Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Zunächst hoffe ich, dass die heutige Debatte, wie auch Kollege Jung gesagt hat, dazu beiträgt, dieses wichtige Naturschutz- und Infrastrukturprojekt endlich auf die Gleise zu setzen und ins Rollen zu bringen. Denn wir wissen alle, dass bei einem Scheitern Sachsen 6,15 Millionen Euro Fördergelder verloren gehen.
An den Anträgen der demokratischen Fraktionen erkenne ich aber zum Glück eine große Einigkeit, dieses Projekt, das für den Tourismus von großer Bedeutung ist, umzusetzen. Ich hoffe, dass von dieser Debatte ein kräftiges Signal in die Region, in die Umweltverbände und auch in die Bundesebene ausgeht, dass Sachsen dieses Projekt wirklich will. Dies ist notwendig und wichtig geworden, Herr Tillich, weil das Verhalten der Staatsregierung in den letzten Monaten Zweifel an diesem Willen hat aufkommen lassen.
Denn was mussten wir in den letzten Monaten erleben? Die Deutsche Umwelthilfe DUH hat lange Zeit im Einvernehmen und in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium, damals noch mit Ihrem Vorgänger, Herrn Flath, das Projekt Lausitzer Seenland entwickelt und dabei die anliegenden Kommunen eng einbezogen. Umweltminister Flath hat sich noch im letzten Sommer persönlich von der Qualität der Arbeit der DUH und der AG Naturschutzinstitut vor Ort überzeugt.
Dann lag, wie vereinbart, die Zustimmung Sachsens zum Flächenerwerb durch die DUH im Sommer unterschriftsreif im Ministerium vor. Dort blieb sie dann auch mona
telang unbearbeitet liegen. Die DUH hat auf ihre wiederholten dringenden Anfragen keinerlei Auskunft erhalten, warum es nicht vorwärts geht. Es wurden auch keinerlei Nachforderungen gestellt. Schließlich sah sich die DUH im Dezember aufgrund des fortgeschrittenen Zeitablaufes gezwungen, öffentlich aus dem Projekt auszusteigen. Im Nachgang hat dann die Staatsregierung ihr Abrücken von dem Projekt mit einer angeblich fehlenden regionalen Akzeptanz der DUH begründet. Nur diese angeblich fehlende regionale Akzeptanz ist ihr erst sehr spät und vor allem nachträglich eingefallen. Erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, wurde der Zweckverband Elstertal gewissermaßen durch einen Wink von oben, durch die Staatsregierung, aufgefordert, doch jetzt ihre eigenen Satzungszwecke anzureichern, um eine Übertragung der Flächen möglich zu machen.
Nein, Herr Staatsminister, es geht um etwas völlig anderes. Die Staatsregierung möchte verhindern, dass Naturschutzverbände Eigentum an Flächen erwerben. Warum ist das so? Weil der Erwerb durch Naturschutzverbände eine der sichersten Zweckbindungen für den Naturschutz sind, die man sich vorstellen kann. Stattdessen möchte sich der Freistaat jede Möglichkeit offen halten, auch naturschutzfremde Zwecke wie Straßenbau oder Gewerbeansiedlungen im – ich betone – Naturschutzgebiet durchzuführen, um gegebenenfalls auch leicht Ausgliederungen vorzunehmen. Herr Kollege Clemen hat es in seinem Redebeitrag auch ganz klar so genannt. Es ist ja auch nicht so, wie im Antrag der CDU-Fraktion geschrieben, dass es um eine angebliche Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Naturschutz gehe. Sie tun damit so, als ob der gesamte Freistaat Sachsen eine einzige Naturschutzfläche wäre. Dem ist doch nicht so! Ich bitte Sie einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass nicht die wirtschaftlichen Gewerbeflächen oder die Straßen- oder die Verkehrs- oder die Siedlungsflächen in Sachsen an den Rand gedrängt sind, sondern tatsächlich die Naturschutzflächen.
