Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang eine weitere Zahl liefern: In der Broschüre „Standort Sachsen“ aus dem Jahr 2010 haben wir eine Gegenüberstellung der Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nach Bundesländern. Dort werden die Zahlen vom 30. Juni 2005 und vom 30. Juni 2010 verglichen. Dabei kann man feststellen, dass in diesem Zeitraum die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Sachsen um 5,7 % zugenommen hat, während sie in unserem Nachbarbundesland Thüringen um 4,0 % und in Sachsen-Anhalt um 3,9 % zugenommen hat. Also, die Zunahme in Sachsen war deutlich größer als in unseren Nachbarbundesländern.
Herr Minister, vielleicht können Sie mir antworten. Herr Herbst hat ja nur eine qualitative Antwort gegeben: Seit dem Jahr 2002 sind es die meisten. Um welche Zahl dreht es sich denn wirklich? Geben Sie mir recht, dass sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Größenordnung von 1,95 Millionen mit einer geringen Schwankungsbreite über die letzten zehn Jahre bewegt und dass wir bei einer nach wie vor bestehenden Unterbeschäftigung von 400 000 Personen in Sachsen weit davon entfernt sind, diese Diskrepanz durch Ihre Maßnahmen auflösen zu können? Oder Sie verraten uns endlich Ihre Maßnahmen, um diese Diskrepanz aufzulösen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Kollege! Ich habe natürlich genauso wenig wie der Kollege Herbst sämtliche Statistiken im Kopf. Ich denke, das muss man auch nicht unbedingt haben. Letztlich sind die Statistiken ausnahmslos öffentlich zugänglich und nachlesbar. Die Daten sind also auch Ihnen zugänglich. Das heißt, Sie können sich die Informationen selbst beschaffen. Was ich gerade zitiert habe, ist eben, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – –
Herr Kollege Kind, so wird das nichts! Wenn Sie eine Frage nach Zahlen stellen und ich Ihnen diese Zahlen liefere, aber Sie nicht zuhören, ist mir auch klar, dass Sie nicht Bescheid wissen. Das ist offensichtlich das Problem.
Ich hatte Ihnen aus dem Jahrbuch zitiert, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen um 5,7 % zugenommen hat. Daraufhin sind Sie ans Mikrofon gegangen und haben eine Zwischenfrage gestellt. Sie haben mich gefragt, um wie viel die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zugenommen hat. Ich wiederhole es noch einmal für Sie: Laut Jahrbuch 2010 beträgt die Zunahme im Zeitraum von 2005 bis 2010 5,7 %.
Herr Staatsminister! Zunächst möchte ich mit einer Entschuldigung beginnen. Ich muss das allerdings in eine Frage kleiden. Können Sie sich vorstellen, dass ich meinem Kollegen Kind die Zahlen genannt habe, die Sie ihm nicht nennen wollten oder über die Sie nicht verfügen? Deswegen war es so, dass er nicht zugehört hat. Die Provokation war ganz meinerseits.
Ich selbst möchte Ihnen aber noch eine konkrete Frage stellen, nämlich: Sie sprechen von einem Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Würden Sie mir zustimmen, dass allein die Aussage sozialversicherungspflichtig Beschäftigte noch gar nichts aussagt? Ich hätte dann gefragt: Wäre es Ihnen bitte möglich, mir auch die Zahlen der Unterbeschäftigten, also derjenigen, die nur eine Teilzeitbeschäftigung haben oder die in ihrem Lohngefüge etwa zwischen 400 und 800 Euro liegen, aber offiziell in der Statistik natürlich auch als sozialversicherungspflichtig gelten, zu nennen, weil wir erst dann eine qualitative Aussage zu Ihrer Grundaussage hätten?
Herr Kollege Pellmann, ich hatte bereits deutlich gemacht, dass man nicht alle Statistiken im Kopf haben kann;
offensichtlich verfügen Sie genau über die Statistik, die Zahlen, die der Kollege Kind gern wissen wollte. Ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie ihm auf dem kleinen Dienstweg die entsprechende Zahl übermittelt haben. Das trägt sicherlich zur Hebung der Fachkenntnisse der Abgeordneten Ihrer Fraktion bei. Ich kann Ihnen in der Feststellung leider nicht zustimmen, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gar nichts aussagen würde – so hatten Sie es formuliert.
Dieser Aussage kann ich nicht zustimmen. Dass man die Sache differenziert betrachten muss, darauf können wir uns einigen. Aber gar nichts aussagen, so war Ihre Formulierung, dem kann ich nicht folgen. Sie haben mich gefragt, ob ich Ihnen die Zahlen zur Unterbeschäftigung nennen kann. Die Frage kann ich uneingeschränkt mit Ja beantworten, weil ich die entsprechende Statistik gerade vor mir liegen habe.
