Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Punktweise Abstimmung ist gewünscht. Ich rufe also die Drucksache 5/2535 zur Abstimmung auf; zunächst Punkt I. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Stimmen dafür ist dem Punkt I nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren, ich lasse über Punkt II abstimmen. Die Dafür-Stimmen, bitte. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Da die beiden zu beschließenden Punkte abgelehnt wurden, erübrigt sich eine Endabstimmung zu diesem Antrag.
Meine Damen und Herren, ich lasse nun über die Drucksache 5/1492 abstimmen und bitte Sie um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden, meine Damen und Herren. Er ist damit abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Fraktionen können in der ersten Runde wie folgt Stellung nehmen: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Fraktion der NPD das Wort. Herr Abg. Dr. Müller, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.“ Dieses Zitat des 1988 verstorbenen Schriftstellers und Kabarettisten Oliver Hassencamp bedarf einer Fortentwicklung: Treffen Einfalt, Gründlichkeit und Ignoranz zusammen, dann nennt man das Verwaltungsreform.
Was sollte die Verwaltungs- und Funktionalreform nicht alles bringen? Eine schlankere Verwaltung durch größere Effizienz, Stellen- und damit Mitteleinsparungen, bei alledem ohne Einbußen an Bürgernähe öffentlicher Dienstleistungen.
Doch was ist daraus geworden? Bereits im Januar 2008 stellte ich an dieser Stelle fest: „Im Zusammenhang mit finanzpolitischen Gesichtspunkten steht es für meine Fraktion, die NPD, eindeutig fest, dass es ein weiteres, unausgesprochenes Ziel der Staatsregierung ist, mit dieser Verwaltungsreform die Umsetzung des von Ihnen avisierten Personalabbaus einfach auf die kommunale Ebene abzuschieben.“
Genau das ist eingetroffen. Da im August 2008 eine breit angelegte Kommunalisierung von Aufgaben stattgefunden hat, die zuvor im Landesdienst erfüllt wurden, hat sich eine gigantische Umverteilung des Personals von der Landes- auf die kommunale Ebene ereignet. In den Kommunen stieg die Zahl der öffentlich Bediensteten von 67 518 auf 72 311 Personen – ein Anstieg um mehr als 7 %. Der Kernhaushalt des Landes, meine Damen und Herren, wurde nur kosmetisch verschlankt. Unter dem Strich hat sich Sachsens Personalbestand nach der Verwaltungsreform jedoch vermehrt – laut Statistischem Landesamt um 0,2 %. Von Einsparungen kann also keine Rede sein.
Die Kommunalisierung von Landesaufgaben führt auch dazu, dass insbesondere die Landkreise und kreisfreien Städte mit Aufgaben überfrachtet sind und ihre ureigensten Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung vernachlässigen müssen. Nicht Dezentralisierung, sondern Zentralisierung ist die Folge, und zwar genau dort, wo sie am wenigsten benötigt wird. Hätten Sie, meine Damen und Herren der Staatsregierung, konsequent gehandelt, dann wären Sie im Zuge einer ehrlichen Aufgabenkritik dazu bereit gewesen, von der dreigliedrigen Verwaltung zur Zweigliedrigkeit überzugehen. Hier hätten Sie einsparen können. Stattdessen beließen Sie es lieber bei der Umbe
Die Tatsache, dass in dem vorliegenden Antrag nach wie vor von Landesdirektionen die Rede ist, trägt dem Umstand Rechnung, dass sie zu einem so weitreichenden Schritt wie der Abschaffung der Landesdirektionen wohl noch nicht bereit sind und dass daher eine neue Landesbehörde wohl erst einmal in den bestehenden Verwaltungsaufbau eingebunden werden müsste. Wir werden auf diese Forderung aber zu gegebener Zeit mit einem eigenständigen Antrag zurückkommen.
Entlasten Sie im Gegenzug die unteren Behörden, indem Sie beispielsweise für die Aufgaben des allgemeinen Gesundheitsdienstes und des Lebensmittelschutzes eine dem Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz nachrangig zugeordnete obere Landesbehörde schaffen, bei der bestimmte Aufgaben, deren Koordination und Vereinheitlichung sinnvoll erscheint, angesiedelt sind! Richten Sie ein Landesgesundheitsamt ein, in dem Behördenleitung und allgemeine Verwaltung für den öffentlichen Gesundheitssektor zentral zusammengefasst sind! Dies entlastet nicht nur die untergeordneten Behörden, wie die kommunalen Gesundheitsämter, sondern auch das Sozialministerium von entsprechenden Vollzugsaufgaben.
Bei gleichzeitiger Verschlankung oder gar Auflösung der bestehenden Landesdirektionen und Übertragung von Kernaufgaben auf solche Landesbehörden werden Sie Personal und Kosten einsparen können, nicht zuletzt durch die wirkenden Synergieeffekte. Ganz nebenbei lösen Sie damit das Problem, dass die sachlich und verfassungsrechtlich für den Datenabgleich, zum Beispiel der Früherkennungsüberwachung, nicht zuständige Kassenärztliche Vereinigung Sachsen von dieser Aufgabe wieder entbunden und eine verfassungsrechtlich einwandfreie wie datenschutzrechtlich unbedenkliche Regelung getroffen wird.
