Protokoll der Sitzung vom 20.04.2011

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Auf die Kurzintervention reagiert jetzt Kollege Mackenroth.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich habe mir meine Argumentation nicht aus der Luft gesaugt, sondern natürlich vorher geschaut, wie es anderswo gemacht wird. Lernen von Besseren ist wohl nicht verboten. In unserem Nachbarland SachsenAnhalt sind die Pflichtbeiträge für die Studentenräte abgeschafft worden, und der Rechtsstaat ist dennoch nicht zusammengebrochen. Für mich ist die Tätigkeit in den Studentenräten Teil des freiwilligen Engagements – wünschenswert, aber nicht durch Steuergelder zu finanzieren, wenn es anderswo knappt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Als Nächstes hätte ein Mitglied der SPD-Fraktion die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. – Es wird nicht gewünscht. Die FDP hat noch zwei Minuten Redezeit. – Es gibt auch keinen Redebedarf. Die GRÜNEN haben nur noch Sekunden. Die NPD hat keine Redezeit mehr.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Herr Präsident!)

Wir eröffnen die dritte Runde. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Herr Kollege Hahn das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst etwas zu Ihnen sagen, Herr Kollege Mackenroth: Ich bin doch einigermaßen enttäuscht von dem, was Sie hier vorgetragen haben. Ich hätte etwas mehr Substanz, etwas mehr Eingehen auf die tatsächlichen Probleme bei den Studentenwerken erwartet. Sie haben eigentlich an allen real vorhandenen Problemen vorbeigeredet. Damit haben Sie aus meiner Sicht eine Chance verpasst, in dieser Frage tatsächlich in einen Dialog einzutreten.

Ich will ein Zweites anfügen: Sie haben mehrfach gesagt, das solle doch im Ausschuss besprochen werden. Ich lege für meine Fraktion ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass nicht die CDU und auch nicht die Koalition entscheidet, über welche Themen wir hier im Plenum diskutieren. Das ist unser Recht nach der Geschäftsordnung, und dieses Recht nehmen wir für uns auch in Anspruch.

Drittens möchte ich aufgreifen, was Herr Schmalfuß gesagt hat: Ihm habe sich nicht erschlossen, was denn die Studentenwerke mit den Studienbedingungen in Sachsen zu tun hätten. – Dazu kann ich nur sagen: Herr Schmalfuß, reden Sie mit den Studenten! Sie werden Ihnen genau sagen, welch enger Zusammenhang mit der Attraktivität des Hochschulstandortes Sachsen besteht, wenn die Studentenwerke funktionieren und ihre Aufgaben erfüllen können.

Hinzufügen möchte ich: Der Zusammenhang zwischen den Studienbedingungen und der Arbeit der Studentenwerke ist genauso offenkundig wie eine handlungsfähige Hochschulleitung notwendig ist für die Kooperation der Hochschulen und Universitäten mit den Studentenwerken. Deshalb fordere ich Sie, Frau Staatsministerin von Schorlemer, ausdrücklich auf, die gewählte Rektorin der HTWK Leipzig unverzüglich in ihr Amt einzusetzen. Jemandem aus gesundheitlichen Gründen diese Berufung zu verweigern ist unethisch und unmoralisch.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Frau Ministerin, Sie haben die Chance, das jetzt zu korrigieren. Korrigieren Sie diese Entscheidung! Sie ist nicht hinnehmbar, gerade auch mit Blick auf die Handlungsfähigkeit der Studentenwerke.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Das war für die einbringende Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Hahn. – Als Nächstes hat die CDU-Fraktion noch Redezeit. – Sie hat keinen Redebedarf. Gibt es überhaupt noch Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Bitte, Frau Staatsministerin; bitte, Frau von Schorlemer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für die Attraktivität des Hochschulstandortes Sachsen sind leistungsfähige Studentenwerke ebenso wichtig wie leistungsfähige Hochschulleitungen. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann Hochschulrektoren nur dann ernennen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese werden sorgsam geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dann entsprechend festgestellt.

Studentenwerke sind als Selbstverwaltungseinrichtungen und als Anstalten des öffentlichen Rechts für die soziale, die wirtschaftliche, die kulturelle und auch die gesundheitliche Förderung der Studierenden an staatlichen Hochschulen zuständig.

Sächsische Studentenwerke unterhalten Studentenwohnheime, Mensen, Cafeterien, Kinderbetreuungseinrichtungen und auch kulturelle Angebote, Studentenclubs und weitere Sozialeinrichtungen sowie Beratungsdienste für studententypische Problemlagen.

Das Leistungsangebot der sächsischen Studentenwerke ist in der Tat ein wichtiger Beitrag für die Gewährung von Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, für die Leistungsfähigkeit der Studierenden und auch für die Profilbildung der Hochschulen; denn die Angebote der sächsischen Studentenwerke erhöhen die Attraktivität der Hochschulen und des Hochschulstandortes und sie beeinflussen auch die Wahl der Studierenden für eine Hochschule im Freistaat Sachsen.