Das werde ich in der weiteren Form meiner Ausführungen auch gerne tun, weil ich mir nämlich genau diese Statistik mit hierher ans Rednerpult genommen habe, Herr Kollege Pellmann, weil wir hier in diesem Hause in der Debatte bereits von Herrn Gansel von der NPD hören mussten, es gäbe nach seiner Ansicht frisierte Statistiken. Dies möchte ich namens der Staatsregierung in aller Form zurückweisen, weil die entsprechenden Zahlen in der amtlich veröffentlichten Statistik enthalten sind,
nämlich die Zahl der Arbeitssuchenden. Das ist der Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit vom Februar dieses Jahres, der sich auf den Arbeitsmarkt im Januar dieses Jahres bezieht. Die entsprechenden Zahlen finden Sie dort auf der Seite 5.
Hier ist die entsprechende Zahl der Arbeitssuchenden, die bereits angesprochen wurde, von 421 497 Personen im Januar 2011 zu finden. Es ist auch zu finden, dass sich die Zahl der Arbeitssuchenden im Freistaat Sachsen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 53 117 Personen verringert hat, also eine deutliche Abnahme der Anzahl der Arbeitssuchenden. Das hat sicherlich verschiedene Ursachen – demografische Entwicklung –, aber eben auch
die erfreuliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die zusätzlichen Jobs, die zusätzlichen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
In dieser amtlichen Statistik ist auch die Unterbeschäftigungsquote enthalten, die Sie, Herr Kollege Pellmann, angesprochen haben. Diese Unterbeschäftigungsquote ist mitnichten geheim oder es ist irgendetwas frisiert, sondern sie ist öffentlich in dieser Statistik enthalten. Diese betrug im Januar 2011 15,2 %. Auch hier haben wir eine erfreuliche Entwicklung, da sie im Januar 2010 noch 17 % betrug. Wenn man unsere ostdeutschen Nachbarbundesländer anschaut, kann man feststellen, dass die Unterbeschäftigungsquote im Freistaat Sachsen deutlich stärker gesunken ist als meinetwegen in Sachsen-Anhalt und in Thüringen, weil die Kollegen der NPD-Fraktion, die das alles in Abrede stellen und andere Behauptungen aufstellen, – – Da kann ich nur sagen, liebe Kollegen von der NPD: Lesen bildet!
Das Thema demografische Entwicklung, sehr geehrte Damen und Herren, hatte ich bereits angesprochen. Nun ist die Frage: Wie kommen wir zu den Erkenntnissen des drohenden Fachkräfteengpasses in verschiedenen Bereichen? Wenn Sie sich das Erwerbspersonenpotenzial anschauen, dann stellen Sie fest, dass es bereits im Jahre 2014 mehr Abgänge aus dem Erwerbsleben in die Rente geben wird, als wir Zugänge aus dem Bereich Schule und Ausbildung haben werden. Wir werden jedes Jahr eine Lücke in der Größenordnung 8 000 bis 10 000 Personen haben. Das deutet schon darauf hin, dass wir bei einer entsprechenden wirtschaftlichen Entwicklung in einigen Branchen zu verschiedenen Fachkräftebedarfen kommen werden.
Wenn man sich das branchenbezogen anschaut, also hinsichtlich der verschiedenen Berufsgruppen, stellt man fest, dass es insbesondere im Bereich der Ingenieure, aber auch im Bereich der Facharbeiter heute bereits so ist, dass sachsenweit rein statistisch auf eine angebotene Stelle fünf bis zehn Bewerber kommen. Das klingt auf den ersten Blick relativ viel. Wenn Sie aber berücksichtigen, dass ein Ingenieur nicht gleich ein Ingenieur ist, sondern die Ingenieure aus verschiedenen Fachbereichen kommen, wie auch die Facharbeiter, wird deutlich, dass es bereits heute in Einzelfällen in einzelnen Fachbereichen Engpässe geben kann. Wir können natürlich nicht vorhersagen, wie viele Ingenieure in welcher Fachrichtung im Jahre 2019 auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden. Diese Vorstellung, so etwas berechnen zu können, hatten einmal die Kollegen, die in der Planwirtschaft namens DDR Verantwortung trugen. Das können wir nicht, aber wir haben
verlässliche Zahlen, die auf eine Entwicklung hindeuten, die Anlass gibt, entsprechend gegenzusteuern. Wenn wir anschauen, wo wir gegensteuern können, haben wir durchaus auch verschiedene Potenziale, die hier in der Debatte ebenfalls schon angesprochen wurden. Ein Bereich ist zum Beispiel die Tätigkeit von Frauen bei uns im Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen. Hier gibt es sicherlich noch ein Potenzial, wenngleich wir sehen müssen, dass wir bei der Frauenerwerbsquote bundesweit hinter dem Land Brandenburg auf der zweiten Stelle liegen. Das heißt, das macht auch deutlich, dass dieses Potenzial nicht unendlich ist.
