Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Günther Schneider, CDU)

Dieses Gesetz in der derzeitigen Ausprägung ist eine Umverteilung von Mitteln vom Bund in Richtung strukturstarke Gebiete und schwächt damit Sachsen nachhaltig. Vor allen Dingen lehnen wir es ab, weil es soziale Selektivität verstärkt. In der gesamten Debatte haben Sie nicht beantwortet, wie dieses Stipendienprogramm nachhaltig mehr Studierende zu einem Studium und zum Studienerfolg führen soll, wie es das BAföG nachweislich tut.

Für die SPD will ich hier sagen, dass ich Sie an einer Zahl messen werde, und zwar an der Zahl 3 340. Das möchte ich Ihnen gern erklären. Herr Tippelt, derzeit haben wir 110 000 Studierende in Sachsen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, 8 % der Studierenden mehr in den Genuss von Stipendien kommen zu lassen. Wir rechnen das um: Das heißt 8 800 Studierende in Sachsen. Das wäre die genaue Zahl. Diese mit dem öffentlichen Bund- und Länderanteil 150 Euro multipliziert, hieße, dass das 1 300 000 Euro pro Monat wären. Teilt man diese Summe durch den durchschnittlichen BAföG-Satz in Sachsen – er liegt bei circa 400 Euro –, dann heißt das, man könnte 3 340 Menschen, die in Sachsen studieren wollen, sofort in den Genuss von BAföG kommen lassen – 3 300 neue BAföG-Empfänger sofort verlässlich über die gesamte Zeit allein aus dem öffentlichen Anteil, den Sie in dieses sogenannte nationale Stipendienprogramm einstellen wollen! An genau dieser Zahl werde ich Sie messen und nachfragen, wenn wir an das Ende dieser Legislatur

kommen, wie viele Stipendiaten Sie in Sachsen über Ihr Programm an den Hochschulen geworben haben. Dann werden wir Bilanz ziehen.

Genau deswegen wünsche ich mir eigentlich, dass Sie unserem Antrag zustimmen, das nationale Stipendienprogramm ablehnen und das BAföG als funktionierendes System stärken.

(Beifall bei der SPD und der Linksfraktion)

Vielen Dank, Herr Mann. – Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE in der Drucksache 5/1948. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das

Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der SPD mit der Drucksache 5/2326. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Drucksache 5/2327, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Drucksache 5/2181, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: GRÜNE, DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache. Ich bitte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag einzubringen. Bitte, Herr Abg. Jennerjahn, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Zweck des geltenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wird der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden könnten, benannt. Ich denke, wir sind uns einig, dass dieser Zweck im Grundsatz erst einmal unstrittig ist.

Die große Frage, vor der wir jetzt aber stehen, ist die, wie ein wirksamer Jugendmedienschutz nicht nur in Funk und Fernsehen, sondern auch im Internet gewährleistet werden kann. Daran schließt sich selbstverständlich die Frage an, ob Regelungen, die für Funk und Fernsehen geeignet sind, ohne Weiteres auf das Internet übertragen werden können. Die aktuellen Diskussionen, die viele von uns über die geplante Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sicherlich mitverfolgt haben, machen meines Erachtens deutlich, dass das nicht so einfach möglich ist.

Ich möchte noch einmal einen Rückblick auf das vergangene Jahr vornehmen. Da waren viele überrascht, dass

eine Debatte sehr emotional geführt wurde. Es ging dabei um das Thema Internetsperren gegen Kinderpornografie. Heute geht es um ein Vorhaben, das deutlich weniger schwerwiegend ist, aber dennoch Bedenken bei denen auslöst, die das Internet als ein Medium der Kommunikations- und vor allem auch Informationsfreiheit bewahren wollen. Hier ist es im Sinne der Sachlichkeit einfach notwendig zu verdeutlichen, dass die Problematik heute etwas anders gelagert ist als im vergangenen Jahr; denn die Thematik, über die wir heute sprechen, behandelt nicht ausschließlich das Problem krimineller Inhalte, sondern es geht in weiten Teilen um viel banalere Dinge. Es geht darum, dass im Fernsehen Sendungen, die für Kinder nicht geeignet sind, nicht am Morgen und nicht am Nachmittag laufen.

