Protokoll der Sitzung vom 03.11.2010

Die Forderung zur Öffnung von Autowaschanlagen und Videotheken an Sonntagen ist einer der wesentlichen politischen Inhalte, den die FDP zu transportieren hat. Aber die Begründung, dass Autowaschen eine Art von Freizeitgestaltung sei, ist in unseren Augen ein abenteuerliches Konstrukt. Dass darüber hinaus die Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen das illegale Autowaschen reduziert, ist einfach nur abstrus. Wir schaffen ja auch nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn ab, damit wir weniger Verkehrssünder haben.

Da der vorgelegte Gesetzentwurf dieser verqueren Logik folgt und darüber hinaus ganz stark Arbeitnehmerinteressen nicht angemessen berücksichtigt, lehnen wir ihn ab. Es stellt sich die Frage, ob die von der Staatsregierung geplanten Ausnahmen von den üblichen Ladenöffnungszeiten, insbesondere von der Öffnungspraxis an Sonn- und Feiertagen, den Aufwand eines neuen Gesetzes überhaupt rechtfertigen. Ich möchte daran erinnern, dass wir in Sachsen ab dem 1. Januar nächsten Jahres die Ladenöffnungszeiten wieder mittels Bundesgesetz regeln könnten. Das erscheint uns allemal sinnvoller als dieser Gesetzentwurf, über den wir heute reden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Ich rufe die NPDFraktion auf; Herr Abg. Delle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Je schwächer die FDP in den Umfragewerten liegt, desto mehr versucht sie sich in der Koalition zu profilieren. Besser lässt sich der Charakter des vorliegenden Gesetzentwurfes kaum beschreiben, der eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Sachsen vorsieht. Dass es gerade eine von Christdemokraten geführte Regierung unter einem katholischen Ministerpräsidenten ist, die diesen erneuten Angriff auf die Sonntagsruhe durchführt, spricht natürlich Bände.

Schauen wir uns den Gesetzentwurf kurz näher an. In § 8 Abs. 1 ist zwar immer noch von vier verkaufsoffenen Sonntagen die Rede, aber in Abs. 2 wird dies schon wieder relativiert, indem von einem weiteren verkaufsoffenen Sonntag je Kalenderjahr die Rede ist, und zwar aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse, insbesondere von traditionellen Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und speziellen Firmenjubiläen. Das bedeutet im Klartext nicht etwa, dass es insgesamt einen weiteren offiziellen verkaufsoffenen Sonntag für Sachsen geben soll, wie es im Entwurf vorgesehen war, sondern eine Vielzahl von zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen, verstreut über das ganze Land, sodass von einer einheitlichen Sonntagsruhe in Sachsen kaum mehr die Rede sein kann.

Der evangelische Pressedienst schreibt über diese offenkundige Aushöhlung des Sonntagsschutzes in einer

Pressemitteilung: Bis zu achtmal im Jahr dürften Läden zwischen 12 und 18 Uhr zusätzlich öffnen, wenn sie sich zum Beispiel in unmittelbarer räumlicher Nähe eines Stadtfestes oder eines Weihnachtsmarktes befinden. Damit, meine Damen und Herren, handelt die Staatsregierung trotz aller Warnungen ganz bewusst gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009 und legt einen Gesetzentwurf vor, der nicht etwa Klarheit schafft, sondern erneut eine Flut von Klagen nach sich ziehen wird.

Vertreter der Kirchen und der Arbeitnehmerverbände haben bereits angekündigt, genauestens zu beobachten, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Sonntagsruhe und den Sonntagsschutz haben wird, und bei Verstößen den juristischen Weg zu beschreiten.

