Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Finanzkraft der Kommunen nicht unerheblich abhängig ist von dem, was wir den Kommunen über Mittelzuwendungen im Rahmen des FAG zuweisen, ist schon des Öfteren in diesem Hohen Haus besprochen worden, denn bekanntlich muss die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen grundsätzlich durch das FAG sichergestellt werden.
Durch den in Sachsen geltenden Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist die Entwicklung des Finanzausgleichs auch immer Spiegel der allgemeinen Einnahmeentwicklung des Freistaates. Die schwierige Einnahmesituation vergangener Jahre blieb daher nicht ohne Folgen auf die finanzielle Ausgestaltung des FAG. Besonders hart traf dies die Gemeinden im Rahmen der möglichen Investitionszuwendungen. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass gerade die Koalition versucht hat, den Engpass der
Mittelüberweisung, der im letzten FAG nur möglich war, noch einmal durch 275 Millionen Euro neu zu gestalten, die zusätzlich im Haushalt für Investitionen zur Verfügung gestellt wurden. Allerdings – auch das haben die letzten Jahre gezeigt – ist die schwierige finanzielle Situation sächsischer Kommunen auch durch Faktoren beeinflusst worden wie die Einführung von Hartz IV oder den demografischen Faktor.
Natürlich ist es umso erfreulicher, wenn die Einnahmesituation des Freistaates sich anders gestaltet und damit ein Silberstreif für die Kommunen zu sehen ist. Ich finde es durchaus gerechtfertigt, dass – wie es auch meine Vorredner betont haben – wir die Möglichkeit nutzen, vorzeitig für das Jahr 2008 eine Glättung bei den Kommunen zu ermöglichen und die in Rede stehenden 122 Millionen Euro vorzeitig für das Jahr 2008 zur Verfügung zu stellen. Dazu muss man sagen, dass die Einnahmen der Kommunen sehr differenziert zu betrachten sind und in den vergangenen Jahren oftmals nur durch Erhöhung der Hebesätze begünstigt wurden. Die Kollegen, die in den kreisfreien Städten Stadträte sind, wissen, wovon wir reden. Gleichzeitig sind spürbare Steuerkraftzuwächse im kreisangehörigen Raum nur bei wenigen Gemeinden zu verzeichnen.
Nun sollten wir uns davor hüten zu denken – auch das hatten meine Kollegen bereits benannt –, dass wir den Kommunen großartige Geschenke verteilen. Es ist Geld, das ihnen zusteht. In diesem Rahmen ist es schwierig, verehrte Kollegin Hermenau, über Ihren Änderungsantrag zu sprechen, nämlich mitten im Verfahren, wenn die Dinge mit den Gemeinden schon abgesprochen sind, einen anderen Tatbestand mit einzubeziehen. Auch meine Fraktion hält es für günstiger, diesen Sachverhalt im kommenden Jahr bei den Haushaltsberatungen mit zu betrachten und inhaltlich, sachlich und fachlich mit den Kommunen zu diskutieren.
Lassen Sie mich noch auf eines hinweisen: Richtig ist, dass wir uns bei diesem Einmaleffekt nicht ausruhen können. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich auf den Koalitionsvertrag. Dort steht, dass von den Fraktionen eine Überprüfung der Finanzausgleichsbeziehungen gefordert wurde. Ich glaube, das haben wir in den letzten Wochen noch einmal deutlich gegenüber dem Finanzministerium artikuliert. Uns war klar, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages noch nicht im letzten FAG umgesetzt werden konnten. Allerdings erwarten wir, dass erste Ergebnisse und die weitere Vorgehensweise sowohl im FAG-Beirat als auch in den zuständigen Ausschüssen beraten werden, sodass das Parlament eingebunden ist.
Dringend geboten ist neben der Novellierung, dass aufgrund der Verwaltungs- und Funktionalreform über diesen Aufgabenkomplex, der zusätzlich auf die Kommunen zukommt, einnahme- wie ausgabeseitig im Rahmen des FAG zukünftig neu nachgedacht werden muss.
Einige weitere Aspekte hat Kollege Friedrich genannt, sodass ich es nicht wiederholen muss. Dr. Rößler hat
bereits gesagt, dass die Kommunen darauf warten, im Dezember schon die Chance zu haben, dies in ihren eigenen Haushalt mit einzustellen und die Haushaltsplanung für 2008 sicherer zu machen. So positiv dieser Kontext sein mag, müssen wir dennoch ausführlich über zukünftige FAG-Finanzströme und -verteilungen nachdenken, um für die Zukunft besser gewappnet zu sein.
