Protokoll der Sitzung vom 28.09.2007

Herr Menzel, ich werde mir noch einmal einen nachträglichen Ordnungsruf vorbehalten. Er hätte dann die Konsequenz, dass Sie beim dritten Ordnungsruf des Saales verwiesen werden. „Junge, komm bald wieder!“ und Sie wünschen sich in diesem Sinne, dass dieses Lied in Erfüllung ginge – ich denke, ich erteile Ihnen diesen Ordnungsruf.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Wir sind noch bei der Runde der Abgeordneten. Herr Gansel, Sie sind noch als Redner für Ihre Fraktion gemeldet. Ich frage die anderen Fraktionen in der Reihenfolge. – Dann, Herr Gansel, haben Sie das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Weiss, dass es die NPDFraktion bei dieser Debatte mit Ihnen als moralische Scheinautorität dieses Hauses zu tun bekäme, war uns klar. Absehbar war auch, dass Sie mit verkniffener Miene und erigiertem Zeigefinger den Wortlaut des § 130 des Strafgesetzesbuches vortragen würden,

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

um zu mutmaßen, was die NPD mit der Meinungsfreiheit, sollte sie denn in diesem Staat endlich Wirklichkeit werden, so alles im Schilde führe. Den sehr schlicht gehaltenen juristischen Nachhilfeunterricht, Herr Weiss, hätten Sie sich getrost sparen können. Wir wissen schon, wogegen wir sind. Wir wissen, was im 130er an Rechtsstaatswidrigem alles drinsteht. Wenn Sie, Herr Weiss und Herr Martens, die innere Kraft gehabt hätten, der Rede von Holger Apfel zu folgen, wäre Ihnen aufgegangen, warum wir diesen Maulkorbparagrafen abgeschafft sehen wollen. Anderslautenden Behauptungen zum Trotz geht es uns keineswegs darum, mit der Streichung des § 130 das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen des Holocausts zum neuen Volkssport im Lande zu machen. Darum geht es uns überhaupt nicht. Nein, uns als nachgeborene Deutsche, als Abgeordnete der mitgliederjüngsten Partei Deutschlands interessiert der Holocaust gar nicht.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Wir wollen 62 Jahre

(Protest bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD und der FDP – Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

nach Kriegsende einfach einen Schlussstrich unter eine moraltriefende, einseitige und ritualisierte Vergangenheitsbewältigung ziehen, nicht mehr und nicht weniger.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Mord verjährt nicht!)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, von dieser smarten Dame gestatte ich keine Zwischenfrage. –

Sie, Herr Weiss, und Sie, Herr Martens, sind vorgestrig. Sie kommen doch von der Negativfixierung auf das Dritte Reich nicht los. Sie kleben doch an einer manischen Vergangenheitsbewältigung, während die NPD angesichts der von Ihnen aufgetürmten Probleme im Land nichts als die Gegenwartsbewältigung will.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD, und von der Linksfraktion)

Ich will Ihnen aber nicht ersparen, was Günter Bertram, ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg, zur Fragwürdigkeit des Volksverhetzungsparagrafen feststellte. Ich zitiere: „… Unser § 130 Abs. 3 und 4 Strafgesetzbuch ist vom Standpunkt der Meinungsfreiheit aus … fragwürdig. In fast ganz Europa, so scheint es, wird neuerdings Geschichtsdeutung nicht mehr von Historikern betrieben, sondern von Staats wegen unter Drohungen verordnet. … Meinungen aber“ – so der hohe Jurist weiter – „müssen sich im Härtetest öffentlicher Diskussion durchsetzen oder in ihm – und nicht vor dem Kadi – scheitern. Es wird wohl Zeit, dass die Politik hierzulande den genannten Paragrafen unseres Strafrechts unter ihre kritische Lupe legt.“ – So der ehemalige Vorsitzende des Landgerichtes Hamburg. Genau das hat unlängst die NPD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern getan, und das gleiche Ansinnen verfolgt heute die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Der § 130 des Strafgesetzbuches stellt aber nicht nur unerwünschte Geschichtsauffassungen unter Strafe und suspendiert damit die Wissenschaftsfreiheit. Er ist vor allem ein juristisches Kampfmittel der Überfremdungspolitiker und Ausländerlobbyisten gegen all jene Deutsche, die sich partout nicht damit abfinden wollen, eines Tages Fremde im eigenen Land zu sein.

Der § 130 ist ein Knebelparagraf für alle Gegner der multikulturellen Gesellschaft und damit de facto ein inländerfeindlicher Ausländerschutzparagraf.

(Unmutsäußerungen von der Linksfraktion)

Am 16. April 2005 sah sich das Bundesverfassungsgericht gezwungen, eine haarsträubende Verurteilung wegen Volksverhetzung aufzuheben. Der Sachverhalt: Ein Deutscher hatte ein Flugblatt mit dem harmlosen Titel „Benehmen sich Gäste so?“ verfasst, nachdem es in einem Mehrfamilienhaus seiner Heimatstadt zu einem Streit zwischen deutschen und türkischen Mietern gekommen war, der mit zwei verletzten Deutschen endete. Der Flugblattverfasser schrieb in seinem Text vom „Terror von Türken an Deutschen“ und fragte, ob eine „ethnische Säuberung an Deutschen in Deutschland“ stattfinde, und forderte die Bürger auf, sich eine freie Meinung zum Geschehen zu bilden.