Leider sind durch eine deutliche Absenkung des Haushaltsvolumens gegenüber den Vorjahren im Doppelhaushalt 2011/2012, wie in fast allen Bereichen, die Zuschüsse auch der Studentenwerke betroffen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass 2008 ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von 5,5 Millionen Euro wie im Jahr 2011 gewährt wurde. Trotz möglicher Erhöhung der Semesterbeiträge und auch der Portionspreise in Mensen durch die Studentenwerke gilt: Der Freistaat Sachsen verzichtet weiterhin auf Studiengebühren und er ist immer noch ein attraktiver Studienort für unsere Studierenden.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich das ausführen. Ein Ländervergleich verdeutlicht, dass beispielsweise Bayern in etwa gleicher Höhe Zuschüsse für die Studierenden gewährt. Hinzu kommt, die Mieten in Sachsen sind im Durchschnitt immer noch günstiger als in anderen Bundesländern, auch in Leipzig und in Dresden.

Trotz der Einsparungserfordernisse wurden die BAföGSätze erhöht. Studierende haben mehr Geld.

Seit 1991 hat der Freistaat für große Baumaßnahmen, also solche, die über 1 Million Euro liegen, an Mensen Mittel in Höhe von circa 100 Millionen Euro gewährt, also für Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen. Die Wohnheime wurden durch den Freistaat Sachsen seit 1991 mit 165 Millionen Euro gefördert. Ja, in Sachsen können mehr Studierende, rund 15,3 %, in öffentlich finanzierten Wohnheimen leben als im Bundesdurchschnitt. Dort sind es nur 11,6 %.

Eine Pflicht, Zuschüsse für Betriebskosten, für Instandhaltung und Investitionen der Mensen zu gewähren, sieht die Staatsregierung allerdings nicht, weder auf der Grundlage der für die Förderung von Kantinen in der Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden geltenden sächsischen Kantinenverwaltungsvorschrift noch auf der Grundlage von § 109 Abs. 6 des Sächsischen Hochschulgesetzes. Gleichwohl wird das SMWK prüfen, wie die Reduzierung der Zuschüsse zum laufenden Betrieb in den kommenden zwei Jahren durch Kompensation liquider Mittel in anderen Bereichen aufgefangen werden kann. Im Übrigen werden sich SMWK und SMF gemeinsam der Prüfung der Sächsischen Kantinenverwaltungsvorschrift zuwenden.

Insgesamt beurteilt das SMWK die wirtschaftliche Situation der sächsischen Studentenwerke als zufriedenstellend. Studentenwerke haben Anstrengungen unternommen, ihre Wirtschaftseffizienz zu verbessern. Studenten

werke können entsprechend dem Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt vom 15.12.2010 mit Einwilligung des SMF und des SMWK Kredite aufnehmen, Kredite für Investitionen.

Was die angesprochenen Überbrückungs- und Härtefalldarlehen angeht, so ist hier eine Regelung gefunden. Vorab wird den Studentenwerken ein pauschaler Betrag genehmigt.

(Beifall bei der CDU)

Aber grundsätzlich gilt, dass eine solche etwaige Kreditaufnahme von öffentlich-rechtlichen Anstalten die gesamtstaatliche Verschuldung des Freistaates Sachsen erhöht. Deshalb sollte sie auch nicht von vornherein zum Gegenstand von Zielvereinbarungen gemacht werden.

(Beifall bei der CDU)

Mit Blick auf die Zukunft wird der Ausbau gegebenenfalls durch Zurückfahren der Angebote der sächsischen Studentenwerke unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der Internationalisierung und auch der zurückgehenden öffentlichen Finanzen zu erfolgen haben. Auch der Abschluss von Zielvereinbarungen mit mehrjährigen Leistungsverpflichtungen ist in diesem Zusammenhang zu betrachten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin von Schorlemer. Wir haben diese Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Konsultation des Landtags im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung nach Artikel 6 bis 8 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 5/4979, Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/5264, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD, Staatsregierung, wenn gewünscht.

Zunächst hat das Rederecht die Fraktion der CDU. Das Wort ergreift Herr Kollege Hähnel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag erhalten 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein größeres Gewicht bei der Gestaltung der europäischen Politik.

Eine Neuerung ist, dass erstmals auch die Regionen und Kommunen in diesem Vertrag ausdrücklich Erwähnung finden und damit die Stellung der Regionen und Städte im politischen System der Europäischen Union aufgewertet wird.

(Beifall bei der CDU)

Die nationalen Parlamente erhalten mehr Rechte. Wird das Subsidiaritäts- bzw. Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt, können die betroffenen Länderparlamente in einer Frist von acht Wochen bei den Gesetzgebungsorganen der EU gegen einen Legislativvorschlag protestieren. Der Widerspruch geht an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Diese

haben die Stellungnahme zu prüfen und ihr weiteres Vorgehen zu begründen. Gegebenenfalls wird auch auf das Gesetzgebungsvorhaben verzichtet. In diesem Verfahren hat jedes Parlament bis zu zwei Stimmen. Somit verfügen der Bundestag und der Bundesrat über je eine Stimme. Der Freistaat Sachsen ist durch die Staatsregierung im Bundesrat vertreten und kann somit seinen Einfluss geltend machen.

Außerdem hat jeder Mitgliedsstaat das Recht auf Klage beim Europäischen Gerichtshof, wenn das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird.

Wie die Einbindung unseres Parlaments in dieses Verfahren zu erfolgen hat, wird nun in einer Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung geregelt. Wir haben den Inhalt mehrfach als Gegenstand im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss behandelt. Ich danke besonders dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Martin Modschiedler, für seine Kommunikation und Koordinierung zur Gestaltung des Vertrages.

(Beifall bei der CDU und der FDP)