Vielen Dank, Herr Neubert. Meine Damen und Herren! Jetzt kommt der Redebeitrag der Fraktion der SPD. Es spricht Herr Abg. Panter. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der nur noch sehr kurzen Redezeit, die der SPD-Fraktion verbleibt, muss ich leider meinen mit viel Akribie und Herzblut vorbereiteten Vortrag etwas kürzen. Ich bin meinen Vorrednern dankbar, dass sie schon einige Punkte angebracht haben, auf die wir als SPD-Fraktion auch gern eingehen würden.
Grundsätzlich unterstützen wir den Antrag der Fraktion GRÜNE, denn sie befürworten einen Systemwechsel. Das haben wir schon von allen Vorrednern gehört. Der Systemwechsel ist absolut notwendig. Denn wir leben nicht mehr in der Zeit des klassischen Radios, des klassischen Fernsehens. Wir haben alle Handys. Wir können damit Radio hören, einige sogar Fernsehen schauen. Ein Systemwechsel, der die technische Realität und auch die tatsächliche Mediennutzung abbildet, ist absolut notwendig.
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass der Weg, der jetzt zu der sogenannten Haushaltsabgabe – oder korrekt zur Betriebsstätten- und Wohnungsabgabe – beschritten wird, richtig ist. Dem Punkt I im Antrag der GRÜNEN können wir auch ohne Probleme zustimmen.
Bei Punkt II verhält sich das etwas anders. Da steckt der Teufel im Detail. Dieser Punkt II beschäftigt sich einerseits mit datenschutzrechtlichen Belangen. Wir sind der Meinung, dass das wichtige und richtige Anliegen sind. Deshalb werden wir diesen Punkt auch unterstützen. Andererseits geht es aber auch um die Beteiligung der Wirtschaft. Die wird von den GRÜNEN kritisiert. Wir sind der Meinung, dass wir gerade nach der Anhörung, die im Oktober durchgeführt wurde, diesem Bereich des Staatsvertrages zustimmen können, weil Änderungen erfolgt sind.
Kurz ein paar Worte zum Datenschutz. Wir haben es schon gehört – ich muss auf die Zeit schauen –, dass die Haushaltsabgabe versuchen soll, die Transparenz und die Vereinfachung des gesamten Verfahrens herbeizuführen und damit die Akzeptanz zu erhöhen. Das ist momentan bei der GEZ-Gebühr nicht gegeben. Was wir aber auch nicht wollen, ist, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit jetzt außer Acht gelassen wird. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull hat in einem Gutachten für die öffentlich-rechtlichen Sender gesagt, dass die datenschutzrechtlichen Aspekte im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowohl geeignet als auch
erforderlich und angemessen seien. Dem können wir uns aber nicht anschließen, weil die Argumentation an der Stelle eindeutig hinkt.
Vielleicht einmal ein paar Beispiele: Warum müssen Sozialleistungsbescheide in Zukunft im Original vorgelegt werden, wenn die ganzen Daten gar nicht benötigt werden? Das ist sicherlich eine Frage, die man sich stellen muss. Warum müssen wir zum Adresshandel übergehen, wenn man auch über eine Direkterhebung mit Sicherheit dieselben Daten bekommen kann? Warum müssen Zugriffe auf Meldedaten erfolgen, die auch mit Sperrvermerken versehen sind? Ich denke da zum Beispiel an Stalkingopfer oder an schützenswerte Personen, zum Beispiel Frauen, die in Frauenhäusern leben. Warum müssen diese Daten uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden?
Die Liste ließe sich fortführen. Da gibt es im Antrag der GRÜNEN auch einige Punkte. Wir sind der Meinung, dass man datenschutzrechtlich bei dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch nachsteuern sollte. Deshalb können wir diesen Punkt II 1. unsere Unterstützung signalisieren.
Was die Wirtschaft angeht – ich spute mich –, sind wir der Meinung, dass die Beteiligung richtig und wichtig ist. Eine Demokratie braucht einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einen unabhängig und solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da die Wirtschaft von einer starken Demokratie profitiert, ist es auch richtig, dass die Wirtschaft an einer solchen Haushaltsabgabe beteiligt wird.
