Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr gespannt, wie das Abstimmungsverhalten am Ende dieser Debatte sein wird.

(Christian Piwarz, CDU: Sie haben doch noch gar nichts gesagt!)

Im Kern findet sich unser Antrag entweder in Wahlprogrammen oder Aussagen aller möglichen Fraktionen dieses Hauses wieder, vor allem der Fraktionen der FDP und der CDU. Wir haben, als wir in der Regierungsbeteiligung waren, diese Debatte mit unserem damaligen Koalitionspartner geführt. Meiner Meinung nach ist es sinnvoll und richtig, dass wir diese Debatte und die Argumente, die damals dagegen gesprochen haben, wieder aufgreifen. Wir werden jetzt an einen Punkt kommen, eine Landesinitiative zu ergreifen. Das heißt, wir werden den damaligen Hinweis der CDU aufgreifen, dieses Anliegen mit einer Bundesratsinitiative zu untersetzen, um dann ein Bundesgesetz verabschieden zu können.

Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein wichtiges Thema. Leider Gottes mussten wir Erfahrungen sammeln – nicht nur in Sachsen, sondern auch bundesweit. Viele Millionen an Steuergeldern werden durch Korruption in den Sand gesetzt. Das sind Dinge, die die Menschen in diesem Land umtreiben. Nicht nur der Volkswirtschaft wird damit ein erheblicher Schaden zugefügt. Auch wir als Politiker sind gefordert, wenn selbst „Transparency Deutschland“ sagt, dass dazu endlich etwas kommen muss. Im Kampf gegen Korruption brauchen wir ein Bundeszentralregister. Wir als Sächsischer Landtag sollten uns dazu eindeutig verhalten.

Im März 2009 haben wir eine Kleine Anfrage des Abg. Martens, des heutigen Justizministers, zur Kenntnis nehmen dürfen, in der er noch einmal dezidiert nachgefragt hatte, welche Fälle von Korruption aus den Jahren 2007 und 2008 bekannt sind. Die Antwort auf diese Anfrage hat ergeben, dass es 2007 110 Ermittlungsverfahren gegen 181 Beschuldigte und 2008 63 Ermittlungsverfahren gegen 102 Beschuldigte gegeben hat. Ich denke, das ist ein Umfang, der durchaus beachtlich ist, und hoffe, dass wir uns hier in der Debatte darin einig sind, dass wir in Sachsen keine Korruption wollen, dass wir Korruption in Sachsen bekämpfen wollen, um gegenüber den Unternehmen, aber auch der Verwaltung ein klares Zeichen zu setzen.

Es ist nach wie vor unsere Auffassung, dass ein Korruptionsregister ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Korruption ist. Wir haben hier im Landtag schon häufiger die Argumente darüber ausgetauscht. In der letzten Legislatur haben wir als SPD einen Anlauf gestartet, indem wir einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Landesebene eingebracht haben. Interessant ist, dass das damalige Gesetz im Kabinett von allen Ministern mitgezeichnet, dann aber auf Druck der CDU-Landtagsfraktion – mit Hinweis darauf, dass wir keine Landesinitiative, sondern ein Bundesgesetz brauchen – gestoppt worden ist.

Aber wir sind lernfähig und bereit, uns zu verändern, wenn es der Sache dient. Insofern ist die heutige Antwort genauso zu verstehen: als Entgegenkommen gegenüber der CDU-Landtagsfraktion. Wir wollen jetzt eine Initiative starten, im Bund ein solches Register ins Leben zu rufen. Mit einigen jetzigen Ministern liegen wir dabei nicht so weit auseinander; denn auch der jetzige Wirtschaftsminister Morlok hat im September 2007 im Wirtschaftsausschuss laut Protokoll erklärt, die Einführung eines entsprechenden Korruptionsregisters, insbesondere auf der Bundesebene, sei wichtig. Deshalb glaube ich, dass wir mit diesem Antrag genau das erreichen und diese Initiative untersetzen können.

Vor allem können wir mit solch einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene ermöglichen, dass bundesweit ein Informationsaustausch stattfindet und entsprechende strafrechtliche Verurteilungen oder Entscheidungen im Bußgeldverfahren in dieses Register eingehen. Damit wissen wir bei der Prüfung, ob jemand im Rahmen eines Bieterverfahrens als zulässig anzusehen ist, das heißt, ob derjenige, der bietet, alle für uns wichtigen Kriterien erfüllt.