Die meisten Menschen werden den „Tatort“ beispielsweise nicht als etwas besonders Perverses oder auch Brutales wahrnehmen, aber sie werden sicherlich auch der Ansicht sein, dass diese Sendung nicht unbedingt im Kinderprogramm laufen sollte. Deshalb ist geregelt, dass Sendungen dieser Art nach 20:00 Uhr ausgestrahlt werden sollten, und die Fernsehanstalten regeln entsprechend ihr Internetangebot. Den benannten „Tatort“ wird man in der ARDMediathek demnach nicht vor 20:00 Uhr zu sehen bekommen. So weit, so gut.

Jetzt wird es problematisch, wenn der Versuch unternommen wird, eine solche Regelung pauschal auf das Internet zu übertragen. Nicht jeder Anbieter im Internet kann gewährleisten, dass beispielsweise die Inhalte seiner Homepage im Laufe des Tages so gestaltet sind, dass sie

immer jeweils altersgerecht für die Altersgruppe sind, die theoretisch zu einer bestimmten Tageszeit ins Netz gehen könnte. Noch einmal zur Verdeutlichung: Die meisten Mitglieder in diesem Hohen Hause betreiben eine eigene Internetpräsenz. Jetzt ist die Frage, ob sie sich alle zutrauen würden, ihre Inhalte laufend so zu präsentieren, dass sie einmal für 0- bis 6-Jährige, dann für 6- bis 12-Jährige, dann für 12- bis 16-Jährige, dann für 16- bis 18-Jährige geeignet sind, bis sie schließlich auch den Inhalt ab 18 freigeben. Genau das ist aber das Problem: dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in der Entwurfsfassung, die am 25. März von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden ist, genau diese Problematik beinhaltet.

Es ist eigentlich eine Banalität. Im Internet gibt es keine Zeitzonen, und deshalb funktionieren dort auch solche Sendezeitbegrenzungen nicht. Es muss auch grundsätzlich bezweifelt werden, ob eine nationale Insellösung auf ein globales Medium angewandt werden kann. Die Frage beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist also, ob wir es hier nicht mit einer Scheinlösung zu tun haben, die im Wesentlichen den Effekt haben wird, Nutzer des Internets zu verunsichern.

Es gibt in den letzten Wochen eine positive Entwicklung, die Sie sicher mitbekommen haben. Die Politik in Deutschland bemüht sich mittlerweile intensiver, das Internet zu verstehen. Im Bundestag ist aus diesem Grund gerade eine Enquete-Kommission eingerichtet worden. Aber was den meisten schon bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass Inhalte im Internet nicht nur von großen Institutionen oder Unternehmen publiziert werden, sondern immer mehr von den Nutzern wie du und ich. Man nennt das auch den User Generated Content. Das ist nun ein wesentliches Merkmal dessen, was umgangssprachlich als Web 2.0 bekannt ist und bezeichnet wird.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist darauf hinzuweisen, dass es der Logik des Grundgesetzes und auch der Sächsischen Verfassung entspricht, dass dieser Raum der Freiheit unbedingt bewahrt werden muss. Das kann man ruhig noch einmal betonen, nachdem im letzten Jahr an die 20 Jahre zuvor erkämpfte friedliche Revolution in der DDR erinnert wurde.

Jetzt stellt sich die Frage, ob dem JugendmedienschutzStaatsvertrag eine nicht zu vertretende Einschränkung der Freiheit der Meinungsäußerung, der Information und der Kommunikation droht oder nicht. Die Befürworter dieses Jugendmedienschutz-Staatsvertrages weisen die Möglichkeit weit von sich, aber die Zweifel werden auch nicht wirklich beseitigt. Lässt man sich nämlich darauf ein, dass eine Verpflichtung zur Alterskennzeichnung für Internetinhalte eingeführt wird, so wird ein Mechanismus zur Filterung geschaffen. Das bedeutet konkret, wenn mein an sich harmloser Inhalt sich nicht durch ein Altersverifikationssystem als jugendfrei identifizieren kann, wird er an Rechnern, die diese Verifikation verlangen, automatisch aussortiert. Das kann man in Ordnung finden bei Rechnern, die zum Beispiel im Kinderzimmer stehen. Aber wie

sieht es da zum Beispiel schon mit Computern aus, die als Heimarbeitsplatz genutzt werden, mit Rechnern, die in öffentlich zugänglichen Rechenzentren stehen, oder mit Rechnern, die meinetwegen auch in einer Bibliothek verfügbar sind?

