Wegen der von Anfang an vorhandenen Absicht, die EU zum Bundesstaat zu entwickeln, und wegen der Erkenntnis, dass dies gegen das Grundgesetz verstößt, wurde der Vertrag von Maastricht als Eselsbrücke für das Bundesverfassungsgericht konzipiert. Im Jahre 1993 ging das Gericht bereitwillig über diese Brücke, obwohl die EU schon in den Startlöchern stand, eine staatsähnliche Rechtsetzung zu entfalten, obwohl klar war, wohin die Reise gehen würde.
Seit Anfang der Neunzigerjahre wurde im Rahmen der bisherigen Verträge genau jene Rechtsetzungspraxis entfaltet, die man zunächst aus den Verträgen heraushielt, um die Eselbrücke für das Bundesverfassungsgericht bauen zu können. Deswegen ist diese Rechtsetzung illegal.
Inzwischen sind im Rahmen dieser illegalen Rechtsetzung so viele vollendete Tatsachen geschaffen worden, dass die verantwortlichen Drahtzieher glauben, die Maske fallen lassen zu können. Das geschah zunächst durch den Verfassungsvertragsentwurf. Nachdem dieser von der Mehrheit der Europäer abgelehnt wurde, präsentiert man die Mogelpackung EU-Reformvertrag. Das, meine Damen und Herren, ist vollendeter Betrug und eine Verhöhnung des Volkssouveräns!
Der Reformvertrag stellt wie der Verfassungsvertrag eine Verfassung für einen EU-Bundesstaat dar. Das bedeutet die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes und die absehbare Auflösung jeglicher deutscher Eigenstaatlichkeit. Parteien, die daran mitwirken, sind verfassungswidrig. Da aber in der BRD Verfassungspatriotismus und Verfassungsfetischismus nicht zum Erhalt Deutschlands, sondern vor allem zur Bekämpfung der nationalen Opposition da sind, wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich wohl die Verfassungswidrigkeit der Täterparteien nicht feststellen.
Die erfolgte Entwicklung ist dennoch rechtlich null und nichtig. Gegen die Verantwortlichen haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(Dr. Fritz Hähle, CDU, geht ans Mikrofon. – Dr. Johannes Müller, NPD: Nach dem Schlusswort? Auf welcher gesetzlichen Grundlage? – Holger Apfel, NPD: Auf welcher Grundlage denn? Sieht so Ihre Demokratie aus? – Jürgen Gansel, NPD: Das sind wieder die Nerven!)
das Sie hier gegen die Europäische Union vorbringen. Und selbst wenn es berechtigt wäre, ist es mir allemal noch lieber, heute eine Europäische Union zu haben, als ein Europa, in dem damals im Ersten Weltkrieg Millionen Menschen zu Opfern eines Krieges wurden, und im Zweiten Weltkrieg war es noch viel schlimmer.
Wir haben heute ein Europa des Friedens, und es besteht die große Chance, dass dieser Frieden auch hält. Wir haben heute bindende Verträge, wir arbeiten zusammen im europäischen Geist und im Geist der Freundschaft. Wir lassen uns von Ihren Anträgen, die in Gestalt des Wissens daherkommen, aber nur dummes Geschwätz sind, diese Leistungen, die auch auf die Leistungen unserer Väter seit 1945 zurückgehen, nicht kaputt machen.
(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Alexander Delle, NPD: Wo ist denn da die sachliche Richtigstellung? – Holger Apfel, NPD: Das ist ein eigenständiger Redebeitrag? – Dr. Johannes Müller, NPD: Das ist keine sachliche Richtigstellung? – Holger Apfel, NPD: Geschäftsordnung ist, wie es einem gefällt!)
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/10156 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt worden. – Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 beendet.
