Herr Fröhlich, Sie haben mir das entsprechende Stichwort gegeben: Risikoausgleich. Wenn ich das höre, dann weiß ich schon, warum unser Finanzminister weit weg ist von dem Kompetenzzentrum. Am Ende erwarten doch die Kommunen, die sich verstiegen haben, dass der Freistaat das gegenfinanziert, und das kann nicht sein; das wollen wir nicht. Es gab schon kommunale PPP-Modelle, als der Freistaat noch nicht an PPP gedacht hat, und da hat hier auch noch keiner ein Kompetenzzentrum gefordert; und warum sollen wir das heute nicht ordentlich haben?
Wir werden uns Gedanken machen, wie wir die Kommunen eventuell begleiten; aber es wäre auch durchaus denkbar, dass eine Kommune, die Handlungsbedarf hat, einmal nach Sachsen-Anhalt geht, wenn es das dort schon gibt und wenn es funktioniert. Die Bedingungen sind dort nicht anders als in Sachsen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Prof. Bolick, mit allem Respekt, aber ich glaube, eine scharfe Brille hätte Ihnen beim Lesen unseres Antrages dazu verholfen, dass Sie ihn verstanden hätten.
Ich habe in meinem Redebeitrag nicht einmal das Wort Finanzwirtschaft erwähnt und ich habe nicht einmal darauf hingewiesen, dass PPP für Kommunen geeignet ist, die in schwieriger finanzieller Situation sind, und das haben Sie nicht verstanden. PPP dient dazu, neue Projekte zu finanzieren für Kommunen, die gesunde finanzielle Möglichkeiten haben.
Das ist das Kernproblem: dass Sie heute in Ihren beiden Redebeiträgen eigentlich am Thema vorbei gesprochen haben.
Ich möchte Ihnen sehr gern in der verbleibenden Zeit vielleicht zwei Vorschläge unterbreiten, einmal darüber nachzudenken, in welchen Bereichen PPP-Projekte angewendet werden können.
Ein erster Bereich: die Sanierung von Kitas. Der Investitionsstau an den sächsischen Kitas – also Sanierung und Neubaubedarf – beträgt laut Auskunft des Staatsministeriums für Soziales fast 300 Millionen Euro. Wie löse ich diesen Investitionsstau auf? Die Staatsregierung stellt hierfür im Doppelhaushalt jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist gut angelegtes Geld, reicht aber nicht aus. Auch mit Eigenmitteln der Kommunen sind wir da in 15 Jahren noch nicht fertig, weil jedes Jahr zusätzlicher Bedarf entsteht.
Mit den Investitionen sind Folgekosten verbunden, und da kommt PPP ins Spiel. Die Stadt Halle hat es vorgemacht: Neben neun Schulen hat man im Dezember 2006 für vier Kitas bzw. Horte einen PPP-Vertrag unterschrieben. Gegenüber einer konventionellen Realisierung wurden durch einen Wirtschaftlichkeitsnachweis 12 % Effizienzvorteile nachgewiesen. Das Projekt wurde übrigens durch die PPP-Taskforce des Bundes begleitet. Dieses Projekt wurde als erstes Bundespilotprojekt einer Kommune ausgewählt. Schade, dass der Freistaat Sachsen diesen Titel verpasst hat.
Ein zweites Beispiel für ein PPP-Projekt – ich gebe zu: sehr provokant für den kleineren Koalitionspartner SPD –: PPP und Universitätskliniken. Ich war kürzlich in der Universitätsklinik in Gießen. Der Hessische Landtag hatte im Januar vergangenen Jahres mit den Stimmen der CDU-
und der FDP-Fraktion einem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt, dass Hessen Anteile am Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH an das Rhönklinikum AG verkauft. Zuvor hatten das Bundeskartellamt und der Wissenschaftsrat dem Verkauf zugestimmt. – Ein interessantes Projekt, da das Land auch nach dem Verkauf weiter inhaltlich mitreden kann. Vor Ort ist man begeistert.
Frage an die Staatsregierung – die zehn Projekte brauchen ja nicht alle von den Kommunen kommen –: Sollte man PPP nicht auch mal für die sächsischen Universitätskliniken prüfen?
Mit dem von der Fachministerkonferenz am 7. September 2006 einstimmig verabschiedeten Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bestehen bundeseinheitliche Regelungen für die Durchführung und Bewertung von PPP-Projekten. Es besteht kein Grund mehr, gegenüber PPP-Projekten zurückhaltend zu sein.
Deshalb nochmals meine Frage an die Koalitionsfraktionen: Wollen Sie nun angesichts dieser eindeutigen Antworten PPP, oder wollen Sie es nicht? Wenn Sie es wollen, dann sollten Sie dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen. Aus Ihrem Antrag sehe ich eher die Tendenz, das Thema auf die lange Bank zu schieben und mit einem Berichtsantrag wieder etwas Zeit zu gewinnen. Die Prüfung haushaltsrechtlicher Vorschriften sollte nun langsam mal erledigt sein.
Auch was auf Bundesebene läuft, lässt sich mit einem kleinen Telefonanruf des Staatsministers Jurk bei seinem Parteifreund Tiefensee in Berlin schnell und unproblematisch erledigen. Dazu brauchen wir den Antrag von CDU und SPD nicht.