So etwas kann aber nicht Sinn und Zweck eines Ladenöffnungsgesetzes oder überhaupt eines Gesetzes sein. Ziel muss unter anderem sein, dem über Artikel 109 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Sachsen und Artikel 140 des Grundgesetzes geltenden Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung Rechnung zu tragen. Dieser lautet: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Die NPD-Fraktion, meine Damen und Herren, lehnt den Gesetzentwurf der Staatsregierung daher zum Großteil nicht nur ab, sondern wendet sich kategorisch gegen jede weitere Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes in Sachsen. Wir sagen ganz klar: Vier verkaufsoffene Sonntage reichen vollkommen aus, um die Bedürfnisse der Handel- und Gewerbetreibenden nach Öffnung ihrer Geschäfte an speziellen Sonntagen, zum Beispiel in der Vorweihnachtszeit, zu befriedigen, ohne dabei den besonderen rechtlichen und kulturellen Grad des Sonntags infrage zu stellen. Wir wenden uns strikt gegen jede weitere Kommerzialisierung von Sonntagen und hohen Feiertagen, die der geistigen Erbauung, der Erholung, des Auslebens religiöser Bedürfnisse und natürlich nicht zuletzt auch dem Familienleben dienen sollte. Gerade Letztgenanntes bleibt in dieser schnelllebigen Zeit immer mehr auf der Strecke und verdient daher den eigentlichen besonderen Schutz der Politik.

Wenngleich wir den Gesetzentwurf insgesamt ablehnen werden, können wir Artikel 2 nach reiflicher Überlegung zustimmen. Wir halten es durchaus für nachvollziehbar, wenn Tankstellenbetreiber es als unsinnig empfinden, dass sie an Sonntagen zwar ihre Tankstelle öffnen dürfen, die Waschanlage jedoch geschlossen bleiben muss.

Ebenso haben wir keine Einwände gegen die Öffnung von Videotheken an Sonntagen, denn in der Tat ist es fraglich, wieso man zwar am Sonntag ins Kino gehen kann, sich aber keinen Film für zu Hause ausleihen darf, zumal die Videothekenbetreiber hier einen krassen Wettbewerbsnachteil gegenüber den rund um die Uhr verfügbaren Video-on-Demand-Angeboten im Internet haben.

Meine Damen und Herren! Mehr Umsatz wird nach unserer Ansicht nicht dadurch erreicht, dass man noch

mehr Sonntage zum Verkauf freigibt, sondern indem man endlich einmal dafür sorgt, dass die Menschen mehr Geld in der Tasche haben. Als soziale Heimatpartei räumt die NPD gerade der Familie als Keimzelle unseres Volkes einen hohen Stellenwert ein, der in unserem uneingeschränkten Bekenntnis zum Sonn- und Feiertagsschutz seinen Niederschlag findet. Wir sagen ganz klar: Der Sonntag gehört nicht dem Kommerz, sondern der Familie.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist anscheinend nicht der Fall. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Morlok.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst zu Beginn meiner Ausführungen namens der Staatsregierung beim Hohen Haus zum einen für die zügige Beratung des von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurfs und auch für die konstruktive Debatte, für die Anhörung, die wir im Wirtschaftsausschuss durchgeführt haben, bedanken. Ich habe mir selbst die Zeit genommen, die Anhörung zu verfolgen. Ich denke, dass wir da auch noch die eine oder andere Anregung erhalten haben, die dann in der parlamentarischen Beratung in das Gesetzgebungsverfahren eingeflossen ist.

Ich möchte noch einmal darstellen, dass das Gesetz Ladenöffnungsgesetz heißt, aber mitnichten – auch wenn es vielleicht von dem einen oder anderen so gesehen wird – eine Pflicht zur Ladenöffnung enthält, sondern eine Möglichkeit zur Ladenöffnung schafft.

Es gab verschiedene Punkte, die auch Gegenstand der Diskussion in der Öffentlichkeit waren, auch Gegenstand der Anhörung im Landtag, auf die ich dann noch einmal eingehen möchte. Zum einen war es die Frage der Werktagsöffnung. Wir haben uns als Staatsregierung überlegt, ob wir entgegen der bisherigen Regelung eine Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen vorsehen sollen. Aber die Anhörung – das ist bereits angesprochen worden – hat ergeben, dass dafür tatsächlich kein Bedarf vorhanden ist. Deswegen sehen wir uns als Staatsregierung in unserer Auffassung bestätigt, hier keine weitere Öffnung vorzunehmen.

