Danke schön. – Wer möchte von den anderen Fraktionen sprechen? – Herr Kollege Bandmann für die CDU-Fraktion, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Friedrich, eine gute Tat werden wir vollbringen: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Das ist reine Narretei, was Sie von uns fordern: das eben Beschlossene auf den Kopf zu stellen und mit Daten zu versehen, die in Teilen schlicht unrealistisch sind. Sie haben einen anderen Ansatz – das sei Ihnen zugestanden –; Sie haben es noch einmal zu Papier gebracht – auch das sei Ihnen zugestanden. Wir werden jetzt abstimmen, und die Mehrheit ist klar.
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Herr Dr. Friedrich hat uns ja im Prinzip schon aufgeklärt, dass dieser Änderungsantrag nicht mehr ist als die schriftliche Variante der von Kollegen Scheel heute Morgen vorgetragenen Argumente, und ich kann nicht erkennen, wie uns das nach Verabschiedung des Gesetzes in irgendeiner Weise weiterhelfen soll, um die Verwaltungsreform zu unterstützen.
Außerdem hat Herr Dr. Friedrich schon auf beide Gesetze – auch auf das, was morgen diskutiert wird – Bezug genommen und nimmt damit das Ergebnis der Abstimmung von morgen schon vorweg.
Das ist alles andere als eine ergebnisoffene Herangehensweise. Deshalb meine ich, dass, wenn dieser Änderungsantrag überhaupt einen Platz findet, dies nach Verabschiedung des Gesetzes morgen stattfinden muss, und nicht heute.
Ich glaube, „ergebnisoffen“, was Sie hier dargestellt haben, ist wirklich das sächsische Unwort des Jahres.
Im Grundsatz können wir vieles, was die Linksfraktion aufgeschrieben hat, teilen. Ich bitte Sie aber um Verständnis, dass wir Ihnen trotzdem nicht zustimmen werden, sondern uns enthalten werden. Ich habe jetzt keine Lust, die einzelnen Punkte zu filetieren. Der Hintergrund ist tatsächlich die Frage der Mittelbehörde, die Sie auch bei uns zum Anlass genommen haben. Dies sehen wir anders.
Zum Zweiten können Sie uns eigentlich kaum zumuten, Ihren Gesetzentwurf, den Sie morgen einbringen werden, hier zur Grundlage einer Zustimmung zu machen, bevor wir überhaupt Gelegenheit hatten, darüber zu beraten.
Von daher bitte ich um Verständnis, dass wir dem Entschließungsantrag nur unsere Enthaltung angedeihen lassen werden.
Gibt es weiteren Aussprachebedarf, meine Damen und Herren? – Das kann ich nicht feststellen. Somit stimmen wir über den Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/11009 ab. Wer zustimmt, der melde sich bitte jetzt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltungen und einer Anzahl von Jastimmen ist dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zu einem dritten Entschließungsantrag, dem der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/11010. Herr Dr. Martens, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem soeben gefassten Beschluss über das Sächsische Verwaltungsneuordnungsgesetz ist die Frage der Verwaltungsmodernisierung in Sachsen keinesfalls erledigt. Es ist ein zugestandenermaßen wichtiger Schritt, der hier gegangen wurde – nach unserer Auffassung zu kurz. Genau das wollen wir: dass der Landtag dies feststellt und sich zugleich zu der Verantwortung bekennt – und die Staatsregierung auffordert, dies auch zu tun –, dass mit dem jetzt beschlossenen Gesetz viele weitere Schritte überhaupt erst erforderlich werden.
Die Aufgabenkritik bleibt eine Daueraufgabe, der sich die Staatsregierung stellen muss. Privatisierung und Aufgabenverzicht bleiben auf der Tagesordnung in der sächsischen Politik. Es geht darum, mehr als nur Agrarforschung oder Agrarberatung verzichtbar zu machen. Es geht darum, Privatisierung einzuführen, wie zum Beispiel – wir werden darüber noch diskutieren – im Bereich des Beschaffungswesens der Polizei.
Der Freistaat – das ist unsere feste Überzeugung – leistet sich weiterhin einen Verwaltungsapparat, der für die
Auch hier besteht weiterhin eine laufende Verpflichtung, dies abzuändern. Es liegt mit diesem Gesetz, wie wir festgestellt wissen wollen, eben kein großer Wurf vor; sondern wir wollen weiter an der Aufgabe arbeiten, auf längere Sicht eine Mittelinstanz abzuschaffen.
