Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

Herr Präsident, die Drucksache 5/4430 beinhaltet eine Neuregelung zur

Altersversorgung. Wir haben in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine sehr gute Regelung. Sie sieht die Auszahlung eines Vorsorgebeitrages vor, mit dem jede und jeder Abgeordnete entsprechend seiner Lebens- und Versorgungssituation umgehen kann. Das Problem dieses Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit, zur teuren, intransparenten staatlichen Altersversorgung zurückzukehren. Diese Möglichkeit streichen wir.

Wir schaffen also hier, wie bereits 2007 von uns begehrt, die Möglichkeit, mit einem solchen Vorsorgebeitrag eine einheitliche Altersversorgung für alle Abgeordneten herzustellen. Das ist eine auch für die Öffentlichkeit transparente Lösung. Das wäre eine neue Qualität. Andere Bundesländer haben uns das bereits vorgemacht. Unser Beispiel ist Schleswig-Holstein. Wir sollten im Sächsischen Landtag endlich die Entschlusskraft haben, diesen Schnitt zu tun. Natürlich werden bereits erworbene Besitzstände alter Abgeordneter gewahrt, aber ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes sollte es künftig eine Regelung für alle geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Gerstenberg. – Möchte sich jemand zu diesem Änderungsantrag äußern? – Herr Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden auch diesen Antrag ablehnen. Wir haben in der Debatte deutlich gemacht, warum wir uns für die Wahlmöglichkeit bei der Altersvorsorge entschieden haben. Insbesondere will ich das, was Kollege Zastrow gesagt hat, noch einmal kurz erwähnen: Es geht darum, auf unterschiedliche Lebensentwürfe einzugehen. Jemand, der nur eine kurze Zeit im Parlament sein möchte oder dies zumindest plant, hat eine andere Option bei der Wahl seiner Altersvorsorge als jemand, der vielleicht dem Parlament mehrere Wahlperioden angehören möchte, je nachdem, ob die Partei und der Wähler das dann auch goutieren. Das werden wir hier mit der Wahlmöglichkeit einräumen.

Ich erlaube mir noch einmal den Hinweis, dass diese beamtenähnliche Versorgung, die wir als eine der drei Wahlmöglichkeiten anbieten, in Deutschland jetzt die niedrigste Versorgung darstellt. Deswegen halten wir das für einen vertretbaren Kompromiss.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Piwarz. – Es gibt weitere Wortmeldungen. Herr Tischendorf.

Danke, Herr Präsident. – Der Intention des Änderungsantrages können wir inhaltlich durchaus folgen – allerdings bis auf eine Ausnahme, die dazu führt, dass wir diesen Antrag ablehnen.

Es geht um den Vorschlag, das Rentenalter auf das 67. Lebensjahr festzulegen. Sie wissen, dass DIE LINKE prinzipiell für die Rente ab 65 eintritt. Es ist nur konse

quent, Kollege Piwarz, dann zu sagen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

(Zuruf des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht sehen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Ich bitte Sie um die entsprechende Aufmerksamkeit.

Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 5/4430. Ich bitte um die Dafürstimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat auch dieser Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Nun beraten wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/4431. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Danke, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Sie in den Koalitionsfraktionen unserem Antrag zum Verschieben der Einführung eines Indexmodells leider nicht gefolgt sind, wollen wir jetzt zumindest noch einen Versuch starten. Wir wollen, dass die Anpassung der Grundentschädigung nicht automatisch jährlich erfolgt, sondern dass eine Entscheidung des Parlaments notwendig ist. Grundlage dieser Entscheidung ist die über den Index vermittelte Einkommensentwicklung in Sachsen. Wir werden als Parlament das Rückgrat haben müssen, bei Erhöhungen dem Rechnung zu tragen und bei einer Senkung die Ehrlichkeit, sie auch nachzuvollziehen. Ich kann Ihnen das heute schon zusagen.

(Zuruf von der FDP: Ganz ohne Aussprache?)

Mit Aussprache selbstverständlich. Mit Aussprache deshalb, weil wir in dieser Frage Transparenz erreichen wollen.

