Protokoll der Sitzung vom 07.11.2007

Tragendes Element des Erfolgsmodells Kulturraumförderung ist der zwischen dem Freistaat Sachsen, den Landkreisen und den Kommunen gefundene solidarische Kulturlastenausgleich. Dieses Modell der solidarischen und zweckgebundenen Finanzierung ist nur dank der speziellen Zweckverbandslösung im Kulturraum möglich und umsetzbar. So wurden für die Kulturräume in den letzten Jahren jeweils circa 76,7 Millionen Euro und seit 2005 – dank der Koalitionsvereinbarung – jährlich 10 Millionen Euro zusätzlich an Landesmitteln bereitgestellt.

Wichtig ist – dies ist ein Teil dieser Konstruktion –, dass die Kulturräume diese Mittel durch eigene Kulturumlagen ergänzen, die im Jahr 2007 allein bei insgesamt rund 24 Millionen Euro lagen. Diese Mittel werden ausschließlich – ich betone nochmals: ausschließlich – zur Förderung von Kunst und Kultur in den Kulturräumen einge

setzt. Sie werden durch den Anteil der Sitzgemeinde der jeweiligen Kultureinrichtung ergänzt. Eine Umwidmung dieser Mittel für andere Maßnahmen, zum Beispiel Straßen- oder Brückenbau, ist aufgrund der Konstruktion des Kulturraumgesetzes nicht möglich. Es ist eine der großen, kreativen Lösungen in diesem Gesetz, dies zu ermöglichen.

Ich möchte kurz auf den Einwand der Linksfraktion bezüglich des Theater- und Orchestergutachtens eingehen. Im Theater- und Orchestergutachten, das auf unsere Bitte hin von der Kulturstiftung in Auftrag gegeben worden ist, wird ausdrücklich als eine Rahmenbedingung für die Weiterentwicklung unserer reichhaltigen Theater- und Orchesterlandschaft hervorgehoben, dass wir das Kulturraumgesetz mit der heutigen Finanzierungsregelung einschließlich der Höhe erhalten müssen.

Dennoch, auch wenn wir diese Höhe fortschreiben, werden wir in den nächsten Jahren aufgrund verschiedener Umstände, zum Beispiel auch Tariferhöhungen, Auflösung von Haustarifverträgen und Ähnlichem, über strukturelle Veränderungen bei Theatern und Orchestern nachdenken müssen, und genau das ist eine – eine! – Botschaft aus diesem Theater- und Orchestergutachten. Die wichtigere Botschaft ist aber, dass wir in der Lage sind, mit diesem Kulturraumgesetz und mit dieser solidarischen Finanzierung eine breite Theater- und Orchesterlandschaft auch in den nächsten Jahren unter veränderten finanziellen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten.

Das Geld für die im Rahmen des Kulturraumgesetzes aus den Landesfinanzierungen, aus den Kulturräumen und aus den Sitzgemeinden ist gut investiertes Geld. Ich möchte das an einem konkreten Kulturraum deutlich machen. Im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien konnte der Wandel des dort ansässigen Musiktheaters vom Stadttheater Görlitz zum Regionaltheater der Oberlausitz vollzogen werden. Mit der Einbringung der Neuen Lausitzer Philharmonie entstand ebenfalls ein Orchester für den gesamten Kulturraum. Auch das Stadtmuseum Zittau konnte mit besonderen Projekten, die aus den Kulturraummitteln finanziert wurden, wie die Ausstellung „Welt – Macht – Geist“, in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erzielen. Darüber hinaus wurde durch die Präsentation der Zittauer Fastentücher die überregionale Bedeutung des Stadtmuseums Zittau untersetzt. Der Kulturraum OberlausitzNiederschlesien unterstützte das Museum seit 1995 im Rahmen der institutionellen Förderung.

Aber auch innovative Projekte haben die Chance, von der Kulturraumförderung zu profitieren. So bietet das LichtKlang-Festival „Transnaturale“ ein Experimentier- und Gestaltungsfeld für moderne künstlerische Ausdrucksformen über die etablierten Institutionen hinaus. Mit diesem Projekt, das 2007 bereits zum dritten Mal stattfand, werden insbesondere regionale Entwicklungsschwerpunkte berücksichtigt. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus einem ganz speziellen Kulturraum, was mit den Mitteln der Kulturraumförderung möglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Vergabe der Fördermittel haben in den ländlichen Kulturräumen die Kulturraumgremien zu entscheiden. Betroffen sind dabei so unterschiedliche Kulturbereiche wie die Theater und Orchester, aber auch Musikschulen, Museen, Bibliotheken sowie die Förderung von Projekten in allen Kunstsparten einschließlich der Soziokultur. Die Etablierung dieser speziellen Kulturraumgremien ist ein weiteres Element der Kreativität des Kulturraumgesetzes und ein Teil seines Erfolges. Sie sind ein unverzichtbares Instrument für die flächendeckende Umsetzung des Kulturauftrages in Sachsen. Das Zusammenspiel von Kulturkonvent, Kulturraumsekretariat, Kulturbeiräten und Facharbeitsgruppen macht es überhaupt erst möglich, die politische Entscheidungsgewalt der Kulturkonvente mit der fachlichen Kompetenz der Kulturbeiräte und Facharbeitsgruppen sowie dem professionellen Kulturmanagement der Kulturraumsekretariate zusammenzuführen. Das kann kein Kulturausschuss, und sei er noch so produktiv.