Wir wollen, dass der Landtag weiterhin der Staatsregierung die Aufgabe stellt, die Kommunalisierung von Aufgaben voranzutreiben; dies bleibt ebenfalls als Aufgabe bestehen.
Außerdem geht es darum festzustellen, dass die Effizienzrendite, wie sie bisher in den Raum gestellt worden ist, möglicherweise so eben nicht erreicht werden kann, dass die dafür ergriffenen Maßnahmen zu kurz greifen.
Schließlich – da stimmen wir mit den Entschließungsanträgen der GRÜNEN und der Linksfraktion überein – wollen wir, dass die Ergebnisse dieser Reform laufend überprüft und auf ihre Tauglichkeit hin untersucht werden und dass dem Landtag hierüber berichtet wird. Diese Evaluierung ist wichtig. Ich glaube, wir schulden sie auch den Bürgern, denen die Koalition und die Staatsregierung den Nachweis bringen müssen, dass diese Reform tatsächlich das hält, was ihre Erfinder dem Bürger dazu versprochen haben.
Wer möchte von den anderen Fraktionen dazu Stellung nehmen? – Herr Bräunig für die SPD-Fraktion, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ehrt Sie ja, Herr Dr. Martens, dass Sie versuchen, in die Zukunft zu schauen; aber trotzdem besteht keine Notwendigkeit für diesen Entschließungsantrag – ebenso wenig wie für die beiden vorhergehenden. Sie haben auch nichts anderes getan, als Ihre Argumente von heute Morgen noch einmal aufzuschreiben,
Insbesondere die Aufforderung, die Abschaffung der Landesdirektionen jetzt schon vorzubereiten, macht wenig Sinn. Wir haben gerade beschlossen, dass die Landesdirektionen als neuer Behördentypus eingerichtet werden und zum 01.08. ihre Arbeit aufnehmen sollen, und jetzt soll die Staatsregierung schon die Abschaffung vorbereiten. Wie das gehen soll, müssen Sie mir vielleicht noch einmal erklären.
Wir haben gerade beschlossen, dass kreisangehörige Gemeinden auch kreisliche Aufgaben wahrnehmen können, und zwar ohne Beschränkung. Ferner ist EGovernment selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung dieser Reform. Insofern haben Sie Argumente bzw. Forderungen niedergeschrieben, die entweder umgesetzt sind oder schlichtweg keinen Sinn haben. Wir plädieren für die Ablehnung dieses Entschließungsantrages.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich hinreichend kurz auf den FDP-Entschließungsantrag eingehe, zunächst eine Bemerkung zu Ihnen, Herr Kollege Bräunig: Sie müssen es schon den Fraktionen überlassen, ob sie Entschließungsanträge stellen oder nicht. Sie hätten auch etwas Salbungsvolles für Ihr Jahrhundertwerk aufschreiben können. Wenn Sie das nicht schaffen, dann ist das Ihr und nicht unser Problem.
Die FDP bringt eine Reihe von kritischen Ansätzen in die Diskussion ein, die wir ganz ähnlich sehen. In einem entscheidenden Punkt gehen wir nicht mit: Wir können nicht erkennen, dass der Verwaltungsaufbau im Freistaat Sachsen pauschal überdimensioniert ist, wie es die FDP unter Punkt 2 ihres Entschließungsantrages schreibt. Das ist eigentlich widersprüchlich zur eigenen Argumentation der FDP, es habe keine eigene Aufgabenkritik gegeben. Die Überdimensionierung könnte nur nach einer Aufgabenkritik festgestellt werden. Diese in dem Entschlie
ßungsantrag getroffene pauschale Aussage können wir also nicht mittragen. Da wir einen schöneren und besseren Entschließungsantrag eingebracht haben, werden wir uns der Stimme enthalten.
Gleiches Spiel wie vorhin. In dem FDP-Entschließungsantrag stehen viele richtige Dinge, die auch in unserem Antrag enthalten sind. Die FDP fordert aber, wie die Linksfraktion in ihrem Antrag, die Abschaffung der Mittelinstanz. Das halten wir, wie gesagt, nicht für zielführend. Deswegen werden wir uns – aus Gründen der politischen Äquidistanz – gern der Stimme enthalten.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/11010 abstimmen. Wer zustimmt, der melde sich bitte jetzt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und einer kleineren Anzahl von Stimmen dafür ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 1 des heutigen Tages beendet.
Wir haben heute Morgen – Sie werden sich entsinnen – bei der Festlegung der Tagesordnung noch die Behandlung eines Punktes 2 beschlossen. Daher eröffne ich jetzt