Hierzu können die Fraktionen wie immer Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: FDP, CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der FDP das Wort nimmt. Herr Dr. Martens, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei einem Unfall mit Schwerverletzten oder einem Herzinfarkt – wir alle wissen es; ich habe es selbst als Mitarbeiter im Rettungsdienst über viele Jahre erlebt – können Minuten über Leben und Tod entscheiden. Nach § 26 Abs. 2 Satz 6 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz soll der Einsatzort zur Notfallrettung mit bodengebundenen Rettungsmitteln innerhalb von 10 Minuten Fahrzeit erreichbar sein.
Im Landesrettungsdienstplan wurde, um eine gleichmäßig gute Versorgung der Landesteile mit dem Rettungsdienst sicherzustellen, diese Hilfsfrist eingeführt. Danach kann
die 10-Minuten-Frist dann als erfüllt angesehen werden, wenn in 95 % der über das Jahr in einem Rettungsbetriebsdienstbereich anfallenden Notfalleinsätzen auf der Straße eine Hilfsfrist von 12 Minuten planerisch eingehalten werden kann. Das klingt kompliziert. Einfacher: Der Rettungswagen soll in 95 % der Fälle nach 12 Minuten am Einsatzort sein. – Dies ist leider in Sachsen seit Jahren nicht der Fall. Der beste Wert, den der Freistaat erreicht hat, lag im Jahr 2005 bei 88 %. 2006 ist der Wert für den Freistaat wieder um 1 % gefallen, obwohl die Staatsregierung bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Erhöhung der Einhaltung dieser Hilfsfrist angekündigt hatte.
Meine Damen und Herren! In der Antwort auf meine Kleine Anfrage hierzu ist die Rede davon, dass – ich zitiere – „... in der Praxis eine tatsächliche Hilfsfristeinhaltung von mindestens 90 % akzeptabel ist“. Das muss nun doch etwas verwundern. Im Gesetz steht: 100 % in 10 Minuten, im Landesrettungsdienstplan steht: ab 95 % in 12 Minuten, und die Staatsregierung ist der Auffassung, 90 % in 12 Minuten seien ausreichend. Aber selbst diese
90 % werden wieder nicht erreicht. Das ist unzureichend. Die Versorgung mit Rettungsdiensten in Sachsen muss verbessert werden.
Absolut inakzeptabel ist es, wenn dieser Wert in einzelnen Rettungsdienstbereichen unter oder um 80 % liegt, wie im Weißeritzkreis 2006 mit 77,9 % Hilfsfristeinhaltung, im Niederschlesischen Oberlausitzkreis im Rettungszweckverband mit 80 %, in Meißen mit 81 % sowie in der Westlausitz mit 81,5 %. Diese Zahlen stammen alle aus dem Jahr 2006. Das sind im Schnitt 10 % weniger als die von der Staatsregierung genannten 90 %. 2006 wurden diese 90 % nur in vier von 19 vorhandenen Rettungsdienstbereichen eingehalten.
Meine Damen und Herren! Gerade diejenigen, die aus ländlichen Regionen kommen, sollten sich fragen, ob sie auch im Gespräch mit den Wählern im Wahlkreis solche Zahlen vertreten oder als akzeptabel darstellen können. Meine Fraktion, die FDP, sagt ganz klar: Nein, wir wollen das nicht. Die Notfallrettung muss auch außerhalb der Großstädte im sogenannten Metropoldreieck funktionieren. Lassen Sie mich noch eines sagen: Es sind nicht die berühmten unvorhergesehenen Baustellen, die Umleitungen, der Winter oder das schlechte Wetter, die schuld daran sind, wenn systematisch und flächendeckend die gesetzlich vorgegebene Notfallrettungszeit nicht eingehalten wird.