Wir wollen aber natürlich, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen an der Stelle nicht über Gebühr belastet werden. Ich habe es schon erwähnt, dass es eine Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gab. Es ist nachgebessert worden. Der Kollege Gemkow hat es schon angesprochen, dass jetzt über 90 % der Unternehmen insgesamt maximal einen Rundfunkbeitrag bezahlen, über 70 % nur einen Drittelbeitrag. Außerdem ist das erste, nicht privat genutzte Kfz herausgenommen worden. Es ist beitragsfrei. Für uns bedeutet das, dass gerade damit eine Entlastung für kleine Filialbetriebe gewährleistet ist –
– und dass wir der Meinung sind, dass damit auch eine solidarische und gerechte Haushaltsabgabe im Bereich der Betriebsstätten gewährleistet ist.
Zusammenfassend möchte ich sagen – ich habe es vorhin nicht richtig verstanden beim Kollegen Gemkow, ob punktweise Abstimmung gefordert wird –, wir würden das auf jeden Fall beantragen und signalisieren, dass wir dem Punkt I, also dem grundsätzlichen Systemwechsel, zustimmen, dem Punkt II 1., den datenschutzrechtlichen Belangen auch, den Punkten II 2. und 3., also der Beteiligung der Wirtschaft, würden wir nicht zustimmen, sondern ablehnen.
Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion ist an der Reihe. Es spricht Herr Abg. Herbst. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten im Mai eine sehr ausführliche Debatte zur Rundfunkfinanzierung. Die Position der FDP hat sich seitdem nicht verändert. Deshalb kann ich meine Rede zu Protokoll geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Antrag der GRÜNEN ist prinzipiell zuzustimmen. Sein Fehler ist aber, das Grundübel in Gestalt des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages anzuerkennen und dessen Folgen lediglich etwas abmildern zu wollen. Auch medienpolitisch merkt man also, dass die GRÜNEN vollkommen im System Bundesrepublik angekommen sind und Grundsätzliches gar nicht mehr infrage stellen.
So heißt es in einem für eine ehemalige Protestbewegung erstaunlich anbiedernden Duktus: „Der Sächsische Landtag unterstützt die Ablösung der bisherigen Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Dadurch wird eine wesentliche Verbesserung des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreicht.“
Genau das ist aber nach Auffassung der NPD nicht der Fall. Die GRÜNEN weisen nämlich in ihrem eigenen Antrag Punkt für Punkt nach, dass dieser „grundsätzliche Systemwechsel“ – wie es im Antrag heißt – eben nicht den Verwaltungs- und Kontrollaufwand des bisherigen Mediensystems reduziert. Im Gegenteil. Wenn man sich den § 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung, den § 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung und Vollstreckung und den § 11 Verwendung personenbezogener Daten auch nur oberflächlich ansieht, wird klar, dass mit diesem Instrument Eigentümer und Verwalter von Wohnungen genötigt werden, der GEZ höchst private Auskünfte über ihre Mieter zu erteilen. Das läuft auf nichts anderes als auf eine Zwangsdenunziation hinaus.
Die NPD-Fraktion hat mehrfach die Art und den Umgang der mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbundenen Datenspeicherung kritisiert, weil die Bürger zur Gebührenabzocke einem grundrechtswidrigen Kontroll- und Meldesystem unterworfen werden. Den Weg in das Schnüffelsystem – und hier sind die politisch Verantwortlichen schnell benannt – haben die 16 Ministerpräsidenten geebnet, die es der GEZ trotz ihres aufgeblasenen Apparates durchgehen lassen, ihre Außenstände von zwielichtigen Privatunternehmen eintreiben zu lassen.
Die Tatsache, dass Computer weiterhin rundfunkgebührenpflichtig sind – unabhängig von der Verwendungsab
sicht und den Nutzungsgewohnheiten ihrer Besitzer –, ist ein Treppenwitz der etablierten Medienpolitiker. Einfach zu unterstellen, dass Nutzer des Internets öffentlichrechtliche Medienangebote nutzen, stellt die Beweislast auf den Kopf.
Die NPD lehnt diesen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ganz grundsätzlich ab, weil es sich bei dieser Rundfunkfinanzierung um eine Zwangsabgabe handelt, die jedermann zu entrichten hat, ganz gleich, ob er die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzt oder eben nicht.
