Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die Linksfraktion Herr Abg. Bartl.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Koalitionsfraktionen die Problematik der Sozialtherapie im sächsischen Justizvollzug auf die Tagesordnung gesetzt haben, ist verdienstvoll und findet auch unsere ausdrückliche Würdigung. Tatsächlich sollte den Fragen der Entwicklung der sozialtherapeutischen Angebote im Hinblick auf quantitative und qualitative Bedarfsgerechtheit innerhalb der Justizvollzugspolitik doch größeres Augenmerk zukommen.

Unter Sozialtherapie – das hat Kollege Schiemann schon zum Ausdruck gebracht – versteht man gemeinhin eine

Kombination modernster und hochwirksamer psychologischer und therapeutischer Verfahren, die auf eine Nachreifung, auf Symptombeseitigung und auf Verhaltensänderung der betreffenden Personen zielen. Für den heutigen modernen Justizvollzug hat die Frage eines qualifizierten sozialtherapeutischen Angebotes von vornherein schon deshalb eine große Bedeutung, weil eben tatsächlich bei einer Vielzahl von Gefangenen die Straffälligkeit nicht nur auf mangelnde schulische oder berufliche Ausbildung bzw. Ausbildungsangebote zurückzuführen ist, sondern vor allen Dingen eben auf das Fehlen allgemeiner sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftskonformes Verhalten darstellen. Das geht bis hin zu ausgesprochenen Depravationen, also verfestigter sozialer Verderbtheit, die teilweise festzustellen ist und die ins Krankheitswertige überzugehen droht, und das teilweise bei sehr jungen Straftätern oder Verurteilten.

Um den Punkt zu erreichen, dass der Gefangene nach Verbüßung einer Strafe nicht erneut straffällig wird, ist es daher dringend geboten, die Haftzeit zu nutzen, um ihm die Chance zu geben, sich nicht nur berufs- und bildungsseitig weiterzuqualifizieren, sondern darüber hinaus möglichst nachhaltig zu befähigen, alle Alltagskonflikte gewaltfrei und normgerecht zu bewältigen. Exakt diese Befähigung zu vermitteln ist vornehmes Anliegen der Sozialtherapie. In dem Maße, wie das Angebot an sozialtherapeutischen Haftplätzen dem tatsächlichen Bedarf – einmal untechnisch formuliert: Aufkommen an Gefangenen – entspricht, die dieser Intervention bedürfen; in dem Maße, wie in den therapeutischen Hafteinrichtungen ausgewiesene Fachleute zum Einsatz kommen, wird es gelingen, Wiederholungsstraftaten zurückzudrängen, jedenfalls in den Fällen, in denen derartige in der Person angelegte Verhaltensdefizite straftatursächlich gewesen sind.

Es gibt keinen Grund, etwas anderes dazu zu unterstellen, als dass die Koalition mit ihrem Antrag, der am 4. Juli 2007 eingebracht wurde, objektiv hinterfragen wollte, ob wir in diesem Sinne im sächsischen Justizvollzug in den letzten Jahren hinreichende Fortschritte in der Ausstattung mit sozialtherapeutischen Plätzen zu verzeichnen haben, um daraus Schlussfolgerungen abzuleiten, welche weiteren Entscheidungen durch Landtag und Staatsregierung in dieser Richtung anstehen.

Ich habe auch keinen Zweifel daran, dass die Staatsregierung die Zahlen in ihrer Antwort vom 24.07.2007 korrekt wiedergibt, dass die sozialtherapeutischen Angebote in den Justizvollzugsanstalten in Sachsen in den vergangenen fünf bis zehn Jahren natürlich erheblich zugenommen haben. Das ist schätzenswert und die Wertung, die die Staatsregierung damit verbindet, dass das quantitativ ein Ergebnis ist, das sich durchaus im Verhältnis zu Einrichtungen in anderen Ländern sehen lassen kann, wird von uns durchaus geteilt.

Aber, Herr Staatsminister, ich würde getrost eine Wette eingehen, dass, wenn Sie mit 100 Strafgefangenen oder

Strafverteidigern sprechen, 99 sagen würden, man kann eigentlich die Frage der Bedarfsgerechtheit nicht allein an dem Vergleich messen, wie viele Anträge auf Unterbringung in sozialtherapeutischen Einrichtungen es gibt und wie viele davon befriedigt werden können.

