Ich hatte es ausgeführt und ich denke, das haben alle nachvollziehen können: Es ist keine einfache Aufgabe, sich solchen Dingen zu öffnen. Meistens geschieht es vor dem Hintergrund einer persönlichen Betroffenheit. Es gibt auch viele andere Menschen, die sich dieser Aufgabe stellen, weil sie der Meinung sind, den sterbenden Menschen oder dem familiären Umfeld eine entsprechende Begleitung angedeihen lassen zu sollen.
In diesem Sinne möchte ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Ich bin jetzt ganz Ohr, was die anderen Fraktionäre zu diesem Thema zu sagen haben, und möchte in einem zweiten Beitrag zum Bereich des Studiums weitere Ausführungen machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke meiner Kollegin, dass sie die Würdigung des Ehrenamtes schon vorgenommen hat, und kann mich dem nur anschließen.
Wir sprechen heute über die sicherste und zuverlässigste Sache des Lebens, die gleichzeitig meistverdrängte und gleichzeitig meistmissbrauchte Sache: über den Tod und das Sterben. Wir erleben ihn täglich in den Medien als bevorzugt verkaufssteigernde Schlagzeile mit möglichst spektakulärer Aufmachung.
Die Realität ist: 50 % unserer Menschen sterben in Krankenhäusern, reichlich 30 % zu Hause und 17 % in Pflegeheimen.
Schwerpunkt meines Redebeitrages soll die unmittelbar mit der Palliativversorgung und der Hospizarbeit zusammenhängende Patientenverfügung sein. Ich komme noch einmal auf die Bedeutung des Wortes „palliativ“ im Sinne
von Lindern zurück. Hauptziel ist, die Lebensqualität – die Bedeutung liegt auf „Qualität“ – der Patienten zu verbessern. Dabei taucht das erste Problem auf: Leidensminderung kann unbeabsichtigt zur Lebensverkürzung führen. Ich denke, es ist politische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass eine ausdrückliche Straffreiheit dieser Leidensminderung durch die heute diskutierten Formen der Patientenverfügung abgedeckt wird. Es sind ja keine Modelle von Parteien, es sind alles Gruppenanträge, die im Bundestag diskutiert werden, weil die Meinungen richtig querbeet gehen. Dabei ist dieses Thema ausdrücklich nicht abgedeckt.
Das zweite Problem. Wer definiert Lebensqualität der Patienten? Ich denke, es ist auch eine politische Aufgabe, die Verantwortungsabwägung zwischen dem Patientenwillen und dem ärztlichen Gewissen zu schaffen. „Ein Arzt kann nicht zu einer seinem Gewissen widersprechenden Behandlung oder bestimmten Maßnahmen gezwungen werden“, sagt Prof. Hoppe im letzten „Bundeshospizanzeiger“. Sterben ist nicht normierbar und passt deshalb schlecht in Parteiprogramme; indirekt natürlich über die Würde des Menschen, auch in Sterbe- oder Leidensphasen.
Deshalb nenne ich Ihnen meine Position dazu. Erstens. Ich denke, dass eine Begrenzung der Reichweite der Patientenverfügungen auf unwiderrufliche tödliche Krankheitsverläufe, wie sie teilweise im Moment diskutiert wird, falsch ist.
Zweitens. Ich halte eine Begrenzung der Gültigkeit der Patientenverfügungen für sicher sinnvoll, da sich die Ansichten der Menschen mit der Zeit über das, was sie über ihre eigene Pflege- und Sterbephase heute denken, durchaus ändern. Ich denke, dass zehn Jahre dafür sicher eine sinnvolle Zeitspanne sind.
Weiterhin teile ich nicht die Meinung des Freiburger Appells – das sind die Professoren Klie und Student –, nach der eine Patientenverfügung eine moralische Wirkung auf unsere Gesellschaft dahin gehend hätte, dass es „dann möglicherweise nicht mehr tunlich erscheine, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung leben zu wollen“ und sie „außerdem den Druck auf die Menschen erhöhen würde, der Gesellschaft durch Pflege oder Ähnliches nicht mehr zur Last fallen zu wollen“. Frei übersetzt: möglichst schnell und freiwillig aus dem Leben zu verschwinden.
