Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

Indem Sie das Minarett gestatten, stimmen Sie dem aggressivsten Symbol einer menschen- und völkerverachtenden Lehre zu, die das Grundgesetz nicht nur infrage stellt, sondern offen ablehnt. Denn dem Recht auf Leben, wie es im Artikel 2 des Grundgesetzes normiert ist, setzt der Koran die Lizenz zum Töten entgegen, wenn es heißt: „Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr auf sie stoßt.“ – Koran Sure 2, Vers 191.

Wenn das Grundgesetz in Artikel 26 Abs. 1 bereits die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe stellt, so werden Krieg und Massenmord vom Koran ausdrücklich verlangt. Ich zitiere Sure 5 Vers 35: „Fürchtet Allah und führet um seinetwegen Krieg.“ Ebenso deutlich werden Krieg und Gewalt in Sure 47 Vers 35 mit den Worten propagiert: „Lasst im Kampf nicht nach und ruft nicht zum Frieden, wo ihr doch die Oberhand haben werdet.“

Diese Zitate, meine Damen und Herren, belegen, dass die Glaubenssätze des Islam eine Kampfansage an den Kernbestand der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik sind.

(Widerspruch der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Ein Wort aber noch zu denen, die irrtümlich meinen, den Islam und seine Symbole unter Berufung auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes geschützte Religionsfreiheit verteidigen zu müssen. Was meint denn die Religionsfreiheit? Meint sie wirklich, dass Anstiftung zum Mord als Teil eines Gottesdienstes dem Schutz des Rechtsstaates dient? Meint sie wirklich, dass die Unterdrückung von Frauen und Andersdenkenden in Deutschland staatlich legitimiert sein soll? Ich traue selbst Ihnen, meine Damen und Herren, noch so viel Aufrichtigkeit zu, dass Sie nicht ernsthaft davon ausgehen können, dass der Islam mit dem Religionsbegriff übereinstimmt, der den Schutzbereich des Artikels 4 des Grundgesetzes beschreibt.

(Widerspruch der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Stattdessen ist der Islam weniger eine Religion als vielmehr ein Politik- und Staatskonzept, das nicht nur sich allein sieht, sondern langfristig jedes andere Konzept verdrängen will. Demgegenüber ist sowohl das Menschenbild als auch der Religionsbegriff des Grundgesetzes gänzlich anderer Art; denn die dem Islam völlig unbekannte Toleranz gegenüber Andersdenkenden ist ein Wert des Heidentums und des Christentums, der durch die jahrtausendelange Prägung des Abendlandes auch das Rechtsdenken beeinflusst und letztlich zum Gedanken der Religionsfreiheit im Grundgesetz geführt hat. Die Väter des Grundgesetzes sind dabei ganz sicher nicht davon ausgegangen, dass eine Totaltyrannei wie der Islam das abendländische Toleranzverständnis als Deckmantel missbraucht, um seinen menschen- und völkerverachtenden Herrschaftsanspruch auch über Mitteleuropa auszudehnen.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Wenn Sie sich hier einer historischen Auslegung des Grundgesetzes befleißigen wollen, werden Sie zu dem zwingenden Ergebnis kommen, dass hinsichtlich des Islam bereits der Schutzbereich des Artikels 4 Grundgesetz nicht eröffnet ist. Kennzeichen der heutigen Politik ist aber, dass zwischen einer Erkenntnis und deren öffentlichem Zugeben Welten liegen. So gehe ich davon aus, dass etliche unter Ihnen die Gefahr islamistischer Landnahme und der Verbreitung ihrer Symbole, nämlich der Minarette, durchaus sehen und erkennen könnten. Aber Opportunismus und Feigheit verbietet Ihnen, frei zu denken und offen zu reden. Die politische Klasse dieses Landes flüchtet sich lieber in die Sprechblasen einer politischen Doktrin, um die Realitäten nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Das letzte Wort will ich aber dem geltenden Strafrecht einräumen, das im § 111 Strafgesetzbuch unmissverständlich bestimmt: „Wer öffentlich in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird bestraft.“ Was aber, meine Damen und Herren, ist ein islamischer Gottesdienst anderes als ein solches Aufstacheln zu Straftaten?

(Stefan Brangs, SPD: Genau!)

Wenn ein Imam in Deutschland den Heiligen Krieg ausruft, ist das Bestandteil des Gottesdienstes und steht nach Ihrem Verständnis unter dem Schutz des Grundgesetzes.

(Unruhe bei der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

Die NPD ist die einzige politische Kraft in diesem Land, die den wahren Charakter solcher Scheingottesdienste beim Namen nennt: Aufforderung zu Straftaten, Hetze gegen Andersdenkende und damit kriminelle Vereinigungen, deren Symbole in unseren Städten keinen Platz haben dürfen, sondern zu verbieten sind.

Die Auseinandersetzung um Minarette ist dabei in Wahrheit das Thema des Umgangs mit dem Islam als solchem. Bei diesem Thema drücken Sie sich alle vor einer eindeutigen Aussage. Damit aber werden die Blockparteien zu Komplizen des Islamismus. Die politische Klasse dieses Landes von der CDU bis zur Linken ist es, die sowohl die Zerstörung des christlichen und germanisch geprägten Abendlandes

(Gelächter bei der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

als auch die biologische Vernichtung seiner Völker nicht nur schweigend hinnimmt, sondern diese Selbstzerstörung noch aktiv fördert.

(Widerspruch bei der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

Unser Volk wird, ob es will oder nicht, die Auseinandersetzung um die islamistische Landnahme führen müssen. Die politische Klasse ist verantwortlich für die jahrzehntelange Zuwanderung und Landnahme von Moslems in unserem Land und damit der eigentliche Verursacher dieses Konflikts, – –

Herr Storr, Sie dürfen das Wort „Landnahme“ nicht mehr verwenden.

