Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Mit dem Gedenken und Erinnern verbindet sich so auch ein Bildungsauftrag gerade für jüngere Menschen. Von diesem Ort, von der Gedenkstätte sollte kein Signal der Spaltung und Trennung, sondern eher ein Signal des Verzeihens und der Versöhnung ausgehen, aber eben auch – und hier möchte ich mit einem Wort im Sinne Fritz Grünbaums sprechen –: „… sollte es ein Denkmal sein als ein Ort, ein lebenslanger Imperativ, der aus zwei Wörtern besteht: Denk mal!“

Die am 9. Mai 2010 eingeweihte Gedenkstätte erfüllt dieses Ansinnen. Der Antrag der Linken stört hier einen Gesprächsprozess, der hohe Sensibilität und Kompromissbereitschaft von allen beteiligten Partnern erfordert. Alle Beteiligten sollten dieses Gespräch in offener und fairer Atmosphäre weiterführen und auch im Sinne kommender Generationen auf würdiges Erinnern, räumliche Authentizität, wissenschaftliche Wahrheit und Klarheit und Versöhnung hinwirken.

Wir werden daher Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die SPD-Fraktion, bitte; Frau Dr. Stange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Külow, der Antrag kommt zu spät. Die Gedenkstätte ist nach langer Verzögerung am 9. Mai 2010 – zwei Jahre nach ihrer Fertigstellung – von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten der Öffentlichkeit übergeben worden.

(Cornelia Falken, Linksfraktion: Das ist ja nun kein Grund!)

Die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, macht es sich meines Erachtens auch zu leicht, wenn sie meint, allein durch eine veränderte Gestaltung der Gedenkstätte wäre der Friede wiederhergestellt und die Mitwirkung der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz in den Stiftungsgremien zu sichern. Im Gegenteil. Ich halte es für ein großes Problem, dass die Opferverbände und ihre Interessen immer wieder für politische Diskussionen, auch hier im Parlament, missbraucht werden.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Unmissverständlich haben die bereits 2004 ausgetretenen NS-Opferverbände immer wieder deutlich gemacht, dass sie nur unter der Bedingung weiter bereit sind, in der Stiftung aktiv mitzuwirken, dass es zu einer gesetzlichen Klarstellung der grundlegenden Unterschiede zwischen der Diktatur des Nationalsozialismus und der kommunistischen Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. in der DDR kommt. Die rassistischen, antisemitischen, Menschen- und Völkerrecht verletzenden Verbrechen des Nationalsozialismus dürfen nicht mit Verweis auf die Verbrechen der kommunistischen Diktatur und des Stalinismus relativiert werden. Auch umgekehrt darf es nicht zu einer Bagatellisierung kommen. Dieser Auftrag der gesetzlichen Klarstellung, der sich in der FaulenbachFormel immer wieder manifestiert, konnte bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt werden.

Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass der Zentralrat der Juden bereits im Voraus wieder seine Mitarbeit signalisiert und offenbar aufgenommen hat. Ich nehme auch dankbar zur Kenntnis, dass die Staatsministerin eine Novellierung des Gesetzes angekündigt hat. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei und hoffe, dass der neue Leiter der Gedenkstättenstiftung, Herr Reiprich, dabei hilfreich ist.

Die Gedenkstätten der Terrorherrschaft des 20. Jahrhunderts in Sachsen haben fast alle eine komplexe Vergangenheit. Diese Orte der doppelten, ja dreifachen Vergangenheit sind einerseits Orte des Gedenkens und schmerzlichen Erinnerns für die Opfer oder deren Hinterbliebene, wie zum Beispiel die Euthanasie-Gedenkstätte in PirnaSonnenstein, die Bautzener Gefängnisse oder auch Fort Zinna. Andererseits aber sind diese authentischen Orte auch Lern- und Bildungsorte für die Nachgeborenen, die

die Geschehnisse, ihre Ursachen und Folgen verstehen wollen und verstehen sollen.