Ich habe es letztes Mal auch zum Thema „Grünes Band“ angesprochen: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir ein gravierendes Problem haben beim Verlust der Biodiversität, also dem Rückgang der Arten, des Artensterbens. Genau dafür brauchen wir dieses Projekt. Wir brauchen es vor allem langfristig gesichert für den Naturschutz und nur für den Naturschutz.
Herr Staatsminister Tillich setzt also ein wichtiges Naturschutzprojekt, nicht nur ein wichtiges Naturschutzprojekt, sondern auch Fördermillionen aufs Spiel. Denn eines steht doch fest: Er hat das Projekt erst einmal gegen die Wand fahren lassen, ohne eine vernünftige naturschutzfachliche Alternativlösung zu haben. Ja, das ist doch so.
Etwas Weiteres ist sicher: Selbst wenn der Zweckverband Elstertal jetzt den Zweck „Umweltschutz“ in seine Satzung aufnimmt, ist er fachlich auf keinen Fall in der Lage, die Projektausgestaltung zu übernehmen. Er ist also darauf angewiesen, naturschutzfachlichen Sachverstand in das Projekt einzubeziehen. Genau darauf zielt unser Änderungsantrag. Wir wollen, dass die säch
sischen Umweltverbände ihren Fachverstand einbringen können, denn wenn es tatsächlich nur um die regionale Akzeptanz ginge, ist die doch ganz sicherlich auch nach Ihrer Ansicht bei den sächsischen Umweltverbänden gegeben. Wir wollen, dass dies transparent geschieht. Wir schlagen deshalb vor, dass eine Ausschreibung durchgeführt wird. Das Argument von Herrn Kollegen Jung und der FDP kann ich durchaus nachvollziehen: dass die Zeit drängt. Deswegen können wir uns vorstellen, das nicht im Sinne einer förmlichen Ausschreibung, sondern einer Aufforderung an die Umweltverbände zu machen, die allerdings auch öffentlich sein und die dann – auch aus meiner Sicht – im Umweltausschuss diskutiert und vorgestellt werden sollte. Ich denke, die Zeit haben wir noch.
Wir schlagen also – das ist uns auch ganz wichtig – bewusst nicht einen bestimmten neuen Träger für die Durchführung vor, sondern wir wollen wirklich, dass die Verbände dort ihre Ideen auf den Tisch legen. Vielleicht kommt ja doch einmal etwas Neues heraus. Nicht nur die FDP, die es immer glaubt, sondern auch wir sind in dieser Frage für Wettbewerb.
Der Koalitionsantrag ist, wie eben diese ganzen Koalitionsanträge jetzt so sind: Der Druck aus der Öffentlichkeit, aus dem Landtag wird zu groß; da muss man etwas vorlegen. Man legt dann etwas vor, es klingt gut, aber irgendwelche konkreten Folgerungen sind daraus nicht zu ziehen. Im Grunde kann man ihm zustimmen, man kann ihn auch ablehnen. Man kann sich entscheiden. Es ist im Grunde irrelevant.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie wirklich, dass wir jetzt gemeinsam den Druck aufrechterhalten, dass der Staatsminister die Sache endlich vorantreibt. Ich bin gespannt, was er jetzt zu sagen hat.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung, Herrn Minister Tillich, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Freistaat Sachsen steht, wie er bereits erklärt hat, zu diesem Naturschutzprojekt. Das tun wir auch dadurch, dass wir – obwohl wir dazu nicht rechtlich verpflichtet sind, das heißt freiwillig – die Kofinanzierung des Bundesprojektes, des Naturschutzgroßprojektes, mitfinanzieren wollen. Wir wollen aber auch, dass dieses Naturschutzgroßprojekt sowohl während der Projektphase als auch nach der Projektphase selbstverständlich eine regionale Zustimmung und Unterstützung erfährt. Deswegen glaube ich, dass es wichtig ist, noch einmal zu betonen, wie es der Abg. Clemen getan hat: Lausitzer Seenland steht für zwei Projekte, einmal für das Projekt der touristischen und damit schließlich wirtschaftlichen Erschließung dieser Region, einer Region, die von Arbeitslosigkeit durch Altlasten aus der ehemaligen DDRBraunkohlenzeit gebeutelt ist, und gleichzeitig natürlich unter dem zweiten Aspekt, dieses Naturschutzgroßprojektes. Unser Ziel ist es, das Miteinander sicherzustellen, um den Erfolg zu befördern und natürlich auch sicher
zustellen, dass Naturschutzgroßprojekt und wirtschaftliche bzw. touristische Entwicklung im Einklang zueinander stehen.