Das Hauptproblem ist nämlich aus Sicht der Praktiker folgendes: Ein erheblicher Anteil derer, die eigentlich eine sozialtherapeutische Intervention brauchen, ist überhaupt nicht in der Lage, von sich aus diese Sache zu artikulieren, will heißen: Wenn es im allgemeinen Strafvollzug nicht genügend Sozialarbeiter, genügend Psychologen gibt, genügend Therapeuten in diesem Normalvollzug gibt, die bereits daraufhin arbeiten, dass sich der Betreffende auch artikuliert, ich will gern in die SothA, dann wird ein erheblicher Teil von Gefangenen nicht diesen Schritt gehen; sie sind einfach viel zu wenig motiviert, sie sind viel zu verhaltensunentschlossen. Sie reflektieren viel zu wenig auf ihre eigene Situation, also die eigentlichen Ursachen und Ähnliches mehr.

Das heißt, wir müssen bedenken, wenn wir die Zahlen gegenüberstellen, dass unser momentaner Betreuungsschlüssel der im allgemeinen Vollzug eingesetzten Sozialarbeiter und Psychologen – ich sage einmal, dass auf 100 oder 150 Gefangene ein Psychologe kommt – mit sich bringt, dass er eben nicht genügend mit den Leuten arbeiten kann, die eigentlich der Vollzugskonferenz sagen müssten, ich möchte in eine SothA.

Diesen Antrag bringen sie praktisch gar nicht bis zur eigenen Realisierung. Das ist eine Tatsache. Da kann man durchaus sowohl mit Praktikern aufseiten von Vertretern wie Sozialarbeitern und Psychologen reden, man kann auch mit Gefangenenmitvertretungen reden. Es ist auch ein Problem, dass wir zunehmend – nach den Reflektionen der Gefangenenmitvertretungen – eine Situation haben, in der Lockerungsmaßnahmen, die eigentlich vorhanden sind, ins Leere laufen; wo wir sagen, er darf eigentlich in Begleitung Ausgang oder Urlaub machen, aber wir haben kein Betreuungspersonal, das mit ihm rausgeht. Deshalb kann es keine Lockerung in dem Maße geben. In dem Maße ist auch die Frage, dass wir nur dann bedarfsgerecht sozialtherapeutische Plätze anbieten, wenn wir tatsächlich objektiv analysiert haben: Wer braucht einen Platz und wer bekommt ihn auch? Dass das viel Geld und viel Aufwand kostet, darüber bin ich mir völlig im Klaren.

Wir waren vor sechs oder sieben Jahren als Ausschuss einmal in England. Die Briten haben uns verdeutlicht, dass es sich lohnt, dort Geld in die Hand zu nehmen. In der Langzeitwirkung spart man 25 bis 30 % der Einsetzungen, die praktisch in die Intervention gebracht werden. Das bringt im Gesamtaufwand wesentliche Einsparungen, weil dann 40 , 60 oder gar 80 % der so Resozialisierten nicht wieder straffällig werden und keine Haftkosten mehr verursachen. Das ist ein Aspekt, den ich noch zu bedenken gebe.

Seit gestern tagen in Halle 200 Ärzte, Psychologen und Kriminologen zum Thema „Herausforderungen an die

Sozialtherapie“, um über Sinn und Wirksamkeit der Therapie von Straftätern generell und Sexualstraftätern im Besonderen, über Behandlungsmethoden, Qualitätsmanagement und Betreuungsformen zu beraten.

All jene Fachkräfte – genannt sei beispielgebend Prof. Kai Bussmann vom Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg – betonen unisono, dass das heutige sozialtherapeutische Angebot in Justizvollzugsanstalten in Deutschland bei allen Fortschritten bei Weitem noch nicht ausreicht. Diese Botschaft, dass trotz der heute 47 sozialtherapeutischen Einrichtungen mit insgesamt 2 000 Haftplätzen in der Bundesrepublik Deutschland das Angebot zu wenig ist, wird von Prof. Bussmann so formuliert: Es sind deutlich mehr Therapieplätze, speziell für Sozialstraftäter erforderlich, nämlich der Bedarf ist wesentlich größer als das gegenwärtige Angebot. Das trifft sicherlich – günstiger bei uns als in manchen anderen Ländern – auch für uns zu.

Summa summarum: Für Selbstzufriedenheit ist kein Anlass, wenn man eben davon ausgeht, dass bei allen Straftätern sämtlicher Deliktgruppen, die nicht psychisch krank sind, bei denen aber Störungen im Persönlichkeitsverhalten vorliegen, eine besondere wissenschaftlich anerkannte sozialtherapeutische Behandlung notwendig ist.