– der nun ausgetragen werden muss. Unser Volk wird die historische Schuld, die sich die politische Klasse in diesem Land aufgeladen hat, einmal erkennen und sich ihrer dann auch entledigen, ganz demokratisch. Dessen bin ich mir sicher.

(Zurufe von der CDU und des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Die Stunde der Wahrheit wird die Stunde der Abrechnung sein.

(Buh-Rufe von der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

In dieser Stunde wird die NPD an der Seite unseres Volkes stehen.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD – Buh-Rufe von der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

Die Staatsregierung erhält das Wort. Herr Minister Dr. Martens, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es in letzter Konsequenz in der Anwendung und im Ergebnis nicht so fürchterlich bedrückend wäre, könnte man über vieles, was hier gesagt wurde, herzlich lachen.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die NPD-Fraktion wieder einmal ein Verbot von Minaretten. Nach der Sächsischen Bauordnung und dem Grundgesetz soll jetzt die Verfassung geändert werden. Es ist unnötig zu sagen, dass wir dem ebenfalls mit aller Entschiedenheit entgegentreten.

Meine Damen und Herren! Bei juristischer Prüfung ergibt sich sehr schnell, dass der Vorschlag der NPD-Fraktion auf Verfassungsänderung in Sachsen schlicht rechtswidrig ist. Ein Bauverbot für Minarette in der Sächsischen Verfassung verstößt unzweifelhaft gegen die Religions- und Bekenntnisfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes und wäre deswegen verfassungswidrig. Artikel 4 verpflichtet den Freistaat zu weltanschaulich-religiöser Neutralität.

Daraus resultiert auch das Verbot, einzelne Religionsgemeinschaften zu privilegieren oder zu diskriminieren. Artikel 4 gewährleistet insbesondere auch die ungestörte Ausübung einer Religion und damit das Recht, Kirchen und vergleichbare sakrale Gebäude nach eigenen Vorstellungen zu errichten.

Grenzen der Glaubensfreiheit können nur durch andere Güter von Verfassungsrang gezogen werden. Es ist nicht erkennbar, welches Verfassungsgut Sie mit Ihrem Antrag hier schützen wollen. Entlarvend ist vielmehr, dass Sie sich um diese Fragen herumdrücken, indem Sie wortreich zu begründen versuchen, dass hier angeblich in Bezug auf den Islam der Schutzbereich des Artikels 4 nicht eröffnet sei, was nichts anderes heißen soll als: Der Islam sei gar keine Religion. Da wünsche ich gute Reise, wenn Sie damit ernsthaft versuchen wollen, irgendwo zu landen.

Aber lassen Sie mich zu den Ausführungen, die hier gefallen sind, noch einige politische Bemerkungen machen – das erscheint notwendig –, und zwar anhand Ihrer eigenen Antragsbegründung. Danach wollen Sie von der NPD den Schutz des Freistaates in seinem abendländischen Charakter und seinen gewachsenen Traditionen vor ethnischer, kultureller und religiöser Überfremdung. Da lohnt es sich, einmal im Einzelnen hinzuschauen, was denn hier mit dem abendländischen Charakter gemeint ist. Wodurch soll er sich denn auszeichnen?

Etwa in der schlichten Minarettfreiheit eines Landes, meine Damen und Herren?

(Zuruf von der NPD: Nicht nur, aber auch!)

Sind dann Sarajevo oder Granada keine abendländischen Städte mehr? Was ist, wenn sie einmal mit einem Minarett bebaut worden sind? Verlieren dann Mannheim, Köln,

Duisburg und andere Städte ihren Charakter als abendländisch? Ist es schon so weit?

Was ist mit den gewachsenen Traditionen, die Sie in Gefahr sehen? Welche sind denn das? Offenheit? Toleranz? Rationalismus? Das können Sie damit wohl nicht meinen. Was Sie als „gewachsene Traditionen“ schützen, bleibt völlig unklar, meine Damen und Herren,

(Jürgen Gansel, NPD: Gewaltenteilung zum Beispiel! – Lachen des Abg. Stefan Brangs, SPD)

vor allem, welche dieser Traditionen durch den Bau von Minaretten bedroht sein sollen.

Glauben Sie, im Erzgebirge wird keine erzgebirgische Weihnacht mehr gefeiert, wenn irgendwo ein Minarett gebaut wird? Wollen Sie das den Bürgern einreden? – Ich wünsche auch da gute Reise.

Ethnische, kulturelle und religiöse Überfremdung: Religiöse Überfremdung? Wir leben in einem Land, in dem nur ein Drittel der Bürger kirchlich gebunden ist. Eine ethnische Überfremdung ist in Sachsen auch nicht zu befürchten bei 2 % Ausländeranteil.

(Zuruf von der NPD: Im Westen!)

Nur ein Bruchteil davon ist übrigens muslimischen Glaubens.

Was ist mit der kulturellen Überfremdung, die Sie hier sehen? Verschwinden Weißbier, SAT 1 und die „Bild“Zeitung vom Bildschirm, wenn irgendwo ein Minarett errichtet wird?

(Zurufe von der NPD)

Welche kulturelle Identität haben Sie denn, die so schwach ist, dass sie in Gefahr wäre, wenn irgendwo ein Minarett gebaut wird, meine Damen und Herren?

(Andreas Storr, NPD: Wir denken nicht an heute, wir denken an morgen!)

Ihr Antrag entlarvt sich als das typische Produkt von Rechtsextremisten.