Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mit Herrn Panther nicht immer einer Meinung, aber so, wie er begonnen hat, das kann ich nur unterstützen. Die Debatte findet wahrscheinlich unter dem Motto statt: Es ist schon alles beantragt, nur noch nicht von jedem. Mittlerweile führen wir, glaube ich, die dritte Diskussion über diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag in kürzester Zeit. Erst im letzten Plenum haben wir auf Antrag der GRÜNEN zu genau demselben Thema debattiert. Wenn die LINKEN schon einmal über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren wollen, dann empfehle ich, doch bitte wenigs
tens den finalen Entwurf vom Dezember zu nehmen und nicht die längst veraltete Fassung vom 21. Oktober. Nichtsdestotrotz ist für uns klar: Wir bekennen uns zu einem attraktiven öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der aber nach dem Prinzip Qualität vor Quote arbeitet. Für uns steht im Fordergrund, dass der Gebührenzahler einen Gegenwert für sein Geld bekommt und nicht einfach immer weiter zur Kasse gebeten wird.
Die FDP setzt sich für ein faires, ein transparentes Gebührensystem und für Beitragsstabilität ein. Ich muss auch nicht groß drum herumreden: Für uns ist die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zwar nur die zweitbeste Lösung, aber sie ist allemal besser als das System, das wir jetzt haben, das an das Gerät gebunden ist. Seit dem ersten Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind zahlreiche Kritikpunkte aufgenommen und eingearbeitet worden. So wurde unter anderem der Datenschutz gestärkt. Der Adresshandel, der Adresseinkauf ist in entsprechenden Übergangsbestimmungen untersagt. Für den Datenabgleich wurde eine Stichtagsregelung festgelegt.
Bei der Beitragsstaffelung für Betriebe wurden kleine Unternehmen entlastet. So zahlt der übergroße Teil der sächsischen Unternehmen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrages. Die LINKEN dagegen wollen Ausnahmen für alle möglichen Gruppen. Aber nach der Logik der derzeit gültigen Rechtsprechung bedeutet das ganz klar: Die LINKEN wollen Ausnahmen, und diese Ausnahmeausfälle werden auf den ganz normalen Beitragszahler abgewälzt. Ich sage es im Namen der FDP-Fraktion und sicher auch der Koalition insgesamt: Eine Umverteilung zulasten der berufstätigen Mitte wird es mit uns nicht geben, meine Damen und Herren.
Wie schon in der vorherigen Debatte zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausgeführt, ist es natürlich nicht einfach, in einer Verhandlung mit 16 Bundesländern immer die eigenen Interessen durchzubekommen. Schließlich gibt es da Länderinteressen, es gibt politische Interessen und am Ende des Tages muss man versuchen, einen Kompromiss zu erreichen. Dennoch können wir unter den gegebenen Umständen mit dem Verhandlungsstand zufrieden sein. Die Punkte, wo wir die sächsischen Interessen noch nicht ausreichend gewahrt sehen, werden wir mit einer Protokollerklärung aufgreifen. Das betrifft beispielsweise den Umgang mit nicht privat genutztem Kfz.
Für uns ist aber auch eines ganz wichtig: Mögliche Mehreinnahmen durch die Systemumstellung sollen nicht einfach in neue Projekte der Rundfunkanstalten fließen, sondern zuerst zur Beitragsdämpfung eingesetzt werden. Für uns gehören deshalb die Ausgaben und die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf den Prüfstand. Daher begrüßen wir die Arbeit der AG Beitragsstabilität unter sächsischer Führung. Wir sind froh, dass gegenüber dem ersten Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages entscheidende Änderungen durch sächsischen Ein
fluss und durch sächsische Aktivitäten gelungen sind. Wir sind dem Staatsminister Beermann dafür dankbar.
Am Ende des Tages profitieren von diesen Änderungen die Gebührenzahler. Es profitieren auch kleine Unternehmen. Es profitiert der Datenschutz. Das sind alles Ergebnisse, die sich sehen lassen können, und wenn man sich die Anliegen der LINKEN hier im Antrag formuliert einmal durchliest, dann fragt man: Wie war denn der Einfluss der Regierungen von Berlin und Brandenburg, dort, wo die LINKEN mitregieren?