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten muss beide Aufgaben erfüllen helfen und gleichzeitig die wissenschaftlichen Grundlagen erforschen. Dazu muss sie aber auch mit entsprechenden Mitteln und Personal ausgestattet sein und den politischen Rückenwind haben. Insbesondere die pädagogische Arbeit ist ein ganz wichtiges Element und muss mit hoher Qualität und nicht nur mit Personal umgesetzt werden, das mit befristeten und Lehr- oder Stundenaufträgen versehen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gleichwertige und gleichberechtigte Mitwirkung der Opferverbände und der noch lebenden Opfer selbst muss ein wichtiges Anliegen der Stiftung Sächsische Gedenkstätten sein. Das trifft nicht nur auf Fort Zinna zu. Die Gremien müssen auf Augenhöhe mit den Opfergruppen zusammenarbeiten. Das betrifft auch die konkrete Gestaltung der Gedenkorte.

Viel zu lange mussten die Opfer der Wehrmachtsjustiz auf ihre vollständige Rehabilitation im Jahre 2009 warten. Viele haben es nicht mehr erleben können. Ich kann Herrn Baumann als vermutlich letztes noch lebendes Opfer dieser Verbrecherjustiz gut verstehen, dass es ihn persönlich schmerzt, dass Fort Zinna nicht, wie es der Bericht der Bundesregierung 1999 empfohlen hat, zum zentralen Ort für das Gedenken an die Opfer der Wehrmachtsjustiz in Deutschland wurde. Der nach Jahren gefundene Kompromiss zwischen den verschiedenen Opferverbänden und der persönlichen Setzung beider Opfergruppen auf dem getrennten Gedenkplatz sollte jetzt aber Akzeptanz finden, jedoch nicht durch Provokationen, wie das Aufstellen einer Tafel für den KZ-Arzt und NS-Täter Timm durch die Vereinigung der Opfer des Stalinismus, zerstört werden.

Die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen, fordert aber die Landesregierung dringend auf, möglichst bald der Forderung der NS-Opferverbände nach einer Gesetzesnovellierung nachzukommen und so eine wirklich gemeinsam getragene Aufarbeitung der Geschichte der historischen Orte der Schreckensherrschaft vor und nach 1945 zu erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Das war Frau Stange für die Fraktion der SPD. Die FDP ist an der Reihe. Herr Abg. Tippelt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Torgau ist ein Ort, an dem viel passiert ist, eine Stadt mit Geschichte, mit schönen, aber auch dunklen Seiten. Torgau stellt sich seiner Geschichte. Das wollen wir auch tun.

Wir sprechen heute nicht von der Leipziger Teilung, die Torgau 1485 zur Residenz des Machtbereichs von Ernst Kurfürst von Sachsen machte. Wir sprechen auch nicht

über das tödliche Schicksal, das Katharina von Bora 1552 in Torgau widerfuhr. Wir sprechen auch nicht über die napoleonische Zeit, in der die Festungsanlage Fort Zinna angelegt wurde, obwohl es heute genau um diesen Ort geht.

Nein, wir widmen uns der neueren Geschichte, einem dunklen Abschnitt in der Geschichte Torgaus. Wir widmen uns der Geschichte ab 1933, der Zeit des Wehrmachtsgefängnisses, des Reichskriegsgerichts.

Im Wehrmachtsgefängnis Fort Zinna litten Kriegsdienst- und Befehlsverweigerer, Deserteure und wegen krimineller Delikte verurteilte Soldaten der Wehrmacht. Inhaftiert waren hier aber auch Angehörige des deutschen und europäischen Widerstands. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden in einer nahe gelegenen Kiesgrube und im Wallgraben von Fort Zinna erschossen und vergraben. Am 15. April 1945, kurz vor dem historischen Zusammentreffen der US-amerikanischen und russischen Truppen in Torgau, wurde Fort Zinna geräumt.

Aber damit ist die Geschichte von Fort Zinna noch lange nicht beendet. Ab September 1945 diente das Fort der sowjetischen Geheimpolizei als sogenanntes Speziallager Nummer 8. Hier waren mehr als 8 000 Deutsche inhaftiert. Im März 1946 wurde das Lager in die benachbarte Seidlitzkaserne verlegt und im Januar 1947 aufgelöst. Letztlich übernahm die Deutsche Volkspolizei im Januar 1950 Fort Zinna als DDR-Strafvollzugsanstalt.

So tragisch es auch ist, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Fort Zinna ein Ort ist, an dem sowohl vor 1945 als auch direkt danach immer wieder Verbrechen stattfanden. Das sind Tatsachen, die sich nicht aus den Geschichtsbüchern radieren lassen. Genau das wollen wir auch nicht. Wir wollen, dass Fort Zinna als Ort der Erinnerung für die nachfolgenden Generationen erhalten bleibt. Ich will es ausdrücklich sagen: Sowohl an die Verbrechen der NSMilitärjustiz als auch an die der sowjetischen Geheimpolizei muss erinnert werden. Das sind historische Ereignisse, die zwar an einem Ort stattfanden, aber durchaus getrennt zu betrachten sind. Alles andere wäre Augenwischerei.

