Wir haben uns aber in diesem Dreizehnten Änderungsgesetz über die Altersversorgung als Thema hinaus noch mit weiteren Punkten beschäftigt, unter anderem auch mit einer kompletten Neuregelung bei der Bemessung der Diäten, und haben noch viele andere Punkte einbezogen, sodass es ein Gesetz ist, das über die eigentliche Altersvorsorge und deren Regelung hinausgeht.
Ich will im Folgenden einige Punkte aufgreifen und nochmals erläutern, wohl wissend, dass wir einige Presseveröffentlichungen der letzten Zeit zur Kenntnis nehmen durften, Presseveröffentlichungen, die, wenn man gutmeinend ist, vielleicht das eine oder andere noch als Ergänzung notwendig haben, um die gesamten Regelungen, die wir vorhaben, auch in aller Transparenz vor der Öffentlichkeit deutlich zu machen.
Ich möchte mit der Neuregelung bei der Altersversorgung beginnen. Das Wichtige ist, dass wir sowohl den Kollegen, die in der 5. Wahlperiode neu hinzugetreten sind, als auch allen anderen Kollegen eine Wahlmöglichkeit einräumen, für welche Altersvorsorge sie sich entscheiden wollen.
Die erste Möglichkeit ist – analog zu dem, was im Prinzip bereits mit dem Versorgungswerk schon geregelt war –: Sie lassen sich den Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung auszahlen und müssen dann selbst entscheiden, was sie mit diesem Vorsorgebeitrag – so wird er im Gesetz genannt – tun. Entweder sie zahlen in eine – wie auch immer geartete – private Altersvorsorge ein und müssen das gegenüber der Landtagsverwaltung entsprechend nachweisen, oder aber – diese Möglichkeit besteht ausdrücklich – sie zahlen das in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Ich erinnere mich an viele Diskussionen, auch in diesem Hohen Hause, in denen insbesondere von den LINKEN immer wieder die Forderung aufgemacht wurde, man möge doch bitte diese Altersvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz bekommen Sie diese Möglichkeit. Wir erwarten nicht unbedingt Dank dafür, aber wir werden natürlich sehr genau hinschauen, wie Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die zweite Variante zur Altersvorsorge ist, dass wir die Möglichkeit einräumen, zur beamtenähnlichen Altersversorgung zurückzukehren, wie sie für die länger im Hohen Hause befindlichen Kollegen heute möglich ist. Ich will aber auch sagen, dass es eine sehr stark modifizierte Altersversorgung ist, die für die neuen Kollegen gilt, und auch eine Altersversorgung, die deutlich abgesenkt wurde.
Ich möchte einige Eckwerte benennen. Zunächst einmal gibt es eine Auszahlung erst nach zehn Jahren Zugehörigkeit zum Parlament, also zwei volle Legislaturperioden. Das Rentenalter wurde, entsprechend den Regelungen, die es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt, auf 67 Jahre angehoben. Es gibt die Möglichkeit, schon ab
62 Jahren den Rentenanspruch ausgezahlt zu bekommen, allerdings mit den dann normal fällig werdenden Abschlägen.
Wir haben die Eintrittshöhe, die man nach zehn Jahren Parlamentszugehörigkeit bekommt, um 5 % auf jetzt 30 % gesenkt. Perspektivisch werden das dann in der siebten Wahlperiode nur noch 25 % sein. Auch die jährlichen Steigerungsraten werden abgesenkt auf 3,0 % pro Jahr, und perspektivisch ab der 7. Wahlperiode auf nur noch 2,5 %, und schließlich: Die Maximalhöhe der Altersversorgung wird von jetzt 70 % auf 63 % gesenkt.
Dies sind deutliche Modifizierungen, die insgesamt eine erhebliche Absenkung in der Altersversorgung darstellen, und man sollte es an dieser Stelle ganz deutlich benennen: Es ist damit die niedrigste Altersentschädigung für Parlamentarier in den Parlamenten aller deutschen Flächenländer.