Ein weiterer Punkt war die Frage der Änderung der Sonn- und Feiertagsöffnung. Hiervon sind die Öffnungszeiten der Waschanlagen und Videotheken betroffen. Wenn man sich die Nachbarbundesländer anschaut, kann man feststellen, dass wir dort, in Sachsen-Anhalt oder auch in Brandenburg, bereits entsprechende Regelungen haben. Mit dem, was hier auch nach der Beratung im Ausschuss zur Abstimmung vorliegt, denke ich, haben wir eine Regelung gefunden, die sich im Korridor der umliegenden Bundesländer bewegt. Es war ein Anliegen der Staatsregierung, auch bei diesem Gesetzgebungsvorhaben zu

schauen, in welchen Bereichen bürokratische Regelungen abgebaut und in welchen Bereichen Dinge vereinfacht werden können. Wir haben hier in einigen Punkten Flexibilisierungen vorgenommen, haben Anzeigepflichten an die Stelle von Genehmigungen gesetzt, um einfach Bürokratie abzubauen.

Das zentrale Thema auch in der öffentlichen Diskussion im Rahmen der Gesetzesnovelle war das Thema „Sonntagsöffnung“. Wir können als Staatsregierung sehr wohl nachvollziehen, dass man in ein und derselben Partei in unterschiedlichen Landesverbänden Dinge anders sieht. Wir können auch nachvollziehen, dass man innerhalb der Kirchen in verschiedenen Kirchenbezirken Dinge unterschiedlich betrachtet. Wenn diese Dinge aber in ein und derselben Organisation, sei es eine Partei oder eine Kirche, in verschiedenen Teilen Deutschlands anders gesehen werden, ist das zwar vollkommen legitim, aber eine Frage der politischen Bewertung und nicht eine Frage von Verfassungswidrigkeit oder Verfassungsmäßigkeit. Ich denke, das sollten wir bei dieser Debatte beachten.

Selbstverständlich steht es jedem zu, diese unterschiedlichen Auffassungen zu haben. Nur, lieber Kollege Tischendorf, dann ist es aber eben so, dass DIE LINKE in Sachsen andere Auffassungen hat als meinetwegen DIE LINKE in Brandenburg oder in Berlin. Das ist in Ordnung. Aber das hat nichts damit zu tun, ob eine Regelung verfassungsgemäß ist oder nicht. Es ist eben nur eine andere politische Auffassung. Wenn die Kirchen eine Regelung, die viel weitergehend ist, in Berlin begrüßen und sie hier in Sachsen kritisieren, ist das legitim. Das ist aber trotzdem nicht eine Frage des christlichen Glaubens und des Gewissens, sondern einer unterschiedlichen Sichtweise einer bestimmten Kirche in einem Teil Deutschlands oder in einem anderen Teil Deutschlands.

Wir haben uns bei der Frage der Sonntagsöffnung bei dem sogenannten kleinen Sortiment, also der beschränkten Warengruppe Brötchen, Zeitungen und Blumen, danach orientiert, wie die Regelungen auch in anderen Bundesländern sind. Wenn Sie einmal schauen, in Bayern, Brandenburg und Thüringen, unseren Nachbarländern, sind im gesamten Jahr diese Öffnungen an drei Sonntagen verboten. Die Staatsregierung hat Ihnen fünf für den Freistaat Sachsen vorgeschlagen. Im parlamentarischen Verfahren sind jetzt sechs entstanden. Man kann auch hier nicht von einer übermäßigen Liberalisierung sprechen, wenn man die Regeln betrachtet, wie sie heute in der Ausschussempfehlung zur Abstimmung vorliegen.

Hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage, also des großen Sortiments, haben wir nach wie vor die vier Sonntage, wie wir sie auch in Sachsen-Anhalt, Bayern oder Thüringen haben. Es ist in der Debatte bereits darauf eingegangen worden, dass wir in Brandenburg sechs verkaufsoffene Sonntage und in Berlin acht haben.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung ist die Rhythmisierung in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Das ist eine Sache, die aufgrund des Urteils des

Bundesverfassungsgerichtes sowieso geltendes Recht gewesen wäre. Das ist mit in den Gesetzentwurf aufgenommen worden und dient sicherlich in dem Zusammenhang der Präzisierung der entsprechenden Regelungen.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein danke, Frau Präsidentin. Wir haben diese Debatte im Parlament und auch im Rahmen der Anhörungen sehr ausführlich geführt, sodass ich nur noch einmal die Position der Staatsregierung zusammenfassen möchte.