Wir sehen aber auch ein Potenzial darin, dass wir Arbeitslose, die bisher eben nicht den Anforderungen des Arbeitsmarktes genügen, an den ersten Arbeitsmarkt heranführen. Ein Stichwort dafür ist eben QAB – Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss. Wir haben im Bereich QAB I bis zum 30.09. letzten Jahres 2 260 Teilnehmer gehabt, die einen vollständigen Berufsabschluss erworben haben. Wir werden dieses Projekt als QAB II entsprechend fortführen. Wir werden uns auf den Bereich der dualen Ausbildung konzentrieren müssen. Das heißt, wir werden außerbetriebliche Ausbildungsangebote zurückfahren müssen,
weil die Erfahrung gezeigt hat, dass die jungen Menschen, die in der dualen Ausbildung ihre Fertigkeiten erlernen, viel besser für den unternehmerischen Berufsalltag geeignet sind als die in der außerbetrieblichen Ausbildung. Auch hier werden wir als Staatsregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Das Thema Weiterbildung von Arbeitnehmern ist in der Debatte auch bereits angesprochen worden. Herr Krauß, Sie hatten das angesprochen. Das Thema Weiterbildung stellt für uns ein wichtiges Anliegen dar, weil es darum geht, dass die Arbeitskräfte, die im Arbeitsmarkt beschäftigt sind, letztendlich ihre Fertigkeiten fortentwickeln können und sich damit ein passgenaues Angebot erhalten können, das sie auch zukünftig benötigen, um im Erwerbsleben ihre Frau oder ihren Mann zu stehen.
Wir werden uns als Staatsregierung auch dem Thema ausländische Arbeitskräfte zuwenden, die bereits im Freistaat Sachsen sind. Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat Mitte Dezember letzten Jahres bereits hier eine entsprechende Initiative übernommen und die Kultusminister der Bundesländer beauftragt, aktiv zu werden.
Wir haben uns durch das Kultusministerium bereits an dem Diskussionsprozess beteiligt. Am 17.02. soll es ein weiteres Abstimmungstreffen geben. Wir sprechen uns als Freistaat Sachsen wie die anderen Bundesländer auch für eine beschleunigte Schaffung von einheitlichen und unbürokratischen Regelungen der Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern aus. Wir gehen davon aus, dass wir im zweiten Quartal dieses Jahres Entscheidungen auf der Bundesebene abgestimmt mit den Bundesländern haben werden.
Ganz klar ist: Der Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren ist nur dann zu decken, wenn wir eine Vielzahl von Maßnahmen hier im Freistaat Sachsen gemeinsam ergreifen. Das Thema „Langzeitarbeitslose fit machen für den ersten Arbeitsmarkt“ hatte ich genauso wie das Thema „Qualifizierung von Arbeitnehmern“ bereits angesprochen. Wir werden uns aber auch dem Thema „Schule und Berufsorientierung“ zuwenden, weil wir immer noch ein Missverhältnis feststellen zwischen den Vorstellungen, die junge Menschen von dem haben, was sie einmal werden wollen, und dem, was letztendlich auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist.
Wir werden uns natürlich auch denen zuwenden, die in den vergangenen Jahren den Freistaat Sachsen verlassen und anderswo in Deutschland Arbeit gefunden haben. Hier halten wir es für sinnvoll, durch geeignete Aktionen darauf aufmerksam zu machen, dass sich inzwischen in Sachsen die Situation geändert hat. Ich hatte es angesprochen, es gibt mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Es gibt auch in Sachsen letztendlich attraktive Arbeitsplätze, und zwar attraktive Arbeitsplätze zu immer besseren Vergütungen.
Wir hatten letzte Woche das Treffen mit der Unternehmerschaft hier im Freistaat Sachsen beim Ministerpräsi
denten. Auch in diesem Zusammenhang haben wir das Thema angesprochen. Mein Eindruck ist, dass das Thema Bezahlung in den Köpfen der sächsischen Unternehmer inzwischen eine immer wichtigere Rolle einnimmt. Hier hat inzwischen ein Umdenkprozess stattgefunden.