Es ist wichtig, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird, damit bei den Kommunen für 2008 Sicherheit besteht. Es war auch richtig, diese Dinge im Plenum zu behandeln, weil es sich mit 170 Millionen Euro um keine kleine Summe handelt, sondern um ein Maß, das Kommunen hilft, Investitionen für die Zukunft zu decken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hinter dem vorliegenden Gesetzentwurf steckt der schlichte Sachverhalt, dass die Kommunen nach einem einfachen Rechenschema Geld vom Freistaat zu bekommen haben und dass der Freistaat dieses bereits 2008 anstatt, wie im Finanzausgleichgesetz vorgeschrieben, erst 2009 auszahlen möchte.
Selbstverständlich wird meine Fraktion dafür stimmen, dass die Kommunen dieses Geld, das ihnen zusteht, tatsächlich ein Jahr früher bekommen, wie es auch zwischen dem Finanzministerium und den Kommunen bzw. ihren Spitzenverbänden vernünftigerweise abgesprochen wurde. So weit, so gut, meine Damen und Herren.
Das Einzige, was uns als NPD-Fraktion stört, ist, dass wir im Landtag in puncto kommunaler Finanzausgleich immer nur über Dinge abstimmen, die sich aus der Mathematik des vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes ergeben. Viel zu entscheiden gibt es für das Parlament in der Regel nicht, jedenfalls nicht, nachdem die entscheidende Schlüsselgröße, auf die es beim Finanzausgleich ankommt, unter das parlamentarische Tabu gestellt und der Diskussion im Landtag entzogen worden ist.
Ich spreche von der Aufteilung der verfügbaren Finanzmasse zwischen dem Freistaat und den Kommunen. Das Verhältnis beträgt 64 zu 36 %. Daraus ergibt sich das meiste im Finanzausgleich, insbesondere die Verbundquote und die Finanzausgleichsmasse.
Trotzdem werden diese rein mechanisch berechneten Größen im Landtag bei jedem Haushalt feierlich beschlossen. Ist es nicht etwas albern, meine Damen und Herren: Größen zu beschließen, die sich mechanisch berechnen lassen, während die Berechnungsgrundlage, auf die es ankommt, überhaupt nicht diskutiert, geschweige denn zur Abstimmung gestellt wird? Die Festlegung dieser Berechnungsgrundlage, also wie viel Prozent der Freistaat und wie viel Prozent die Kommunen von der in Sachsen verfügbaren Finanzmasse bekommen sollen, ist in der Tat eine eminent wichtige politische Entscheidung.
Wie viel Geld braucht die zentrale Staatsverwaltung, um ihre Funktionen erfüllen zu können? Wie viel Geld bleibt für die oft Not leidenden Kommunen übrig, damit diese das flache Land erhalten können und nicht große Teile davon implodieren?
Oder muss man andersherum fragen: Wie viel Geld brauchen die Regionen, damit sie überleben können und ihre Bewohner nicht irgendwann zwangsevakuiert werden müssen, wie jetzt erstmalig geschehen? Wie viel Geld bleibt für die zentrale Verwaltung übrig?
Mit diesen Fragen, egal wie man sie stellt, befassen wir uns im Landtag nicht. Sie werden im sogenannten Beirat für den kommunalen Finanzausgleich unter dem Vorsitz eines Vertreters des Finanzministeriums behandelt und dort praktisch entschieden. Geändert hat sich am Finanzmassenverhältnis seit Jahren nichts. Es liegt nach wie vor bei den 64 zu 36 % zugunsten des Freistaates.
Ich will diese Angelegenheit heute nicht weiter vertiefen, meine Damen und Herren, denn ich weiß, dass sie über diese Sache, die heute zur Entscheidung ansteht, weit hinausgeht. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Landtag meines Erachtens hierbei ein ernstes Problem hat, ein demokratisches, was die Budgethoheit des Parlamentes angeht.
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gute Nachrichten, lieber Herr Staatsminister: Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Das ist sicherlich kein Wunder: Mit 32 Bürgermeistern in Sachsen – in 14 Tagen kommt mit Mirko Ernst in Oberwiesenthal noch ein Bürgermeister hinzu – und mit circa 588 kommunalen Mandaten haben wir ja eine gewisse Nähe zur Kommunalpolitik in Sachsen.
Ich glaube schon, dass wir als FDP-Fraktion wissen, wo den Städten und Gemeinden in diesem Land der Schuh drückt. Deswegen findet traditionell alles die Zustimmung der FDP, was gut für unsere sächsischen Kommunen ist. Alles, was die kommunale Selbstverwaltung stärkt, und alles, was unsere Kommunen stärker macht – das sehen wir auch in dieser Gesetzesinitiative –, wird von uns mitgetragen.