Zur Zuverlässigkeit gehört es auch, dass man neben der Leistungserbringung – gerade wenn es um öffentlichrechtliche Verträge geht – nicht in Zweifel ziehen darf, dass die Vergabe mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Straftaten, die damit im Zusammenhang stehen – zum Beispiel Betrug, Untreue oder Bestechung – sind Verstöße, die zu ahnden sind. Sie dürfen nicht dazu führen, dass im Endeffekt der Steuerzahler etwaige Absprachen im Preisbereich zahlen muss.

Deshalb schafft dieses Register auch einen Schutz für die einheimische Wirtschaft. Mit diesem Register erreichen wir auch, dass wir die Spreu vom Weizen trennen und die schwarzen Schafe aussortieren. Da es diese Register in vielen Bundesländern gibt – in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin und etlichen mehr –, ist es jetzt an der Zeit, mit diesem Antrag all das aufzugreifen, was bereits diskutiert worden ist.

Ich komme zur Zusammenfassung. Die FDP hat es in ihrem Wahlprogramm auf Seite 16 stehen: Wir wollen Korruption konsequent bekämpfen. Der Freistaat soll sich deshalb auf Bundesebene für ein deutschlandweites Antikorruptionsregister einsetzen. Der jetzige Minister hat es 2007 gesagt. Die CDU hat verlangt, dass wir eine Bundesratsinitiative starten. Das tun wir jetzt.

Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag die Mehrheit dieses Hauses findet.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Brangs. – Herr Heidan, Sie haben heute zu Ihrem Ehrentag Großeinsatz. Ich darf Sie bitten, den Redebeitrag für die CDU-Fraktion zu halten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Brangs und die Damen und Herren von der SPD, Ihr Antrag mag auf den ersten Blick verlockend wirken. Wer ist schon für Korruption oder will sich dieser, in staatlicher Verantwortung stehend, ausliefern? Das will niemand. Dass etwas gegen Korruption getan werden muss, ist eher selbstverständlich.

Wir wissen, dass die öffentlichen Verwaltungen in hohem Maße das Ziel von Korruptionsversuchen sind. Die Umfänge öffentlicher Auftragsvergaben und die wirtschaftliche Sicherheit des Auftraggebers an sich sind von vielen Unternehmen begehrt und für sie interessant.

Gerade die Branche, aus der ich komme, ist besonders „störanfällig“. Deshalb, meine Damen und Herren, werden gerade im Sächsischen Vergabegesetz wesentliche Dinge vorausgesetzt, wie der Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, die Zahlung von Verpflichtungen, zum Beispiel Sozialabgaben oder Steuern, oder die Benennung von Referenzobjekten. Ich weiß nicht, ob Sie eine Vorstellung davon besitzen, welchen Aufwand die Beibringung dieser Nachweise erfordert. Ich möchte das etwas verdeutlichen.

So ist es zum Beispiel notwendig, dass der Unternehmer oder der sich Bewerbende ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt, um den Nachweis zu führen, dass keine Straftaten gegen ihn vorliegen. Die Anforderung erfolgt über das zuständige Einwohnermeldeamt mit einer Kostennote von circa 13 Euro unter Vorlage des Personalausweises. Dieses Zeugnis wird dann beim zentralen Melderegister in Flensburg angefordert, und in einer Woche hat man diesen Beleg dann auch in der Hand. Die Nachweise der einzelnen Krankenkassen, des örtlichen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft für Bau in München und der Sozialkasse des Bauwesens in Wiesbaden werden kostenlos auf Anforderung erstellt und im Original verschickt.

Des Weiteren sind noch Nachweise der Leistungsfähigkeit, der Ausübungsberechtigung, der Eintragung in das Handelsregister oder in die Handwerksrolle erforderlich. Für Architekten- und Ingenieurbüros ist noch der Nachweis in deren Kammern erforderlich.

Sie sehen schon, dass anhand der Aufzeichnungen bestimmte Mitarbeiter in den einzelnen Firmen eine geraume Zeit damit beschäftigt sind. – So viel zum Bürokratieabbau. Ich will das ja gar nicht kritisieren.