Der zweite Punkt, der im Abgeordnetengesetz neu geregelt wird, sind die Abgeordnetenbezüge. Wir hatten ja im bisherigen Gesetz die Koppelung der Diätenhöhe an das Richtergehalt in der Stufe R2, und ich will ganz deutlich machen, dass es aus meiner bzw. der Sicht unserer Fraktion eine nachvollziehbare Entscheidung gewesen ist, Abgeordnetengehälter an Richtergehälter anzukoppeln, da nach unserer Auffassung das Selbstverständnis eines Abgeordneten ähnlich dem eines Richters ist. Beide sollen unabhängig und frei in ihren Entscheidungen sein, und das könnte man mit dieser Regelung lösen.
Ich bin dem Kollegen Jurk ausdrücklich für den Beifall dankbar. Er hat nur nicht gesehen, was ich als Nächstes sagen will; das konnte er auch schlecht. Wir haben das Gesetz damals und diese Koppelung an R 2 mit der SPD beschlossen. Das war damals vollkommen in Ordnung, nur: Sie sind dann 2009 in die Opposition gegangen, und das Erstbeste – neben allen anderen Themen – war, sich auch diesem Kompromiss, den wir miteinander vereinbart haben, zu verschließen.
Ich erinnere an die Diskussion, die wir vor genau einem Jahr in diesem Hohen Hause geführt haben – eine ziemlich unwürdige Debatte. Es ging um eine Diätenerhöhung, die zwei Jahre zuvor beschlossen wurde, die damals schon nach hinten hinausgezogen wurde – natürlich auch mit den Stimmen der SPD, wo versucht wurde, diese Diätenerhöhung nachträglich zu kassieren. Das ist ein gewisses Maß an Unredlichkeit: erst eine Entscheidung zu treffen, sich dann dieser Entscheidung aber nicht zu stellen und sie letztendlich nicht durchzutragen. Das muss ich Ihnen als Vorwurf machen.
Das Zweite, was beim Thema Anknüpfung und Koppelung an das Richtergehalt R2 schwierig ist, ist das Thema der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst. Wir haben
damals zum 1. Januar die Erhöhung beschlossen bzw. haben damals den Antrag der versammelten Opposition abgelehnt. Es war aber auch klar, dass wir durch die entsprechenden Tarifsteigerungen, die gerade im öffentlichen Dienst in den letzten zwei Jahren – ich sage einmal ganz bewusst – üppig gewesen sind, – –
diese nachfolgende Tariferhöhung zum 01.03.2010 gehabt hätten. Es ging um die 414 Euro, bei denen man, wenn man sich denn konsequent an der Linie festgehalten hätte, zu sagen, wir koppeln uns an R2, diese Entscheidung dann auch hätte durchtragen müssen. Schon in der damaligen Debatte war klar, dass das ein sehr schwieriges Unterfangen gewesen ist. Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass insbesondere die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen – auch in Ansehung der Wirtschafts- und Finanzkrise – seit dem 01.03.2010 auf diese 414 Euro verzichtet haben, wie alle anderen Kollegen in diesem Hohen Hause. Das bedeutet, dass dies bis zum heutigen Tag, also bis einschließlich Dezember dieses Jahres, ein Verzicht von über 4 000 Euro je Abgeordneter ist; und jetzt schon einmal im Vorgriff auf die Neuregelung: Die nächste Diätenanpassung wäre im August 2011 möglich. Dann wäre es sogar ein Verzicht von über 7 000 Euro, die von jedem Abgeordneten erbracht werden, insgesamt knapp eine Million Euro.
Ich erwähne dies nicht deshalb, weil ich dafür Dank erwarte oder dass dies hier in irgendeiner Weise goutiert wird. Aber man sollte es wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass auch das eine Entscheidung der Abgeordneten dieses Hohen Hauses gewesen ist, insbesondere der Abgeordneten von CDU und FDP.
