Das, was in Ihrem Gesetz steht, ist ein Anreiz, die Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes im dritten Lebensjahr und eben nicht im zweiten Lebensjahr zu schaffen. Das ist schon ein Anreiz dahingehend, dass Kinder zu Hause betreut werden sollen und eben nicht in die Kita gehen.
Drittens: Frau Orosz, ich muss Sie leider enttäuschen, Sie haben mich auch nach Ihrer Rede nicht davon überzeugt, dass Sie mit Frau von der Leyen im gleichen Takt gehen.
Sie können vielleicht mit den Schritten tanzen, das wäre ganz originell, aber nicht im gleichen Takt gehen.
Das Bundeselterngeld orientiert sich an dem Leitbild der berufstätigen Frau und an der Verhinderung von Abhängigkeit zwischen der Partnerin und dem Partner. Das Gegenmodell ist im Grunde das Landeserziehungsgeld und – auf Bundesebene in der Diskussion – das Betreuungsgeld. Das muss man einfach sagen. Das Landeserziehungsgeld konterkariert das Bundeselterngeld.
Viertens: Herr Krauß ist noch einmal auf unseren Ansatz von 900 Euro eingegangen und hat dazu gesagt, das wäre ja erst recht eine Herdprämie. Ich habe den Antrag noch einmal mit, den wir im Landtag gestellt haben. Es geht darum, Herr Krauß, die soziale Schieflage des Bundeserziehungsgeldes für das eine Jahr oder die 14 Monate herauszunehmen und den Sockelbetrag auf 900 Euro in dem einen Jahr aufzustocken. Dazu sollte noch ein dritter PartnerInnenmonat hinzukommen und ein Rechtsanspruch für den Krippenbereich sichergestellt werden. Das sind alles Punkte, die übrigens mit den finanziellen Ressourcen, die im Haushalt zum Landeserziehungsgeld verankert sind, möglich wären.
Ich bin ein bisschen verwirrt, weil Sie jetzt sagen, das Bundeselterngeld hat eine Schieflage. Vorhin haben Sie gesagt, Sie waren die Vorreiter und wollten das schon immer haben. Im Bundestag waren Sie dann gar nicht dafür. Erst sind Sie dafür und dann sind Sie dagegen.
Herr Krauß, ich könnte einfach auf das Protokoll verweisen. Da steht, dass wir für den Ansatz des Bundeselterngeldes sind und gleichzeitig eine Kritik damit verbinden, da es eine soziale Schieflage gibt, weil der Sockelbetrag von 300 Euro viel zu niedrig ist. Das habe ich vorhin schon gesagt. Sie haben nicht zugehört.
Meine Damen und Herren! Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Einzelberatungen.
Ich frage die Berichterstatterin des Ausschusses, ob sie das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zu den Einzelberatungen und zur Abstimmung selbst.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes. Dem liegt ein Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Drucksache 4/8531 zugrunde. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familien, Frauen und Jugend, Drucksache 4/10155.
Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem mehrheitlich zugestimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind genau diese beiden Punkte – ich möchte den gesamten Änderungsantrag einbringen –, die hier in der Diskussion eine Rolle gespielt haben. Das eine ist, dass auch eine Möglichkeit besteht, eine Kita in der Zeit zu besuchen, in der Landeserziehungsgeld in Anspruch genommen wird.
Das andere ist, dass die gleiche Bezugsdauer von Landeserziehungsgeld im zweiten und dritten Lebensjahr gewährleistet wird. Das sind die Inhalte unserer Änderungsanträge.
Wir werden den Änderungsanträgen der FDP und der GRÜNEN zustimmen, die ebenfalls in die gleiche Richtung gehen – um das schon vorwegzunehmen.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Linksfraktion, Drucksache 4/10265, zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag Drucksache 4/10263 der NPDFraktion ist bereits eingebracht. Ich frage, ob dazu das
Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/10263, zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwei Änderungsanträge, die die beiden kritisierten Punkte aufgreifen. Zum einen wollen wir, dass der Besuch einer Kita gleichzeitig bei Bezug des Landeserziehungsgeldes möglich ist. Es ist eben genau nicht so, dass sich Eltern für den Besuch ihrer Kinder in den Kitas oder für den Bezug des Landeserziehungsgeldes ganz bewusst entscheiden können, sondern sie sind durch ihre wirtschaftliche Situation dazu gezwungen, das Landeserziehungsgeld in Anspruch zu nehmen, und ihre Kinder können dann die Kita nicht besuchen. Wir wollen das ändern.