Auch in der öffentlichen Verwaltung selbst gibt es Vorschriften zur Verhinderung von Korruption. So gelten hier im Prinzip auch die Personalauswahl und das Rotationsprinzip in den Verwaltungen als Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption. Bundesweit, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt das Sächsische Vergabegesetz als zielführend bei der Bekämpfung der Korruption. Das Problem ist nur, dass einige Vergabestellen bis heute noch nicht richtig damit umgehen können, weil sie zum Beispiel billig mit wirtschaftlich verwechseln und weil sie die von mir vorhin aufgezählten erforderlichen Nachweise oberflächlich abverlangen. Das ist Praxis. Ich kann Ihnen versichern, dass ich selbst jahrelang als Stadtrat in diesen

Dingen etwas Staub gewischt habe. Ich gehe jetzt auf diese Aspekte nicht weiter ein. Sie haben aber schon aufgrund meiner Ausführungen gesehen, dass es hier keinen Regelungsbedarf gibt. Was soll uns das bundesweite Korruptionsregister oder dieses Gesetz, das damit zusammenhängt, bringen? Sicherlich gibt es Fälle von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das ist unbestritten, und das sollte auch mit aller Vehemenz verfolgt und geahndet werden.

(Stefan Brangs, SPD: Wo denn?)

Aber was soll dieses Korruptionsregister denn bringen? Ein einheitliches Bundesgesetz birgt doch eher die Gefahr, dass die Nachweise für ein Vergabeverfahren noch umfangreicher werden und Vergabestellen noch mehr Zeit benötigen, um einen öffentlichen Auftrag zu vergeben und damit Umsatz und Beschäftigung in den Unternehmen zu sichern. Zudem wird es gerade bei größeren Unternehmen schwierig werden, zielgenau Auftragnehmer auszuschließen. Sollen beispielsweise bundesweit oder deutschlandweit tätige Unternehmen mit verschiedenen Niederlassungen grundsätzlich ausgenommen werden, wenn Fälle von Korruption festgestellt werden? Wie werden die Unternehmen dann behandelt, wenn sie Konsequenzen ziehen oder korrupte Mitarbeiter unverzüglich fristlos entlassen? Wie werden die denn behandelt? Gibt es dann Niederlassungshaftungen, oder wird dann das Unternehmen generell in Haftung gezogen und über einen längeren Zeitraum von einer Vergabe ausgeschlossen? Das ist doch mit einem bundesweiten Korruptionsregister nicht zu machen.

(Stefan Brangs, SPD: Das klingt alles wie eine Ausrede!)

Das sind Fragen, die sich nicht ohne Weiteres beantworten lassen und wohl kaum zur Minderung von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beitragen werden.

Mit Ihrem Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, werden Sie eher mehr Verwaltung erzeugen als Verwaltung verhindern. Sie werden Mitarbeiter in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen unter Generalverdacht nehmen oder ihnen zumindest, um eine Redewendung aus der Heimat unseres Wirtschaftsministers zu verwenden, ein gewisses Geschmäckle verleihen. Die Korruption werden Sie aber mit einem bundesweit einheitlichen Register sicher nicht besser in den Griff bekommen. Ihr Antrag würde mehr Bürokratie und weniger Nutzen nach sich ziehen. Ich bitte Sie deshalb: Bleiben Sie bei den vorhandenen sächsischen Regeln! Setzen Sie sich für eine praxisnahe Umsetzung des sächsischen Vergabegesetzes in Ihren Kommunen ein und hören Sie auf, den Generalverdacht Verwaltungen zu unterstellen und auch Firmen letztendlich mit Ihrer Forderung für ein bundeseinheitliches Korruptionsregister zu fördern.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, wir werden Ihre Ansichten und Ihr Ansinnen in dieser Form nicht mittragen können und deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU – Stefan Brangs, SPD: Glück auf!, sage ich nur.)

Das war Herr Heidan von der CDU-Fraktion. Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abg. Zais.

Danke, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Heidan, nun weiß ich wieder nicht, woran ich bin. Sie meinten ja wirklich, dass Korruption bekämpft werden muss. Sie gibt es auch. Doch Sie verabschieden sich und sagen: Aber wir machen nichts. Deshalb muss ich etwas ausholen, auch für die vielen neuen Abgeordneten.

Der bundesweite Kampf gegen Korruption geht ja schon über acht Jahre. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der Bundestag 2002 unter Rot-Grün ein Korruptionsregister beschlossen hat, das 2003 – das war damals kurz vor der Wahl – durch den Bundesrat wieder gekippt wurde. Daraufhin haben die Länder die Initiative ergriffen wie in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin, indem sie ein Landesregister eingeführt haben, um so von unten einen fairen Wettbewerb durchzusetzen.

Herr Zais, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Gern, Herr Heidan.

Bitte.