Mit unserem Antrag möchten wir die Staatsregierung bitten, dass sie gegen diese seit Jahren festzustellenden Mangelzustände vorgeht und einen Bericht vorlegt, wie aus ihrer Sicht diese wirklich lebenswichtige Frist eingehalten werden kann. Das ist zum Beispiel eine Frage der Verteilung von Rettungswachen, eine Frage der Anzahl der Rettungsmittel, der Rettungswagen und der Krankenwagen. Natürlich, wenn der Rettungswagen im 20 Kilometer entfernten Kreiskrankenhaus steht, weil er jemanden dorthin gefahren hat, braucht er länger, bis er wieder am Einsatzort ist. Aber die generelle und flächendeckende Nichteinhaltung der Zeiten deutet darauf hin, dass wir eben möglicherweise 10 % zu wenige Kranken- und Rettungswagen und 10 % zu wenige Rettungswachen haben. Wir möchten dies aber genauer erläutert haben, deshalb unser Antrag.
In wenigen Monaten werden wir die Zahlen für 2007 vorliegen haben. Ich bin davon überzeugt, dass die Staatsregierung jetzt bereits weiß, ob 2007 im Hinblick auf diese lebenswichtigen Fristen ein gutes oder ein schlechtes Jahr war. Ziel muss in jedem Fall die Erreichung der 90-%-Marke in Sachsen sein, und zwar soll sie nicht nur im Durchschnitt landesweit, sondern auch in allen einzelnen Rettungsdienstbereichen angestrebt werden. Ergebnisse um 80 % darf es nicht mehr geben. Wir bitten Sie deshalb, bis zum 31. März 2008 ein Konzept vorzulegen, wie der Freistaat diese Frist einhalten will. Bezogen auf
den Änderungsantrag der Koalition, lassen Sie mich eines sagen: Wir können uns auch damit abfinden, wenn ein solches Konzept bis zum 30.06.2008, natürlich unter Einbeziehung der betroffenen Rettungszweckverbände, vorgelegt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass es die Notfallrettung in Sachsen zu verbessern gilt, steht in diesem Hohen Hause unbestritten fest. Das System der Notfallrettung in unserem Freistaat ist ein feingliedriges Netzwerk und auch als solches organisiert. Vieles wirkt in diesem System zusammen und ist voneinander abhängig. Wir als Gesetzgeber haben im § 26 Abs. 2 des Sächsischen DRKGesetzes festgelegt, dass es zur Notfallrettung erforderlich ist, den Einsatzort mit bodengebundenen Rettungsmitteln innerhalb von 12 Minuten zu erreichen.
12 Minuten, Herr Dr. Martens, das heißt 10 Minuten Fahrzeit und 2 Minuten Dispositions- und Ausrückzeit. Das ist – und so geht man an die Sache heran – vom medizinischen Standpunkt aus gesehen die maximale Zeitspanne – das ist deutschlandweit so –, in der davon ausgegangen werden kann, dass noch erfolgreich Hilfe geleistet werden kann. Alle Diskussionen, diese Zeit zu verkürzen – solche Diskussionen hatten wir schon –, haben ergeben, dass mit dieser Verkürzung Kostenbelastungen in Größenordnungen verbunden werden. Aus medizinischer Sicht sind die 12 Minuten inklusive Dispositions- und Ausrückzeit die Zeit, in der beispielsweise im Falle eines Herzinfarktes die erforderliche Hilfe geleistet werden kann.
Diese Hilfsfrist, um die es heute hier geht, ist zudem – und das mag ich gar nicht so richtig in den Mund nehmen – auch eine planerische Größe. Legt man diese Frist zugrunde, so ergeben sich im Freistaat Sachsen 144 Rettungswachenstandorte. Das ist einfach eine Rechnung, die man aufgemacht hat.
Die Hilfsfrist ist ein Hauptkriterium. Neben dem Kriterium Hilfsfrist spielen natürlich bei der Betrachtung des sich notwendigerweise ergebenden Netzwerkes die Standorte und Faktoren, wie zu erwartende Notfalleinsätze, eine große Rolle. Wichtig ist vor allem die Verkehrsinfrastruktur. Herr Dr. Martens, Sie wissen genau, dass das bei der Kalkulation eine wichtige Rolle spielt, weil man beim Bestimmen der Standorte davon ausgeht, dass man mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde kalkulieren muss. Damit kommt man wieder in eine Phalanx der Bestimmung der Werte hinein, bei der die Topografie entscheidend ist. Im Gebirge muss anders gerechnet werden als auf dem flachen Land bzw. im Siedlungsgebiet.