Deshalb war der Staatsregierung, aber auch der kommunalen Ebene daran gelegen, dass die kommunalen Interessen durch eine stärkere Einbindung in das Projekt und in die Mehrheitsanteile sich schließlich in einer gemeinnützigen GmbH widerspiegeln. Dazu war die DUH nicht bereit, dazu war mit der DUH kein Einvernehmen herzustellen. Aber nach dem heutigen Tag kann sich zumindest die DUH der Unterstützung der NPD in dieser Angelegenheit sicher sein. Der Flächenerwerb war scheinbar der DUH scheinbar wichtiger als die Durchführung des Naturschutzgroßprojektes an sich.
Um es gleich vorwegzunehmen: Wir sind mit mehreren Interessenten, Herr Lichdi, im Gespräch. Wir sind auf dem Weg, eine Lösung für die Zukunft zu finden. Um das Schiff flott zu bekommen, sind zwei grundsätzliche Wege möglich. Zum einen könnte ein neuer Projektträger das Projekt als Ganzes übernehmen. Dazu wäre aber unter anderem die Voraussetzung, dass der bisherige Projektträger, nämlich die Lausitzer Seenland gGmbH, ihren Förderantrag zurücknimmt, um den Weg für einen neuen Projektträger freizumachen. Dies ist aber bislang nicht geschehen. Im Gegenteil. Bisher hat man mit uns nur über die Presse kommuniziert. Der zweite Weg – von mir persönlich favorisiert – ist, dass ein neuer Gesellschafter die Anteile der Deutschen Umwelthilfe an der Lausitzer Seenland gGmbH übernimmt. Da bei dieser Lösung der Projektträger erhalten und der Förderantrag in der bisherigen Form übernommen werden könnte, dürfte das Projekt schneller durchgeführt werden können als bei einem kompletten Projektträgerwechsel. Die DUH hat meinem Haus gegenüber ausdrücklich erklärt, dass sie zu einer Übertragung ihrer Gesellschafteranteile bereit ist. Das Naturschutzinstitut Dresden (NABU) , das Minderheitsgesellschafter der Lausitzer Seenland gGmbH ist, hat meinem Haus gegenüber die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, weiter in dem Projekt mitzuwirken.
Die Staatsregierung ist mit mehreren, wie ich schon erwähnte, potenziellen Kandidaten für die Übernahme der Projektträgerschaft bzw. der Gesellschafteranteile der DUH im Gespräch. Sie werden es mir aber nachsehen, dass ich heute ganz konkret über die anderen Interessenten hier namentlich nicht berichte. Die Staatsregierung ist sich auf alle Fälle bewusst, dass der neue Projektträger auch fachlich in der Lage sein muss, das Projekt unter der Berücksichtigung naturschutzfachlicher Schwerpunkte fortzuführen. Dies ist eine Fördervoraussetzung. Mein Haus wird das Projekt gemeinsam mit der Region und im Interesse der Region unterstützen. Wir sind – noch einmal erwähne ich das – rechtlich dazu nicht verpflichtet. Am Ende müssen aber nicht nur die regionalen Akteure, sondern auch das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz als Hauptfördergeber der gefundenen Lösung zustimmen. Ich denke aber, dass es uns gelingen wird, eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten zu finden.
