Protokoll der Sitzung vom 20.05.2010

Drucksache 5/2523, Einspruch des Abg. Holger Apfel, NPD

Drucksache 5/2524, Einspruch des Abg. Holger Apfel, NPD

Drucksache 5/2525, Einspruch des Abg. Andreas Storr, NPD

Drucksache 5/2526, Einspruch des Abg. Andreas Storr, NPD

Drucksache 5/2527, Einspruch des Abg. Jürgen Gansel, NPD

Drucksache 5/2528, Einspruch des Abg. Jürgen Gansel, NPD

Drucksache 5/2529, Einspruch des Abg. Jürgen Gansel, NPD

Drucksache 5/2530, Einspruch des Abg. Arne Schimmer, NPD

Hierzu liegen Ihnen, meine Damen und Herren, die Einsprüche des Abg. Holger Apfel, NPD-Fraktion, in der Drucksache 5/2523 und in der Drucksache 5/2524 jeweils gegen einen erteilten Ordnungsruf, des Abg. Andreas Storr, NPD-Fraktion, in der Drucksache 5/2525 und in der Drucksache 5/2526 gegen zwei Ordnungsrufe, des Abg. Jürgen Gansel, NPD-Fraktion, in der Drucksache 5/2527, in der Drucksache 5/2528 und in der Drucksache 5/2529 gegen drei erteilte Ordnungsrufe und einen Ausschluss von der Sitzung sowie des Abg. Arne Schimmer, NPDFraktion, in der Drucksache 5/2530 gegen einen Ordnungsruf vor, die alle in der gestrigen Sitzung verhängt worden sind.

Meine Damen und Herren! Über die Einsprüche entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung der Einsprüche, also heute, ohne Beratung.

Die Prüfung der Einsprüche anhand des Plenarprotokolls ergab, dass der Einspruch des Abg. Storr gegen einen zweiten Ordnungsruf in der Drucksache 5/2526 ins Leere geht, da Herrn Abg. Storr in der gestrigen Sitzung nur ein Ordnungsruf erteilt wurde. Über diesen Einspruch gegen einen nicht erteilten Ordnungsruf kann daher nicht abgestimmt werden.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, der Abg. Jürgen Gansel legt mit dem in der Drucksache 5/2529 ausgereichten Einspruch sowohl gegen einen dritten Ordnungsruf als auch gegen den gegen ihn verhängten Sitzungsausschluss Einspruch ein. Hier hat die Prüfung des Protokolls ergeben, dass dem Abg. Gansel kein dritter Ordnungsruf erteilt wurde.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Was?)

Auch dieser Einspruch geht damit ins Leere und kann insoweit nicht zur Abstimmung gestellt werden.

(Holger Apfel, NPD: Und warum ist er ausgeschlossen worden?)

Ich werde die Drucksache 5/2529 daher nur hinsichtlich des Einspruchs gegen den Sitzungsausschluss zur Abstimmung stellen.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über den Einspruch des Abg. Apfel in der Drucksache 5/2523 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde dem Einspruch des Abg. Holger Apfel nicht stattgegeben.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über den Einspruch des Abg. Apfel in der Drucksache 5/2524 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer dem nicht stattgeben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Meine Damen und Herren, ich stelle auch hier eine große Mehrheit fest. Damit wurde dem Einspruch nicht stattgegeben.

Ich lasse nun über den Einspruch des Abg. Storr in der Drucksache 5/2525 abstimmen. Wer diesem Einspruch stattgeben will, der möge die Hand heben. – Die Gegenstimmen? – Auch hier hat die große Mehrheit dem Einspruch nicht stattgegeben.

Ich lasse nun abstimmen über den Einspruch des Abg. Gansel in der Drucksache 5/2527. Wer diesem stattgeben will, hebe die Hand. – Wer dem nicht stattgeben will, hebe jetzt die Hand. – Auch hier wurde mit großer Mehrheit dem Einspruch – –

(Klaus Tischendorf, Linksfraktion: Die Enthaltungen!)

Oh, Verzeihung, die Enthaltungen. – Ohne Enthaltungen wurde dem Einspruch nicht stattgegeben.