Solche Denkweisen entstehen vielmehr, wenn – ich sage das jetzt sehr deutlich – ungebildete Ärzte verängstigten Schwangeren immer mehr pränatale Untersuchungen – also Untersuchungen vor der Geburt – aufschwatzen, damit möglichst keine behinderten Kinder auf die Welt kommen. Ich könnte hier Beispiele aus der eigenen Familie zitieren. Dort, genau an dieser Stelle, und an anderen Stellen beginnt aus meiner Sicht die Unmoral
Dabei bin ich beim Stichwort „ungebildete Ärzte“; es ist ja ein sehr derbes Wort. Fakt ist, dass viele junge Ärzte ihre ärztliche Tätigkeit ohne jedes palliative Wissen beginnen. Sie lernen Gesundheit als Abwesenheit von Krankheiten, die es schnellstmöglich wiederherzustellen gilt, und – damit wiederhole ich, was ich vor längerer Zeit schon einmal in einer Gesundheitsdebatte hier gesagt habe – nicht als Fähigkeit, mit Störungen des gesundheitlichen Idealzustandes umzugehen. Das ist ein Grundübel für verschiedene andere Dinge, die wir mit der Gesundheitsdebatte haben.
Schlussfolgerung: Wir sollten die Bundesratsinitiative von Niedersachsen noch einmal diskutieren, das heißt die in unserem Antrag geforderte Aufnahme der Palliativmedizin als Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium. Deshalb wollen wir heute über ihn abgestimmt haben. Wir wollen das im Rahmen einer kritischen Würdigung des Gesamtprüfungsstoffes. Wir wissen, dass die Prüfungsanforderungen an junge Ärzte enorm hoch sind, aber dann ist es einfach notwendig, den Gesamtprüfungsstoff dahin gehend noch einmal zu überprüfen, ob nicht andere Dinge, die teilweise sehr hoch spezialisiert sind, etwas zurücktreten können und die Palliativstrecke eine Rolle spielen kann.
Damit komme ich zu Ihrem Änderungsantrag, der uns leider erst zehn Minuten vor der Debatte zugegangen ist. Ich möchte dann, wenn Sie den Änderungsantrag aufgerufen haben, dazu noch einmal sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jawohl, Frau Nicolaus, „Pallium“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Mantel. Ein schützender Mantel wird um einen unheilbar kranken Patienten gelegt. Seine Beschwerden werden gelindert, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Ein selbstbestimmtes, beschwerdefreies und bewusstes Leben bis zum Tod wird angestrebt. Palliativmedizin und Hospizarbeit stehen für medizinische und menschliche Begleitung und Unterstützung in der letzten Lebensphase, für Lebensqualität bis zum Tod und erteilen damit der aktiven Sterbehilfe eine deutliche Absage.
Herr Gerlach, über Patientenverfügungen finden wir vielleicht noch einmal Gelegenheit, gesondert zu sprechen, weil das ein sehr, sehr wichtiges Thema ist. Ich beziehe mich heute nur auf die in Rede stehenden Anträge.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Nachdem Sie im November 2006 und im Januar 2007 die Anträge zur Hospizarbeit und Palliativversorgung in Sachsen von der Tagesordnung des Plenums genommen haben, werden wir uns heute endlich mit diesem Thema beschäftigen. Es liegt auch auf der Hand: Die Konzeption ist da, die Richtlinien sind veröffentlicht, und nun können wir alle stolz darüber berichten.
Auch wir in der Linksfraktion.PDS sehen, dass sich auf dem Gebiet der Sterbebegleitung und palliativmedizinischer Versorgung in Sachsen einiges zum Positiven geändert hat. Doch man darf nicht übersehen, dass das Netz der ambulanten Hospiz- und Palliativdienste sowie der stationären Hospiz- und Palliativplätze immer noch nicht ausreicht.
Die Konzeption zur Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen – ich erwähnte es bereits – liegt vor, ebenso die Richtlinie zur Förderung von Hospizeinrichtungen. Insoweit sind meines Erachtens wesentliche Teile der heute vorliegenden Anträge erledigt. Hinzu kommt, dass der Bundesgesetzgeber mit dem neuen § 37b im V. Sozialgesetzbuch die Leistungsform der spezialisierten ambulanten Behandlung, die Palliativversorgung, eingeführt hat. Danach haben Versicherte mit einer nicht heilbaren fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigt, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese wird vom Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet und beinhaltet ärztliche pflegerische Leistungen und, was besonders wichtig ist, deren Koordination. Dies ist ein neuer Leistungsanspruch, dessen Rahmenbedingungen vom gemeinsamen Bundesausschuss bis zum 30. September 2007 festgelegt werden sollen. Ein Modellprojekt existiert bereits im Krankenhaus St. JosephStift in Dresden. Derzeit beschäftigen sich viele Hospizeinrichtungen und -dienste mit dieser neuen Versorgungsform.