Deshalb geht man auch davon aus, dass der Auftrag der Notfallrettung bei einer Abdeckung des Wirkungsbereichs von 95 % als ausreichend zu betrachten ist. Dass weitere Einflussfaktoren, beispielsweise die Witterung und ungenaue Ortsangaben – Sie nannten das bereits –, zu einer starken Belastung hinsichtlich der Hilfsfrist führen, kann sich jeder vorstellen. Dies ist zwar nicht ausschlaggebend, erhöht aber dennoch zeitweise den Druck auf die Sicherstellung, sodass man in der Praxis nur bei 90 % Absicherung ankommt und dies als akzeptabel bezeichnet. Dabei habe ich selbst meine Bedenken. Ich gehe immer von 100 % aus. Das ist einfach ein Erfordernis, dem wir uns stellen müssen.
Dennoch haben wir in den letzten beiden Jahren feststellen müssen, dass selbst diese 90 % nicht eingehalten werden. Wir haben im gesamten Land 293 000 bis 300 000 Einsätze im Jahr. Wenn man sich dann die Zahlen ansieht, stellt man fest, dass die Absicherung in den einzelnen Leitbereichen zwischen 80 und 86 % schwankt.
In einzelnen Leitbereichen hat man sich darüber Gedanken gemacht. Beispielsweise gibt es in städtischen Gebieten intelligente Rendezvouslösungen, womit man den Druck, eine weitere Wache zu bauen, etwas abbauen kann. Solche Lösungen sichern in den Bereichen mit hohem Notfallaufkommen flexibel die erforderliche Hilfe. Dies alles reicht aber nicht aus, wenn man sich die Daten der Rettungsdienste ansieht. Zudem gibt es Bereiche, die dringend einer Veränderung bedürfen.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat deshalb alle Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes aufgefordert, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung zu ergreifen. Der Landesbeirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz hat die in seinen Sitzungen in Auftrag gegebene Konzeption zur Sicherung der Notfallrettung in Form des verbindlich vorgeschriebenen Landesrettungsdienstplanes beraten. Im Dezember 2006 ist diese Konzeption durch den Minister bestätigt und verabschiedet worden.
In § 5 dieser Verordnung sind die Grundsätze der Fahrzeugbemessung geregelt. Außerdem sind gemäß § 3 Abs. 5 der Sächsischen Landesrettungsdienstplanungsverordnung (SächsLRettDPVO) für alle Notfalleinsätze, bei denen die Hilfsfrist überschritten wurde, vom Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes Kurzberichte anzufertigen, anhand derer eine Feststellung der Ursache der Überschreitung möglich sein muss. Bei der Auswertung einzelner Problemfelder hat es dabei Schwierigkeiten gegeben. Die Auswertungsergebnisse und die veranlassten Maßnahmen sind in der Rettungswache zu dokumentieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit wird an der Umsetzung des § 31 BRK-Gesetz gearbeitet. Das von uns festgeschriebene Auswahlverfahren für den Rettungsdienst bedarf gerade aus der Sicht der Einhaltung der Hilfsfrist unserer Aufmerksamkeit.
Wie wir im Landesbeirat mehrfach beraten haben, gibt es für die am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Verordnung zum Auswahlverfahren eine entsprechende Handreichung des Innenministeriums, die auch im Internet abrufbar ist. Daraus kann man schon ablesen, welche Anforderungen an den Leistungserbringer gestellt werden und welche Angebote man erwartet. Dabei kommt es insbesondere auf die Einhaltung der Kriterien an, die von uns gefordert werden.