Wo findet sich denn das im Rundfunkänderungsstaatsvertrag wieder? Ihr Einfluss ist offenbar gering. Denn ich kann nicht entdecken, dass Sie tatsächlich etwas bewegt haben in dem Sinne, was Sie hier beantragen, obwohl Die LINKEN dort mitregieren. Wir reden eben nicht nur, wir handeln. Das ist sinnvoll. Da sind wir auch der Staatsregierung dankbar.
Für die FDP-Fraktion sprach Herr Kollege Herbst. – Als Nächstes die Fraktion GRÜNE mit Kollegen Gerstenberg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNEN sind für den Systemwechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zum allgemeinen Rundfunkbeitrag, weil damit eine Vereinfachung verbunden ist und weil die Verwaltungs- und Kontrollaufwände sinken können.
Ich freue mich, dass der Sächsische Landtag dazu im vergangenen Plenum auf unseren Antrag hin einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Im gleichen Antrag hatten wir auch den Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf den Datenschutz benannt. Die Forderungen der Linksfraktion sind in dieser Hinsicht weitgehend deckungsgleich. Ich frage mich auch, wieso sie uns damals nicht schon mit auf den Weg gegeben worden sind. Ich verweise deshalb schon aus Redezeitgründen grundsätzlich auf meine Rede vom 4. November dieses Jahres.
Zwei Punkte bei der Befreiung möchte ich noch ansprechen. Ich frage mich, wo Sie bei den Befreiungen die Grenze ziehen wollen. Ich zähle einmal zwei Dinge auf: erstens Menschen mit Behinderungen. Wir haben hier wahrscheinlich ein völlig anderes Herangehen. Wir wollen Teilhabe ermöglichen, statt vom Beitrag befreien. Das entspricht übrigens auch einem Urteil des Bundessozialgerichtes. Wir haben bei den Anstalten noch einen erheblichen Nachholbedarf insbesondere beim MDR, wenn es um Audiodeskription, um Untertitelung geht. Deshalb unterstützen wir die Protokollerklärung zum Staatsvertrag und fordern die Anstalten zum Handeln auf.
Der zweite Punkt ist die Zweitwohnung. Ich weiß nicht, ob es Ihnen entgangen ist, dass es eine Forderung der Rundfunkdatenschutzbeauftragten ist, den Grundsatz
„einen Beitrag pro Wohnung“ konsequent umzusetzen und deshalb die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung aufzugeben. Diese Unterscheidung führt zu Nachforschungen.
Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie Datenschutz durchsetzen wollen oder maximale Beitragsfreiheit. Auf dem Papier lässt sich alles locker nebeneinander aufschreiben, im Leben passt es nicht zusammen.
Ich habe auf unsere Gemeinsamkeiten verwiesen, dass wir Verbesserungen im Datenschutz erreichen können. Wir haben aber auch ein unterschiedliches Herangehen und, wie ich glaube, unterschiedliche Ziele. Wir wollen den Rundfunkbeitrag und deshalb Nachbesserungen durchsetzen. Sie wollen ihn verhindern und stellen deshalb die ultimative Forderung auf, die Zustimmung zu verhindern. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Das war für die Fraktion GRÜNE der Abg. Dr. Gerstenberg. – Jetzt hat die NPDFraktion das Wort; Herr Abg. Dr. Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Kürze der Zeit möchte ich gleich vom Saalmikrofon aus sprechen.
Die geplanten Neuregelungen der Rundfunkfinanzierung lehnen wir als völlig unzureichend ab. Wir haben unter dem Titel „Genug gezahlt, öffentlich-rechtlichen Rundfunk verschlanken, Gebühren senken, GEZ abschaffen“ zum Antrag der NPD-Fraktion am 29.09.2010 bereits hier im Hause debattiert. Unsere Position dazu ist im entsprechenden Plenarprotokoll nachzulesen. Daran hat sich nichts geändert, sodass sich ein neuer Redebeitrag erübrigt.