Meine Damen und Herren! Wir werden die Diätenerhöhung bzw. -anpassung – es ist nicht per se eine Diätenerhöhung – auf ein neues Modell umstellen. Wir werden im Freistaat Sachsen ein Indexmodell einführen. Sachsens Abgeordnete koppeln die Entwicklung ihrer Diäten an objektiv messbare und nachprüfbare Zahlen. Das ist auch ein Zeichen von Transparenz, welches wir den Menschen hier in unserer Arbeit, in unserer Bezahlung zollen, und wir haben einen Index entwickelt, der sowohl die Einkommensentwicklung im Freistaat Sachsen, als auch die Wirtschaftsentwicklung berücksichtigt, indem wir die allgemeine Lohnentwicklung in allen Berufsgruppen zu 45 % berücksichtigen, ebenso das Bruttoinlandsprodukt mit 45 %, aber auch die Entwicklung bei den Renten und im ALG II, also im Hartz-IV-Satz, mit 5 %.
Es ist eine ganz klare Aussage: Wir koppeln unsere Diäten an die Einkommens- und die Wirtschaftsentwicklung. Man kann es deutlich sagen: Geht es dem Freistaat, geht es den Menschen und der Wirtschaft gut, dann werden das auch die Abgeordneten positiv spüren. Geht es dem
Freistaat nicht gut, dann schlägt sich das auch negativ auf die Abgeordneten nieder; und das, finde ich, ist eine gerechte Lösung.
Wir gehen damit ganz bewusst einen neuen Weg; nicht nur, weil wir ein Indexmodell einführen, sondern auch in der Frage der Zusammensetzung dieser Indizes. Wir haben andere Beispiele, wenn ich an Bayern, an BadenWürttemberg oder Nordrhein-Westfalen denke, wo bereits solche Indizes eingeführt wurden. Aber sie haben einen klitzekleinen Schönheitsfehler: Diese Indizes funktionieren nach dem Prinzip: Sie werden immer steigen, egal, was passiert. Wir führen hier einen Index ein, der auch die Möglichkeit beinhaltet, dass er sinken wird. Wenn Sie sich den Index und die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2009 im Freistaat Sachsen anschauen, dann wissen Sie, dass es im Jahr 2009 auch eine Absenkung der Diäten gegeben hätte. Das ist dann auch ein Zeichen von Transparenz, es ist ein Zeichen von Offenheit, dass man eben nicht einen Index wählt, von dem man genau weiß, dass er immer steigen wird, sondern bei dem auch die Möglichkeit enthalten ist, dass er sinken wird, und das werden wir hier im Freistaat Sachsen einführen.
Wir haben im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss eine recht umfangreiche Anhörung dazu gehört und erleben dürfen, die deutlich gemacht hat, dass diese Indexlösung von den Sachverständigen begrüßt wird. Ich gebe zu, es hat den einen oder anderen gegeben, der gesagt hat, in der genauen Zusammensetzung des Index finde er sich nicht wieder; aber, um gleich schon mal die ganz große Keule wieder einpacken zu lassen: Es hat auch keiner der anwesenden Sachverständigen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Wir wollen an die Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung anknüpfen; deshalb gibt es die Einkommensentwicklung mit 45 % und das Bruttoinlandsprodukt mit 45 %.
Ich will auch noch deutlich machen, dass mit dem neuen Index aber auch die Erhöhung um 414 Euro zum 01.03.2010 nicht kompensiert ist, sondern es wird eine geringfügigere Steigerung geben, dessen sind wir uns bewusst. Auch das ist nach wie vor noch ein Teil des Verzichts, den die Abgeordneten üben werden.