Im März 2007 führte der Hospizverein Leipzig eine Podiumsdiskussion zu dieser Problematik durch, die von Vertretern des Staatsministeriums für Soziales, der Krankenkassen und der Leistungserbringer bestritten wurde. Die Ergebnisse aus dieser Beratung finden sich meines Erachtens adäquat in der Landeshospizkonzeption wieder.
Meine Damen und Herren! Nicht unproblematisch war bisher die uneinheitliche Bearbeitung der Anträge zur Hospizarbeit bezüglich des kommunalen Anteils an der Förderung im Freistaat Sachsen. Ob mit der vorliegenden Richtlinie hier Abhilfe geschaffen wurde, bleibt abzuwarten und gesondert zu evaluieren. Ebenso, meine Damen und Herren, erscheint mir mit Blick auf die Kreisstrukturreform, wie ich es jetzt einmal so abgekürzt nennen möchte, die weitere Gestaltung der Hospizarbeit im Freistaat Sachsen erschwert, wenn in Großkreisen ein Landratsamt für mehrere Hospizeinrichtungen zuständig sein soll. Hier sind meines Erachtens die Konzeption und die Förderrichtlinie entsprechend anzupassen.
Meine Damen und Herren! Das Betreuungskonzept sollte von Patienten mit Krebs, Aids, von Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen des Nervensystems oder chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenbeschwerden in Anspruch genommen werden können, denn das Hauptziel der Begleitung ist die Lebensqualität des Patienten.
Wir haben es also hier mit einem Wandel von der heilenden zur lindernden Behandlung zu tun – Herr Gerlach hat es angesprochen –, die verstandes- und gefühlsmäßig äußerst schwer nachzuvollziehen ist. Die Reaktionen von Patienten und ihren Angehörigen reichen vom konsequenten Verdrängen der begrenzten Lebenserwartung über die Suche nach alternativen Behandlungsmethoden in der ganzen Welt bis zur Depression. Aber auch für Ärzte und Pflegekräfte ist es nur schwer zu akzeptieren, dass das Fortschreiten der Erkrankung nicht mehr aufzuhalten ist. Doch es hilft nicht, den Kranken über seine Situation im Unklaren zu lassen, es sei denn, er signalisiert ausdrücklich den Wunsch, nicht über seinen Zustand aufgeklärt zu werden. Wenn es Patienten mit ihren Familienangehörigen gelingt, dem nahen Lebensende ins Auge zu blicken, dann haben sie auch die Chance, die verbleibende Zeit bewusst gemeinsam zu nutzen und sich verabschieden zu können.
Der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden ist ein Gradmesser dafür, wie human eine Gesellschaft ist. Frau Pfeiffer, ich denke, die Erfahrung machen wir auch in unserer Arbeit im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend. Es muss ärztliche und pflegerische Aufgabe sein, die Lebensqualität unheilbar kranker Menschen bis zuletzt zu erhalten.
Palliativmedizin und Hospizarbeit bieten Möglichkeiten für ein Lebensende in Würde und ohne Schmerzen. Eine angemessene Schmerztherapie und die menschliche Zuwendung für die von Leiden, Krankheit und Behinderung Betroffenen müssen daher vorrangige gesellschaftspolitische Aufgabe sein. Dies erfordert, eine flächendeckende palliativmedizinische Versorgungsstruktur durch den Auf- und Ausbau von Palliativstationen, stationären Hospizen und ambulanten Hospiz- und Palliativdiensten zu schaffen, eine bedarfsgerechte spezialisierte Palliativversorgung des Patienten durch eine gesetzliche Regelung abzusichern und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen – das ist auf den Weg gebracht – sowie die Informations- und Beratungsangebote über palliativmedizinische Möglichkeiten zu erweitern, um das Bewusstsein und die Akzeptanz für die Sterbebegleitung zu fördern und entsprechende Wünsche in einer Vorsorgeverfügung äußern zu können. Die Palliativmedizin in die Aus- und Fortbildung aller betroffenen Berufsgruppen regelhaft einzubeziehen ist gleichfalls ein Erfordernis.