Insbesondere die Mitwirkung von 800 Ehrenamtlichen an der Beurteilung und Auswahl förderungswürdiger Kultureinrichtungen und künstlerischer Projekte in den Kulturbeiräten und im Zusammenwirken mit den Kulturpolitikern in den Kulturkonventen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Erfolg des Kulturraumgesetzes. Allen, die an diesem Erfolg und damit am Erhalt der einzigartigen sächsischen Kulturlandschaft mitgewirkt haben – insbesondere für das breite Engagement der Ehrenamtlichen in diesen Kulturräumen –, möchte ich an dieser Stelle einmal sehr herzlich Dank sagen.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der noch geltenden Fassung tritt das Kulturraumgesetz am 31. Dezember 2007, also in wenigen Wochen, außer Kraft und ich kann die kritischen Anmerkungen, die hier zu dem späten Entscheidungszeitpunkt über die Verlängerung des Kulturraumgesetzes getroffen worden sind, nachvollziehen. Aber die Kulturschaffenden im Land haben offenbar ein großes Vertrauen in die Landesregierung und in das Parlament, auch wenn von dort sicherlich Unsicherheit aufgekommen ist. Dennoch hat es in den Kulturräumen eine breite Unterstützung für diese Verlängerung des Kulturraumgesetzes und auch das Vertrauen darauf gegeben, dass diese Verlängerung rechtzeitig in Kraft tritt.

Auf die Koalitionsvereinbarung und die Geltungsdauer des Gesetzes bis 2011 ist bereits verwiesen worden. Genau das wollen wir mit dieser dritten Novelle umsetzen. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll der Auftrag des Koalitionsvertrages, sowohl was die Verlängerung bis 2011, als auch was die Finanzierungsgrundlage angeht, erfüllt werden.

Besonders aufmerksam möchte ich darauf machen, dass der Gesetzentwurf auch eine Regelung über die Förderung von besonderen Strukturmaßnahmen in Kulturräumen aufgenommen hat und dass die 2 % der für die

Kulturraumförderung zur Verfügung stehenden Landesmittel für ganz gezielte Maßnahmen in den Kulturräumen jetzt auch gesetzlich fixiert werden. Da im Rahmen der Anhörung aller Kulturschaffenden und des Sächsischen Kultursenats bereits darauf aufmerksam gemacht wurde, wird diese Praxis auch von ihnen unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie darüber informieren, dass in meinem Haus – darauf ist von einigen Vertretern der Fraktionen schon Bezug genommen worden – eine weitere Novelle des Kulturraumgesetzes vorbereitet wird. Ein Referentenentwurf ist derzeit im Anhörungsverfahren. Ich kann berichten, dass der Sächsische Landkreistag, also die Mehrheit der Landräte, bereits seine Zustimmung zu diesem Referentenentwurf erteilt hat.

Die Notwendigkeit für diese große Novelle, wie ich sie einmal bezeichnen möchte, ergibt sich aus der zeitgleichen Anpassung des Kulturraumgesetzes an die neue Verwaltungs- und Funktionalstruktur. An die Adresse der FDP gerichtet: Es ist leider nicht möglich gewesen, beide Gesetze in einem Ritt zu machen, weil wir nicht auf etwas vorgreifen können, was derzeit vom Landtag noch gar nicht beschlossen ist, nämlich eine neue Verwaltungs- und Funktionalstruktur. Insofern werden wir zeitgleich mit diesem Gesetz in den Landtag gehen und rechtzeitig mit dem Inkrafttreten der Funktional- und Verwaltungsreform auch das neue Kulturraumgesetz – natürlich nach Zustimmung des Landtags – in Kraft setzen können. Dabei ist daran gedacht – und Herr Heitmann hat auf die Eckpunkte hingewiesen –, die bewährte Systematik des bisherigen Gesetzes und seine Finanzierung beizubehalten und durch eine Entfristung auch eine Sicherheit für die Kulturräume, für die Institutionen zu schaffen.

Ich bitte Sie in der heutigen Sitzung zunächst um eine Zustimmung zu dem vorgelegten Dritten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Ich freue mich auf eine breite Diskussion über die große Novelle des Kulturraumgesetzes und hoffe, dass wir in wenigen Monaten sagen können, dass wir ein Kulturraumgesetz, ich sage mal, „für die Ewigkeit“ auf den Weg gebracht haben.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit ist die allgemeine Aussprache beendet. Wir kommen nun zu den Einzelberatungen. Ich frage, ob davor – – Es gibt noch einen zusätzlichen Beitrag. Bitte schön, Herr Clemen. Sie sprechen jetzt noch für die Fraktion?

