Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Hier sollten Sie Ihren eigenen Minister einmal zum Nachsitzen schicken.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Wenn es was nützen würde!)

Das ist wohl wahr.

Zurück zum Antrag. In Ihrem ersten Punkt möchten Sie die Staatsregierung auffordern, tätig zu werden. Meine lieben Damen und Herren von der Koalition! Sie müssten genügend Wissen darüber haben, dass die Staatsregierung von sich aus tätig werden kann, und zwar in Form einer Nachschiebeliste. Der Staatsregierung liegt diese Beratende Äußerung schon geraume Zeit vor. Ich gehe davon aus, dass sie Manns oder Frau genug ist, ihre Schlussfolgerungen zu ziehen und diesen Irrsinn zu beenden, gerade auch im Hinblick auf Herrn Morlok.

Wenn ich den Sumpf trocken legen will, kann ich nicht die Frösche fragen. Das ist ein Spruch, der gern bemüht wird. In diesem Fall passt er aber auch. Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Wir im Parlament müssen entscheiden, wie viele Ermächtigungen, wie viele Bewirtschaftungsmöglichkeiten, wie viel Flexibilisierung wir dieser Staatsregierung mit auf den Weg geben wollen. Da ist es an uns zu sagen, wo die Grenzen sind. Wir dürfen dann nicht der Staatsregierung ein Bittschreiben schicken, in dem wir sie fragen, worauf sie gern verzichten würde. Das funktioniert mit uns nicht.

Wir wollen aber der Staatsregierung keine Steine in den Weg legen und werden uns deshalb bei diesem Punkt enthalten.

Im Punkt 2 wird gesagt, dass bis 2013/14 noch etwas Zeit ist und bis dahin die wichtigen Fragen geklärt werden können. Diesen Punkt werden wir ablehnen, weil wir wollen, dass jetzt gehandelt wird. Wir werden deshalb eine Änderung der Haushaltsordnung vorlegen, die ein klares Votum pro Parlament und zur Einschränkung der Befugnisse der Staatsregierung beinhalten wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um punktweise Abstimmung.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Herr Kollege Scheel. – Für die SPDFraktion spricht jetzt Kollege Pecher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich bei diesem Antrag mit dem Verfahren anfangen.

Als die Beratende Äußerung des Rechnungshofes dem Haushalts- und Finanzausschuss vorlag, hat die SPDFraktion unverzüglich eine Anhörung zu diesem Thema beantragt. Die Fraktion DIE LINKE hat mit Unterstützung der GRÜNEN und der SPD einen konstruktiven Vorschlag gebracht, der es ermöglicht hätte, diese Anhörung im September durchzuführen. Ziel war – und darin waren wir uns auch einig –, in dieser Anhörung nach Möglichkeiten zu suchen, um kurz- oder mittelfristige Lösungen zu finden, um die Probleme, die der Rechnungshof angesprochen hat, abzustellen. Die Begründung der Koalition, dies nicht zu tun und diese Anhörung auf Januar zu verschieben, war – man halte sich fest – Arbeitsüberlastung.

(Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Das ist mir aus Sicht der CDU-Fraktion bei der Anzahl ihrer Parlamentarier zwar rätselhaft, aus Sicht der FDPFraktion – Stichwort Halbtagsparlamentarier – aber durchaus nachvollziehbar.

(Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Wir haben im Ausschuss diesem Antrag der Koalition zugestimmt, weil wir glauben, dass wenig zu machen besser ist als gar nichts.

Ich möchte zum Verfahren noch auf etwas hinweisen. Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie Sie in der Koalition – wenn Sie jetzt schon an Arbeitsüberlastung leiden, wenn Ergänzungsvorlagen oder Nachschiebelisten kommen – dann analysieren wollen, ob die dort gemachten Angaben auch nur annähernd den Vorgaben des Rechnungshofes entsprechen und in sich schlüssig sind.

(Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Das Dogma, diesen Haushalt im Dezember zu beschließen, haben Sie trotz unseres Hinweises, dass man das durchaus im Januar oder Februar machen kann, strikt beibehalten. Mir ist es vollkommen schleierhaft, wie Sie prüfen wollen, was die Staatsregierung vorlegt, wenn Sie jetzt schon an Arbeitsüberlastung leiden.

Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt zu sprechen kommen. Wenn man jetzt erstmals eine 30 Seiten umfassende Analyse darüber bekommt, was in diesem Haushalt schiefläuft – und diese Jacke ziehe ich mir auch an, weil ich drei Haushalte mitgestaltet habe –, dann ist es umso unverantwortlicher, mit dieser Vorlage den Ball wieder zum Verursacher zurückzuspielen.

Damit möchte ich zum Inhalt kommen. Für mich gibt es einen ganz bemerkenswerten Satz, nämlich folgendes Zitat des Rechnungshofes: „… bildet der Staatshaushalt nicht mehr die tatsächliche finanzwirtschaftliche Lage des Freistaates ab“. Mit diesem Wissen über etwas zu beschließen, was Sie gar nicht erkennen können, ist schlichtweg verantwortungslos.

Ich möchte das mit einem schönen Beispiel untersetzen. Dafür gehe ich dorthin, wo die sitzen, die es eigentlich wissen müssten, nämlich in den Einzelplan 15. Dort haben wir die Verstärkung der Personalausgaben in allen Einzelplänen mit 14,9 Millionen Euro für 2011 und 31,14 Millionen Euro für 2012. Dort steht harmlos drin: „Vergleichender Vermerk zum Titel 15 03/686 02“. Das sind Verstärkungsmittel für Rechtsverpflichtungen, nämlich 17 Millionen Euro. Dieser ist gegenseitig deckungsfähig. Dort steht wieder etwas Bemerkenswertes: „Deckungsfähig zu 12 03/685 16“.

Was ist das? Zuschuss zu Kernmaterialrückführungen nach Russland. Aus Personalkosten mach Transportkosten. Transparenz, denke ich mal, sieht anders aus. Klarheit und Wahrheit sehen anders aus, und Sachbezug sieht auch anders aus.

Dann wird es noch witziger. Hier haben wir die Verstärkung der Personalausgaben. Das Finanzministerium ist so schlau, zwei Zeilen weiter globale Minderausgaben für Personalausgaben in allen Einzelplänen in Höhe von jeweils 23 Millionen Euro einzustellen. Das ergibt nun überhaupt keinen Sinn mehr. Ich denke, dass dieses Beispiel exemplarisch zeigt – ich könnte auch ein wunderschönes aus der Staatskanzlei bringen, aus 02, wo einfach mal Personal budgetiert und keine Rücklage gebildet wird, Stichwort Rechnungshof-Nebenhaushalt – dass es Not tut, etwas zu tun.

Ich möchte an noch etwas appellieren, Stichwort Vorbild. Ich kenne einen kleinen Mann, der saß in Chemnitz im Regierungspräsidium – ungefähr so groß wie Ihr Kollege Bandmann – und schickte immer schlaue Schreiben an die Kommunen, wenn diese ihren Haushalt eingereicht haben. Er schrieb dann immer Hinweise hinein, dass das ein Rechtsverstoß sei und dies kein Sachbezug usw. Darunter schrieb er immer: Wenn dem nicht abgeholfen wird, ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig – als Rechtsaufsichtsbehörde über die Kommunen.

Meine Damen und Herren von der Koalition! Wir als Parlament sind in diesem Fall auch den Kommunen verpflichtet, unsere Rechtsaufsicht und unsere Gestaltung wahrzunehmen und beim Finanzministerium sowie der Staatsregierung einzugreifen.