Herr Zais, nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich in meinem Redebeitrag – –

Sie bringen die Frage, Herr Heidan?

Ja, ich bin gerade dabei.

Nehmen Sie zur Kenntnis, Herr Zais, dass ich in meinem Redebeitrag sicherlich nicht von Nichtstun gesprochen, sondern gesagt habe, dass die Gesetzlichkeit ausgelebt oder umgesetzt werden muss und schon genug Regelungsdichte vorhanden ist?

Eine kurze Antwort von mir. Es war wirklich keine Frage. Herr Heidan, ich habe nicht verstanden, was Sie mir sagen wollten.

In Sachsen folgte DIE LINKE 2006 durch die Aufnahme – Herr Heidan, Sie haben es auch gesagt – eines Korruptionsregisters in das Vergabegesetz. Es geht ja um Vergabe, das haben Sie mehrmals in Ihrem Beitrag erwähnt, was aber auch damals abgelehnt wurde. Dann wurde der Freistaat vom Korruptionsmissbrauch im Autobahnbau der A 72 – die Älteren erinnern sich – eingeholt, und die Koalition hatte damals Handlungszwang. 2007 forderte die FDP, damals in der Opposition, mit einem Antrag ein bundesweites Korruptionsregister – daran erinnert sich

Herr Minister Morlok sicherlich noch, jetzt ist er gerade wieder weg – insbesondere zum Schutz des Mittelstandes. Die Koalition aus CDU und SPD brachte einen Antrag für ein bundesweites Register ein, und die GRÜNEN machten es richtig: Sie machten 2007 sofort einen Gesetzentwurf, um die Alibiaktivitäten im Sächsischen Landtag, wie ich sie von Ihnen, Herr Heidan, wieder erlebt habe, abzuwehren.

Der Lobbyismus lehnte den folgerichtigen Gesetzentwurf der GRÜNEN ab. 2009 gab es dann einen Gesetzentwurf der Koalition von CDU und SPD. Dieser hieß – ich habe es vor mir liegen – Entwurf „Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen“. Dieser Entwurf hat es bis auf eine Einladung geschafft. Dann ist es gekippt, es kam die Wahl. Ich würde sagen, die SPD hatte nicht den Mut, vor der Wahl diese Konfrontation in der Koalition zu suchen, und das Gesetz verschwand.

Heute haben Sie nun einen Antrag eingebracht, wieder ein einheitliches bundesweites Korruptionsregister zu bemühen; dafür soll sich die Staatsregierung stark machen. In acht Jahren sind wir ergo nicht weitergekommen, obwohl nachlesbar in allen Unterlagen erkennbar ist: Alle Fraktionen haben sich für ein Korruptionsregister bzw. ein Korruptionsgesetz eingesetzt.

Ich war heute gespannt, wer mit welchen Begründungen frühere Befürwortungen widerruft, und Herr Heidan hat als Erster seinen Beitrag dazu geleistet.

Meine Damen und Herren, Korruption ist eine Geißel der Wirtschaft und ein schleichendes Gift für den Staat und die Gesellschaft, und sie muss wirksam bekämpft werden. – Das ist nicht von mir, das ist von Ihnen allen. Korruption fügt besonders den Unternehmen und damit der Allgemeinheit erheblichen Schaden zu. Arbeitslosigkeit, Lücken im Haushalt durch Steuerausfälle – Korruption trifft damit Unternehmen und BürgerInnen gleichermaßen.

Unternehmen investieren nur, wenn Rechtssicherheit und Transparenz herrschen, und das bleibt eine unbestrittene Wahrheit. So wird in Zeiten wuchernder Korruption in ganz Europa – denken wir daran, wir schaffen einen europäischen Binnenmarkt – deren wirksame Bekämpfung zum wirtschaftlichen Standortvorteil im Sinne eines garantierten und gerechten Wettbewerbs.

Ich will ein Register – ich will auch eine transparente Auftragsvergabe –, das öffentliche Auftraggeber wegen Unzuverlässigkeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließt. Herr Heidan, Sie haben gefragt, was das Register soll: Genau das soll es. Es soll dazu eine Mitteilungspflicht für öffentliche Auftraggeber geben, damit Unzuverlässigkeiten von Unternehmen ausgeschlossen werden. Ich will natürlich den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit geben, bessere Auskünfte einzuholen.

Dafür liegen fertige Gesetzentwürfe mit juristischfachlichen Beurteilungen in unserem Land, im Plenum