Nun frage ich in die Runde: Gibt es von den Fraktionen erneut Redebedarf? – Nein, ich sehe das nicht. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Bitte, Herr Staatsminister Dr. Beermann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist vieles gesagt und auch manches wiederholt worden. Ich möchte gern die Zeit nutzen, um einen aktuellen Überblick zu geben. Denn in der Tat ist es so, dass sich morgen die Ministerpräsidenten in Berlin auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Paraphierung dieses Vertrages beschäftigen werden. Das ist jetzt für mich noch einmal eine gute Gelegenheit.
Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen. Die eine ist noch einmal zum Verfahren, wie es hier angeklungen ist. Es sind Staatsverträge. Wenn wir den Föderalismus und die bundesstaatliche Ordnung und damit auch die Freistaatlichkeit Sachsens ernst nehmen, ist es vor allem
der Rundfunk, der sich in Form von Staatsverträgen auf gleicher Augenhöhe mit anderen Ländern widerspiegelt in Form der äußeren tatsächlichen Staatlichkeit.
Das bedeutet, dass man in einer Verhandlungssituation nicht immer nachfragen kann, sondern dass man schlicht und ergreifend ein Gesamtwerk verhandelt hat und anschließend nur dieses, den Gesamtstaatsvertrag, der zuständigen Legislative, also Ihnen, dem Hohen Haus, vorlegen kann. Das ist nun einmal so. Aber es ist in vielen anderen Bereichen auch so. Das mag misslich sein. Aber von Rundfunk versteht jeder etwas. Man kann so schön darüber schwadronieren. Aber mir lag daran, noch einmal deutlich zu machen, warum das Verfahren so ist, wie es ist. Ich finde, das Verfahren ist gut. Die Tatsache, dass sich alle Länder verständigen müssen, sorgt dafür, dass weniger Eseleien herauskommen. Dass es manchmal eine Ochserei ist, Herrgott, das ist eben so.
Das Zweite, was hier anklang, war, dass man mit der neuen Abgabe willkürliche Abgabentatbestände schafft. Das ist, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Kern des Kirchhof’schen Gutachtens. Er sagt, genau das könnt ihr machen. Exakt das war die Frage an Kirchhof: Können wir andere Abgabentatbestände als einen Rundfunkempfänger oder ein Fernsehgerät oder einen PC oder ein Handy oder was auch immer nehmen?
Dazu sagt Kirchhof ganz klar: Natürlich, es ist abgabentypisch, dass ihr an verschiedene Abgabentatbestände eine Abgabenpflicht bündeln könnt. Kirchhof sagt auch: Jawohl, es sind eben die Wohnungen, die als Typologisierungen taugen, genauso wie es Arbeitsstätten sind, genauso wie es Autos sind.
Das ist verfassungsrechtlich der Kerngedanke, den Kirchhof geäußert hat. Insofern ist es nicht willkürlich. Den Kühlschrank zum Beispiel könnte man nicht als Abgabentatbestand nehmen, weil er mit dem Fernsehschauen und Radiohören wenig zu tun hat; zumindest bei uns zu Hause. Bei der Badewanne, muss ich zugeben, würde ich noch einmal darüber nachdenken. Vermutlich ist die Anzahl der Badewannen zu gering, als dass wir das nötige Aufkommen generieren würden. Denn so ist der Antrag ja auch gestrickt – Herr Herbst hat darauf hingewiesen –: Möglichst keiner soll bezahlen. Aber zum Schluss sollen 7,5 Milliarden Euro herauskommen. Das funktioniert nicht. Aber es ist halt so, wie es ist.
Ich möchte ganz gern darauf eingehen, dass der Antrag auch immer noch nicht so ist, dass er den aktuellen Bezug hat und damit alle aktuellen Punkte erfasst. Die letzten offenen Punkte haben wir in der Rundfunkkommission vergangenen Donnerstag angesprochen. Ich bin gern bereit, Ihnen einmal die aktuelle Situation darzustellen, damit es nicht wieder heißt, wir würden nicht über die Verhandlungsstände berichten.