Es ist nichts anderes als eine freche Steuererhebung, die sich hinter dem Begriff des Rundfunkbeitrages versteckt.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ stellte vor wenigen Tagen fest, dass die neue Haushaltsabgabe ARD und ZDF von jeder Legitimationspflicht gegenüber den Gebührenzahlern entlastet und von jeder Rechenschaftspflicht befreit. Die „FAZ“ schrieb: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk argumentiert gern mit seinem staatlichen Auftrag, ohne jedoch noch erklären zu müssen, worin dieser besteht und warum er durch Zwangsgebühren finanziert werden muss.“
Über die dürftige Programmqualität der öffentlichrechtlichen Anstalten ist in diesem Zusammenhang und in diesem Haus häufig genug gesprochen worden, und vom Volksbildungs- und Aufklärungsauftrag sprechen bei ARD und ZDF nicht einmal mehr die Intendanten. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Bundesrepublik ist mittlerweile das teuerste der Welt und reicht dabei bei Weitem nicht an die Programmqualität seines großen Vorbildes BBC heran. 8 Milliarden Euro dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten jährlich für abnehmende Programmqualität, zunehmende Polit-Indoktrination und steigende Personalkosten verschwenden, ohne dass die Politik dem einen vernunftgebotenen Riegel vorschiebt.
Dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kann aus unterschiedlichsten Gründen nur abgelehnt werden. Der vorliegende Antrag versucht, den gröbsten Unsinn wenigstens einzudämmen und erhält deswegen die Zustimmung der NPD.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Ich frage, ob es Redebedarf für eine zweite Runde seitens der Fraktionen gibt. – Das vermag ich nicht festzustellen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Beermann, bitte. Herr Dr. Beermann, Sie haben das Wort.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich freue mich, dass ich im Grundsatz in diesem Hohen Hause doch eine Zustimmung wahrnehme zum Systemwechsel bei der Rundfunkfinanzierung von der bisherigen geräteabhängigen Gebühr zum geräteunabhängigen Beitrag.
Wir mussten eine gewisse Reihenfolge einhalten, bevor wir Ihnen diesen Vertrag nicht nur zur Kenntnis geben, sondern auch das Ratifizierungsverfahren einleiten konnten. Wie mir vorhin zugeraunt wurde, ist heute der Vertragsentwurf in diesem Hohen Haus eingegangen. Es soll sogar, Herr Neubert, Blogs gegeben haben, aktiver und ehemaliger Abgeordneter, die sich damit öffentlich beschäftigt haben. Insofern denke ich, zu sagen, dass das in den Hinterhöfen zwischen 16 Ministerpräsidenten gemacht worden sei, ist ein Bild, das in einer Medienwelt nur schwer zutrifft.
Herr Gerstenberg, Sie haben die AG Beitragsstabilität und das angeblich dünne Eis angesprochen, auf dem wir uns bewegen, gerade was die Verfassung betrifft. Ich denke, wir dürfen uns als Politiker nicht so einfach vom Acker machen. Sie haben den Wunsch geäußert, dass der Beitrag, der künftig bezahlt wird, unter dem liegen soll, den es jetzt gibt. Genau den dürfen wir aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht festlegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht auf mehrere Initiativen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten hin deutlich gemacht. Es hat gesagt: Es bleibt uns aus Gründen der Rundfunkfreiheit verwehrt, den Beitrag festzulegen. Das ist gut so.
Es hat weiter gesagt, dass es der Rundfunkfreiheit unterliegt, wie die Rundfunkanstalten die Aufgaben annehmen und erfüllen, die sie von uns mit Ihrer Billigung als Parlament übergeben bekommen haben. Das unterliegt dem verfassungsmäßigen Raum, den die Rundfunkanstalten im Sinne der Rundfunkfreiheit für sich geltend machen. Wir haben das komplizierte System mit der Anmeldung bei der KEF, mit entsprechenden Bewertungen und anschließend einem weiteren Staatsvertrag, der die entsprechende Rundfunkgebühr festlegen wird.
Wenn wir uns an dieser Stelle, Herr Gerstenberg, diesen Teil hinter dem Vorhang einmal anschauen, können wir als Politiker, glaube ich, nicht sagen, dass es eben so ist und wir bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Insel schaffen, in der durch automatische Gebührenerhöhungen – das war ja ursprünglich vorgesehen – regelmäßig die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden und immer mehr für eine Leistung bezahlen müssen. Das, denke ich, ist nicht das Bild, dessen wir uns bedienen sollten. Im Gegenteil, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zu Recht unabhängig. Sie nehmen zu Recht die Meinungs- und Rundfunkfreiheit in Anspruch. Aber sie sind nicht frei schwebend, sondern Teil eines öffentlich kontrollierten Raums, der von den Regierungen in Form eines Staatsvertrages gestaltet und von Ihnen als Parlamentarier kontrolliert wird. Deswegen werden auch Sie und wir gefragt, wenn die Gebühren steigen. Wir haben es zu rechtfertigen und dürfen nicht sagen, dass wir das wegen der Verfassung nicht ändern können. Deswegen bin ich jetzt auf der anderen Seite des Vorhangs, nämlich da, wo das Verfassungsgericht ausdrücklich gesagt hat: Das kann Politik tun.
