Protokoll der Sitzung vom 06.06.2007

Zweifellos wird damit die Lebenslage sehr vieler Menschen im Freistaat nachhaltig verbessert. Auch die GRÜNE-Fraktion erachtet den Aufenthalt in der freien Natur als wichtigen pädagogischen Wert.

(Beifall bei den GRÜNEN – Volker Bandmann, CDU: Sehr wichtig!)

Der Aufenthalt in der freien Natur ist in der Lage, vielen unserer Kinder und Jugendlichen, die an einer Entfremdung gegenüber der Natur leiden, zu helfen. So führt der Sachverständige Dr. Thomas Meinelt vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei in Berlin aus, dass die Naturerfahrung das Lebensgefühl stärkt sowie die sinnliche Wahrnehmung und das ästhetische Empfinden schult. Außerdem vermindert Naturerfahrung Aggressivität, fördert die Aufmerksamkeit, Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Ausbildung motorischer Fähigkeiten. – Herr Kupfer nickt – schön, dass wir uns in dieser Frage einig sind.

Wir möchten dem noch hinzufügen: Die Tötung anderer Lebewesen nicht zum Nahrungserwerb, sondern aus Spaß an der Freude des Tötens bereitet unsere Kinder frühzeitig auf die zentrale Erfahrung der Naturausbeutung vor, die erforderlich ist, um auch im Erwachsenenleben bestehen zu können.

(Gottfried Teubner, CDU: Sind Sie Vegetarier?)

Ebenso halten wir die Einführung des Begriffes der guten fachlichen Praxis ins Fischereirecht für einen Fortschritt. Wir verfügen ja schon über einen profunden Erfahrungsschatz im Bereich der Landwirtschaft, wie dieser Begriff dazu dient, massive und nicht nachhaltige Eingriffe in den Naturhaushalt zu verschleiern und zu rechtfertigen.

Meine Fraktion begrüßt genauso die zukünftige Verpflichtung zur Erstellung von Hegeplänen für die Fischereiausübungsberechtigten. Dieses Instrument stellt eine gute Basis für die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Fischbestände dar.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin glücklich, Ihnen mitteilen zu können, dass meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.

Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Dr. Gisela Schwarz, SPD)

Wer möchte sich noch in der Debatte äußern? – Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Herr Minister Tillich, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte an dieser Stelle den beiden Koalitionsfraktionen für dieses Gesetzeswerk danken, das Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt. Es ist in der Tat ein gutes Gesetz. Die Inhalte sind von den Vorrednern schon behandelt worden. Gleichzeitig möchte ich an das anschließen, was wir gestern Abend auf

dem Parlamentarischen Abend mit den einschlägigen Verbänden besprochen haben. Diese haben sich lobend zu dem Gesetzentwurf geäußert, und von daher gehe ich davon aus, dass auch die Fachleute dieses Gesetz anwenden können und es letztendlich weitestgehend ihren Vorstellungen entspricht.

Wir, die Staatsregierung, haben den Koalitionsfraktionen dort geholfen, wo es gewünscht war, und das haben wir sehr gern getan. Aber, Frau Altmann, ich will ganz deutlich sagen: Ich bin genauso wenig Angler wie Sie, aber Sie haben heute in Ihrer Debatte versucht, sich in Semantik zu üben. Sie haben in den Gesetzestext Sachen hineingedichtet, die entweder gar nicht drinstehen oder die mit dem Gesetzestext nicht beabsichtigt sind. Deswegen hat es mich schon gewundert, Frau Altmann, dass Ihre Fraktion im Ergebnis dessen – zumal Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer und Hobbyangler Herr Hahn gestern Abend auch anwesend war – diesem Gesetz nicht zustimmen will, sondern sich dem enthalten will. Das kann ich nicht nachvollziehen; aber das ist Ihre Angelegenheit – zumal sich Herr Hahn gestern davon überzeugen konnte, dass genau diejenigen, die es betrifft, sich positiv äußern und Ihre Fraktion als Opposition eigentlich immer so tut, als ob sie sich um die Belange der Menschen in diesem Lande kümmere und eben das umsetze, was sich die Menschen im Lande wünschten.

Zu der Frage der Durchführungsverordnung will ich hier deutlich sagen: Wir sind dran, wir werden diese vor der Sommerpause so weit haben, wir werden aber vorher auch die Praktiker einbeziehen – das habe ich gestern den Anglerverbänden zugesagt –, sodass es uns ein bisschen in der Zeit aufhalten wird, wenn wir jetzt noch einmal mit den Fachleuten sprechen werden. Ich gehe davon aus, dass wir das vor der Sommerpause unter Dach und Fach haben. Nur zur Richtigstellung, Frau Altmann: Solange es keine neue Durchführungsverordnung gibt, gilt die alte. Es gibt also keine Regelungslücke, sondern es ist alles geregelt.