Überlegungen, die im Berichtszeitraum der Koalitionsfraktionen dargelegt sind, sind also völlig richtig. Was ich jetzt anschließen muss, sind aus unserer Sicht entsprechende Konsequenzen, die logischerweise auch haushaltsrelevant sind, die haushaltsseitig debattiert werden müssen. Dabei muss bedacht werden – das haben wir noch gar nicht erörtert –, dass letztlich eine zielführende sozialtherapeutische Intervention vor der Haft nur dann zu endgültigem nachhaltigem Ergebnis führen kann, wenn sie in eine unterbrechungsfreie therapeutische Nachsorge übergeht. Das alles macht deutlich, wie wichtig dieses Thema ist und dass auf diesem Gebiet der Landtag ganz gewiss eine hohe Verantwortung hat und darüber nachzudenken ist, wie wir das mit den Mitteln des Freistaates bewältigen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die NPDFraktion; Herr Petzold, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist es grundsätzlich positiv, über die Entwicklung der Sozialtherapie im sächsischen Justizvollzug über den Zeitraum der letzten fünf Jahre eine statistisch aufbereitete Auskunft zu erhalten.

Es überrascht nicht, wenn der Justizminister die Antworten mit der Floskel eröffnet, dass auch im Justizvollzug des Freistaates Sachsen der Sozialtherapie große Bedeutung beigemessen werde. Interessanter sind dann schon die Auswirkungen auf den Ausbau der sozialtherapeuti

schen Abteilungen der einzelnen Justizanstalten mit dem dort inzwischen erreichten Personalschlüssel.

Bei dieser Aufschlüsselung fällt sofort ins Auge, dass in der Strafanstalt für erwachsene männliche Strafgefangene in Waldheim der Personalschlüssel etwa zwischen 35 und 40 % pro Haftinsassen liegt, also etwa ein Betreuer auf zweieinhalb bis drei Gefangene kommt.

Grundsätzlich ist es nachvollziehbar und auch wünschenswert, dass bei der Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher ein erheblich größerer Einsatz sozialtherapeutischen Personals betrieben wird. Dennoch wird man die Frage stellen dürfen, ob dieser Schlüssel in den Jugendstrafanstalten in Zeithain für männliche und in Dresden für weibliche Kriminelle wirklich ein Verhältnis von eins zu eins, also ein Therapeut auf einen Gefangenen, haben muss.

Ist es nicht ein falsches Signal, wenn ein straffällig gewordener Jugendlicher gewissermaßen eine Ganztagsbetreuung erfährt? Würde es nicht genügen, wenn sich ein Therapeut zweier Jugendlicher gemeinsam annimmt oder eine halbtägige Einzeltherapie erfolgt?

Eine Statistik hat die NPD-Fraktion zudem über die Erfolgsquote vermisst: Wie viele über einen langen Zeitraum sozialtherapeutisch betreute Sexualstraftäter oder Schwerstkriminelle wurden nach ihrer Haftverbüßung und Entlassung nicht wieder rückfällig? Lohnt sich also der immense finanzielle und personelle Aufwand? Oder sind die neuen Bundesländer auch in Bezug auf die Sozialarbeiter und Therapeuten endlich in der alten BRD angekommen, in der man glaubte – und auch weiterhin glaubt –, mit einfühlsamer Sozialtherapie die Welt von ihren gröbsten Problemen erlösen zu können?

Was sagt die Staatsregierung zu neuen Erkenntnissen der Hirnforschung? Etwa von Gerhard Roth, dem Leiter des Instituts für Hirnforschung an der Universität in Bremen, demzufolge Soziopathen, also gerade die gefährlichsten Schwerkriminellen – in der Anlage 5 der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage der CDU- und der SPDFraktion aufgeführt –, im Grunde durch Gesprächskreise nicht therapierbar sind?

Hinkt man mit dem Ausbau der sozialtherapeutischen Angebote nicht wieder den neuesten Erkenntnissen hinterher, nach denen Straftäter eben nicht durch die Gesellschaft zu solchen gemacht werden, sondern durch ihre ureigensten Persönlichkeitsmerkmale?

Erst Ende August zerstörte Prof. Roth in einem Gespräch mit dem „Spiegel“ die Illusionswelt zahlreicher Sozialarbeiter. Für die Mitarbeiter und Einrichtungen für jugendliche Straftäter wird das frustrierend zu hören sein. Junge Männer können genetisch bedingt aggressiv sein. Oder sie haben niemals Geborgenheit erlebt und können Frust schwer ertragen. Oder sie haben in ihrer Umgebung gelernt, dass Aggression gut ist. Stiehl und haue und dränge dich durch, dann kommst du weiter. Das sind dann die 5 % der notorischen jungen Gewalttäter, auf deren Konto mehr als die Hälfte aller schweren Straftaten geht.

So weit der Experte, als Bremer Professor sicherlich mit keinem braunen Pferdefuß belastet.