Sehr geehrte Kollegen der Linksfraktion! Was wollen Sie eigentlich? Dicke Mauern hochziehen? Fakt ist, dem getrennten Gedenken wird sowohl inhaltlich als auch gestalterisch Genüge getan. Es gibt zwei unterschiedliche Gedenkbereiche, die durch eine Hainbuchenecke voneinander getrennt sind. Zudem ist der Natursteinbodenbelag unterschiedlich farblich gestaltet und jedes Gedenken ist jeweils mit einer gesonderten Informationstafel würdig bedacht. Der offiziellen Eröffnung der Gedenkstätte am 9. Mai ist ein langer und sicherlich auch politisch langwieriger Prozess vorausgegangen. Das ist eine Eröffnung, die längst überfällig war. Für uns besteht also kein Handlungsbedarf. Ihren Antrag werden wir aus diesem Grund ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Tippelt. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Dr. Gerstenberg. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten vereint mit Bautzen, Dresden Münchner Platz und Torgau mehrere Gedenkorte mit mindestens doppelter Vergangenheit, Orte, an denen sowohl in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft als auch unter der kommunistischen Diktatur Menschen gefangen gehalten, gequält und getötet wurden.

Herr Dr. Külow, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Torgau und Fort Zinna die Zentrale des Wehrmachtstrafsystems gewesen ist. Aber warum verschweigen Sie, dass nach 1945 das NKWD in Fort Zinna und der benachbarten Seydlitz-Kaserne seine sowjetischen Speziallager Nr. 8 und Nr. 10 eingerichtet hat?

(Dr. Volker Külow, Linksfraktion: Das habe ich doch gesagt, Herr Dr. Gerstenberg!)

Hier wurden Menschen zum Teil ohne Urteil, nicht selten ohne konkreten Tatvorwurf interniert. Oft reichte die bloße Mitgliedschaft in einer nationalsozialistischen Organisation aus. Später wurden hier auch sowjetische Staatsbürger gefangen gehalten, denen nach ihrer Verurteilung durch Militärtribunale die Deportation in Zwangsarbeitslager bevorstand. Nach sowjetischen Angaben sind in den beiden Speziallagern über 800 Menschen ums Leben gekommen, Menschen, denen unsere Erinnerung und Würdigung gilt.

Trotzdem steht außer Zweifel: Torgau ist in erster Linie der zentrale Gedenkort für die Opfer der NS-Militärjustiz. Torgau und insbesondere Fort Zinna stehen für das mörderische Wehrmachtstrafsystem schlechthin. Hier litten Tausende Verurteilte durch deutsche Militärgerichte: Wehrdienst- und Befehlsverweigerer, Deserteure, der „Wehrkraftzersetzung“ Angeklagte sowie wegen krimineller Delikte verurteilte Soldaten – verurteilt von einer Justiz, die vor allem eines nicht war: unabhängig und rechtsstaatlich.

Die Wehrmachtsjustiz pervertierte die Rechtsprechung zu einer exzessiven Todesurteilspraxis, flankiert von barbarischem Strafvollzug. Sie wurde daher mit Recht endlich im Jahr 1991 vom Bundessozialgericht als das bezeichnet, was sie tatsächlich war: ein Instrument des politischen Terrorsystems der NS-Herrschaft.

Mit Recht forderten daher die letzten Opfer der NSMilitärjustiz, aber auch andere Opferverbände, Wissenschaftler und engagierte Bürgerinnen und Bürger, dass diese traurige Bedeutung Torgaus als Schwerpunkt der Gedenkkultur herausgestellt wird. Mit Recht forderten sie eine respektvolle und würdevolle Ehrung dieser so lange vergessenen und verleumdeten Opfergruppe, und mit Recht forderten sie für sich und die Angehörigen der Opfer endlich die Möglichkeit, am authentischen Ort würdevoll zu gedenken und vor allem zu erinnern.