Nutzen Sie den Anlauf zu einer neuen Phase der Verwaltungsreform, um jetzt Nägel mit Köpfen zu machen! Wie man auf den Internetseiten des Ministeriums nachlesen kann, ist ohnehin die Umstrukturierung der Landesuntersuchungsanstalt geplant. Dann tun Sie das auch und bauen Sie diese Behörde zu einem Landesgesundheitsamt um – ein Begriff zumal, mit dem jeder Bürger auch etwas anfangen kann. Die primären Aufgaben dieser Behörde haben wir in unserem Antrag recht dezidiert aufgeführt, angelehnt an bereits bestehende Verwaltungsstrukturen in Niedersachsen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Bestimmte Aufgaben, meine Damen und Herren, gehören unseres Erachtens unter zentrale staatliche Kontrolle und müssen mit starker Hand umgesetzt und überwacht werden. Dazu gehören beispielsweise Einladung für und
Kontrolle der Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen, wofür zum Beispiel Meldedaten, also hoheitliche Dinge, genutzt werden. Gleiches gilt für den Seuchenschutz, die Ansiedlungsförderung für Ärzte im ländlichen Raum, die Unterrichtung und Aufklärung der Bevölkerung in Gesundheitsfragen, die Arzneimittelüberwachung, veterinärmedizinische oder lebensmittelrechtliche Maßnahmen, aber auch vieles andere mehr. Deshalb stellt der von der NPD-Fraktion aufgestellte Aufgabenkatalog auch keine abschließende Aufzählung dar, sondern enthält eine Öffnungsklausel, die es im Falle der Annahme dieses Antrags der Staatsregierung jederzeit ermöglicht, dem von uns geforderten Landesgesundheitsamt auch weitere Kompetenzen zu übertragen.
Der Antrag ist vom Abg. Dr. Müller eingebracht worden. Ich frage die Fraktionen. – Für die CDU Herr Abg. Krauß.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NPD – Herr Müller hat es vorgetragen – möchte gern eine neue Behörde schaffen. Wir haben die Verwaltung erst vor zwei Jahren modernisiert. Wieso eine neue Reform notwendig sein soll – Sie haben die Verwaltungsreform kritisiert –, ist mir nicht einleuchtend. Das haben Sie leider nicht darlegen können.
Sie haben in Ihrem Antrag wahlweise einige Aufgaben herausgegriffen. Es geht los mit dem Thema Kinderschutzgesetz; darüber haben wir gestern diskutiert. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie Ihre Vorschläge, wie man etwas anders machen kann – Sie sagen beispielsweise, die Aufgaben, die wir an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen geben, möge ein solches Landesgesundheitsamt übernehmen –, mit einem Antrag untersetzt hätten. Gestern, als der Punkt auf der Tagesordnung stand, hätten wir darüber diskutieren können. Eine Diskussion wäre aber auch schon vorher im Ausschuss möglich gewesen. Sie haben natürlich keine personelle oder finanzielle Untersetzung Ihres Antrags vorgenommen. Nicht einmal die Stellungnahme der Staatsregierung haben Sie abgewartet. Das zeigt, wie wichtig – oder: wie wenig wichtig – Ihnen Ihr Anliegen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NPDFraktion hat uns heute einen sehr unausgegorenen Antrag vorgelegt. Wir als CDU-Fraktion werden diesen Antrag ablehnen.
Ich frage die Fraktion DIE LINKE. – Die SPD? – Die FDP? – GRÜNE? – Staatsregierung? – Die erste Runde ist damit beendet.
Wird von anderen Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die rege Debatte! Wenigstens auf Herrn Krauß will ich noch eingehen. Sie waren im Ausschuss anwesend. Dort habe ich das Problem angesprochen. Bedenken gegen die Übermittlung melderechtlicher Daten an die KV Sachsen hat auch der Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme zu dem gestern beschlossenen Gesetz angemeldet. Wir hatten zu diesem Gesetz – entgegen Ihrer Angabe – einen Entschließungsantrag mit genau der Zielrichtung, die wir in unserem heutigen Antrag formuliert haben, vorgelegt. Er lag auch Ihnen vor. Also tun Sie nicht so, als hätten wir nicht schon im Vorfeld auf diese Dinge aufmerksam gemacht.
Ich denke, der Weg, der beschritten worden ist, ist nicht korrekt, möglicherweise sogar rechtlich angreifbar. Wenn der Kassenärztlichen Vereinigung eine solche hoheitliche Aufgabe übertragen wird, dann entspricht das nicht dem, was ihr nach dem SGB zusteht. Genau das hat auch der Datenschutzbeauftragte kritisiert. Gestern haben Sie ein Gesetz beschlossen, das möglicherweise nicht rechtskonform ist. Wenn es einen Kläger gibt, wird es unter Umständen vom Gericht kassiert. Das wäre schade, weil nämlich das Grundanliegen dieses Gesetzes von uns und allen anderen Fraktionen geteilt wird.
Noch einmal: Wir haben das Problem im Ausschuss angesprochen. Das Gesetz wurde jetzt schnell durchgezogen. Wir haben einen Antrag eingebracht, um Abhilfe zu schaffen und Ihnen Handlungsmöglichkeiten einzuräumen. Sie wollen sie nicht wahrnehmen, wie ich das mitbekommen habe. Aber werfen Sie uns nicht vor, dass wir uns mit dem Thema nicht sachlich auseinandergesetzt hätten!
Ich appelliere nochmals an Sie, den Antrag anzunehmen. Er belässt der Staatsregierung sämtliche Handlungsoptionen, wie das Amt ausgestaltet werden soll.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/2329. Ich bitte um die DafürStimmen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.