Lassen Sie mich kurz zu den Forderungen der Datenschutzbeauftragten der Länder ausholen. Die Datenschutzbeauftragten der Länder sind wie die Rundfunkanstalten auch frühzeitig und mehrfach in die Diskussion einbezogen worden. Der weitestgehende Teil ihrer Anre
gungen ist auch umgesetzt worden. Wir sind bei einer grundlegenden Umgestaltung eines Systems, und wir sind aufgrund der Tatsache, dass Rundfunkhören und Fernsehen jeden betrifft, tatsächlich mit 80 Millionen Daten beschäftigt. Das sind eben alle Menschen, die es in Deutschland betrifft. Das bedarf notwendigerweise auch eines gewissen typologisierten Vorgehens.
Zum Einzelnen: Der Umfang der Datenerhebung ist nach der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Abstimmung mit den Melde- und Datenschutzrechten der Innenressorts noch einmal im Hinblick auf die absolut notwendigen Daten überarbeitet worden. Wir machen uns die bundeseinheitliche Meldedatenverordnung zunutze. Es wurden aus dieser sogenannten DSMeld die notwendigen Datensätze ausgewählt. Wir glauben, dass wir auf einem ganz guten Weg sind, der auf der einen Seite das Interesse an einer vollständigen Erhebung, auf der anderen Seite den erforderlichen Datenschutz zu berücksichtigen vollständig austariert. Es gibt ein Moratorium für den Ankauf von Adressaten für die Zeit des einmaligen stichtagbezogenen Meldedatenabgleichs. Das ist in den Vertrag aufgenommen worden.
Die weiteren Forderungen, meine Damen und Herren, stehen jedoch einem Gelingen der Umstellung entgegen. Sie können nicht umgesetzt werden. Ich sage es ganz deutlich, es würde nicht zum Ziel führen, so wünschenswert es auch wäre. Der einmalige stichtagbezogene Meldedatenabgleich ist notwendig. Wir brauchen eine Datenbasis für das neue Modell. Woher sollen die Rundfunkanstalten sonst die Daten derjenigen hernehmen, die beitragspflichtig sind? Man kann sie nicht erahnen, man kann sie nicht malen, sondern man muss eine Datenerhebung haben. Deswegen geht es nicht anders.
Meine Damen und Herren! Es ist mir wichtig, hier noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: Der Datenschutz hat nicht nur in diesem Hohen Hause, sondern auch in der Staatsregierung einen sehr hohen Stellenwert. Er geht aber nicht über alles, sondern die Notwendigkeit, ihn immer wieder in Relation zu dem zu setzen, was gewünscht ist, nämlich die größte Abgabenumstellung, die es gibt, muss auch den Datenschutz in einen juristischen Abwägungsvorgang führen.
Denn – auch darin sind wir uns alle einig – diejenigen, die bislang schwarz Fernsehen geschaut oder Radio gehört haben, sollen künftig weiß sehen.
Ich sehe das größte Interesse daran, die Last der Rundfunkfinanzierung auf so viele Schultern wie möglich zu verteilen. Es scheint mir in diesem Zusammenhang die Forderung nach einem ausnahmslosen Direkterhebungsgrundsatz nicht ganz durchdacht. Wie soll das passieren? Soll die GEZ neue Mitarbeiter einstellen? Soll man wieder alle Wohnungen kartieren? Ich denke, wir wollen gerade die Schnüffelei im Wohnzimmer bzw. Schlafzimmer beenden. Das ist etwas sehr, sehr Wichtiges, um die Akzeptanz der Umstellung zu erhöhen.
Rundfunkanstalten hätten Interesse an Daten, die über das für sie Notwendige hinausgehen. Wer die Kosten kennt, kann erkennen, dass das gerade nicht der Fall ist. Niemand kann damit etwas anfangen. Die Daten werden nicht weitergegeben. Das Vorlegen von Leistungsbescheiden allein liegt in der Entbürokratisierung begründet. Es wurde eingeführt, um die Einzelfallberechnung und den damit verbundenen hohen Personalaufwand abzuschaffen. Es gibt einige Kommunen, die eine Bescheinigung für die GEZ ausstellen, welche nur die dort relevanten Daten enthält. Andere lehnen das aus Kostengründen ab. Meine Damen und Herren, mein Lösungsvorschlag ist, die politische Aktivität auf eine Einsicht bei den Kommunen zu lenken. In Sachsen gibt es auch eine sehr gemischte Lage, genauso wie allgemein im Bund.