Damit entsteht zugleich ein quantitativ und qualitativ neuer Anspruch an den ambulanten Hospiz- und Palliativdienst, zum einen der Anspruch, die ambulante Versorgungsstruktur unter regionalen Gesichtspunkten auszu
bauen, und zum anderen zeitgleich das dafür speziell ausgebildete und geschulte Personal bereitzuhalten.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/5951 lehnt sich an eine parlamentarische Initiative des Niedersächsischen Landtages an. Nur, meine Damen und Herren von der CDU und der SPD, warum springen Sie so kurz? Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen nur in dem Maße möglich sein wird, wie das Thema auch bei der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung angemessen berücksichtigt werden kann.
Meine Damen und Herren! Die Forderung besteht schon seit Jahren, die Palliativmedizin als Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach in das Medizinstudium aufzunehmen. Auch die Bundesenquetekommission Ethik und Recht der Medizin hat dies bereits im Sommer 2005 in ihren Forderungskatalog aufgenommen, denn dort heißt es: „Die Enquetekommission Ethik und Recht der modernen Medizin empfiehlt, die ärztliche Approbationsordnung so zu ändern, dass die Palliativmedizin zu einem Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach für alle Medizinstudenten wird.“ Dafür sollte in einer Neufassung der Approbationsordnung die Anlage 3 zu § 2 Abs. 8 – das betrifft die Wahlfachregelung – und zu § 27 – hier geht es um den Einzelleistungsnachweis und den Querschnittsbereich – um die Palliativmedizin erweitert werden.
Sachsen wäre überdies wirklich innovativ, wenn wir noch einen Schritt weitergingen, indem auch die Voraussetzungen für die Lehrenden genannt werden, die dieses Fach an den Universitäten unterrichten sollen: dass sie gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin dafür qualifiziert sein müssen. Vorgeschlagen wird hier, einen Basiskurs über einen Zeitraum von 40 Stunden sowie die Teilnahme an Fallseminaren, etwa 120 Stunden, und schließlich einen Train-the-Teacher-Kurs, also Trainertraining, sowie Erfahrungen von mindestens einem Jahr auf einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst nachzuweisen.
Aber, meine Damen und Herren, nicht nur auf die Ausbildung der Ärzte sollten wir uns konzentrieren; der Fachweiterbildung in Palliativ- und Hospizpflege für Pflegende – damit sind die Kranken- und Altenpfleger gemeint – ist die gleiche Bedeutung beizumessen. Das haben wir von der Linksfraktion mit unserem Antrag mit der Drucksachennummer 4/8045 und jetzt auch mit dem Änderungsantrag so gewollt.
Potenzial ist in Sachsen vorhanden – Frau Orosz, Sie werden das von Ihrem Fachgebiet bestätigen können. Palliativpflege ist die große Zukunftsaufgabe. Diese Zukunft hat bereits heute begonnen. Angesichts des demografischen Umbruchs und des massiven Fachkräftemangels, der bereits heute in Sachsen beklagt wird, bedarf es dringend der Qualifizierung des Kranken- und Altenpflegepersonals. Im Sozialministerium liegt bereits seit August 2005 der Lehrplan für diese Fachweiterbil
dung in Palliativ- und Hospizpflege für Pflegende vor; allerdings fehlt bis dato die Weiterbildungsordnung für Pflegende in Sachsen insgesamt, sodass diese Fachweiterbildung noch nicht in den Lehrkanon aufgenommen werden konnte.
Es bedarf, Frau Nicolaus, dringend einer Weiterbildungsordnung für Pflegende und der Umsetzung der Fachweiterbildung. Hospizarbeit ist nicht nur eine Versorgungslandschaft, sondern auch ein Markt geworden, in den Gelder – wenn auch nicht ausreichend, so doch in durchaus beachtlichem Umfang – investiert werden. Es ist geboten, dass hauptamtliche und Führungskräfte in der Palliativversorgung und Hospizarbeit angemessen qualifiziert sind.
In Dresden wurde der Studiengang als ein Masterstudiengang Hospizpädagogik für pflegende und psychosoziale Berufsgruppen entwickelt, der ab Wintersemester 2007/2008 an der Evangelischen Hochschule angeboten wird. Frau Staatsministerin, ich empfehle, diesen Studiengang in seiner Etablierung zu unterstützen, damit dadurch ein weiterer Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften im Freistaat Sachsen geleistet werden kann.