Daher ist es auf der einen Seite richtig, mit einem solchen Antrag zu agieren. Deshalb werden wir ihm auch zustimmen. Auf der anderen Seite ist es natürlich falsch, nur in diesen kleinen Schritten zu handeln und bei diesem Haushalt, der nach Auffassung des Rechnungshofes eigentlich nicht mehr rechtskonform gestaltbar ist, praktisch nichts zu tun und ihn auf die lange Bank zu schieben.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion sprach der Abg. Pecher. – Für die Fraktion GRÜNE spricht nun Kollegin Hermenau.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Warum findet diese Debatte heute in diesem Parlament statt? Das ist ein großes Ablenkungsmanöver. Nach außen Aktionismus durch die Koalition und nach innen nichts Gescheites im Haushalt, und jetzt kommt der zweite Inbusschlüssel für IKEA. Das war der Versuch einer großen Show, und Herr Prof. Schmalfuß, Sie sind in dieser Frage ein schlechter Schauspieler. Lassen Sie das in Zukunft, Sie tun sich nichts Gutes.

Die Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze sind erheblich. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind gefährdet. Die Vollständigkeit des Haushaltes ist gefährdet, die Einheit und die Fälligkeit der einzelnen Ausgabeposten sind alle als Grundsätze gefährdet. Schlimmer geht es eigentlich nimmer; und es ist Ihr Machtverlust, meine Damen und Herren von der CDU, der hier auch zur Debatte steht. Die Regierung ist immer noch bei Ihnen angestellt. Nirgends wird das klarer, als wenn wir über Haushalt sprechen. Natürlich, Herr Schmalfuß, kann man sagen, man hätte ja eher klagen können. Das haben wir übrigens. Wir haben dreimal vor dem Verfassungsgericht wegen Budgetfragen geklagt und wir haben auch, wie Sie schmerzlich wissen dürften, zweieinhalb Mal gewonnen.

Nun auch noch Ihr Antrag, der bestätigt, dass viele Fragen, die wir bereits seit einem halben Jahr diskutieren, zum Beispiel über die Budgethoheit, die Frage des Rahmens der Kreditermächtigung, den Bericht des Landesrechnungshofes aus der Sommerpause – all das gemeinsam und amtlich bestätigt in der gemeinsamen Meinung, dass dieses Budget nicht mehr zu verantworten ist, so wie es hier vorgelegt wurde. Sie haben ein Übermaß erreicht, und wenn Sie von der FDP politisch der Meinung sind, dass man diese Machtdelegierung durch Flexibilität an die Regierung geben muss, dann könnten Sie Ihre Halbtagsmandate meiner Meinung nach auch gleich an der Garderobe abgeben.

Der Landesrechnungshof hat völlig zu Recht moniert, dass 84 % der Haushaltstitel mit Deckungsvermerken versehen sind. Wir haben Beispiele gehört. Im Prinzip ist dieser Haushalt budgetiert, aber er wird kameralistisch aufgeschrieben. Sie schreiben in einer falschen Sprache

auf, was Sie tun. Wenn Sie Angst davor haben, Budgethaushalte vorzulegen, dann dürfen Sie die Kameralistik nicht so verletzen, wie Sie das in diesem Haushaltsentwurf tun, sondern Sie müssen sich entscheiden: Budgetierung à la FDP, aber dann ordentlich aufgeschrieben, oder Kameralistik à la CDU, aber dann ordentlich durchgehalten. Dort müssen Sie mal zu Potte kommen.

Das Parlament erfährt durch diese Deckungsstruktur in diesem Haushalt viele Änderungen in der Ausgabenstruktur nicht. Das heißt, Sie müssen nicht einmal mit der überplanmäßigen Ausgabe kommen, das können Sie einfach mal so nebenbei in der Regierung erledigen. Im zweiten Jahr des Doppelhaushaltes wird es noch undurchsichtiger und noch grobmaschiger. Es ist völlig egal, was Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in Ihren Fachbereichen meinen. Es spielt keine Rolle, es wird eh andersherum geschoben.