Politik kann die Aufgaben gegenüber den Rundfunkanstalten definieren. Die Aufgaben zu definieren bedeutet,
dass wir uns überlegen müssen, was wir bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ein extrem gutes Programm machen und aus unserem dualen Rundfunksystem gar nicht wegzudenken sind, im Namen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bestellen und bezahlen. Deswegen gibt es diese AG Beitragsstabilität, die gesagt hat: An dieser Stelle setzen wir an. Wir schauen uns die Aufgaben an, die die öffentliche Hand den Rundfunkanstalten übertragen hat, und versuchen, sie in Zeiten, in denen sich eine Rundfunklandschaft massiv verändert hat, in denen wir Internet und private Anbieter haben, egal, ob mit kleinen oder großen Buchstaben, einzusortieren und dann zu überlegen, ob diese Aufgaben sinnvoll und notwendig sind. Ich denke, das sind sie. Deswegen werden die 16 Länder das auch machen.
Ich verdeutliche Ihnen das gern an einem Beispiel, Herr Gerstenberg, wenn Sie erlauben. Wir haben seit den Siebzigerjahren im ZDF im Westen der Republik und im Osten, wo es empfangen werden konnte, eine alte Gewohnheit. Zu Silvester gegen 18:00 Uhr hat das ZDF sein Silvesterkonzert ausgestrahlt. Es wird in diesem Jahr wieder kommen, auch zur selben Zeit. Ich empfehle Ihnen, vor den Geräten zu sitzen. Es kommt nämlich aus Dresden aus der Semperoper mit der Staatskapelle unter der Leitung von Herrn Thielemann. Das ZDF geht erstmals dahin. Es hat in den vergangenen Jahren immer aus der Hauptstadt mit dem dortigen Starorchester gesendet. Wenn ich jetzt höre, dass auf dem Sendeplatz des ZDF Silvester die ARD, und zwar ziemlich parallel, auf einmal – obwohl sie das bisher noch nie gemacht hat – ein Silvesterkonzert ansetzt, und zwar genau mit dem Orchester, das in Berlin immer gefeiert wird, dann, Herr Gerstenberg, obliegt das der Rundfunkfreiheit. Und wenn in allen anderen Städten, die die Hauptstädte der Länder unserer Republik sind – denn Rundfunkfreiheit ist ein Ausdruck unseres Föderalismus –, zu Silvester Rundfunkkonzerte gesendet werden, unterliegt das der Rundfunkfreiheit.
Keiner von uns wird etwas dagegen sagen. Aber es ist mir doch dann im Rahmen der Aufgabenübertragung gestattet zu fragen: Muss es denn sein,
dass ein Millionenbetrag für Rundfunkorchester ausgegeben wird, die dann zu Silvester nicht spielen dürfen? Darüber muss ich doch nachdenken dürfen und muss sagen dürfen: Das ist etwas, was wir nicht wollen. Denn es wird uns selbst mit einem Splitscreen nicht gelingen, beide Orchesteraufführungen parallel zu sehen. Dazu dürfen wir dann etwas sagen.
(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Volker Bandmann, CDU: Es ist offensichtlich eine beschränkte Freiheit der Intendanten bei der Organisation!)
Auch der Intendant steht weitestgehend unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit. Ich denke, dass er dies an dieser Stelle geltend macht.
Wir werden den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Herr Neubert, der ja ein grundsätzlicher sein wird, hier noch diskutieren. Ich möchte aber gleich zu Anfang auf ein Element eingehen, nämlich die Systematik. Es ist klar, dass 16 Länder mit einem entsprechenden Apparat nur unsystematische Verträge machen, am Rande der Verfassungsmäßigkeit. Das bin ich mittlerweile schon gewohnt. Ich möchte es aber nicht so stehen lassen, dass der Bezug des Beitrages auf die Wohnung bzw. die Betriebsstätte willkürlich ist. Das haben wir uns sehr genau überlegt. Wir haben uns gefragt: Wie bekommen wir eine größere Beitragsgerechtigkeit und wie bekommen wir es hin, die Gebührenerhebung möglichst einfach zu gestalten?