Der Bundestag hat am 8. November 2007 die nunmehr fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung – kurz Verpackungsnovelle – beschlossen. Worum geht es: Ende der Achtziger- bzw. Anfang der Neunzigerjahre wurde in Deutschland die Idee der Kreislaufwirtschaft entwickelt und eingeführt. Diese Idee ist heute bei steigenden Energie- und Rohstoffpreisen aktueller denn je. Aus diesem Grund wurde die damalige Verordnung immer wieder den aktuellen Bedürfnissen und Erfordernissen angepasst. Die aktuelle Weiterentwicklung sieht vor, die Verpackungsverordnung der Kreislaufwirtschaft in eine ressourcenschonende Materialwirtschaft weiterzuentwickeln.
erstens die Verpflichtung, Verpackungen, die bei privaten Haushalten anfallen, bei dualen Systemen zu lizenzieren;
zweitens die Vollständigkeitserklärung, um die notwendige Transparenz zu schaffen und den Vollzug zu erleichtern;
drittens die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den dualen Systemen, um dadurch auch den Wettbewerb zu verbessern.
Die Verpackungsverordnung hat eine weitreichende Bedeutung, weil ein jeder Bürger in unserem Land täglich mit einer Vielzahl von Verpackungen in Berührung kommt. Unser Ziel sollte es dabei sein, diese nötigen und unnötigen Verpackungen einer ordentlichen Verwertung zuzuführen. Unser duales System ist ökologisch und ökonomisch – weil es Ressourcen schont.
Das Ziel der neuen Verpackungsverordnung ist, den Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, die getrennte Haushaltssammlung zu sichern und eine bessere Kontrolle und Durchführbarkeit zu erreichen. Die Kreislaufwirtschaft hat sich in den letzten Jahren bewährt, wir haben schon viel erreicht. Besonders positiv fällt das Fazit bei der getrennten flächendeckenden Erfassung von Altglas und Altpapier aus. Durch die stoffliche Verwertung von Metallen, Glas, Papier und Kunststoffen lassen sich erheblich mehr Energie einsparen und Rohstoffe sparen
als bei allen anderen vergleichbaren Ansätzen. Die getrennte Erfassung ist und bleibt ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zum effizienten Umgang mit Ressourcen. Dieses Fazit teilt auch der Bund.
Die Bundesregierung und die Koalition in Berlin wollen mit der Stabilisierung der haushaltsnahen Sammlung im Rahmen des dualen Systems vor allem die unseriöse Verrechnung und den Missbrauch begrenzen. Wir alle wollen, dass für erbrachte Leistungen auch ein angemessener Preis bezahlt wird. Deshalb geht diese fünfte Novellierung vor allem zur Eindämmung der „Trittbrettfahrer“ vor.
Die Entsorgung und Sammlung des privaten Hausmülls gehört für uns Sozialdemokraten zur Daseinsvorsorge. Wir sind für die Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft und gegen weitere Privatisierung.
Nach diesen eher allgemeinen Vorbemerkungen zur fünften Novellierung nun zum angesprochenen Punkt, der zukünftigen Teilnahme der Unternehmen der Lebensmittelbranche am dualen System – in Ihrem Antrag vor allem der Bäcker und Fleischer.
Dass die FDP schon immer ein Gegner des dualen Systems war, ist allgemein bekannt. Dass sie sich jetzt als Sprachrohr der Verbraucher und der Bäcker und Fleischer aufschwingt, ist wenig überzeugend, zum Beispiel die Warnung vor zukünftigen Gebühren, die die Entsorgung von Service- und Verkaufsverpackungen hervorrufen wird – verbunden mit der Prophezeiung, diese Gebühren würden sofort an den Verbraucher weitergereicht.
Festgemacht werden diese Gebühren in Ihrem Antrag an der Brötchentüte. Bei der Debatte im Bundestag wurde Ihr Fraktionskollege Horst Meierhofer mit der Zwischenfrage konfrontiert, welche Kosten denn, bezogen auf diese Brötchentüte, tatsächlich entstehen würden. Eine Antwort musste er leider schuldig bleiben.
Diese Bäckertüte – um die Frage zu beantworten – würde 0,036 Cent ausmachen, umgerechnet auf das Brötchen würden Kosten von 0,006 Cent entstehen. Das sind bei
1 000 Brötchen 6 Cent. Ich glaube, eine solche „Belastung“ zum Schutze von Klima und Umwelt sollte dies uns allen, auch den betroffenen Bäckereien und Fleischereien, wert sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Herstellerverantwortung erhalten bleibt und auf möglichst alle Produkte ausgedehnt wird. Eine Abwälzung der Sammlungskosten auf die Bürgerinnen und Bürger lehnen wir ab.
Einen Aspekt möchte ich noch erwähnen: Was bedeutet die bisherige Befreiung der Serviceverpackungen des Lebensmittelhandwerks von den allgemeinen Rücknahme- und Lizenzverpflichtungen? Die bisherige Regelung war eine Rabattregelung zugunsten des Lebensmittelhandwerkes; denn die sonstigen Verwender von Verkaufsverpackungen, zum Beispiel Supermärkte, waren bisher schon in das duale System integriert. Die neue Regelung soll es ermöglichen, möglichst umfassend alle Arten von Verkaufsverpackungen zu berücksichtigen; denn es gibt keinen signifikanten Unterschied zwischen der Brötchentüte im Supermarkt und der Tüte beim Bäcker um die Ecke. Beide sind Verpackungen, beide müssen auch als solche behandelt werden. Eine Ausnahmeregelung, wie es die FDP hier fordert, wäre im Hinblick auf das Ziel, die Verkaufsverpackungen möglichst zu einem großen Anteil einzusammeln und einer geordneten Wiederverwertung zuzuführen, kontraproduktiv.
Mit anderen Worten: die Verpackungsnovelle schafft ein Privileg des Handwerks ab zugunsten der Umwelt.
Die Tagesordnung ist abgearbeitet. Die nächste Sitzung findet morgen, Freitag, den 14. Dezember 2007, 10:00 Uhr, statt. Die Einladung liegt Ihnen vor.