Dann gibt es noch die Frage der Koppelungsvermerke. 43 % der Haushaltstitel mit Koppelungsvermerken – das ist unserer Meinung nach nicht zulässig. Dabei könnten losgelöste Sonderbereiche entstehen. Es betrifft 42 % der Haushaltstitel, die übertragbar sind. Das ist die Debatte über die Ausgabenreste, die wir führen. Auch dort sind viele Fragen offen. Wir haben inzwischen eine Ausgabenrestsituation von fast 3 Milliarden Euro in diesem Haushalt. Dann stehen den Ministerien natürlich Nebenbudgets zur Verfügung. Das ist interessant. Wir halten das, wie wir im Frühjahr dieses Jahres schon oft hier erklärt haben, für eine Frechheit. Das Budgetrecht des Parlamentes ist massiv gefährdet, und normalerweise entscheidet nach Verfassungslage in diesem Land das Parlament, welches und wie viel Geld für welche Maßnahme ausgegeben wird. Ich habe versucht, das am Beispiel der Haushaltsgrundsätze darzulegen.

Nun kommt die Idee der Ergänzungsvorlage auf. Ich vermute, sie wird dann 14 Bände dick. Jeder Titel muss nämlich angeschaut werden, ob er zu den 84 % oder den 42 % dazugehört, von denen ich gerade spreche. Wir sprechen von 4 028 Seiten – nur um das einmal klar auf den Tisch zu legen. Meiner Meinung nach ist dieser Haushalt eine Mogelpackung. Man kann ihn sozusagen nicht außen kameral aufschreiben und innen mit Budgetierung führen. Das ist nicht flexibel, wie Herr Prof. Schmalfuß meinte, das ist eine unerlaubte, falsche Haushaltsführung.

Es ist meiner Meinung nach auch nicht mit dieser Sache zu heilen. 4 028 Seiten als Anlage zum Haushaltsgesetz in Einzelplänen müssten einzeln überprüft und besprochen werden. Dazu brauchen wir definitiv bis Januar oder Februar. Ich habe mehrmals deutlich gemacht, dass es kein Problem wäre, die Haushaltsberatungen zu verlängern. Das ist kein Thema, man kann eine vorläufige Haushaltsführung machen. Das wäre aufwendig, aber nötig. Wenn Sie das nicht tun, dann dürfen Sie damit rechnen, dass wir nicht nur in der 3. Lesung den Haushalt ablehnen werden. Sie dürfen damit rechnen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder vor das

Verfassungsgericht ziehen und klagen wird. Davor hatte Herr Prof. Schmalfuß ja auch Angst. Deswegen hat er dauernd darüber herumschwadroniert, dass man schon vorher hätte klagen können.

Es fehlen in diesem Haushalt geeignete Informations- und Steuerungsinstrument und die Leistungsverabredung. Deshalb können Sie ihn so, wie Sie ihn aufgeschrieben haben, nicht durchziehen. Diese Debatte führen wir nun wirklich lange genug. Ich empfehle, den Antrag der Koalitionsfraktionen im ersten Punkt abzulehnen. Damit heilen Sie nichts. Es sind alles Krücken, die nur weiter zum Humpeln verleiten. Dem zweiten Punkt kann man großzügig zustimmen, weil es eigentlich selbstverständlich ist, dass Dinge, die jetzt nicht geschafft werden, noch nachgebessert werden müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion GRÜNE sprach die Abg. Hermenau. – Für die Fraktion der NPD spricht der Abg. Schimmer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zieht einige Schlussfolgerungen aus der Beratenden Äußerung des Rechnungshofes, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden sollen. Kurzfristig soll eine Ergänzungsvorlage im Rahmen der Beratungen über den vorliegenden Doppelhaushalt 2011/2012 erstellt werden. Mittelfristig sollen substanzielle Änderungen an der Haushaltsstruktur im Doppelhaushalt 2013/2014 gegenüber der Struktur des jetzt vorliegenden Doppelhaushaltsentwurfes vorgenommen werden, und zwar „wie vom Sächsischen Rechnungshof vorgeschlagen“, wie es im Antrag heißt.