Herr Lichdi, in einem Satz muss ich Ihnen widersprechen: Sie sind mir einen Beweis schuldig, dass die gute fachliche Praxis sowohl hier bei der Angelei und Fischerei als auch in der Landwirtschaft einen massiven Eingriff in den Naturhaushalt darstellt. Diesen Beweis sind Sie mir schuldig; um diesen Beweis bitte ich Sie.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich komme damit zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, da es keine Änderungsanträge gibt, dass ich die Artikel hintereinanderweg verlese, oder gibt es bei der Linksfraktion Widerspruch? – Gut.

Ich lasse abstimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in der Drucksache 4/8820, und zwar über die Überschrift „Gesetz zur Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes“, Artikel 1 Fischereigesetz für den

Freistaat Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, Artikel 3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, Artikel 4 Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Beteiligung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretung in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen und in Verfahren zur ländlichen Neuordnung und Artikel 5 Inkrafttreten und Außerkraftreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde allen Artikeln mit großer Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über das gesamte Gesetz. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverfahren, damit wurde dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.

Da es keine Änderungen gegeben hat, kommen wir zur 3. Lesung. Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten; damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Prof. Dr. Cornelius Weiss, SPD)

Erklärung zu Protokoll

Mit der heute zum Beschluss vorliegenden Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes folgt der Freistaat Sachsen dem Beispiel anderer Bundesländer, die ihre Landesgesetze bereits novelliert haben. Die Notwendigkeit, ein seit 14 Jahren bestehendes Gesetz zu überarbeiten, lag auf der Hand. Neben der inhaltlichen Anpassung war es insbesondere erforderlich, eine Reihe überflüssiger Regelungen und Überleitungsvorschriften aus dem Gesetz zu nehmen, weil diesen in der Praxis keinerlei Bedeutung mehr zukam.

Der heute vorliegende Entwurf ist neben einigen neu eingebrachten Aspekten im Wesentlichen eine Entrümpelung des alten Fischereigesetzes und macht das Gesetz bürgerfreundlicher. Es wird in weiten Teilen leichter verständlich und anwenderfreundlicher und trägt so auch zum Abbau der Bürokratie bei.

Was die inhaltlichen Neuerungen betrifft, so begrüßen wir insbesondere die Verlängerung der Geltungsdauer für Fischereischeine und die Senkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein. Dass die Kinder und Jugendlichen nun auch selbstständig ohne Begleitung zum Angeln gehen können, wenn sie Mitglied eines Vereins sind, begrüßen wir ebenso. Es ist eine sinnvolle Regelung, denn die Praxis hat gezeigt, dass diese Kinder und Jugendlichen bisher auch ohne gesetzliche Legitimierung allein zum Angeln gegangen sind.

Es ist aus unserer Sicht sinnvoller, diesen Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Vereinzugehörigkeit die Möglichkeit zur legalen Ausübung ihres Hobbys zu geben, weil dadurch der Natur- und Tierschutz sicherlich mehr beachtet wird und die Kinder eher zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur erzogen werden.

Das Angeln ist eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung in der Natur und hat gleichzeitig einen erzieherischen Wert. Gerade in der heutigen Zeit, die durch eine zunehmende

Entfremdung der Menschen von der Natur gekennzeichnet ist, trägt die Angelfischerei dazu bei, auch jungen Menschen die Natur und ihre Zusammenhänge näherzubringen.

Das Angeln stellt aus unserer Sicht eine legitime Nutzung der Naturgüter dar, solange sie nachhaltig erfolgt. Schließlich ist die Nutzung der Natur durch die Menschen wesentlicher Bestandteil unserer Traditionen und Grundlage unserer Kulturlandschaft.

Es ist bedauerlich, dass es bei Fragen des Naturschutzes immer wieder zu Konfrontationen zwischen Anglern und Naturschutzgruppen kommt. Diese immerwährenden Streitigkeiten müssen endlich beendet werden. Ein Angler, der die Natur kennt, kann auf lange Sicht eher zu ihrem Erhalt beitragen, als ein Stadtmensch, der noch nie in seinem Leben ein Tier außerhalb des Zoos gesehen hat. Dies sollte eigentlich allen klar sein, die sich bisher gegen das Angeln aussprechen. Auf der anderen Seite ist es unverständlich, warum sich die Angler und ihre Verbände immer wieder selbst in eine Defensivposition bringen.

Es ist völlig normal, dass ein Angler hauptsächlich die natur nutzt, indem er Fische fängt. Dass die Verbände der Angler immer wieder den Naturschutz in den Vordergrund stellen, ist dabei kontraproduktiv. Es besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit für die Angler, sich für ihr Hobby – das Fangen von Fischen – in irgendeiner Form zu rechtfertigen.