Jetzt zu den einzelnen Anträgen bzw. deren Begründungen. Ich beginne mit dem Antrag der FDP. Ich glaube, dass die Ziffer 5 mit der Fristsetzung es selbst der Staats
regierung – das ist bei allen Verhandlungen so – erschweren würde, vernünftige Verhandlungen zu führen. Übrigens sind wir da nicht alleine. Auch das BMU, sprich Herr Trittin, ist der Meinung, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit in der jetzigen Situation geht. Deswegen kann ich zumindest nur den Koalitionären, da sie ja die Mehrheit hier im Hause haben, aber auch dem ganzen Haus empfehlen, diese Fristsetzung schlichtweg einfach herauszunehmen.
In dem PDS-Antrag, der einfach in Ziffer 5 sachfremde Erwägungen benennt, sowie auch dem der NPD, möchte ich schlichtweg als Unterstellung zurückweisen. Es geht uns in erster Linie um die regionale Akzeptanz, um die Zustimmung zu diesem Projekt, und in zweiter Linie um das Miteinander der wirtschaftlich-touristischen Entwicklung und der naturschutzfachlichen Entwicklung in dieser Region. Ich glaube nicht, dass das sachfremde Erwägungen oder Einzelinteressen in unserem Haus sind.
Zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich nur so viel sagen: Herr Lichdi, ich habe noch nie erlebt, dass ein Projektantrag ausgeschrieben wurde. Es handelt sich hier nicht um eine öffentliche Dienstleistung, die ausgeschrieben werden muss, sondern es ist ein Projekt, und beim Projekt gibt es Antragsteller. Die Veröffentlichung dessen, dass eine neue Situation eingetreten ist und sich neue Projektträger um die Projektmittel bewerben können, ist von uns erfolgt. Die Naturschutzfachverbände hier in Sachsen sind damit von uns angesprochen worden.
Des Weiteren ist es nicht, wie in Ihrer Begründung dargelegt, die Staatsregierung gewesen, die einseitig die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit der DUH beendet hat, sondern es war der Ausstieg per Pressemitteilung seitens der DUH.
Herr Staatsminister, Sie haben erwähnt, dass Sie die sächsischen Umweltverbände angesprochen hätten. Ich möchte Sie fragen: Wann und in welcher Form haben Sie das getan – schriftlich, mündlich oder per Telefonanruf?
Es ist unterschiedlich erfolgt. Wir haben zumindest mittlerweile schriftliche Begründungen von einzelnen Naturschutzverbänden vorliegen. Das heißt, diese Ansprache ist erfolgreich gewesen. Das ist durch meine Mitarbeiter erfolgt. Sie sind telefonisch bzw. auch schriftlich angefragt worden; wir haben schriftliche Anmeldungen.
Zu der Frage nach dem Zeitpunkt: In den letzten Wochen, seitdem klar war, dass die DUH – zumindest nach der Pressemitteilung – beabsichtigt, aus dem Projekt auszusteigen, sind unverzüglich die Gespräche aufgenommen worden: im Dezember bzw. spätestens nach Weihnachten, im Januar. – In der Weihnachtszeit sind wahrscheinlich auch die Naturschutzverbände nicht anzusprechen gewesen. Noch einmal zur generellen Erläuterung: Wir sprechen von der Projektphase 1 und der Projektphase 2. Das sind zwei verschiedene Projekte, das heißt, zweimal hat der Projektträger, der möchte, einen Antrag auf Projektförderung zu stellen. Es besteht kein Automatismus zwischen der Projektphase 1 und der Projektphase 2. Die Käufe von Flächen sind der Staatsregierung also nicht anzulasten, wie sie durch die DUH erfolgt sind.
