Natürlich kann man das Bundeselterngeld auch weiter splitten – darauf werde ich in meinen Ausführungen noch eingehen –, sodass man es 24 Monate in Anspruch nehmen kann, dann aber als gedeckelte Leistung.
Mit dem Landeserziehungsgeld wird insbesondere die Wahlmöglichkeit für Eltern angestrebt, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist das Wesentliche bei den Änderungen zum Landeserziehungsgeld? Zum einen wird die Leistung stärker nach der Kinderzahl und der Dauer der häuslichen Betreuung gestaffelt. So können Eltern in Zukunft bereits im zweiten Lebensjahr des Kindes, das heißt unmittelbar im Anschluss an die Zahlung des Bundeselterngeldes, für das erste Kind fünf Monate lang 200 Euro, für das zweite Kind sechs Monate 250 Euro und für das dritte Kind sieben Monate 300 Euro geltend machen.
Aber man kann dies natürlich auch im dritten Lebensjahr in Anspruch nehmen. Dann bedeutet das beim ersten Kind neun Monate lang 200 Euro, für das zweite Kind neun
Ich hatte eingangs erwähnt, dass das Bundeselterngeld zwölf bzw. 14 Monate in Anspruch genommen werden kann. Aber man kann es auch auf 24 Monate splitten und danach das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr in Anspruch nehmen. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden so stärker entlastet und damit wird ihre Erziehungsleistung unterstützt.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Öffnungsklausel hinsichtlich des Besuchs der Kinderkrippe und der Inanspruchnahme von Landeserziehungsgeld. Über dieses Thema kann man sicher streiten. Das wird wohl bei den nachfolgenden Rednern eine Rolle spielen. Es ist zukünftig in bestimmten Fällen möglich, Landeserziehungsgeld zu beziehen und trotzdem die Kindertagesstätte zu besuchen. Wenn zum Beispiel Kindesvernachlässigung amtlich festgestellt wird oder das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Kind in die Kindertagesstätte gebracht werden. Damit reagieren wir auch auf die Diskussionen darüber, dass Eltern zu Hause sitzen, das Geld hinter die Binde gießen und die Kinder vernachlässigt würden. Dem wollen wir entgegenwirken.
Abschließend sollte man nicht unerwähnt lassen, dass die Einkommensgrenzen, welche für den Bezug des Landeserziehungsgeldes entscheidend sind, angehoben werden. Das ist ein großer Zugewinn, denn dadurch können mehr Eltern davon profitieren. Die neuen Einkommensgrenzen betragen bei Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften 17 100 Euro und bei Alleinerziehenden 14 100 Euro. Damit ist es möglich, dass ein größerer Anteil der Eltern in den Genuss von Landeserziehungsgeld kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch den vorliegenden Änderungsantrag ist Planungssicherheit für alle Familien mit Kindern in Sachsen geschaffen worden. Gleichzeitig machen wir aber auch deutlich, dass wir zu unserer Verantwortung stehen, Familien und dabei insbesondere Mehrkindfamilien zu unterstützen. Ich will hier auch daran erinnern, dass wir eines der nur drei Bundesländer sind, die Landeserziehungsgeld zahlen. Das ist eine beachtliche Leistung, und ich bin dem Sächsischen Landtag und natürlich insbesondere der Koalition sehr dankbar, dass die finanziellen Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden. Das sind für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 jeweils 30 Millionen Euro. Das ist eine beachtliche Leistung für ein neues Bundesland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Landeserziehungsgeld ist aber nicht die einzige Maßnahme, welche im Freistaat Sachsen umgesetzt wird, um Familien aktiv zu unterstützen. An dieser Stelle ist auch die Kinderbetreuung zu nennen.
Im Freistaat wurde und wird seit Beginn der ersten Legislaturperiode die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen gefördert. Allein im Jahr 2006 haben wir über 300 Millionen Euro in die Betreuungsstrukturen investiert.
Natürlich muss man sich an dieser Stelle auch bei den Kommunen bedanken, die dieses Geld vom Freistaat abfordern, mit ihren eigenen Mitteln kumulieren und die entsprechende Kinderbetreuung absichern sowie in die jeweiligen Einrichtungen investieren.
Wir werden mit Sicherheit, bedingt durch das Bundeselterngeld, zunehmend Plätze für das Kleinkindalter zur Verfügung stellen müssen, weil die Eltern eher in den Beruf zurück wollen.