Eines ist klar: Wenn wir junge, attraktive, gut ausgebildete Menschen nach Sachsen holen oder hier im Freistaat binden wollen, dann müssen wir natürlich auch entsprechend attraktive Vergütungen bezahlen. Ich glaube, die Unternehmen stellen sich langsam auf diese Thematik ein. Wir werden als Staatsregierung auch immer wieder in unseren Kontakten mit den Unternehmen und Verbänden auf dieses Thema hinweisen.
Wir werden aber, selbst wenn diese Maßnahmen, die ich Ihnen dargestellt habe, funktionieren, trotzdem die Lücke, die ich beschrieben habe, nicht schließen können. Insofern ist das Konzept, das der Kollege Ulbig und ich letzte Woche gemeinsam vorgestellt haben, eine Ergänzung für das Thema Fachkräfte im Freistaat Sachsen. Es löst das Problem nicht allein – das wird überhaupt nicht möglich sein –, aber es ist eben ein wichtiger Beitrag – wie andere Beiträge auch – zur Lösung.
Wir halten es schon für sehr wichtig, dass wir gerade im Freistaat Sachsen die entsprechenden Mindestverdienstgrenzen absenken können. Wenn Sie sich die Wirklichkeit anschauen, dann wird deutlich, dass für 66 000 Euro die meisten Unternehmen im Freistaat Sachsen Fachkräfte noch nicht einstellen können. Das heißt, hier sind deutlich geringere Grenzen gefragt. Unser Vorschlag sind 35 000 Euro. Wenn nach zwei Jahren Arbeit der Vertrag noch besteht, dann soll ein unbeschränkter Aufenthaltstitel möglich sein.
In der Diskussion hier ist auch die Frage gestellt worden: Wie attraktiv sind wir denn für Arbeitnehmer aus dem Ausland? Angesichts einer Situation, dass man momentan, wenn man nach Deutschland, wenn man nach Sachsen kommen will, einen Arbeitsvertrag haben muss, um einzureisen, können Sie sich vorstellen, dass das natürlich für Menschen im Ausland nicht sonderlich attraktiv ist, wenn sie sich erst einmal einen Arbeitsvertrag besorgen müssen.
Deswegen haben wir als weitere ergänzende Maßnahme vorgeschlagen, dass es eben auch möglich sein soll, nach Deutschland einzureisen, ohne dass man einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat, wenn man bestimmte Kriterien erfüllt, wie zum Beispiel Berufserfahrung, Qualifikation, aber auch Sprachkenntnis und das entsprechende Alter, um dann in einer bestimmten Zeit – ein Jahr – hier in Deutschland eine Arbeit zu suchen. Ich glaube, das trägt ganz entscheidend dazu bei, dass wir als Deutschland, dass wir als Freistaat Sachsen attraktiver werden, weil man erst herkommen kann, um sich eine Arbeitsstelle zu suchen, und eben nicht den Arbeitsvertrag von der Heimat aus organisieren und abschließen muss. Ich glaube, auch das trägt dazu bei, dass wir zu einem gewissen Teil unser Fachkräfteproblem lösen können.
Wir haben als Freistaat Sachsen, als Staatsregierung, sehr geehrte Damen und Herren, eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Thema Fachkräftebedarf für den Freistaat beschäftigt. Wir beziehen in diese Arbeitsgruppe auch Vertreter aus der Wirtschaft oder Akteure der Berufsbildung ein. Wir werden im April ein Forum „Fachkräfte“ durchführen. Wir arbeiten ressortübergreifend an einer Fachkräftestrategie für den Freistaat Sachsen. Wir planen, im Juli diese Strategie innerhalb der Staatsregierung im Kabinett zu diskutieren und dann der Öffentlichkeit vorzustellen, sodass wir auch mit Ihnen hier in diesem Hohen Haus im Anschluss daran darüber debattieren können.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag der Koalitionsfraktionen ist für den Bericht kein Datum genannt. Von daher wäre jetzt meine Frage seitens der Staatsregierung an das Hohe Haus, zu welchem Zeitpunkt ein solcher Bericht erstattet werden soll. Ich hatte Ihnen dargelegt, dass wir als Staatsregierung die Fachkräftestrategie bis Juli vorliegen haben. Es liegt jetzt an Ihnen zu entscheiden, ob Sie einen entsprechenden Bericht vor dieser Erarbeitung der Fachkräftestrategie wünschen oder im Anschluss daran. Wir als Staatsregierung werden uns in jedem Fall nach Ihren Wünschen richten.