Gut. – Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Änderungsantrag der GRÜNEN? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer gibt dem Antrag seine Zustimmung? – Ich frage nach Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Unter Nr. 1 gibt es auch einen Änderungsantrag der NPDFraktion. Ich bitte um Einbringung. Herr Abg. Despang.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag der NPD-Fraktion bezieht sich auf eine ganze Reihe geplanter Änderungen im Sächsischen Naturschutzgesetz. Im Wesentlichen zielt der Antrag darauf ab, die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Verlagerung von großen Teilen der Umweltverwaltung auf die kommunale Ebene zu verhindern. Die von Ihnen angestrebte Kommunalisierung der Umweltverwaltung führt zu einer Kompetenzzersplitterung. Dies lehnen wir ab.
Die bisherige Struktur der Umweltverwaltung hat sich nach Auffassung der NPD-Fraktion bewährt und ist leistungsfähig. Genau deshalb wollen wir sie mit unserem Änderungsantrag weitgehend erhalten. Grundsätzlich wäre es zu begrüßen, der unteren Ebene, also den Naturschutzbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften, mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Allerdings ist deren Personaldecke schon jetzt zu dünn, um alle Aufgaben ausreichend wahrzunehmen. Auch mit dem Personalübergang ist dahin gehend keine Verbesserung zu erwarten. Stattdessen werden die zahlreichen weiteren Aufgaben bei geringer werdendem Personal die Situation noch weiter verschlechtern. Dazu kommt, dass die bisher gebündelten fachlichen Kompetenzen zersplittert werden. Das unterschiedlich ausgebildete Personal müsste auf die Landkreise aufgeteilt werden. Die Folge ist, dass sich die Landkreise dann zur Erfüllung ganz bestimmter Aufgaben wieder zusammenschließen müssen. Das läuft letztlich aber eindeutig dem Reformziel einer effizienten Verwaltung zuwider.
Ein weiterer Aspekt unseres Änderungsantrages bezieht sich auf die mit der Umstrukturierung einhergehende Veränderung der Eingriffs- und Kompensationsregelung. Bisher wurden Vorhaben in Bezug auf Naturschutzbewertungen immer auf der gleichen Verwaltungsebene, sozusagen auf gleicher Augenhöhe, bewertet. Dem Entwurf zufolge soll zukünftig immer die untere kommunale Ebene dafür zuständig sein. Als einzige Ausnahme sollen Eingriffe mit Bedeutung für den Hochwasserschutz noch auf der Ebene der Landkreisdirektionen nachträglich korrigiert in „Landesdirektionen“ behandelt werden, weil diese überregional von Bedeutung sind.
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dafür die Einheitlichkeit der Verfahrensentwicklung und die Verantwortung des Freistaates Sachsen genannt. Die Verantwortung des Freistaates und die Notwendigkeit, einheitlich zu verfahren, dürfen nicht ausschließlich beim
Hochwasserschutz, sondern müssen bei allen Eingriffen gelten. Die Verlagerung auf die unteren Naturschutzbehörden wollen wir deshalb streichen.
Die besondere Sach-, Fach- und Ortskenntnis der unteren Behörden kann und sollte trotzdem ausreichend berücksichtigt werden, auch wenn diese die Verfahren nicht selbst wahrnehmen. In unserem Änderungsantrag fordern wir deshalb die Beibehaltung der bisher gültigen Regelungen. Wir wollen, dass die naturschutzfachgerechte Prüfung von Eingriffen auch weiterhin auf der gleichen Verwaltungsebene wie das Trägerverfahren durchgeführt wird. Einige Änderungen in unserem Antrag betreffen auch den Artenschutz, hier insbesondere die Überwachung des handelsrelevanten Artenschutzes. Dieser beinhaltet eine sehr spezielle Materie, die wegen des benötigten Fachwissens auch nur von ganz speziellem Fachpersonal bewältigt werden kann. Auch hier kommt die Landkreisebene nicht in Betracht. Wir fordern stattdessen, den Artenschutz weiterhin der Obersten Naturschutzbehörde zuzuordnen.
So viel zu unseren Änderungsanträgen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung.
Mir ist nicht bekannt, dass das bisher von irgendjemandem vorgeschlagen worden wäre. Es gibt Kreise, Kreistage, Kreisverwaltungen, Landräte, Landesdirektionen und Ministerien; jedenfalls nach meinem Kenntnisstand.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über diesen Änderungsantrag der NPD-Fraktion abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür wurde der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über die Nr. 1, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde der Nr. 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 64 Nrn. 2 und 3, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde Nrn. 2 und 3 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe auf die Nr. 4; die Nr. 2 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion. Darf ich das vorhin als Gesamteinbringung verstehen?
Gut. – Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür wurde der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die Nr. 4 in der Beschlussempfehlung auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Stimmen dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Der Nr. 4 wurde mit Mehrheit bei Gegenstimmen zugestimmt.
Die Nr. 5; die Nr. 3 des Änderungsantrages der NPDFraktion. Wer gibt die Zustimmung? – Die Stimmen dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür wurde dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die Nr. 5 in der Beschlussempfehlung auf. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde der Nr. 5 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe die Nr. 6 wie in der Beschlussempfehlung auf. Die Zustimmung, bitte. – Die Stimmen dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde der Nr. 6 mit Mehrheit zugestimmt.
Die Nrn. 7 bis 9. Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in Drucksache 4/10995. Herr Abg. Lichdi, jetzt geht es um die Streichung der Nrn. 7 bis 9.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige haben vorhin irgendwie die Anträge durcheinandergebracht. Jetzt geht es erst um die Großschutzgebiete. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Sachsenforst Amt für Großschutzgebiete wird und dann den Nationalpark Sächsische Schweiz, wie bisher schon, das NSG Königsbrücker Heide und jetzt neu auch das Biosphärenreservat unter sich haben soll.
Wir lehnen das aus ganz grundsätzlichen Erwägungen ab. Es kann nicht sein, dass ein Staatsbetrieb, der der Nutzung von Umwelt- und Naturgütern verpflichtet ist – und das ist der Sachsenforst –, zugleich für den Schutz von Naturgütern verantwortlich ist. Das ist eine strukturelle Befangenheit. Das ist eine strukturelle Unvereinbarkeit. Deswegen lehnen wir das ab.
Wir wollen, dass stattdessen das SMUL dafür zuständig ist. Zwar wissen wir, dahinter ist auch Landwirtschaftsinteresse verborgen oder verankert, aber wir halten es immer noch für die bessere Lösung gegenüber der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Auch wenn ich mich vorhin in den Nummern verheddert habe, so habe ich mich aber nicht mit meinem Wortbeitrag verheddert, als ich nämlich sagte: Wir folgen Ihrem Standpunkt.
Ihnen zu folgen wäre auch ein politischer Fehler, Herr Hahn, das sollte man deutlich unterstreichen.
als Behörde bei allen Aufgaben, die sich aus dem Naturschutzgesetz ergeben, ist der Fachaufsicht des SMUL unterstellt.
Sie sehen, durch so einen kleinen Versprecher kann man hier doch für etwas Erheiterung und Entspannung im Plenum sorgen.
Bereits heute ist der Sachsenforst Naturschutzfachbehörde für den Nationalpark Sächsische Schweiz und das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide. Die Aufgaben werden im Sinne des Naturschutzgesetzes erfolgreich wahrgenommen. Für die neuen Aufgaben wird kompetentes Fachpersonal aus dem Biosphärenreservat auf den Sachsenforst übergehen –