Und zum Zweiten, Herr Jung: Das Karl-May-Land kann man nicht mit einem Naturschutzgroßprojekt vergleichen. Umgekehrt: Auch heute ist es so, dass private Waldbesitzer, die in dieser Region Waldflächen käuflich von der BVVG oder der LMBV erwerben, beim Kauf Konzepte vorlegen müssen, die naturschutzfachliche Bestimmungen enthalten.
Und, Herr Günther, es wird mir sicherlich nicht leicht fallen, aber es wird mir auch nicht schwer fallen, Herrn Trittin zu treffen. Wir werden uns nächste Woche hier in Dresden anlässlich der Elbekonferenz treffen und sicherlich auch Gelegenheit haben, über dieses Thema zu sprechen.
Herr Lichdi, noch einen Satz zu Ihren Äußerungen, dass für den Freistaat Sachsen Fördergelder verloren gehen: Sie wissen ganz genau, dass ein erheblicher Anteil – nämlich mehr als die Hälfte dieser Fördergelder – schlichtweg einfach den Kauf der Flächen ausmachen, das heißt, das BMU zahlt an das BMF eine Kaufsumme über den Umweg der gGmbH. Das ist also nicht per se etwas, was dem Freistaat Sachsen unmittelbar bzw. auch der Wirtschaftskraft in der Region verloren geht. Das ist eine Angelegenheit, die von Kontonummer zu Kontonummer auf der Bundesebene wechselt.
Ein letzter Punkt. Ich bin überrascht über Ihren Vorschlag, aber ich wusste es nicht, dass Sie den Ausschuss zukünftig zur Bewilligungsstelle für Projekte machen wollen. Da bin ich Ihnen zumindest für den Mut, den Sie hier an den Tag legen wollen, dankbar.
Ich rufe jetzt das Schlusswort auf. Das erste Schlusswort hält die CDU/ SPD. Bitte, Herr Abg. Heinz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich bin diesem Hohen Hause sehr dankbar, dass wir heute diese Debatte führen dür
fen; denn einerseits musste einiges klargestellt werden, was in der Öffentlichkeit falsch dargestellt wurde. Es ist eben gerade nicht der Fall, wie das Zentralorgan „Neues Deutschland“ am 13.12. berichtete, dass das Naturschutzgroßprojekt gescheitert sei. Es war genauso nicht korrekt, aus der Mücke einen Elefanten zu machen.
Andererseits ist es für die Betroffenen vor Ort gut und wichtig, wenn der Sächsische Landtag auch eine eindeutige Position zu diesem Thema bezieht. Das „Lausitzer Seenland“ und die Lausitz im Allgemeinen liegt uns ebenso wie jede andere Region des Freistaates am Herzen. Alle Projekte dieser Art, die uns helfen, den Freistaat Sachsen ökologisch und ökonomisch attraktiver zu machen, werden deshalb von uns unterstützt. Das Naturschutzgroßprojekt „Lausitzer Seenland“ gehört ebenso dazu wie das „Leipziger Neuseenland“.
Ich möchte auch auf die guten Erfahrungen mit dem „Grünen Band“ im Vogtland verweisen; die Thematik dazu wurde hier im Januarplenum umfassend dargestellt. Hier hat sich hervorragend die regionale Trägerschaft – in diesem Fall des Landkreises – bewährt, und ich sehe keinen Grund, warum dies nicht auch in der Lausitz so gemacht werden soll.
In der Debatte hat sich herausgestellt, dass sich die Frage des Grundeigentums zur zentralen Frage hochstilisiert hat. Ich kann nur sagen, dass es in Sachsen die Regel ist, dass Naturschutz losgelöst vom Grundeigentum stattfindet. Das wird organisiert durch administrative Maßnahmen bis hin zu Vertragsnaturschutz und es funktioniert hervorragend. Wenn sich allerdings ein Bewerber zurückzieht und die Anwälte in die Häuser schickt, wenn bei der Gestaltung des Grundeigentums die Prioritäten wechseln, dann muss natürlich die Frage erlaubt sein: Worum geht es in erster Linie: um Grundeigentum oder um Naturschutz?