Mit Stolz kann man an dieser Stelle verkünden, dass wir im Kindergartenbereich eine fast hundertprozentige Versorgung gewährleisten können und bei den unter Dreijährigen eine 40-prozentige Betreuungsquote verzeichnen, und zwar mit steigender Tendenz.
Neben dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung wurden auch vielfältige qualitative Maßnahmen durchgeführt. Ein Beispiel dafür ist der Sächsische Bildungsplan. Auf diesen können wir wirklich stolz sein. Damit will ich deutlich machen, dass das Landeserziehungsgeld nicht nur eine Einzelmaßnahme darstellt, sondern in viele weitere Maßnahmen eingebettet ist, die unsere Familienfreundlichkeit dokumentieren. Dabei ist auch der Einstieg in das kostenlose Vorschuljahr zu benennen, den wir mit einem Beschluss zum letzten Haushaltsplan ermöglicht haben.
Weiterhin stellen wir uns der Aufgabe, die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von Erzieherinnen und Erziehern und von Tagesmüttern auch künftig abzusichern. Auch hier investieren wir in Qualität und damit natürlich in unsere Kinder und Familien.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die finanzielle Unterstützung von Familien. Ich habe bereits das Bundeselterngeld und das Landeserziehungsgeld angesprochen. In diesem Zusammenhang sollen aber auch die Maßnahmen erwähnt werden, welche diejenigen Eltern unterstützen, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren zu Hause betreuen und einen Wiedereinstieg in den Beruf anstreben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Arbeitsleben wandelt sich ständig. Die Anforderungen werden immer höher. Das Programm „Qualifizierung von Personen in Elternzeit“, finanziert aus Mitteln der Europäischen Union, gibt den Eltern während der Elternzeit die Möglichkeit, sich weiterzubilden und ihr Wissen aufzufrischen, um relativ problemlos den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu finden.
Eine sinnvolle und richtungweisende Familienpolitik kümmert sich jedoch nicht nur um die Eltern und ihre Kinder. Vielmehr muss auch gesehen werden, dass Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, also unterschiedliche Generationen, welche füreinander Verantwortung tragen und sich dieser stellen, seitens des Freistaates unterstützt werden müssen. Daher werden nicht nur Maßnahmen
ergriffen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, sondern auch Maßnahmen, um insbesondere den älteren Familienmitgliedern die aktive Teilnahme am Familienleben zu ermöglichen.
Ich möchte an dieser Stelle an das Mehr-GenerationenWohnen erinnern und an viele Dinge mehr, die inzwischen Akzeptanz gefunden haben.
Zum Schluss möchte ich sagen: Ich sehe, dass in Sachsen vielfältige Maßnahmen unternommen wurden und auch in der Zukunft unternommen werden, um zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen und ein gutes Familienklima zu sichern. Zum anderen werden auch die Familien gestärkt und gestützt. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zum Landeserziehungsgeld wird die Zukunft zeigen, dass wir hier den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa einem Jahr hat der Bundestag das Bundeselterngeld beschlossen. Dies ist letztlich die Ursache für die heute vorliegende Novellierung des Landeserziehungsgeldgesetzes.
Sowohl der Verschleppung über fast ein Jahr als auch dem Inhalt des Gesetzes merkt man jedoch an, wie unwillig die Staatsregierung dem vorsichtigen Kurswechsel in der Familienpolitik auf der Bundesebene gegenübersteht.
DIE LINKE hat ebenso wie zuvor die PDS das Bundeselterngeld stets begrüßt und befürwortet. Vor etwa zehn Jahren haben wir diesen Vorschlag selbst im Bundestag unterbreitet. Zehn Jahre später war dann auch die CDU bereit dazu, zumindest im Bund.
Dem Bundeselterngeld liegt die Philosophie zugrunde, dass es als Lohnersatzleistung in Abhängigkeit vom letzten Lohn gezahlt wird. Damit soll zum einen vermieden werden, dass berufstätige Frauen nach der Geburt ihres Kindes durch finanzielle Einbußen in die Abhängigkeit ihres Mannes geraten. Zum anderen soll auch Männern, die im Regelfall ein höheres Einkommen erhalten, eine Auszeit schmackhaft gemacht werden.
Darüber hinaus gibt es das Bundeselterngeld zwei Monate nur, wenn die jeweilige Partnerin bzw. der jeweilige Partner davon Gebrauch macht.
Es ist also durchaus auch ein gleichstellungspolitischer Ansatz, dem das Bundeselterngeld mit dem Leitbild der
berufstätigen Frau und der Verminderung der Abhängigkeit zwischen den PartnerInnen folgt. Diesen Ansatz unterstützen wir.