Das am 9. Mai 2010 enthüllte Mahnmal bietet in seiner Klarheit, seiner so aufrüttelnden wie schmerzenden Stille diese Möglichkeit in beeindruckender Form. Es ist zweifelsohne der künstlerische Höhepunkt des Gedenkortes Fort Zinna. Doch dieses Mahnmal kam spät, für viele kam es zu spät – zu spät wie die Rehabilitierung der von Militärgerichten verurteilten Personen. Erst im Jahr 1998 hob der Deutsche Bundestag die Unrechtsurteile der NSMilitärjustiz auf. Im Jahr 2002 beschloss das Parlament endlich die pauschale Rehabilitierung von Deserteuren. Aber für Urteile nach dem berüchtigten Kriegsverratsparagrafen galt selbst danach noch die Einzelfallprüfung.

Im vergangenen Jahr konnte auch die CDU im Bundestag der pauschalen Rehabilitierung zustimmen. Spät, viel zu spät. Inzwischen sind die meisten Opfer der Militärjustiz, die das Dritte Reich überlebt haben, entwürdigt gestorben.

Meine Damen und Herren! Das ist eine Schande, und diese Schande gilt es hier klar zu benennen und nicht schönzureden. Es ist daher befremdlich und eine Verhöhnung der Opfer, wenn die Gedenktafel vor Fort Zinna als generelle Rehabilitierung den ersten Bundestagsbeschluss benennt und wenn zudem auf die berechtigte Kritik des Opferverbandes nur lapidar geantwortet wird, dass keine Zeit für Korrekturen gewesen wäre. Diese Korrekturen müssen jetzt umgehend nachgeholt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der SPD)

Solche unnötigen Fehler sind vor allem deshalb völlig inakzeptabel, weil die Gestaltung des Gedenkortes Torgau zwischen den Opfergruppen von Anfang an umstritten, oft sogar hart umkämpft war. Umso wichtiger war es, dass Ludwig Baumann und die „Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz“ nach langen schweren Debatten in einem hoch anzuerkennenden Schritt einem Ort der gemeinsamen Erinnerung zugestimmt haben.

Die Grundlage dafür, dass das Konzept der gemeinsamen Erinnerung weiterhin prinzipiell gilt, war die Erfüllung von drei Forderungen: Erstens sollte eine räumliche Trennung geschaffen werden, zweitens müsste dem bereits 1992 errichteten drei Meter hohen Kreuz für die Opfer des Stalinismus durch eine eigenständige Aussage in Form einer Skulptur entsprochen werden und drittens sollte die Feststellung öffentlich gemacht werden, dass unter den in Torgau Internierten und Inhaftierten auch Nazi-Täter waren, die eben jene NS-Militärjustiz mit ihren Opfern zu verantworten haben.

Das eigenständige Denkmal kam in beeindruckender Weise. Es kam auch die versprochene räumliche Trennung am gemeinsamen Gedenkort klar und deutlich in Form einer übermannshohen Hecke. Herr Dr. Külow, eine massivere Trennung würde Mauern erfordern. Solche Mauern schaffen aber nur Mauern in den Köpfen, und die können wir nicht wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und des Abg. Nico Tippelt, FDP)

Werte Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion! Mit Ihrem Antrag zielen Sie auf eine komplette Neugestaltung des Gedenkortes. Diese würde den Kompromiss aufkündigen und mithin die Debatte um Jahre zurückwerfen. Sie hinken hinterher! Der Kompromiss, zu dem die Bundesvereinigung damals bereit war, ging viel weiter und war viel komplexer, als es Ihr Antrag ist, denn der Kompromiss forderte gerade die Bezugnahme aufeinander, nicht das Verschweigen.

Es ist aber zu fragen, warum der so wichtigen dritten Forderung nach dem Öffentlichmachen der Tatsache, dass unter den Internierten der Speziallager auch Nazi-Täter waren, vonseiten der Stiftung und des Freistaates bisher nicht entsprochen wurde.

Die Stiftung selbst veröffentlichte eine zahlenmäßige Aufstellung zu den als Kriegsgefangene im Speziallager Nr. 8 Internierten. Lagerleiter Nikitin meldete darin circa 500 Angehörige der Gestapo, des SD und anderer Straforgane. Gestapo und SD wurden vom Nürnberger Militärtribunal als verbrecherische Organisationen eingestuft. Sie waren gerade in Strafverfolgung und Strafvollzug tätig – auch im Wehrmachtstrafsystem.