Es gibt im Abgeordnetengesetz noch weitere Regelungen, auf die ich nur ganz kurz eingehen möchte. So haben wir die Mitarbeitervergütung jetzt an eine feste Indexgröße angepasst, nämlich an die Entgeltgruppe 11 im öffentlichen Dienst. Die Entgeltgruppe 11 ist ungefähr die Eingangsbesoldung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Das halten wir für nachvollziehbar, für adäquat, dass ein Abgeordneter einen Mitarbeiter in dieser Entgeltgruppe beschäftigen kann und soll. Wir haben die Strafzahlungen für entschuldigtes, aber auch für unentschuldigtes Fernbleiben bei Sitzungen angehoben, und wir haben jetzt beispielsweise auch die Aufwandsent
schädigung bei Untersuchungsausschüssen je Sitzung und nicht mehr nur pauschal gezahlt. Dazu gibt es weitere Regelungen, auf die ich jetzt nicht in allen Details eingehen möchte – gern in einer zweiten Runde, sofern das von anderen noch gewünscht wird
Meine Damen und Herren! Wir haben hier ein Gesetz vorgelegt, das neue Wege geht. Wir haben ein Gesetz vorgelegt, das mehr Transparenz schafft. Ich bin mir recht sicher, dass sich die Opposition wieder darüber beschweren wird – es gibt ja auch schon einen entsprechenden Änderungsantrag –, dass in Zukunft bei den Diätenerhöhungen der Landtag nicht mehr jedes Jahr darüber bestimmen wird, wie hoch die Anpassung tatsächlich ausfällt, sondern dass das den objektiv nachvollziehbaren Kenngrößen und Kriterien des Statistischen Landesamtes unterliegt. Ich will aber auch ganz deutlich sagen: Es geht Ihnen nicht darum, objektiv über diese Diätenanpassung, über die Frage: Stimmt der Index, oder stimmt der Index nicht? zu diskutieren. Es geht Ihnen nur darum, dass Sie wieder eine Bühne brauchen, um dieses Thema – damit komme ich zum Anfang zurück – diskutieren zu können.
Es geht Ihnen nur darum, dieses Abgeordnetengesetz und die Diätenanpassung wie jedes Jahr – das ist zumindest Ihre Vorstellung – mit blumigen und lautstarken Worten abzulehnen, um sie dann trotzdem – auch dies ist geübte Praxis – wieder zu kassieren und sich bei der Koalition zumindest indirekt zu bedanken. Das ist leider Gottes auch das Gift in der Debatte, die wir hier miteinander führen. Ich bin gespannt, wie wir sie heute über die Bühne bekommen. Ich jedenfalls bin von unserem Gesetzentwurf überzeugt und bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es um die Frage höherer Diäten geht, dann tut sich die FDP traditionell ja etwas schwer, wie Sie alle aus den letzten Jahren wissen. Nicht ohne Grund haben wir alle seit der vergangenen Legislaturperiode von Regierungsfraktionen vorgelegten Diätenerhöhungsvorschläge stets abgelehnt und spenden seit 2004 den entsprechenden Nettobetrag der jeweils letzten Diätenerhöhung für karitative Zwecke. Ganz am Anfang will ich das schon noch einmal sagen, um auch Sie, liebe Kollegen aus der linken Ecke, zu motivieren. Das macht jeder Abgeordnete Monat für Monat genauso. Das machen wir bis heute und das werden wir – unabhängig von dem, was heute entschieden wird – auch morgen so weitermachen.
(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Die Leier wieder!)
Dabei geht es uns heute nicht um die Frage, ob Abgeordnete per se zu hoch bezahlt sind. Ich glaube im Übrigen nicht, dass sie das sind. Vergleicht man die Tätigkeit – genau das Gleiche habe ich schon 2005 zum gleichen Thema gesagt – eines Abgeordneten mit der Tätigkeit anderer Verantwortungsträger, beispielsweise in der freien Wirtschaft, oder mit der Tätigkeit anderer Berufstätiger, merkt man sehr schnell, dass die Bezüge eines Mitglieds im Sächsischen Landtag gar nicht so exorbitant hoch sind, wie sie manchmal scheinen. Sie sind ordentlich, keine Frage. Aber nimmt man die enorme Arbeitsbelastung, die viele Abgeordnete haben, nimmt man die hohe Verantwortung als Maßstab oder auch die Öffentlichkeit, unter der die Tätigkeit eines Abgeordneten in der Regel steht, dann scheint die Höhe der monatlichen Diäten weder unmoralisch noch unverständlich zu sein, meine Damen und Herren.
