Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Nein, das ist nicht die Anklage. Das Ergebnis hat das Gericht zu formulieren.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Das Gericht haben wir gar nicht eingesetzt!)

Herr Porsch, bitte!

Deswegen ist es offensichtlich, Herr Bartl, dass Sie für diesen Untersuchungsausschuss und für den Vorsitz gänzlich ungeeignet sind,

(Beifall bei der CDU und der SPD)

denn Sie haben Vorurteile. Ihnen geht es gar nicht um die Wahrheit. Es geht Ihnen gar nicht um die Aufklärung. Das haben Sie hier mehr als deutlich gemacht.

Aufklärung, meine Damen und Herren, machen andere. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Daten und Informationen im Bereich der Organisierten Kriminalität damals im Auftrage der Mehrheit dieses Hauses gegen den Willen der Linksfraktion gesammelt. Davon wollen Sie heute nichts mehr wissen. Nein, Sie wollen von den Früchten partizipieren, die Sie selbst verhindern wollen.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Ihre Art und Weise, auf der einen Seite zu sagen, Verfassungsschutz darf es überhaupt nicht geben, den müsste man am besten abschaffen – so wie es auch die NPD

will –, und auf der anderen Seite das, was dort niedergeschrieben ist, als höchstes Maß der Wahrheit zu unterstellen, ist doch irgendwie – –

(Caren Lay, Linksfraktion: Wir wollen untersuchen!)

Sie wollen gar nicht untersuchen. Sie stellen das als wahr dar. Deswegen ist das, was Sie tun, meine Damen und Herren der Linksfraktion, genauso wie das von der NPD heuchlerisch.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Offensichtlich – darüber sind wir sicher einer Meinung – ergeben sich aus den Informationen des Landesamtes teilweise schwere Vorwürfe gegen Einzelne im Bereich der Organisierten Kriminalität, so schwere Vorwürfe, dass der Innenminister dem Datenschützer widersprochen hat, die Daten zu vernichten, um überhaupt eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung zu ermöglichen.

(Caren Lay, Linksfraktion: Wir haben dem widersprochen!)

Die Entscheidung ist dem Innenminister nicht leicht gefallen, denn die Meinung des Datenschutzbeauftragten ist für die Verwaltung zwar nicht bindend, aber rechtlich und politisch von hohem Belang.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Dem Innenminister mangelnden Aufklärungswillen zu unterstellen ist absurd und böswillig.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Wenn der Innenminister der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten beigetreten wäre, dass die Daten rechtswidrig erhoben worden wären, wären sie mit oder ohne PKK gesperrt worden. Die PKK hat hier nicht das abschließende Urteil. Das wissen Sie doch ganz genau. Trotzdem freue ich mich, dass die PKK die Entscheidung des Innenministers geteilt hat.

(Lachen bei der Linksfraktion)

Entschuldigung, noch einmal: Die PKK ist kein exekutives Organ, sondern sie kontrolliert, nicht mehr.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Deswegen ist es eine Entscheidung des Innenministers, die Daten weiterzugeben. Es war die Entscheidung des Innenministers, die PKK genau mit dieser Fragestellung zu beauftragen,

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

nämlich: Handelt es sich um Organisierte Kriminalität, ja oder nein? Das war die Fragestellung. Die ist mit Ja beantwortet worden. Deswegen werden die Akten weitergegeben.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Seine Mitarbeiter wollten das nicht!)

Natürlich – Herr Hahn, das weiß ich doch – hat es rechtliche Meinungen gegeben, die anders waren. Das ist in der Tat keine einfache Frage. Der Innenminister hat sich der Meinung seiner Mitarbeiter nicht angeschlossen und entschieden, dass er sie weiterleitet, weil die entsprechenden Bedingungen –

(Caren Lay, Linksfraktion: Weil wir da waren!)

weil die entsprechenden Bedingungen, die nach dem Verfassungsschutzgesetz und vor allen Dingen nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts gegeben waren, nicht vorlagen. Deshalb werden auch die Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, damit die Straftaten aufgeklärt werden können. Das passiert zurzeit. Alle Behauptungen, es würde nicht geschehen, sind böswillig.

(Beifall bei der CDU)

Jeder weiß, dass die Akten nicht eins zu eins übergeben werden können. Das wissen Sie von der Linksfraktion genauso wie alle anderen. Trotzdem behaupten Sie wahrheitswidrig, wir würden die Akten nicht übergeben, und fragen: Warum tut ihr es nicht? – Sie wissen sehr genau, dass es eine gewisse Zeit dauert. Sie wollen uns diese Zeit nicht geben,

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Und warum nicht? – Zuruf des Abg. Dr. Volker Külow, Linksfraktion)

weil Sie den Verfassungsschutz kaputt machen wollen. Es ist doch völlig klar, was hier gespielt wird.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der Linksfraktion)

Sie wollen die Frage des Quellenschutzes so beantwortet wissen, dass es Quellenschutz in keinem Fall mehr gibt.

(Zurufe der Abg. Dr. Andre Hahn und Dr. Volker Külow, Linksfraktion)

Damit ist doch klar, dass zum Beispiel die Beobachtung des Rechtsextremismus, des Islamismus und des Terrorismus unmöglich wird, weil man niemanden mehr bekommt, der einem noch Informationen gibt, wenn die Quelle davon ausgehen muss, dass sie aufgrund Ihres Verfahrens der Öffentlichkeit preisgegeben wird. Das wollen Sie.

(Beifall bei der CDU, der Abg. Margit Weihnert und Gunther Hatzsch, SPD, und bei der Staatsregierung)

Ich stelle fest: Die Aufklärung ist im Gange, und zwar nach rechtsstaatlichen Methoden und nicht nach den Methoden der Stasi.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der Linksfraktion)

Einige der Vorwürfe, die im Raum stehen und auch heute wiederholt wurden, sind skurril. Da ist zum einen der Vorwurf der Vertuschung durch Aktenvernichtung. Tatsache ist, der Verfassungsschutz hat Akten von Ermittlungs

vorgängen der Staatsanwaltschaft angefordert und Kopien gezogen, teilweise auch mehrfach. Die Originalakten sind ordnungsgemäß zurückgegeben worden.

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Ja, die, die jetzt weg sind!)

Relevante Aspekte anderer Behörden aus diesen Kopien sind nach Auskunft des Verfassungsschutzes eingearbeitet worden. Nach den Grundsätzen des Datenschutzes, die Sie auch im Gesetz nachlesen können, Herr Bartl, müssen beim Verfassungsschutz personenbezogene Informationen nach ihrer Auswertung vernichtet werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden,

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

denn es geht doch darum, den unbescholtenen Bürger zu schützen.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Sie werden aber benötigt!)

Dasselbe gilt für die Staatsanwaltschaft. Wenn sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet und nach einiger Zeit einstellt, weil sie nichts beweisen kann, dann sind auch diese Akten zu vernichten, denn für den Bürger gilt die Unschuldsvermutung. Sie können nicht wie in der alten DDR irgendwelche Aktenvorgänge, die zu keinem Ergebnis geführt haben, ein Leben lang aufbewahren. Das beantwortet auch die Frage, warum die eine oder andere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nicht mehr vorhanden ist. Das ist wahrscheinlich deshalb der Fall, weil das Verfahren eingestellt worden ist und weil sie nach einem bestimmten Zeitablauf nach den Vorschriften ausgesondert werden muss. Das wissen Sie.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Aber Sie behaupten wahrheitswidrig, hier würde vertuscht.