Die Frage der Einbeziehung von finanziell leistungsfähigen Behinderten wurde bereits erörtert und dargestellt. Es wurden dabei zwei Positionen herausgearbeitet. Auch wir sind, wie übrigens eine ganze Reihe von Behindertenverbänden, der Auffassung, dass so, wie die Lösung jetzt angedacht ist – leistungsfähige Behinderte sollen herangezogen werden –, wir uns ganz besonders dem Teil widmen, wie es bereits Dr. Gerstenberg genannt hat. Barrierefreies Sehen und Hören wird erforderlich oder möglich gemacht, was wir für eine gute Lösung halten. Man kann dabei anderer Auffassung sein, aber meines Erachtens ist das etwas, was sich anschließend durchaus sehen lässt. Auch hier gilt, dass es die Typologie mit sich bringt. Wir haben mittlerweile geändert, dass Taubblinde, die Rundfunkangebote überhaupt nicht wahrnehmen können, von der Rundfunkbeitragspflicht ausgenommen werden.
In den weiteren Ziffern des Antrages sollen Forderungen durchgesetzt werden, die bereits ausführlich in diesem Hohen Hause behandelt wurden und in Länderkreisen diskutiert wurden. Ich möchte sie deswegen gar nicht weiter aufgreifen. Ich denke, dass wir mittlerweile eine sehr gute Lösung gefunden haben.
Lassen Sie mich noch einmal kurz auf den Ort der Mediennutzung eingehen. Herr Herbst hatte bereits die zweite Ferienwohnung angesprochen. Wir wollen uns dazu verpflichten und sind dabei, noch einige andere Länder für den Gedanken zu gewinnen. Gerade in diesem Bereich und bei den Kraftfahrzeugen ist eine Evaluierung nach zwei Jahren zwingend vorzunehmen und bedeutet, dass wir zunächst beobachten, wie sich die tatsächliche Mediennutzung und die typologisierte Abgabenerhebung darstellen.
Zum Schluss sage ich noch etwas zu den Betriebsstätten. Auch hier funktioniert das System, dass die Kleinen nicht bezahlen sollen und die Großen auch nicht. Ich weise noch einmal darauf hin, dass über 90 %, meine Damen und Herren, des gesamten Gebührenvolumens von über 7,5 Milliarden Euro vom privaten Mann und der privaten Frau auf der Straße aufgebracht werden. Der Anteil der Wirtschaft beträgt je nach Berechnungsart zwischen 6 und 8 %. Ich halte das für zumutbar. Auch hat die verfassungs
Was jetzt noch geschehen ist, ist schlicht die Tatsache, dass die beiden unteren Stufen der Staffelregelung für Betriebsstätten durch die Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz noch einmal deutlich ausgeweitet wurden. Die unterste Stufe erstreckt sich jetzt auf Betriebsstätten bis zu acht Mitarbeiter, die zweite auf solche bis zu 19. Dadurch sind mehr als 75 %, somit mehr als drei Viertel aller Betriebsstätten, von der ersten Stufe erfasst. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Diese Betriebsstätten, die lediglich einen Drittelbeitrag zu zahlen haben, bezahlen dann 5,99 Euro. Für die unteren beiden Stufen beträgt der volle Betrag 17,98 Euro und wird circa 90 % aller Betriebsstätten betreffen. Gerade diejenigen, die wir im Blick haben, und diejenigen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit betroffen sind, werden damit entlastet, wenn dies überhaupt eine Kategorie bei dieser Form der Abgabe ist. Aber wir haben ein Gerechtigkeitsgefühl, da wir entlasten wollen. Es wird trotzdem das nötige Volumen erreicht.