Meine Damen und Herren, das waren die Schlussworte zu den beiden Anträgen, und wir kommen somit zur Abstimmung. Wir beginnen mit dem Antrag der Koalition mit der Drucksachennummer 4/6851. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem Antrag zugestimmt worden.
Ich rufe als Zweites den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/7054 auf. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen! – Bei einer kleineren Anzahl von Zustimmungen und keinen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und dieser Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet.
ÖPPModelle (Öffentlich-Private Partnerschaft), englisch PPP interjection: (Public Private Partnership) , sind individuelle Lösungen.
Mit diesen Modellen wird die Realisierung von Aufgaben bzw. die Durchführung von Investitionen aus dem öffentlichen Bereich auf private Partner übertragen, ohne dass der öffentliche Partner die Gesamtverantwortung aus der Hand gibt. Ziel ist ein Effizienzgewinn gegenüber den Kosten einer herkömmlichen Realisierung.
Der Bitte der Koalitionsfraktionen, über die wesentlichen Eckpunkte des im Jahr 2005 beschlossenen ÖPPBeschleunigungsgesetzes des Bundes sowie gegebenenfalls über weitere Entwicklungen auf Bundesebene zu berichten, möchte ich an dieser Stelle in aller Kürze nachkommen:
Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz sieht Änderungen im Bereich des Vergaberechts, im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, in der Bundeshaushaltsordnung sowie im Investmentgesetz vor.
Überdies sind Neuregelungen vorgesehen, wonach Grund- und Grunderwerbsteuer nicht erhoben werden, wenn das Grundstück im Rahmen von ÖPP-Projekten zwar zunächst auf den privaten Investor übertragen wird, aber die öffentliche Zweckbindung des Grundstücks bestehen bleibt.
Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird die Abgrenzung zwischen Lieferungen, Dienst- und Bauleistungen erleichtert.
Darüber hinaus wurde die „Projektantenproblematik“ geregelt, das heißt, der Umgang mit Unternehmen und Beratern, die den öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld des Vergabeverfahrens beratend unterstützt haben und später selbst als Bewerber am Vergabeverfahren teilnehmen.
Durch die Einführung einer privaten Entgeltregelung im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz soll privaten Betreibern die Möglichkeit der Refinanzierung beim Ausbau von Bundesfernstraßen ermöglicht werden.
In der Bundeshaushaltsordnung soll nunmehr die Möglichkeit der Veräußerung unbeweglicher Vermögensgegenstände vorgesehen sein, selbst wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes noch benötigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nutzung durch den Bund langfristig vorgesehen ist und die Aufgaben des Bundes auf diese Weise nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können. Des Weiteren soll der Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigenrealisierung der öffentlichen Hand und ÖPP künftig die Risikoverteilung berücksichtigen.
Hinsichtlich der Frage, ob eine Änderung der bestehenden haushaltsrechtlichen und sonstigen Vorschriften, insbesondere der VwV KommInvest, geboten ist, kann ich hier ein klares Nein sagen. Die Verwaltungsvorschrift enthält bereits grundlegende und verständliche Handlungsanleitungen für an ÖPP interessierte Kommunen, Unternehmer und für die Rechtsaufsichtsbehörden.
Dies hat das federführende sächsische Innenministerium bereits in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2005 gegenüber dem Sächsischen Landtag ausgeführt. Hierauf möchte ich gern verweisen. An dieser Einschätzung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.
Im Hinblick auf die Einrichtung einer zentralen kommunalen Anlaufstelle bestehen aus meiner Sicht Bedenken, ob Bedarf für eine solche Stelle besteht, zumal die Realisierung von ÖPP-Projekten auf kommunaler Ebene bereits seit Jahren erfolgt. Dies wurde von der Staatsregierung in der Drucksache 4/3734 bereits dargelegt.
Der Meinungsbildungsprozess auf kommunaler Ebene in dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den vom Ostdeutschen Sparkassenverband unter intensiver Mitwirkung des sächsischen Innenministeriums erarbeiteten Leitfaden für ÖPP-Projekte, der der kommunalen Ebene bereits eine wichtige und aus meiner Sicht ausreichende Hilfestellung gibt.
Wir brauchen keine Modellprojekte auf kommunaler Ebene, weil es bereits seit einigen Jahren entsprechende ÖPP-Projekte im Freistaat Sachsen gibt.
Auch ist es nicht sinnvoll, eine bestimmte Zahl zu realisierender Projekte vorzugeben. Selbst in Großbritannien geht man davon aus, dass allenfalls 10 bis 15 % aller Bauvorhaben als ÖPP-Projekte geeignet sind. In Sachsen muss dabei die besondere Situation vieler Kommunen berücksichtigt werden, denn ein Großteil ist vom Demografiewandel betroffen. ÖPP-Projekte verlangen jedoch eine langfristige Bestandsgarantie. Der Anteil geeigneter Projekte dürfte also eher niedriger anzusetzen sein.
Auf staatlicher Ebene existieren derzeit mit Ausnahme des Modellprojektes in Chemnitz auch keine weiteren Bauvorhaben, welche sich als ÖPP-Projekte eignen würden. Hier muss berücksichtigt werden, dass der SIB schon heute selbst den Lebenszyklusansatz berücksichtigt. Bau und Betrieb eines Gebäudes sind schon heute in großen Teilen im SIB vereint. Reinigungs- und Facilitymanagementleistungen sind bereits zu einem wesentlichen Teil auf Private übertragen.