Der sogenannte Stadtfest-Sonntag, also dieser eine zusätzliche Sonntag, an dem in bestimmtem Umfeld von Stadtfesten geöffnet werden kann, beseitigt aus unserer Sicht eine absurde Regelung – der Kollege Herbst ist bereits darauf eingegangen –, dass es nicht sinnvoll ist, jemandem zu verbieten, in seinen eigenen Geschäftsräumen Dinge zu verkaufen, aber ihm gestattet, dieselben Dinge in einem Stand vor seinem Laden an dem Tag zu verkaufen. Das versteht niemand. Deswegen haben wir auch hier eine Änderung vorgenommen.

Im parlamentarischen Verfahren ist diese Regelung auf maximal acht Sonntage im Jahr beschränkt worden. Wenn wir die Situation im Freistaat Sachsen anschauen, bin ich der Auffassung, dass in der Regel in allen Kommunen diese acht Sonntage ausreichen sollten, um hier den entsprechenden regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Es könnten allenfalls Schwierigkeiten in größeren Städten auftreten. Das bleibt abzuwarten. Aber grundsätzlich meine ich, dass es auch eine angemessene Regelung einerseits der Flexibilisierung und auf der anderen Seite, Missbrauch zu verhindern, ist.

Gestatten Sie mir abschließend noch eine Bemerkung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Ich möchte zuerst richtigstellen, Herr Kollege Brangs. Sie haben in Ihrem Statement davon gesprochen, dass das OVG über das jetzt vorgelegte Gesetz geurteilt hätte. Das war vielleicht ein Versprecher gewesen. Ich denke, wir sind uns einig, das Gericht hat über das bestehende Gesetz geurteilt und nicht über das Gesetz, das Ihnen heute in der Ausschussdrucksache zur Abstimmung vorliegt.

In der Debatte ist bereits deutlich geworden, dass die Staatsregierung der Rechtsprechung gefolgt ist und in ihrem Gesetzentwurf eine größere Bestimmtheit bei der Sonntagsöffnung vorgenommen hat. Wir haben nämlich genau den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes aufgegriffen und im Gesetzestext formuliert, dass eine Sonntagsöffnung nur aufgrund eines besonderen Anlasses möglich ist. Das ist genau die Abwägungsentscheidung, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Es darf keine allgemeine, beliebige Sonntagsöffnung dergestalt sein: „Wir hätten gern an diesem Sonntag offen; deswegen machen wir auf.“ Genau das ist das, was das Gericht gefordert hat: Es muss einen besonderen Grund geben,

und deswegen haben wir genau durch diese Änderung die entsprechende Präzisierung erreicht.

Ich denke, die Rhythmisierung, die ich bereits angesprochen habe und die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens bereits eingefügt wurde, trägt dazu bei, dass auch der Spielraum für die Kommunen weiter eingeengt wird. Damit ist auch deutlich, dass wir mit dem, was Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt, eine Regelung geschaffen haben, die nach Auffassung der Staatsregierung auch vor dem Verfassungsgericht Bestand haben wird.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Herr Staatsminister, darf ich Sie noch einmal fragen, bevor Sie zum Ende kommen?

Frau Präsidentin, ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung der Auffassung ist, dass die Diskussionen in diesem Hohen Hause bereits in sehr breitem Maße geführt worden sind, auch durch eine Vielzahl von Zwischenfragen des Kollegen Tischendorf in der heutigen Debatte. Ich würde gern zum Ende kommen.

Ich komme zum Ende mit einem Appell an das Hohe Haus, den Gesetzentwurf in der Fassung der Ausschussdrucksache heute anzunehmen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 5/3980.

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise abstimmen.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte der Überschrift die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf, Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Mit einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 2, Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltun

gen? – Mit einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde dem Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.