Insofern wird unsere Fraktion der Vorlage natürlich zustimmen. Ich habe allerdings große Zweifel, dass sie auch tatsächlich umgesetzt wird, und ich muss Herrn Pecher noch einmal ergänzen. Auch die NPDFraktion war im HFA natürlich für eine Anberaumung der Sachverständigenanhörung jetzt gleich im Herbst, aber Herrn Rohwer war keine Ausrede zu peinlich, um diese wichtige Sachverständigenanhörung ins nächste Jahr zu verschleppen.

Ich habe aber schon in meiner Rede zum Jahresbericht des Rechnungshofes 2009 in der vorigen Plenarsitzung ausgeführt, dass das Problem tiefer liegt. Um dem Budgetrecht des Landtages, einer Grundlage der Gewaltenteilung im Sinne von Grundgesetz und Landesverfassung, gerecht zu werden, genügt es nicht, allein die vom Rechnungshof angeprangerten strukturellen Verformungen des Haushaltes abzustellen. Es genügt nicht, den Anteil der Ausgabentitel mit Deckungsvermerken oder den Anteil der Titel mit Koppelungsvermerken vom bisherigen hohen Niveau, also 80 % bzw. über 40 %, deutlich abzusenken. Es genügt nicht, die gegenseitige Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit ganzer Kapitel und deren Kop

pelung mit Einnahmen zurückzuschrauben oder etwa die Titelgruppen einzuschränken.

Natürlich sind dies die Flexibilisierungselemente, deren zunehmende Anwendung konkret nachvollziehbar und messbar und somit der Prüfung durch den Rechnungshof am ehesten zugänglich ist. Und zugegeben: Ihre Einschränkung würde eine sorgfältige Planung des Haushalts erforderlich und differenziertere Haushaltsdebatten im Parlament möglich machen. Die dann möglicherweise häufigeren nachträglichen Abweichungen vom Haushalt würden zur Umwidmung von Haushaltsmitteln führen, die der Zustimmung des Parlaments bedürften. Der formale Einfluss und die formale Kontrollkompetenz des Landtages würden also zunehmen, was zweifelsohne zu begrüßen wäre; denn dadurch gäbe es zumindest die Gelegenheit, die Kritik der parlamentarischen Opposition am Finanzgebaren der Staatsregierung öffentlich zu artikulieren.

Aber welche praktische Bedeutung für die Verteilung der tatsächlichen Haushaltsmacht – wenn man dieses Wort hier so verwenden darf – ist von einer solchen Einschränkung, bitte schön, zu erwarten? Ich wage die Behauptung: So gut wie gar keine; denn in unserer Form von parlamentarischer Demokratie tanzt sowieso kaum ein Abgeordneter einer Regierungsfraktion aus der Reihe. Damit stehen alle Entscheidungen, zum Beispiel auch über die Umwidmungen im Haushalt, von vornherein fest. Sie werden genauso gefällt, wie es der Block von Regierung und Mehrheitsfraktionen im Parlament vorher intern vereinbart hat. Die parlamentarische Auseinandersetzung mag dann zwar noch öffentlichkeitswirksam sein, sie ist aber praktisch nie ergebnisoffen. Im Endeffekt hat sie kaum mehr als eine demokratische Alibifunktion. Zu einer tatsächlichen Ausübung des parlamentarischen Budgetrechtes würde sie erst dann werden, wenn Abgeordnete der Regierungsfraktionen in der Lage wären, einem Änderungsantrag der Opposition zuzustimmen, wie es Artikel 38 Grundgesetz und Artikel 39 der Sächsischen Verfassung vorschreiben.