Ich lasse nun abstimmen über den Einspruch des Abg. Gansel in der Drucksache 5/2528. Wer dem stattgeben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wurde dem Einspruch nicht stattgegeben.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einspruch des Abg. Gansel in der Drucksache 5/2529 gegen den verhängten Sitzungsausschluss. Wer dem stattgeben will, den bitte ich um das

Handzeichen. – Wer dem nicht stattgeben will, jetzt. – Wer sich enthalten möchte, jetzt. – Auch hier ist dem Einspruch nicht stattgegeben worden.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen zuletzt über den Einspruch des Abg. Schimmer in der Drucksache 5/2530 ab. Wer diesem Einspruch stattgeben will, hebe jetzt die Hand. – Wer dem nicht stattgeben möchte, jetzt. – Wer sich jetzt enthalten möchte, jetzt. – Dem Einspruch des Abg. Schimmer ist nicht stattgegeben worden.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Fragestunde

Drucksache 5/2363

Hierzu liegen Ihnen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 5/2363 vor. Die Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt.

Meine Damen und Herren, im Laufe der Sitzung hat mich die Information erreicht, dass jetzt keine Anfragen münd

lich gestellt werden. Die Anfragen sind durch die Staatsregierung schriftlich beantwortet worden. Die Frage Nr. 7 ist zurückgezogen worden. Damit kann ich auch diesen Tagesordnungspunkt für beendet erklären. Oder sieht das jemand anders? – Das kann ich nicht feststellen.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Liberale Bildung (Frage Nr. 1)

Unter der Überschrift „Liberale Bildung“ berichtete die Wochenzeitschrift „Der Spiegel“ 18/2010 über das kostenlose Angebot von Unterrichtsmaterialien durch den FDP-nahen Verein Jugend und Bildung e. V. Offiziell werden die Materialien für die Schulen über die Universum Verlag GmbH vertrieben.

Frage an die Staatsregierung: Werden die angebotenen Unterrichtsmaterialien auch in sächsischen Schulen im Unterricht eingesetzt, wenn ja, in welchem Umfang und an welchen Schulen?

Im Freistaat Sachsen wird jeweils in der ersten Ausgabe des Jahres des Ministerialblattes des SMK (zuletzt am 29.01.2010) die Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern, einschließlich des Verzeichnisses der zugelassenen Schulbücher veröffentlicht. In den Hinweisen zur Benutzung des Verzeichnisses wird ausgewiesen, welche Materialien als zulassungsfrei gelten. Außerdem werden die Schulen verpflichtet, bei deren Einsatz und Auswahl die Anforderung gemäß § 4 Abs. 1 der Schulbuchzulassungsverordnung zu beachten.

Das Staatsministerium für Kultus und Sport führt keine Statistiken dazu, welche Materialien und Medien im

Einzelnen im Unterricht eingesetzt werden. Über den Einsatz zulassungsfreier Materialien und Medien entscheidet der jeweilige Fachlehrer in eigener Verantwortung.

Erzieherausbildung in Sachsen an staatlichen Schulen (Frage Nr. 2)

Frage an die Staatsregierung: Wie hoch sind die Bewerberzahlen für den Ausbildungsberuf zum bzw. zur Staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin an den sächsischen Berufsschulzentren für das Schuljahr 2010/2011?

Bewerbungen an Beruflichen Schulzentren sind – unabhängig vom Bildungsgang – nicht Gegenstand von statistischen Erhebungen. Aussagen über die Bewerberzahlen für eine Ausbildung an der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik sind daher nicht möglich.

Fuchsohrprämien in Sachsen interjection: (Frage Nr. 3)

Aus einem Brief des Vereins Wildtier und Artenschutz witas e. V. vom 6. Mai 2010 geht hervor, dass die Staatskanzlei in einem standardisierten Antwortschreiben, das an witas e. V. sowie an weitere Adressaten, die sich in einer bundesweiten Protestaktion gegen die Praxis der

Zahlung von Fuchsohrprämien in Sachsen wenden, geschickt wurde, Folgendes ausführt: Die Jagd auf Füchse diene der Regulierung der Population und der Eindämmung von Krankheiten. Es sei legitim, eine Fuchsohrprämie zu zahlen, weil dies in anderen Bundesländern auch so gehandhabt würde und dass darüber hinaus die Jäger eine Prämie verdient hätten, da Jäger Füchse nicht als Wildbret verwerten könnten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Seit wie vielen Jahren wird in Sachsen die sogenannte Fuchsohrprämie in welcher Höhe gezahlt und wie hoch sind die dafür je Jahr eingesetzten Haushaltsmittel (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?