De facto wird solch eine Infrastruktur geschaffen, die im Prinzip – das möchte ich betonen – für Zensurzwecke geeignet ist. Ich möchte das ausdrücklich betonen. Ich unterstelle den Befürwortern des JugendmedienschutzStaatsvertrages ausdrücklich nicht Zensurabsichten, aber wir müssen hier aufpassen, dass die Entstehung einer faktischen Zensur-Infrastruktur nicht als Kolateralschaden eines ernst gemeinten Jugendschutzes droht, und zwar nicht wegen böser Absicht, sondern weil die Realität des Internets schlichtweg nicht genügend bedacht wurde.

Wir sehen bei diesem Thema erheblichen Klärungsbedarf. Wie sieht es mit privaten Homepages aus, wie sieht es mit Blogs aus? Gelten die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages künftig auch für Einträge in sozialen Netzwerken oder Internetforen? Was bedeuten die Änderungen für Mikroblogging-Dienste und andere Web2.0-Plattformen? Welche Verantwortung trägt zum Beispiel jemand, der in einem Forum einen Inhalt rezensiert, der nicht für alle Alterstufen geeignet ist? Das Problem – das werden Sie sicher alle wissen – ist im Internet, dass die Verknüpfung das Wesen des Netzwerkes ausmacht. Das heißt, Inhalte sind durch Links über mehrere Stationen mindestens indirekt verbunden, und als einzelner Inhalteanbieter kann ich dieses dezentrale Konstrukt namens Internet gar nicht überschauen oder gar kontrollieren und dementsprechend auch nicht ausschließen, dass man von meiner Seite, meinem Blog oder Foreneintrag über mehrere Stationen irgendwann zu bestimmten, möglicherweise problematischen Inhalten gelangen könnte.

Nun wird teilweise versucht, Entwarnung zu geben. Aber ich kann nicht so recht daran glauben, wenn heftige Kritik von allen demokratischen Parteien kommt. Ich möchte hier zum Beispiel auf die Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verweisen oder auf die Ausführungen seitens des medienpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Armin Jäger, und seines Kollegen in der CDU-Bundestagsfraktion Thomas Jarzombek. Auch die FDP hat sich nicht nur in den Ländern skeptisch geäußert, sondern auch auf ihrem Bundesparteitag kategorisch beschlossen, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in der Form, wie er damals bekannt war, abzulehnen ist, und der Bundesparteitag der FDP hat die Landtagsfraktion der FDP aufgefordert, den vorliegenden Vertragsentwurf abzulehnen.

Wir schlagen Ihnen also heute vor zu beschließen, dass der Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf seine Auswirkungen für Internetnutzer von heute hin zu untersuchen ist und die Zustimmung zu einem neuen Staatsvertrag davon abhängig gemacht wird, dass keine De-facto-Zensurwirkung von ihm ausgeht.

Darüber hinaus soll die Rechtssicherheit der Internetnutzer erhöht werden, indem sich auch Sachsen den Protokollnotizen anschließt, die bereits durch die Hansestädte Bremen und Hamburg sowie die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen bestätigt wurden. Aber egal, was im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgelegt wird – es muss evaluiert werden, welche Auswirkungen die Regelungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Netz haben, um etwaige Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Vielen Dank, Herr Jennerjahn. – Meine Damen und Herren, nun ist die Fraktion DIE LINKE an der Reihe; es spricht Frau Abg. Bonk. Bitte, Frau Bonk, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dank der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dank meiner Fraktion befassen wir uns heute überhaupt mit dem Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Wenn es nach der CDU gegangen wäre, hätte der Landtag erst dann mitreden dürfen, wenn er bereits beschlossen ist, und wie immer hätten wir ihn dann abnicken sollen. Sogar eine von uns zeitnah beantragte Anhörung haben Sie nicht bewilligt – ein Glück, dass es nicht nach Ihnen gegangen ist.

Ich möchte mich heute mit drei Fragen beschäftigen: Erstens: Ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geeignet, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen? Zweitens: Ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hinsichtlich seiner Nebenwirkungen verhältnismäßig? Drittens schließlich die Frage: Ist dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag überhaupt notwendig?