Euphorie – darin unterscheiden wir uns von Herrn Rößler dann doch ein wenig – kommt bei der FDP-Fraktion aber nicht auf. Denn man darf eines nicht vergessen: Dasselbe Land, das jetzt Weihnachtsmann spielt und den SSG und dem Landkreistag an den Gabentisch bittet, die Brieftasche öffnet und Scheine verteilt, hat mit dafür gesorgt, dass den Kommunen an vielen Stellen das Geld fehlt. Ich möchte nur an die mit den Stimmen Sachsens beschlossene Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 erinnern. Diese Erhöhung trifft nicht nur unsere Bürgerinnen und
Bürger ganz erheblich, sondern auch die sächsischen Kommunen. Da die Kommunen für Bauleistungen, für Warenbeschaffung und für Dienstleistungen Dritter seit Jahresbeginn einen um 3 % höheren Steuersatz zahlen müssen, ohne dass sie im Gegensatz zu privaten Unternehmen dieses Geld als Vorsteuer abziehen können, bedeutet das, dass die Finanzbelastung für alle Städte und Gemeinden in Sachsen größer geworden ist. Von diesen 176,1 Millionen Euro, die im vorliegenden Gesetzentwurf verteilt werden, kann man deshalb getrost einen Teil als Nachteilsausgleich für die im Januar 2007 vorgenommene Mehrwertsteuererhöhung bezeichnen.
Es bleibt festzustellen, dass die Mehrwertsteuererhöhung auch Druck auf die öffentlichen Kassen in Sachsen ausgeübt hat. Dafür tragen all diejenigen Verantwortung, die dieser Mehrwertsteuererhöhung zugestimmt haben. Sachsen hat das leider auch getan, meine Damen und Herren.
Auch die unsinnige Unternehmensteuerreform wird zu Einnahmeverlusten führen, zumindest dann, wenn ich der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Antje Hermenau glauben darf. Ich glaube, in der Antwort auf die Kleine Anfrage ist die Rede davon, dass die Kommunen in Sachsen mit 26 Millionen Euro Steuermindereinnahmen rechnen müssen. Bei den Kosten der Unterkunft droht den Kommunen in Sachsen ebenfalls Ärger, wenn sich Herr Steinbrück, wie ich es gelesen habe, durchsetzt und die Bundesbeteiligung reduziert. Dann dürften auf die sächsischen Kommunen im nächsten Jahr Mehrbelastungen in Höhe von 30 Millionen Euro zukommen. Das dürfen wir bei aller Euphorie über das FAG nicht vergessen.
Nicht vergessen dürfen wir auch das Finanzdesaster der Sachsen LB. Der Dresdner Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann hat neulich im Dresdner Stadtrat – ich glaube, auf Nachfrage der GRÜNEN – vorgerechnet, dass er selbst mit jährlichen Einnahmeverlusten von rund 1,5 Millionen Euro rechnet, in Leipzig spricht man von 4 Millionen Euro, in anderen Städten und Kreisen wird wohl noch gerechnet. Insofern, lieber Herr Tillich, relativieren sich die 176,1 Millionen Euro, die Sie auf den Gabentisch legen, doch ein wenig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich am Anfang zu sagen, damit keine Missverständnisse und Falschinterpretationen auftauchen: Das Geld, von dem hier die Rede ist, diese rund 180 Millionen Euro, stehen den Kommunen in
Was allerdings überrascht, ist der Zeitpunkt; dieser ist schon überraschend. Ganz offensichtlich handelt es sich hierbei um ein klassisches politisches Geschäft. Die bittere Pille Verwaltungsreform muss geschluckt werden und diese rutscht mit 180 Millionen Euro etwas leichter. Vielleicht gibt es bei der einen oder anderen Kommune ein wenig Kompensation für Einnahmeausfälle aufgrund des Verkaufs der Sachsen LB. Aber das ist mit den Zahlen nicht deckungsgleich.
Auf jeden Fall steht dieser Geldregen in engem zeitlichem Zusammenhang mit den Landrats- und Kommunalwahlen Mitte des Jahres 2008 im Zuge der Verwaltungsreform. Das muss man einfach so sagen. Finanzpolitisch notwendig ist dieser zusätzliche Geldsegen derzeit nicht. Im Vergleich stehen die Kommunen relativ gut da. Schon ohne diese Auszahlung, von der heute die Rede ist, steigen die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen im Jahre 2008 im Vergleich zu 2007 um mindestens 50 Millionen Euro an.