Das Amtsgericht Krefeld und das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilten daraufhin den Verfasser dieses Flugblattes wegen Volksverhetzung zu einer vierstelligen Geldstrafe, womit natürlich auch die Übernahme sämtlicher Gerichtskosten für den Verurteilten verbunden war.

Dieser Fall zeigt, wie es in Multikultistan wirklich zugeht: Deutsche werden viel häufiger Opfer von Ausländergewalt, als Ausländer Opfer von Deutschen werden.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Wer weiß, ob es in Mügeln nicht ähnlich war, denn längst wird auch gegen vier Inder ermittelt, die nach mehreren Augenzeugenberichten die Gewalt entfacht haben sollen.

Dass Deutsche im eigenen Land ausländischer Gewalt zum Opfer fallen, ist schon schlimm genug; dass aber Deutsche, die dies offen beim Namen nennen, auch noch strafrechtlich verfolgt und gerichtlich abgeurteilt werden, ist ein rechtspolitischer Skandal.

(Caren Lay, Linksfraktion: Sie verdrehen die Tatsachen!)

Wie sehr der Volksverhetzungsparagraf die Rechtskultur in diesem Land zerstört hat und der Meinungsunterdrückung in Ausländerfragen dient, wurde erst Anfang dieser Woche in Frankfurt am Main deutlich. In dieser Stadt wehren sich große Teile der restdeutschen Bürgerschaft gegen den Bau einer weiteren Großmoschee. Um diesem Protest bundesweites Gehör zu verschaffen, meldete unser NPD-Stadtrat eine Demonstration an unter dem moderaten Motto „Stoppt die Islamisierung – Keine Großmoschee in Frankfurt-Hausen“ – ein wirklich schlimmes, ein wirklich „volksverhetzendes“ Demo-Motto.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Was war der erste Gedanke der Frankfurter Stadtoberen: diesen legitimen Volksprotest mit dem Knebelparagrafen 130 zu unterbinden! Der CDU-Ordnungsdezernent Boris Rhein kündigte umgehend an, ein Demonstrationsverbot und eine Strafverfolgung gegen den DemoAnmelder wegen angeblicher Volksverhetzung zu prüfen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

So weit, meine Damen und Herren, sind wir in diesem linken Ideologiestaat schon gekommen: dass bereits ein Aufruf gegen die Islamisierung unserer Heimat zur Strafverfolgung wegen Volksverhetzung führt.

Wir Deutschen haben aber – und das stelle ich namens der NPD-Fraktion klar – das verdammte Recht, das Ausländerproblem im eigenen Land beim Namen zu nennen und zu sagen, dass wir es nicht wollen, dass Fremde aus dem Morgenland hier zuerst ihre Moscheen bauen und uns dann die Bomben um die Ohren werfen.

(Beifall bei der NPD – Caren Lay, Linksfraktion: Das ist eine Unterstellung! Das ist Volksverhetzung! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion und der SPD)

Kritik an Islamisierung, an Überfremdung, an TerrorMuselmanen darf nicht länger strafverfolgt werden. Die NPD-Fraktion fordert deshalb im Sächsischen Landtag eine Bundesratsinitiative zur Streichung des inländerdiskriminierenden Ausländerschutzparagrafen 130.

Meine Damen und Herren, es lebe die Meinungsfreiheit!

(Beifall bei der NPD – Oh-Rufe von der Linksfraktion)

Ich frage die Mitglieder des Hauses, ob noch einmal ein Redebeitrag erwünscht ist. –

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: So viel Unsinn kann man nicht kommentieren!)

Dann frage ich die Staatsregierung. – Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, somit kommen wir zum Schlusswort. – Darauf wird verzichtet.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/9731, Antrag der NPD-Fraktion, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und wenigen Jastimmen ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit des Hauses abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5

Beschleunigung der Eisenbahnverbindung Dresden–Berlin

Drucksache 4/9228, Antrag der Fraktion der FDP

Herr Morlok, Sie können für die einreichende Fraktion sprechen; danach die gewohnte Reihenfolge.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen alle, dass Verkehrsinfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor ist, und wir haben in diesem Bereich in Sachsen bereits erhebliche Erfolge zu verzeichnen. Ich

denke nur an die sächsischen Autobahnen – das Netz ist weitgehend geknüpft –, an die Verkehrsflughäfen in Leipzig und Dresden oder an die relativ neue ICEVerbindung von Leipzig nach Berlin.

Aber wir haben ein echtes Sorgenkind, und zwar die Eisenbahnverbindung zwischen Dresden und Berlin. Sie können inzwischen auf der Linie von Leipzig nach Berlin in 1:15 Stunden fahren; von Dresden nach Berlin dauert

es 2:08 Stunden. Da reibt man sich verwundert die Augen und überlegt sich: Ist denn Dresden so viel weiter weg von der Hauptstadt als Leipzig? Dem ist natürlich nicht so, denn vor dem Krieg war die Strecke mit dem legendären Hentschel-Wegmann-Zug in 1:40 Stunden machbar. Vor dem Krieg 1:40 Stunden, jetzt 2:08 Stunden – das sind 28 Minuten mehr, als wir damals für die Strecke benötigt haben.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Sie müssen auch mehr zahlen! – Zuruf des Staatsministers Thomas Jurk)