Zu dem, was Sie, Kollege Piwarz, vorhin erwähnt haben, nämlich dass die Opposition nur auf eine solche Beschlussfassung drängt, weil sie sich sozusagen wieder zurückziehen will, kann ich nur sagen, dass das sehr kurzfristig gedacht ist. Opposition und Koalition kann in diesem Haus jede Fraktion einmal sein. Die Erfahrungen in Deutschland gerade in der letzten Zeit zeigen, dass die Änderungen immer schneller vonstatten gehen.

(Zuruf von der FDP – Unruhe)

Niemand sollte hier in diesem Hause dauerhaft auf Koalitionsstatus setzen. Es ist aber egal, welche Plätze wir einnehmen. Wichtig ist, dass wir ein transparentes Verfahren haben, wenn es um die Änderung unserer eigenen Abgeordnetenbezüge geht. Deshalb haben wir diese Forderung des Bundes der Steuerzahler aufgegriffen und bitten um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Gerstenberg. Der Antrag ist eingebracht. Gibt es Meinungsäußerungen dazu? – Herr Herbst, bitte.

Herr Präsident! Die Sorge von Herrn Dr. Gerstenberg teilen wir überhaupt nicht. Es ist ein völlig transparentes Verfahren. Veränderungen, Anpassungsbedarf werden im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Ich gehe davon aus, dass der Präsident die Abgeordneten informieren wird.

(Zuruf von der SPD)

Wie ich Sie kenne, Herr Brangs, werden Sie, wenn Sie als Abgeordneter auch der Opposition eine Information bekommen, sicher so schlau sein, dann doch eine Aktuelle Debatte zu beantragen und vielleicht einen Antrag stellen. Wenn Sie all das nicht schaffen, reicht es dann vielleicht zu einer Pressemitteilung, Herr Brangs. Wenn Sie all das verpennt haben und nicht hinbekommen, dann helfen Ihnen die Journalisten, die dort oben auf der Tribüne sitzen, schon auf die Sprünge. Darin sind wir uns ganz sicher.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Tischendorf, bitte.

Danke, Herr Präsident. – Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Er ist nicht zuletzt auch das Ergebnis der Sachverständigenanhörung, in der mehrere Sachverständige darauf hingewiesen haben, dass es die ureigenste Aufgabe eines Parlamentes ist, über die Abgeordnetenbezüge selbst zu entscheiden und auch die Debatte vor der Öffentlichkeit zu führen

(Zuruf von der CDU)

und nicht nur darauf zu hoffen, dass die Opposition Anträge stellt, auf deren Grundlage wir es thematisieren. Insofern ist es nur konsequent. Wir werden dem zustimmen.

Vielen Dank, Herr Tischendorf. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag mit der Drucksache 5/4431, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte um die Dafürstimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf in der

üblichen Art und Weise. Ich lasse zunächst über die Überschrift abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dagegen hat die Überschrift die erforderliche Mehrheit gefunden und ist bestätigt.

Wir kommen zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmverhalten festzustellen – mit Mehrheit beschlossen, bei zahlreichen Gegenstimmen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu Artikel 1a. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier dasselbe Abstimmverhalten – mit Mehrheit beschlossen, bei zahlreichen Stimmen dagegen.

Nun kommen wir zur Abstimmung zu Artikel 2. Die Dafürstimmen. – Danke sehr. Stimmenthaltungen?

(Unruhe)

Entschuldigung. Das war die Überprüfung, ob alle wach sind. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Auch hier ist dasselbe Abstimmverhalten festzustellen – mit Mehrheit beschlossen, bei zahlreichen Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Drucksache 5/3914 – Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und FDP- Fraktion) in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung auf der Grundlage des § 46 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung.

Wer diesem Entwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würde dem so entsprochen werden. – Ich kann keinen Widerspruch feststellen. Damit wird dem Begehren gefolgt, meine Damen und Herren.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes

Drucksache 5/3073, Gesetzentwurf der Staatsregierung