Oder einen Westsachsen-Landkreis. Bei Süd wird es kompliziert, weil ja der Landkreis Mittelsachsen an der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland endet.
Da wird es schon etwas kompliziert nachzufragen, wo denn Südsachsen liegen könnte. Da kommen wir in leichte internationale Schwierigkeiten.
Um vor allem auch die Kreissitzfrage vor Ort zu klären, haben wir diesen Antrag gestellt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider hat uns Herr Günther nicht erklärt, warum die FDP das nur bis 2009 begrenzen möchte. Das ist jetzt unbegrenzt in der Landkreisordnung möglich. Schade, dass Sie darauf keine Antwort gefunden haben.
Wenn ich dazu noch etwas ganz kurz ergänzen darf. Nach meiner Kenntnis beinhaltet die Änderungsmöglichkeit nach der Landkreisordnung einen Genehmigungsvorbehalt durch die oberste Aufsichtsbehörde. Das ist in diesem Gesetzentwurf eben nicht der Fall.
Ich kann meiner Fraktion ausnahmsweise nur empfehlen, hier nicht zuzustimmen, weil wir einen soliden Antrag eingebracht haben, der eine hinreichend hohe Hürde gegen das sogenannte Kreissitzkegeln, an dem wir kein Interesse haben, aufstellt.
Ich habe den vorhin begründet. Er ist leider abgelehnt worden. Eine einfache Mehrheit würde das nicht bringen.
Das Zweite ist: Wir sehen es ähnlich wie die SPD, dass dies jetzt schon in der Landkreisordnung vorhanden ist
und wir überhaupt nicht einsehen, dass man hier eine zeitliche Begrenzung – welche auch immer – einführt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns abstimmen über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Wer gibt die Zustimmung? – Und die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Ich sehe 3 Stimmenthaltungen. Bei wenigen Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der GRÜNEN, Drucksache 4/11024. Wer bringt den Änderungsantrag ein? – Herr Dr. Martens, bitte.
Frau Präsidentin! Es ist vorhin bereits ausführlich über die Frage der anderweitigen Festlegung des Kreissitzes im Landkreis Leipzig gesprochen worden, aber wir wollen es gleichwohl auch für das Protokoll noch einmal abgestimmt wissen. Wir nehmen Bezug auf das, was von uns und auch von anderen zu der Begründung, warum Grimma die bessere Alternative ist, schon gesagt worden ist. – Danke.
Ich gehe davon aus, dass es dazu keinen Diskussionsbedarf mehr gibt. Deshalb lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der FDP und der GRÜNEN. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Nr. 32 hat sich erledigt. Die Nr. 39 beinhaltet die folgenden Anträge. Herr Dr. Müller, ich gehe davon aus, dass wir diese herausnehmen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema ist im Prinzip schon behandelt und auch abgestimmt worden. Für das Protokoll hätten wir gern die Abstimmung über die Drucksache 4/11040 und Drucksache 4/11041. Wir würden auf einen Redebeitrag verzichten. – Danke.
Dann komme ich sofort zur Abstimmung über den Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/11040. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wer gibt dem Änderungsantrag der NPD, Drucksache 4/11041, seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten: wenige Stimmen dafür, mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über § 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich lasse abstimmen über Abschnitt 1. Wer Abschnitt 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde Abschnitt 1 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Abschnitt 2 auf. Das ist § 4. Es liegen mir keine Änderungsanträge vor. Deshalb lasse ich über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Abschnitt 2 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Abschnitt 3 auf. Auch hierzu sind alle Änderungsanträge zurückgezogen worden, sodass wir über den gesamten Abschnitt abstimmen können. Wer Abschnitt 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dagegen wurde dennoch dem Abschnitt 3 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Abschnitt 4 auf. Das ist § 12. Auch hierzu gibt es keine Änderungsanträge. Wer möchte die Zustimmung geben? – Ich bitte um die Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Auch hier: Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Abschnitt 4 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Abschnitt 5 auf. Auch hierzu gibt es keine Änderungsanträge. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hierzu gleiches Abstimmungsverhalten. Dem Abschnitt 5 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Abschnitt 6 auf. Hier gibt es zu § 22 einen Änderungsantrag der Linksfraktion, Drucksache 4/11020. Ich bitte um die Einbringung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In § 22 werden in den Abs. 4 bis 6 auch Fristen für die Kreistagswahlen geändert. In Abs. 4 wird zum Beispiel Folgendes aufgehoben – ich zitiere aus dem Kommunalwahlgesetz: „Wahlvorschläge“ – in diesem Fall für die Kreistagswahl – „können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 45. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr eingereicht werden.“
Entsprechende Festlegungen gibt es zur Entscheidung über die Zulassung oder die Zurückstellung der eingereichten Wahlvorschläge und zu deren Veröffentlichung.
Beginnend mit Abs. 4 wird dieses System verändert, verkürzt auf den 27. Tag analog dem Kommunalwahlge
setz für Bürgermeister und Landräte. Bei der Differenzierung zwischen Kreistagswahlen einerseits und den Landrats- und Bürgermeisterwahlen andererseits hat sich der Gesetzgeber im Jahre 1993 mit Sicherheit etwas überlegt.
In der Begründung hieß es damals: „Diese Frist ist erforderlich, um das weitere Verfahren zur Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge, die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und den Druck von Stimmzetteln, zu ermöglichen.“ – So die Entscheidungsfindung im Jahre 1993.
Heute stehen wir aufgrund der Reform vor der Frage, einerseits abzuwägen, wie viel Zeit wir den Bewerberinnen und Bewerbern, den Wählervereinigungen, Parteien und Sonstigen für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften geben, um zu den Kreistagswahlen anzutreten, oder anderseits, wie viel Zeit wir ihnen geben, um einen für die Bürgerinnen und Bürger verbindlichen Wahlkampf durchzuführen.
Alle Parteien, die im Landtag sitzen, haben dieses Problem nicht. Alle Parteien und Wählervereinigungen, die in einem der Kreistage von den jetzt neu zu bildenden Landkreisen bereits vertreten sind, haben dieses Problem auch nicht, denn sie brauchen keine Unterstützungsunterschriften zu sammeln.
Aber was nützen die Unterstützungsunterschriften, wenn es nach der Zulassung nur noch drei Wochen für den Wahlkampf und eine verbindliche Aussage sind? Die etablierten Parteien können – sie tun es auch – schon jetzt Wahlkampf machen. Aber diejenigen, die Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, haben nur drei Wochen Zeit, um einen verbindlichen Wahlkampf führen zu können.
In diesem Sinn halten wir dies als Vertreter der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für nicht demokratieförderlich und bitten um die Streichung der Absätze 4, 5 und 6 in § 22.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über diese Frage ist bereits im Ausschuss hinreichend diskutiert worden. Die Koalition ist für die Beibehaltung der jetzigen Termine. Ich denke, jeder, der Unterstützungsunterschriften sammelt, ist bereits Teil des Wahlkampfes. Wenn er nicht die genügende Anzahl an Unterschriften sammelt, hat sich für ihn das Thema ohnehin erledigt. Wir meinen, dass damit keine Benachteiligung von Personen, die sich zur Wahl stellen, verbunden ist.
Wir sind ferner der Meinung, dass mit diesem kritischen Termin – das wurde immer wieder angesprochen – – Nach Beschlussfassung dieses Gesetzes hat der Innenmi
nister erklärt, dass er sich mit einer Bitte an die kommunale Ebene wenden werde, um zu gewährleisten, dass die kommunale Ebene bei den Rathäusern und Einwohnermeldeämtern sicherstellt, dass diese Prüfungen zeitnah erfolgen.