(Robert Clemen, CDU: Als Berichterstatter!)

Ich wollte gerade verkünden, dass Sie als Berichterstatter des Ausschusses das Wort haben. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her

ren! Als Berichterstatter und Ausschussvorsitzender gestatten Sie mir bitte noch einige Bemerkungen.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Fraktionen für die zügige und konstruktive Behandlung des Gesetzentwurfs, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund der Irritationen, woher auch immer sie gekommen sein mögen, und dem heutigen Ergebnis. Wir können alle darauf stolz sein, dass wir die Worte, die der Präsident des Sächsischen Kultursenats Dr. Bernhard von Loeffelholz mal geäußert hat: „Wozu dient eigentlich alles Wirtschaften, wenn nicht dazu, einem kulturvollen Leben die Grundlage zu geben“, berücksichtigen. Wir in Sachsen, meine Damen und Herren, haben diese Kultur immer hochgehalten. Wir haben durch unser Kulturraumgesetz eine deutschlandweite und weltweite Basis erster Ordnung geschaffen, um das kulturvolle Leben in dieser einzigartigen Form in Sachsen aufrechtzuerhalten.

Die einstimmige Beschlussfassung sollte uns allen ein deutliches Signal sein, nun in der nächsten Novelle die Entfristung und die unbegrenzte Fortschreibung des Kulturraumgesetzes zu definieren, und ich bitte alle hier anwesenden Parlamentarier, sich dieses Signals auch bewusst zu sein.

Es liegen Anträge vor, die unverzügliche Ausfertigung des Gesetzentwurfs nach § 50 Abs. 2, die Eilausfertigung, durchzuführen, und ich bitte darum, dass diese Eilausfertigung vorgenommen wird, auch im Namen aller an der Ausschussdiskussion beteiligten Abgeordneten, die dazu in der Lage waren und die damit deutlich gemacht haben, dass wir jetzt schnell und zügig allen Kulturschaffenden und den Trägern der Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen die Planungssicherheit – zumindest erst einmal bis 2011 – an die Hand geben müssen.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie vom Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung selbst. Aufgerufen ist: Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes, Drucksache 4/9243, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 4/10065, ab.

Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das war einstimmig.

Ich lasse über Artikel 1 abstimmen. Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ebenfalls einstimmig.

Meine Damen und Herren, ich lasse über Artikel 2 in der Fassung des Ausschusses abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor.

Ich stelle nun den Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entwurf einstimmig als Gesetz beschlossen.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 über die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem entsprechen. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Damit ist auch das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 2 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist der

Tagesordnungspunkt 3

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes

Drucksache 4/8531, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/10155, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU, danach Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht.

Die Debatte ist eröffnet. Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort. Frau Nicolaus, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt der Änderungsan

trag zum sächsischen Landeserziehungsgeld vor. Gestatten Sie mir, eingangs noch einmal kurz auf das Landeserziehungsgeld näher einzugehen, um anschließend die im Gesetz vorgenommenen Änderungen genauer darstellen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landeserziehungsgeld gibt es bereits seit 1992. Vor allem hat es das Ziel, die Wahlfreiheit über die Erziehung von Kindern zu unterstützen und zu verbessern. Als Familienleistung des Freistaates dient es besonders der finanziellen Unterstützung von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, welche ihr Kind zu Hause betreuen möchten. Gleichzeitig ist es ein Zeichen des Ausdrucks der Anerkennung für diejenigen Eltern, welche ihre Kinder häuslich betreuen. Die vorliegende Gesetzesänderung ist vor allem nötig, um das bisher geleistete Erziehungsgeld an das am 1. Januar eingeführte Bundeselterngeld anzupassen. Hierzu gab es auch viele Anfragen von der Öffentlichkeit, ob wir als Land hierauf reagieren. Wir tun dies mit diesem Änderungsantrag.

Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass das Bundeselterngeld eine ganz andere Zielrichtung hat als das Landeserziehungsgeld. Das soll hier nicht unerwähnt bleiben. Das Bundeselterngeld ist vorrangig eine Lohnersatzleistung und fördert insbesondere die rasche Rückkehr der Mütter oder Väter in ihr Berufsleben. Gleichzeitig soll aber auch – und das finde ich eine sehr gute Geschichte und es wird auch angenommen – die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Väter dieses Bundeselterngeld in Anspruch nehmen. Ich möchte es noch einmal kurz darstellen.

Wenn man das Bundeselterngeld über zwölf Monate in Anspruch nehmen will und danach das zweite Elternteil auch eine Erziehungsleistung vollbringt, dann wird das Bundeselterngeld weitere zwei Monate gezahlt.

Natürlich kann man das Bundeselterngeld auch weiter splitten – darauf werde ich in meinen Ausführungen noch eingehen –, sodass man es 24 Monate in Anspruch nehmen kann, dann aber als gedeckelte Leistung.