Positiv begrüßt die NPD-Fraktion, dass ein Antrag auf sozialtherapeutische Betreuung eines Gefangenen abgelehnt wurde, weil dieser zur Abschiebung anstand. Es wäre zu begrüßen, wenn gerade junge kriminelle Ausländer abgeschoben würden. Das würde erhebliche Kosten einsparen helfen. Außerdem hätte auch eine publizistisch untermauerte Abschiebung erheblich stärkere psychologische Wirkung auf potenzielle Kriminelle aus diesem Umfeld

(Beifall bei der NPD)

als jede Form von Strafvollzug und Sozialtherapie.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion bitte. Frau Abg. Schütz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Stichtag 31. März 2007 gab es bundesweit 47 sozialtherapeutische Einrichtungen, darunter die drei sächsischen in Dresden, Waldheim und Zeithain. Während die Einrichtung in Dresden den Frauen vorbehalten ist, werden in Zeithain die männlichen jugendlichen Strafgefangenen und in Waldheim männliche Strafgefangene behandelt.

Bundesweit ist die Anzahl der sozialtherapeutischen Einrichtungen seit den Sechzigerjahren stetig gestiegen, sprunghaft ab 2002, nachdem aus der Sollvorschrift bei Sexualstraftaten im Strafvollzugsgesetz eine Mussvorschrift wurde. Damit einhergeht und -ging, dass es zu einer deutlich stärkeren Gewichtung zugunsten der Sexualstraftäter in den sozialtherapeutischen Einrichtungen kommt.

Während bundesweit vor zehn Jahren gerade einmal 23 % der Insassen in sozialtherapeutischen Einrichtungen wegen Sexualdelikten behandelt wurden, sind es 2007 fast 60 %. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in sächsischen sozialtherapeutischen Einrichtungen wider. Hier ist die Zahl der wegen einer Sexualstraftat zu behandelnden Insassen von 71 im Jahre 2003 auf inzwischen 87 angestiegen. Während sich diese Entwicklung in Sachsen im Jugendstrafvollzug noch nicht erkennen lässt, ist diese Zahl bundesweit von 19 im Jahre 2003 auf 61 im Jahre 2007 erheblich angestiegen.

Dies stellt den Strafvollzug vor erhebliche Probleme. Auch in Sachsen muss die Frage erlaubt sein, ob unsere sozialtherapeutischen Einrichtungen auf eine Behandlung gerade von Sexualstraftätern ausreichend vorbereitet sind. Gerade hier sind mir der Antrag der Koalitionsfraktionen und die Stellungnahme der Staatsregierung zu dünn. Es mag zwar rechnerisch auf zwei Insassen ein Bediensteter kommen, das sagt aber sehr wenig über die Qualität der Therapie aus. Wie viele der insgesamt 71 Bediensteten sind in der Leitung tätig, arbeiten in den Fachdiensten,

beim allgemeinen Vollzugsdienst und beim Werkdienst? Wie ist die Verteilung der Personalstellen beim Fachdienst? Wie viele Mediziner, Psychologen, Sozialpädagogen stehen zur Verfügung? Und: Wie viele dieser Personalstellen sind überhaupt besetzt?

Bundesweit ist das Betreuungsverhältnis bei den Fachdiensten eins zu 7,4. Das heißt, eine Fachkraft ist für mehr als sieben Personen zuständig. Der Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug fordert ein Verhältnis von eins zu fünf.

Bereits 1988 hat der Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ sogenannte Mindestanforderungen an die Sozialtherapie in Deutschland entwickelt. Bei den formulierten Kriterien handelt es sich um allgemeine Grundsätze, die für Anstalten wie für Abteilungen gleichermaßen die Voraussetzungen wirksamen sozialtherapeutischen Vorgehens gewährleisten sollen.

Der Arbeitskreis konkretisierte im Jahre 2000 die Anforderungen für die Bereiche Organisationsform, Personalausstattung, räumliche Voraussetzungen und weitere qualitätssichernde Bedingungen. Grundlage dieser Standards sind die Erfahrungen, die in den 18 sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen in den Jahren zwischen 1968 und 1995 gemacht wurden.

Wenn ich mir nicht den knappen Bericht der Staatsregierung, sondern den jährlichen Bericht der Kriminologischen Zentralstelle e. V. zur Sozialtherapie im Strafvollzug ansehe, dann besteht gerade beim Personal noch erheblicher Handlungsbedarf. Bundesweit wurden die personellen Mindestanforderungen im Jahre 2007 in lediglich 37 % der Anstalten und Abteilungen erfüllt. Ich bin mir sicher, dass auch beim Personalschlüssel der Staatsregierung hier der Schein trügt.

Insgesamt sind der Antrag und die daraus folgende Antwort eben genau bei dem wichtigen Punkt Personal viel zu dünn. Hier erachte ich eine detaillierte Betrachtung für notwendig. Vielleicht geht ja die Staatsregierung darauf in der Rede gleich noch ein. Im Ergebnis wird meine Fraktion dem Berichtsantrag der Koalition zustimmen.

Vielen Dank.