Das Zweite: Wir wollen, dass es gleichgültig ist, zu welchem Zeitpunkt Eltern das Landeserziehungsgeld beziehen, ob im zweiten oder dritten Lebensjahr. Der Anspruch soll gleich sein. Ebenso soll die Bezugsdauer unabhängig von der Kinderzahl sein, denn wenn Sie sagen, Sie wollen, dass mehr zweite Kinder geboren werden, dann muss ich sagen, vor jedem zweiten Kind gibt es ein erstes Kind. Es ist nicht zu erkennen, warum zweite und dritte Kinder bessergestellt sein sollen als das erste.
Ich werbe dafür: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Wir haben die Intention aufgenommen, die in der Anhörung immer wieder gekommen ist. Es ist ja in Sachsen immer noch so, dass viele Frauen nicht berufstätig sind, weil sie eben keine Arbeitsstelle haben. Diese werden eindeutig durch den Gesetzentwurf benachteiligt, auch wenn dort mehr Geld drin ist, weil zum Beispiel die Grenzen, ab denen kein Landeserziehungsgeld mehr in Anspruch genommen werden kann, hochgesetzt worden sind. Wer profitiert denn davon? Nur die, die ein Einkommen in entsprechender Höhe haben. Die das nicht haben, sind gezwungen, das Landeserziehungsgeld im zweiten Lebensjahr des Kindes zu nehmen, weil sie das Bundeselterngeld nicht auf zwei Jahre strecken können. 150 Euro sind eben zu wenig. Diese Mütter werden benachteiligt, weil sie nur fünf Monate Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen können anstatt neun Monate wie im dritten Lebensjahr des Kindes.
Wird zu dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 4/10257 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über die Nr. 1 in Artikel 1. Wer der Nr. 1 in der Fassung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist der Nr. 1 in Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen jetzt zu Nr. 2 in Artikel 1. Hier gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/10266. Ich bitte um Einbringung. Frau Schütz, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte es vorhin schon gesagt: Die Koalition muss dringend nachbessern. Und, Frau Orosz, Landespolitik besteht nun mal nicht aus Promenieren, sondern aus tatsächlicher Sachpolitik.
Unser Änderungsantrag möchte den gröbsten Schnitzer beheben. Wir stellen nämlich den Antrag, dass das Landeserziehungsgeld in der bisherigen Form geändert wird, dass es nicht für das dritte, sondern für das zweite Lebensjahr, also unmittelbar im Anschluss an das Bundeselterngeld, volle neun Monate gezahlt wird. Ich denke, wir haben damit die Chance einer echten Anpassung an das Bundeselterngeld. Wir nehmen damit auch nicht zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt, wie gesagt wurde, sondern verschieben diese Mittel in das zweite Lebensjahr. Wer länger auf Einkommen verzichtet, kann statt fünf Monate neun Monate – –
Ja, dann machen wir es doch so. Wir nehmen die neun Monate im zweiten Lebensjahr. Wer die Elternzeit länger in Anspruch nimmt, hat genau diesen positiven Effekt. Das heißt, ich belohne nicht im Nachhinein, sondern setze vorneweg die Zeichen und sage, das ist es mir wert. Wenn man die Elternzeit länger in Anspruch nimmt, dann hat man vorher die Leistung bereits erhalten. Herr Krauß, ich weiß nicht, weswegen Sie sich an den Kopf greifen – genau das haben Sie in Ihren Änderungsanträgen in den Ausschuss eingebracht.
Ich kann nur noch einmal für unseren Änderungsantrag werben, denn wir sollten Familien nicht dazu zwingen, Leistungskürzungen hinzunehmen oder ein ganzes Jahr ohne zusätzliches Einkommen in Kauf zu nehmen. Diese Qual der Wahl ist alles andere als familienfreundlich. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.