Gleichzeitig aber – und das ist unsere Kritik daran – zeichnet sich das Bundeselterngeld leider auch durch eine extreme soziale Schieflage aus. Wirkliche Gleichstellung gibt es also nur für gut verdienende Frauen. Niedrig verdienende und arbeitslose Frauen wurden schlechter gestellt. Der Mindestbetrag von 300 Euro ist schlicht und einfach viel zu niedrig, um eine finanzielle Unabhängigkeit zu sichern. Genau deswegen haben wir vorgeschlagen, aus den Mitteln für das Landeserziehungsgeld den Sockelbetrag aufzustocken. Unser Vorschlag waren 900 Euro.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass Sie unserem Vorschlag nicht gefolgt sind, war für uns dann doch nicht so ganz überraschend. Überraschend war es aber schon, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die bundespolitischen Vorgaben Ihrer eigenen Koalition vollkommen konterkarieren. Sie wollen, dass Mütter länger für die Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben, wobei das Wollen noch relativ undramatisch ist. Das Problem ist nur, dass Sie mit diesem Gesetz geradezu Druck auf junge Familien ausüben, wenn diese auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Wer sich von vornherein entschließt, eine dreijährige Auszeit zu nehmen mit einem auf zwei Jahre gestreckten Bundeselterngeld und dem anschließenden Erziehungsgeld, bekommt deutlich mehr Landeserziehungsgeld als diejenige Person, die eigentlich nach einem Jahr wieder arbeiten möchte, dies aber aus unterschiedlichen Gründen nicht realisieren kann.
Aus diesem Grund haben wir heute den Änderungsantrag vorgelegt, der eine gleiche Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes sowohl im zweiten als auch im dritten Jahr garantiert.
Nach der Anhörung im Sozialausschuss wäre es das Mindeste für die Koalition, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Unisono erklärten dort die Sachverständigen, dass eine solche Unterscheidung zwischen zweitem und drittem Jahr überhaupt nicht zielführend und sinnvoll sei. Darüber hinaus kritisierten die Sachverständigen den Irrsinn, dass Kinder vom Besuch einer Kita ausgeschlossen sind, wenn Eltern das Landeserziehungsgeld beziehen.
Wie lange wollen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, beim Thema Kindertagesstätten weiter zwischen dem modernen Anspruch auf frühkindliche Bildung für alle einerseits und der antiquierten Vorstellung von der Kleinkinderbewahranstalt für berufstätige Mütter andererseits hin- und herspringen? Eine Linie ist bei Ihnen einfach nicht zu erkennen.
Ich stelle fest: Der Freistaat wird Eltern dafür prämieren, wenn diese ihre eigenen Kinder von der frühkindlichen Bildung ausschließen, geradezu absurd, außer – und damit komme ich zur glorreichen Änderung der Koalition im
Ausschuss – in solchen Situationen, wenn der Arzt beim Kind Verhaltensauffälligkeiten oder eine Kindeswohlgefährdung feststellt. Das ist ja wohl schon zynisch. Etwas polemisch gesagt: Wer sein Kind schlägt, hat Anspruch auf den Kita-Platz.
Sehr geehrte Damen und Herren von der SPD! Den heute vorliegenden Gesetzentwurf als klassischen Kompromiss zu bezeichnen ist schon ziemlich verwegen. Vor einem Jahr übrigens vertraten Sie noch die gleiche Forderung wie wir: dass Kindern auch der Zugang zur Kita gewährt werden müsse, wenn die Eltern Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen.
Das ist kein Kompromiss. Was uns heute vorliegt, ist das Gesetz der Staatsministerin Orosz in unveränderter Form. Weder die Vorstellungen von der SPD noch die Anregungen der Sachverständigen haben Eingang in den Gesetzentwurf gefunden; von Kompromiss ist also weit und breit keine Spur.
Ich kann nur an dieser Stelle schon für die beiden Änderungsanträge werben, die wir als Fraktion gestellt haben und die genau diese beiden Punkte nachhaltig verändern wollen, um damit das Sächsische Landeserziehungsgeldgesetz zeitgemäßer zu gestalten.
Wird von der Fraktion der SPD das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte die Fraktion der NPD, Frau Schüßler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn die Anpassung des Landeserziehungsgeldes etwas spät kommt, möchte ich an dieser Stelle ganz klar sagen, dass wir die Beibehaltung natürlich begrüßen.