Kommen wir zur ersten Frage. Lassen Sie mich dazu ein kleines Beispiel bringen. Im Entwurf heißt es: „Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter dann seine Verpflichtung, wenn das Angebot nur zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird.“ Dann wird noch einmal feinsinnig differenziert: „Wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung, wenn das Angebot nur zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird.“ So stellt es sich der Gesetzgeber also vor – Kollege Jennerjahn ist schon darauf eingegangen –: nicht jugendfreie Angebote nur in der Nacht.

Meine Damen und Herren, wir haben das Jahr 2010 und es geht nicht um Vorschriften für Lichtbildspiele und auch nicht nur ums Fernsehen, nein, es geht hier tatsächlich um Internetangebote. Vorgeschriebene Sendezeiten im Internet – in einem Medium, das quasi in Echtzeit jederzeit rund um den Erdball in allen Zeitzonen präsent ist – wie weltfremd muss man eigentlich sein, überhaupt auf solch

einen Vorschlag zu kommen? Als ob es dem Internetnutzer nicht egal wäre, ob die Seite auf „.de“, „.com“ oder „.vu“ endet – einmal abgesehen davon, dass sich andere Länder nicht um unsere Jugendschutzvorschriften scheren. Aber selbst wenn sie es täten, würde schon die Zeitverschiebung die Sache ad absurdum führen.

Immer zur Erinnerung: Wir sprechen hier nicht von strafbaren Inhalten wie Kinderpornografie oder nazistischer Volksverhetzung. Solche Inhalte können selbstverständlich gelöscht werden.

Aber es kommt noch absurder – und damit komme ich zu den Nebenwirkungen der ganzen Sache –: Der Vertragstext will auch die Anbieter verpflichten, die eigenen Angebote selbst in die Altersklassen 6, 12, 16 oder auch 18 Jahre einzustufen. Aus diesen Einstufungen ergibt sich dann die Pflicht zur Sperrung. – Kollege Jennerjahn ist näher darauf eingegangen; ich muss es nicht weiter ausführen.

Problematisch wird diese Alterskennzeichnung aber vor allem für Mikromedien, also kleine Blogs, private Webseiten – zum Beispiel Ihre privaten Webseiten; aber eben für alle privaten Webseiten –, die sich nicht einfach mal durch die Freiwillige Selbstkontrolle beurteilen lassen können, so wie im Entwurf vorgesehen, weil der Jahresbeitrag von 4 000 Euro nicht aus der Portokasse zu bestreiten ist. Negiert wird mit einer solchen Regel außerdem der Umstand, dass die Internetinhalte einer ständigen Veränderung unterliegen, und schon deshalb bedürfen sie anderer Bewertungskriterien und Methoden, als es von herkömmlichen Medien bekannt ist.

Für Anbieter von User Generated Content wird letztlich eine Pflicht zur Überwachung ihrer Angebote eingeführt. Daran ändert auch die Protokollnotiz einiger Bundesländer, die dies verhindern wollen, nichts, da sie lediglich der Auslegung dient und als solche nicht Bestandteil des eigentlichen Gesetzestextes ist. Wer sich dabei vertut, muss also mit Sanktionen rechnen. Dies gibt Anlass zu der Sorge, dass die meisten Anbieter vorsichtshalber alle Angebote P 18 stellen, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen – ausgenommen natürlich jene Anbieter, welche bewusst mit kommerziellen Angeboten auf Kinder und Jugendliche zielen. Welch surreale Internetwelt sich daraus für Jugendliche ergibt, ist leicht vorstellbar.

So wird zum Beispiel die Frage diskutiert, ob Kinder und Jugendliche dann noch Wikipedia nutzen können, weil eine Reihe von Artikeln einen vermeintlich jugendgefährdenden Inhalt haben kann. Das gilt übrigens auch für Facebook und schülerVZ. Das Ganze kann als der Versuch gesehen werden, rechtlich und technisch zumindest die Infrastruktur für eine Zensurmöglichkeit für das Internet aufzubauen. Dem muss mit aller Aufmerksamkeit begegnet werden – und das alles nur, um Kinder und Jugendliche angeblich vor im Übrigen völlig legalen Medieninhalten zu schützen. Welch schlampiger Umgang mit unseren Grundrechten, kann ich da nur für meine Fraktion sagen, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)