter, Herr Pfeifer, sprechen? – Auch das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir entscheiden jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Fi
nanzausschusses in der Drucksache 4/8789. Wer stimmt zu? – Danke schön. Wer kann nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Recht vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte Einzelabstimmung zu den entsprechenden Beschlussempfehlungen beantragen.
Punkt 1 einzeln. Wenn die anderen dann noch im Block abgestimmt werden können, kann ich mit der Verfahrensweise gern mitgehen.
Gut, alles klar. Frau Herrmann, dann können Sie schon beginnen. – Möchte sonst noch jemand sprechen? –
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, ich kann meine Rede diesmal nicht zu Protokoll geben. Mittwoch ist Fußballtag, und damit wir das in Zukunft auch wieder genießen können, werde ich heute zu Ihnen sprechen, und zwar zu unserem Antrag zu Fußballfanprojekten bzw. zur Gewaltsituation im Fußball. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen das trotz der fortgeschrittenen Tageszeit nicht ersparen. Wir haben ja Glück, es ist doch nicht ganz so spät geworden wie befürchtet.
Letzte Woche wurde unser Antrag „Gewalt im sächsischen Fußball wirksam verhindern“ – und damit das Bemühen vieler um eine effektive Gewaltprävention im Fußball – erneut im Ausschuss abgeschmettert. Der Antrag wurde abgelehnt – unter anderem mit der Begründung, dass die Staatsregierung nunmehr ein eigenes Konzept vorgelegt hat. Das Konzept nennt sich „Fußball im Team für mehr Sicherheit“. Diese Fußballmetapher bietet mir jetzt eine Steilvorlage für einige grundsätzliche
Zweitens. Welche Erfahrungen wurden anderenorts gemacht und wie sieht unsere bündnisgrüne Mannschaftsaufstellung aus?
Zur der ersten Frage: Wer ist unser Gegner? Nunmehr hat sich über Jahrzehnte hinweg in Sachsen in und um den Fußball herum eine Subkultur der Gewalt verfestigt. Es etablierten sich Hooliganszenen, die zum Teil aktiv in die Fanszenen eingebunden sind, aber zum Teil auch neben dem Fußball existieren und nur anlassbezogen aufmarschieren.
Aufgrund der niedrigen Spielklassenzugehörigkeit vieler sächsischer Vereine und entsprechend niedriger Zuschauerzahlen hat diese Subkultur der Gewalt einen verstärkten Einfluss auf die Fankurven gewonnen. Der Zulauf durch und die Faszination auf die nachkommende Generation ist ungebrochen. Und das sind die immer wiederkehrenden, die ganz typischen Spielzüge der Gewalttäter: Durch Angriffe, durch immer wieder auftretende Ausschreitungen bei Fußballspielen beschäftigen sie unsere Abwehr, während in ihrem Rücken ständig der neue Nachwuchs der Gewalttäter nachrückt.
Wenn das gegnerische Spiel so einfach zu durchschauen ist, dann muss der Trainer die Aufstellung und die Taktik der eigenen Mannschaft eben darauf einstellen. Beschränken wir uns nur auf das Verteidigen und unterbinden wir mit jährlich Zehntausenden von Polizisten die Krawalle, oder muss nicht schon viel früher der Spielaufbau des Gegners gestört werden? Muss nicht mit allen Mitteln verhindert werden, dass immer neuer Nachwuchs in die Gewaltszenen gespült wird? – Die Staatsregierung hat sich entschieden. Sie geht mit einem zerstrittenen Trainerstab, mit neun Abwehrspielern und lediglich einem stark angeschlagenen Stürmer in diese Partie.