Die Fischerei ist und bleibt ein fester Bestandteil der sächsischen Wirtschaft, und das Angeln hat einen hohen Stellenwert bei der Freizeitgestaltung vieler Bürger in Sachsen. Das neu gefasste Gesetz trägt dem Rechnung und wir werden dem vorliegenden Entwurf deshalb zustimmen.

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Schutz der Freiheit der Mandatsausübung und zur Anzeige und Veröffentlichung von Zuwendungen

Drucksache 4/6314, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 4/8796, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Die Aussprache erfolgt in der Reihenfolge GRÜNE, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Abg. Lichdi, Sie bekommen als erster Redner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir freuen uns, dass unsere GRÜNE-Fraktion die Debatte um ein zeitgemäßes Abgeordnetenrecht ins Rollen gebracht hat. Nachdem wir unseren Gesetzentwurf im September 2006 ins Plenum eingebracht hatten, sah sich endlich auch die Koalition veranlasst, sich der Regelungsmaterie „Offenlegung von Nebentätigkeiten“ zuzuwenden. Diese koalitionäre Zuwendung führt dazu, dass wir heute Abend die 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Koalition feiern dürfen. Dies hindert die Koalitionsfraktionen selbstverständlich nicht, unseren Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl er in wesentlichen Teilen regelungsgleich ist. Ich bin gespannt, ob die Vertreter der Koalition im Plenum die Wortklaubereien aus dem Ausschuss wiederholen wollen, um die Ablehnung unseres Gesetzentwurfes zu begründen.

Wenn ich es recht sehe, wurden in der Anhörung weniger verfassungsrechtliche als vielmehr rechtspolitische Bedenken vorgebracht. Die rechtspolitischen Bedenken bezogen sich darauf, dass man das Abgeordnetenrecht in einem Wurf regeln und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten solle und dass man sich – wie man in den Zeitungen lesen kann – bei einer Vier-zu-vierPattsituation nicht einigen kann und deswegen völlig in den Sternen steht, wann mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesabgeordnetengesetz zu rechnen sein könnte.

Dazu kann ich nur sagen, dass wir uns ausdrücklich bestätigt fühlen, so schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt zu haben. Die rechtspolitischen Bedenken, die in der Anhörung von manchen Sachverständigen geltend gemacht wurden, wurzeln im Kern in einem undemokratischen Verständnis, und zwar in der unhaltbaren Meinung, die Opposition möge doch abwarten, bis die Koalitionsfraktionen handeln, weil der Oppositionsentwurf doch keine Chance habe. Ich möchte diese Haltung nicht weiter kommentieren, sie scheint mir aber sehr aus dem wissenschaftlichen Elfenbeinturm gedacht zu sein. Meine Nachfragen haben auch ergeben, dass keineswegs unüberwindliche rechtliche Bedenken bestehen.

Die Koalition hat nun einen Gesetzentwurf zur selben Thematik vorgelegt. Bedauerlicherweise lässt sie den wesentlichsten Punkt heraus. Der Koalitionsentwurf sieht gerade nicht vor, dass Einkünfte öffentlich kommuniziert

und dargelegt werden müssen. Damit ist dieser Novelle der Zahn gezogen. Das zeigt, dass die Koalition zu wirklichen Schritten in die richtige Richtung nicht in der Lage ist. Hinzu kommt, dass die gesetzestechnische Umsetzung deutlich mangelhaft ist. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.

Leider ist Kollege Bartl jetzt nicht anwesend, man kann es ihm aber ausrichten. Ich war schon sehr erstaunt bis verärgert über die Pressemitteilung von Herrn Kollegen Bartl vom 26. Februar 2007. Er wirft uns darin vor, dass der Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhalte. Er bezieht sich dabei auf manche Punkte. Offenbar hat er den Gesetzentwurf unserer Fraktion überhaupt nicht zur Kenntnis genommen – die Einwände beziehen sich nämlich vollumfänglich auf das Bundesabgeordnetengesetz –; das hat er eben nicht getan. Er versteigt sich sogar zu der Mitteilung, dass wir von Freiberuflern eine „vierteljährliche detaillierte Einkommensabrechnung“ verlangen würden. Dazu steht in unserem Gesetzentwurf kein Sterbenswörtchen! Ich weiß nicht, woher Herr Bartl diese Botschaft hat, die er so fahrlässig in die Öffentlichkeit setzt. Ich sage auch ganz deutlich: Mit dieser Schludrigkeit setzt sich Herr Bartl dem Verdacht aus, dass er persönliche Standesinteressen als Anwalt über das Anliegen einer besseren Korruptionsprävention setzt.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Das ist aber sehr weit hergeholt!)

Ja, ja, ich sage das, weil ich auch Anwalt bin. Ich verstehe was davon.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Anwälte müssen nicht immer recht haben!)