Unverständlich ist also nicht die Höhe, sondern unverständlich ist aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger am ehesten das Verfahren. Wir Abgeordnete müssen die Höhe unseres Einkommens selbst festlegen. Das klingt komisch, ist aber so! Und das ist es, was für Unverständnis und für so manches Kopfschütteln in der Bevölkerung sorgt; denn dieses Privileg – oder auch diese Last – haben natürlich nur ganz, ganz wenige „normale“ Berufstätige, höchstens mal Unternehmer.
So ohne Weiteres können wir uns trotzdem – auch wenn es sich Christian Piwarz gewünscht hat – nicht von dieser Aufgabe befreien. Schließlich sind wir Gesetzgeber, und es gehört zu unseren Pflichten, Entscheidungen zu treffen, auch in eigener Sache. Die Frage, die wir uns als CDU und FDP aber gestellt haben, ist, ob es nicht besser geht und ob wir diese Entscheidung in Zukunft nicht verständlicher für die Bürgerinnen und Bürger im Lande machen können.
Genau dies tun wir mit dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute in diesem Hause vorgelegt haben. Wir werden auch in Zukunft selbst als Parlament über die Höhe unserer Bezüge entscheiden. Aber – und das ist neu –: Wir unterwerfen uns gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungs- und Erfolgskriterien. Wir koppeln uns nicht wie früher von der Entwicklung in unserem Land ab. Nein, wir akzeptieren, dass wir uns mit der Entwicklung in unserem Land, mit der Entwicklung im Freistaat Sachsen vergleichen. Wir vollziehen die Entwicklung unseres Landes nach – im Positiven genauso wie im Negativen. Geht es den Sachsen besser, darf es auch einem Abgeordneten besser gehen. Geht es den Sachsen schlechter, dann werden auch wir Abgeordneten dies zu spüren bekommen.
Sachsen bekommt mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf das modernste, gerechteste und transparenteste Abgeordnetenbezahlungsmodell Deutschlands. Wir koppeln mit unserem Indexmodell unsere Bezahlung an objektive Kriterien und schaffen die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Koppelung der Grundentschädigung an die Richterbezüge wieder ab. Die nächste Stufe der Erhöhung von 4 835 Euro auf 5 249 Euro setzen wir nicht um. Die Stufe, die ja seit März längst hätte greifen können, wird es somit nicht mehr geben. Die Erhöhung, die jedem einzelnen Mitglied des Sächsischen Landtages Monat für Monat 414 Euro zusätzlich gebracht hätte, vollziehen wir nicht. Den Sparbeitrag, den dies insgesamt erbringt, hat Christian Piwarz schon genannt. Ich denke, man kann es sogar zuspitzen: Bitte nehmen Sie diese Entscheidung von CDU und FDP auch als Tribut an die Krise und die Sparzwänge im sächsischen Landeshaushalt. Das ist ein persönlicher Sparbeitrag jedes einzelnen Abgeordneten in diesem Haus.
In Sachsen wird also die Entwicklung der Diäten zukünftig an objektive, für jedermann nachprüfbare und sichtbare Indikatoren der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung gebunden. In einem deutschlandweit einmaligen Indexmodell – das finden Sie so an keiner anderen Stelle – fließen 45 % als Berechnungsgrundlage sämtlicher Arbeitnehmereinkommen – und nicht nur einiger ausgewählter, besonders hoher, sondern sämtlicher Arbeitnehmereinkommen – in die Berechnung ein, zu weiteren 45 % die wirtschaftliche Entwicklung, der wirtschaftliche Erfolg unseres Freistaates, nämlich das Bruttoinlandsprodukt, und zu 5 % jeweils noch der Rentenwert Ost und die Entwicklung des Arbeitslosengeldes II.