Die Finanzierungssalden der Kommunen sind seit dem Jahre 2004 positiv und liegen inzwischen über dem gesamtdeutschen Durchschnitt. Das ist sehr erfreulich, aber wiederum frage ich: Warum jetzt dieser Geldregen?
Deshalb wollen wir einen Teil dieses Geldes zurückhalten und verzinst anlegen, denn für die Kommunen werden auch wieder schlechtere Zeiten anbrechen, zum Beispiel wenn die Konjunktur schlechter läuft, aber nicht nur deshalb. In den nächsten Jahren gehen die Einnahmen der Kommunen unabhängig von der Konjunktur weiter zurück. Die Solidaritätsgelder werden weiter rückläufig sein. Es gibt aufgrund der demografischen Entwicklung weniger Mittel aus dem Länder-Finanzausgleich. Herr Tillich hat in den letzten Tagen in den Medien dazu ein paar Ausführungen gemacht. Außerdem weiß man als Finanzpolitiker, dass unser kommunales Finanzausgleichsgesetz in der Ausgestaltung so ist, dass prozyklisches kommunales Ausgabeverhalten verstärkt wird. Man weiß, dass bei einer guten Konjunktur die kommunalen Investitionen aufgrund dieses Zusammenhangs nach oben gehen und bei einer schlechten Konjunktur brechen die kommunalen Investitionen zusammen und verschärfen das Problem, denn die Kommunen sind mit circa 60 % an den öffentlichen Investitionen beteiligt.
Wir wollen diese Berg-und-Tal-Fahrt, die Verstärkung der konjunkturellen Höhen und Tiefen endlich anfangen zu glätten. Dazu muss man jetzt etwas ansparen, denn das Geld fließt jetzt. Wir wollen die Senken auffüllen, die Bergspitzen kappen und damit eine gewisse langfristige Berechenbarkeit der kommunalen Finanzen sicherstellen. Das halte ich für ein gutes Anliegen. Ich habe auch gehört, dass die Idee an sich von einigen Kollegen hier aufgenommen worden ist. Natürlich haben wir uns in Deutschland umgeschaut: Wo kann man etwas dazulernen? In Rheinland-Pfalz kann man in dieser Frage etwas dazulernen. Der Stabilitätsfonds Rheinland-Pfalz kann
nicht eins zu eins übernommen werden. Sachsen hat andere Regelungen und Mechanismen in seinem KFAG. Aber die Idee funktioniert natürlich trotzdem.
Wenn wir das Geld jetzt zurücklegen, die Diskussion um die Details der Ausgestaltung im Frühjahr in Ruhe führen – dann kann Herr Friedrich alle seine Punkte einbringen und Frau Weihnert kann alle ihre Punkte einbringen – und sie im Herbst nach der Strukturreform umsetzen, dann finde ich überhaupt nicht, dass unser Änderungsantrag Ihre ganzen Bemühungen in irgendeiner Art und Weise aufhält oder torpediert. Die Eckpunkte für einen solchen Fonds haben wir in der Antragsbegründung dargelegt. Wir schlagen vor, dass wir jetzt damit beginnen und jetzt das politische Bekenntnis zur Fondsidee abgeben, und nicht in die mittelfristige Finanzplanung, wie gestern erfolgt, aktuell hineinschreiben, man meine es doch ernst mit dem Fonds. Wir wollen, dass Sie Taten folgen lassen, und eine erste Speisung wäre eine solche Tat.
Die gründliche Debatte ist davon unbenommen, das Geld geht den Kommunen ja nicht verloren, es wird meiner Meinung nach verzinst angelegt, und dann hat man es eben auch da und kann in Ruhe über Ausgestaltung diskutieren. Man entgeht dem Verdacht, dass es einen Bestechungsversuch bei der Verwaltungsreform gibt, und ich finde, einen besseren Zeitpunkt als jetzt, Einnahmenüberschüsse zu nutzen, die man bereits hat – und das sind diese 54 Millionen Euro –, gibt es nicht. Im nächsten Jahr bereits kann es wieder anders aussehen. Sie haben schon ein paar Gefahren genannt. Ich bin der Meinung, man muss den Zeitpunkt von Mehreinnahmen nutzen, um sich etwas verzinst zurückzulegen und damit die Weichen für einen geglätteten Investitionsverlauf in den sächsischen Kommunen zu stellen und nicht diese holterdiepolter Berg-und-Tal-Fahrt zu machen – immer abhängig von der konjunkturellen Lage.
Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Tillich, bitte.